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Schleswig Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß fordert neues Bleiberecht
Viele Fälle zeigen deutlich, dass die geltende Bleiberechtsregelung ungerecht und inkonsistent ist – so etwa auch der Fall Tigran in Schleswig-Holstein. Der hat nun den dortigen Justizminister Emil Schmalfuß bewogen, ein neues Bleiberecht zu fordern.
Offenbar war es der Fall Tigran, der Emil Schmalfuß davon überzeugte, dass die bisherige Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche nichts taugt: Der 14jährige Armenier sollte abgeschoben werden, nur weil er ein paar Monate zu spät geboren ist: Wäre Tigran nicht 14, sondern 15 Jahre alt, hätte er als gut integrierter Jugendlicher ein Bleiberecht erhalten – doch weil er die im geltenden Bleiberecht geregelten Altersvorgaben nicht erfüllte, sollte er abgeschoben werden.
Dagegen protestierten Tigrans Freunde so lange, bis sich der Justizminister Schleswig-Holsteins persönlich zum Handeln aufgefordert sah – Emil Schmalfuß stufte Tigran als Härtefall ein und verschaffte ihm so ein Bleiberecht.
Tigrans Unterstützer erreichten mit ihrem Protest noch mehr: Am Montag machte sich Justizminister Schmalfuß nun für eine Änderung des Aufenthaltsrechts stark. Er sprach sich für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung aus, die keine Stichtage und Altersvorgaben mehr enthalten und damit auch für Erwachsene gelten soll.
So begrüßenswert die Initiative aus Schleswig Holstein ist, droht sie doch einen Fehler der bisherigen Bleiberechtsregelungen zu wiederholen: Der Vorschlag fordert neben anderen Bedingungen, dass die Betroffenen in der Lage sein müssen, ihren Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt zu sichern. Gerade diese Bedingung hat sich in der Vergangenheit als große Hürde für viele Geduldete herausgestellt, weil sie lange Zeit vom Arbeitsmarkt und von Integrationsleistungen ferngehalten wurden.
Auch wer in Ausbildung ist, nur wenig verdient, Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder unverschuldet arbeitslos ist, darf nicht vom Bleiberecht ausgeschlossen werden. Und das gilt erst recht für alte, kranke und behinderte Menschen. Sie auszuschließen, ist inhuman.
Zur Pressemitteilung des Justizministers von Schleswig-Holstein
Zur Pressemitteilung des Flüchtlingsrates von Schleswig-Holstein