13.12.2018
Image
70 Jahre nach Unterzeichnung der AEMR ist es heute um die Menschenrechte eher schlecht bestellt. Foto: Tina Zapf / PRO ASYL

Am heutigen Donnerstag wird im Bundestag zum 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) am 10. Dezember 1948 debattiert. Am diesjährigen Tag der Menschenrechte wurde in Marokko auch der Global Compact for Migration unterschrieben, gegen den Rechte aus aller Welt seit Wochen Stimmung machen.

Von rechts wird die Debat­te um den UN-Migra­ti­ons­pakt künst­lich hoch­ge­heizt, was mit einem enor­men Gefah­ren­po­ten­ti­al für den demo­kra­ti­schen Rechts­staat ver­bun­den ist. Rech­te trom­meln gegen den UN-Pakt, weil es ihnen um die Ein­lei­tung einer Rol­le rück­wärts in die Zeit vor 1948 geht. Men­schen­rech­te sol­len ihrer Wir­kung beraubt wer­den. Die Men­schen­rech­te sind in Euro­pa aber sowohl in den natio­na­len Ver­fas­sun­gen, als auch in der Euro­päi­schen Men­sch­rechts­kon­ven­ti­on ver­an­kert. Der UN-Migra­ti­ons­pakt bekräf­tigt die­se schon lan­ge gel­ten­den Rech­te, sie müs­sen ein­ge­hal­ten werden.

Die men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen müs­sen demo­kra­ti­sche Regie­run­gen zum Han­deln bewegen

Deutsch­land und die ande­ren Indus­trie­staa­ten wer­den unglaub­wür­dig, wenn sie für Men­schen­rech­te welt­weit ein­tre­ten, sie selbst aber nicht enga­giert ver­tei­di­gen und ihnen zur Durch­set­zung ver­hel­fen. Das Recht, Rech­te zu haben, das Recht auf Zugang zu einem effek­ti­ven Rechts­schutz, bei dem Gerich­te Behör­den­ent­schei­dun­gen kon­trol­lie­ren, das Recht auf Asyl, der Schutz der Men­schen­wür­de, das Recht als Fami­lie zusam­men­zu­le­ben – all das wird von den Kri­ti­kern zur Dis­po­si­ti­on gestellt.

Die men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen, die der UN-Pakt bekräf­tigt und die bis­her schon gel­ten, müs­sen demo­kra­ti­sche Regie­run­gen zum Han­deln bewe­gen. PRO ASYL for­dert, dass das Recht auf Leben, das Recht auf Schutz vor Fol­ter und Ernied­ri­gung, das Recht auf Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren und das Recht auf einen Rechts­staat, in dem Gerich­te die Behör­den kon­trol­lie­ren, unein­ge­schränkt im gesam­ten Gebiet der Euro­päi­schen Uni­on gewähr­leis­tet sein muss.

Zur Bedeutung der Menschenrechte

Die Euro­päi­sche Grund­rech­te­char­ta, die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on, der Grund­la­gen­ver­trag der Euro­päi­schen Uni­on (AEUV) und nicht zuletzt auch das deut­sche Grund­ge­setz schrei­ben fun­da­men­ta­le Men­schen­rech­te fest. Kern eines Rechts­staa­tes ist es, dass Behör­den­ent­schei­dun­gen durch Gerich­te kon­trol­liert wer­den kön­nen. Im UN-Migra­ti­ons­pakt ver­pflich­ten sich die Staa­ten, dass bei der Rück­füh­rung von Migrant*innen »alle anwend­ba­ren Rechts­be­hel­fe aus­ge­schöpft wer­den kön­nen unter Ein­hal­tung der Garan­tien eines ord­nungs­ge­mä­ßen Ver­fah­rens und der ande­ren inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Verpflichtungen«.

Deals erset­zen Rechte

Dies ist in den Elend­sla­gern an Euro­pas Gren­zen nicht gewähr­leis­tet. Dort ver­sinkt der Rechts­staat im Schlamm. Wer nichts zu essen hat, friert und unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen fest­ge­setzt wird, hat kei­ne Chan­ce auf ein fai­res Asyl­ver­fah­ren und sei­ne Rech­te wahr­zu­neh­men. Die­se sys­te­ma­ti­sche Ent­rech­tung ist auch eine der fata­len Fol­gen des EU-Tür­kei-Deals. Deals erset­zen Rech­te, Schritt für Schritt wird der Zugang zum Recht auf Asyl ver­wei­gert, Schutz­su­chen­de wer­den in Dritt­staa­ten zurück­ver­frach­tet, ohne dass ihre Flucht­grün­de inhalt­lich geprüft werden.

Auch in Deutschland: Menschenrechte müssen wieder Leitlinie des Handelns werden 

Das Recht als Fami­lie zusam­men­zu­le­ben ist für Kriegs­flücht­lin­ge nicht gewähr­leis­tet. Die tau­send­fa­che Ver­hin­de­rung des Fami­li­en­nach­zugs aus den Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten des Nahen Ostens ist ein uner­träg­li­ches Unrecht.  Vor allem bei Fami­li­en mit Kin­dern muss sofort der Nach­zug ermög­licht wer­den.  Der UN-Migra­ti­ons­pakt bekräf­tigt, dass »das Wohl des Kin­des  im Kon­text  der inter­na­tio­na­len Migra­ti­on in allen Situa­tio­nen , an denen Kin­der ein­schließ­lich unbe­glei­te­ter und von ihren Fami­li­en getrenn­ter Kin­der, betei­ligt sind, stets vor­ran­gig zu berück­sich­ti­gen ist «(Punkt 15 h). Zu Recht bekräf­ti­gen die Staa­ten im UN-Migra­ti­ons­pakt das Recht auf Fami­li­en­le­ben zu wah­ren (Ziel 21) und den Vor­rang des Kindeswohls.

Das Recht auf einen Rechts­staat wird durch über­fall­ar­ti­ge Abschie­bun­gen ad absur­dum geführt

In Deutsch­land  häu­fen sich über­fall­ar­ti­ge Abschie­bun­gen auch in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te wie Afgha­ni­stan, bei denen die Betrof­fe­nen fak­tisch ihrer Rech­te beraubt wer­den.  Das Recht auf einen Rechts­staat, in dem Gerich­te die Behör­den kon­trol­lie­ren, wird durch sol­che Abschie­bun­gen ad absur­dum geführt. Dies gilt nicht nur für Abschie­bun­gen in Kri­sen­re­gio­nen wie Afgha­ni­stan, son­dern auch für Opfer des See­ho­fer-Deals mit Grie­chen­land.  Seit der ille­ga­len Abschie­bung durch die Bun­des­po­li­zei aus Deutsch­land sitzt ein syri­scher Schutz­su­chen­der auf der grie­chi­schen Insel Leros in Poli­zei­haft.  Unter Umge­hung des gül­ti­gen Euro­pa­rechts  (Dub­lin-Ver­ord­nung) wur­de in einer Nacht- und Nebel­ak­ti­on die Abschie­bung voll­zo­gen. Der Betrof­fe­ne wur­de anschlie­ßend wochen­lang in einer Poli­zei­sta­ti­on inhaf­tiert, deren Haft­be­din­gun­gen der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te als men­schen­rechts­wid­rig ein­ge­stuft hat.

Seenotrettung gewährleisten

Der UN-Migra­ti­ons­pakt bekräf­tigt, dass sich die Staa­ten ver­pflich­ten »durch ein­zel­ne oder gemein­sa­me Such- und Ret­tungs­ein­sät­ze … Men­schen­le­ben zu ret­ten und den Tod und die Ver­let­zung von Migran­ten zu ver­hin­dern« (Punkt 24 UN Migra­ti­ons­pakt). Das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit muss für alle Migrant*innen und Flücht­lin­ge in Euro­pa gewähr­leis­tet wer­den! Das Tau­send­fa­che Ster­ben und die Ver­hin­de­rung von See­not­ret­tung durch EU-Staa­ten ist ein Kom­plott gegen die Men­schen­rech­te. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben – die EU-Staa­ten sind zur Hil­fe verpflichtet.