23.08.2011
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Nur wer eine sichere Zukunftsperspektive hat, kann seine Zukunft selbst gestalten. Foto: flickr / agfreiburg (Lizenz: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0)</a>

Viele Fälle zeigen deutlich, dass die geltende Bleiberechtsregelung ungerecht und inkonsistent ist – so etwa auch der Fall Tigran in Schleswig-Holstein. Der hat nun den dortigen Justizminister Emil Schmalfuß bewogen, ein neues Bleiberecht zu fordern.

Offen­bar war es der Fall Tigran, der Emil Schmal­fuß davon über­zeug­te, dass die bis­he­ri­ge Blei­be­rechts­re­ge­lung für gut inte­grier­te Jugend­li­che nichts taugt: Der 14jährige Arme­ni­er soll­te abge­scho­ben wer­den, nur weil er ein paar Mona­te zu spät gebo­ren ist: Wäre Tigran nicht 14, son­dern 15 Jah­re alt, hät­te er als gut inte­grier­ter Jugend­li­cher ein Blei­be­recht erhal­ten – doch weil er die im gel­ten­den Blei­be­recht gere­gel­ten Alters­vor­ga­ben nicht erfüll­te, soll­te er abge­scho­ben werden.

Dage­gen pro­tes­tier­ten Tigrans Freun­de so lan­ge, bis sich der Jus­tiz­mi­nis­ter Schles­wig-Hol­steins per­sön­lich zum Han­deln auf­ge­for­dert sah – Emil Schmal­fuß stuf­te Tigran als Här­te­fall ein und ver­schaff­te ihm so ein Bleiberecht.

Tigrans Unter­stüt­zer erreich­ten mit ihrem Pro­test noch mehr: Am Mon­tag mach­te sich Jus­tiz­mi­nis­ter Schmal­fuß nun für eine Ände­rung des Auf­ent­halts­rechts stark. Er sprach sich für eine dau­er­haf­te Blei­be­rechts­re­ge­lung aus, die kei­ne Stich­ta­ge und Alters­vor­ga­ben mehr ent­hal­ten und damit auch für Erwach­se­ne gel­ten soll.

So begrü­ßens­wert die Initia­ti­ve aus Schles­wig Hol­stein ist, droht sie doch einen Feh­ler der bis­he­ri­gen Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen zu wie­der­ho­len: Der Vor­schlag for­dert neben ande­ren Bedin­gun­gen, dass die Betrof­fe­nen in der Lage sein müs­sen, ihren Lebens­un­ter­halts durch akti­ve Teil­nah­me am Arbeits­markt zu sichern. Gera­de die­se Bedin­gung hat sich in der Ver­gan­gen­heit als gro­ße Hür­de für vie­le Gedul­de­te her­aus­ge­stellt, weil sie lan­ge Zeit vom Arbeits­markt und von Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen fern­ge­hal­ten wurden.

Auch wer in Aus­bil­dung ist, nur wenig ver­dient, Kin­der erzieht, Ange­hö­ri­ge pflegt oder unver­schul­det arbeits­los ist, darf nicht vom Blei­be­recht aus­ge­schlos­sen wer­den. Und das gilt erst recht für alte, kran­ke und behin­der­te Men­schen. Sie aus­zu­schlie­ßen, ist inhuman.

Zur Pres­se­mit­tei­lung des Jus­tiz­mi­nis­ters von Schleswig-Holstein

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