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Nur unter Verzicht auf jede Qualität möglich: BAMF will Asylanträge bis Ende 2016 abarbeiten
Das Bundesamt will 2016 noch 500 000 Asylanträge bearbeiten – aber das ist keine gute Nachricht für Betroffene. Eine schnellere Bearbeitung ist zwar grundsätzlich positiv, gelingt dem BAMF aktuell aber nur durch einen Verzicht auf jedwede Qualität und deren Prüfung.
Fast alle ausstehenden Asylanträge des Jahres 2015 würden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch bis Ende dieses Jahres bearbeitet werden. Das sagte die Leiterin des operativen Bereichs im BAMF, Katja Wilken-Klein, dem ZDF Morgenmagazin – neue Titel, neue Eingruppierung, neues Glück. Ambitiös, dieses amtliche »Wir schaffen das!«.
Tatsächlich besteht eine gewisse Chance, dass das Bundesamt die selbst gesetzte Marge schafft, wenn es weitermacht wie in den letzten Monaten. Da hat man ohne großes Federlesen Tempo gebolzt, um eine Vielzahl von Entscheidungen, welcher Qualität auch immer, verschicken zu können. Nach dürren textbausteinbasierten Ablehnungen praktisch aller Asylantragsteller aus den Westbalkanstaaten als „offensichtlich unbegründet“ ist man – mangels noch verfügbarer Asylantragsteller vom Balkan – zur Ladung der nächsten Personengruppen geschritten.
Fehlentscheidungen werden offenbar einkalkuliert
Für einfach gelagert und damit geeignet für die vom Bundesamtspräsidenten immer wieder in den Raum gestellten schnellen Verfahren, die irgendwann nur noch 48 Stunden dauern sollen, hält man offensichtlich jetzt Verfahren von Antragstellern aus Afghanistan. In diesen Fällen werden die Asylentscheidungen seit Monaten in ihren Begründungen immer dünner. Generiert werden allerdings nach dem Willen des Bundesinnenministeriums angeblich sichere Gebiete in Afghanistan, die per Textbaustein verteidigt werden, damit man dorthin künftig abschieben kann.
Fehlentscheidungen gibt es überall, in jeder Behörde. Doch im Bundesamt nicht mehr nach dem Maß der allgemeinen menschlichen Fehlbarkeit, sondern nach der verlangten Entscheidungshektik: »Wo gehobelt wird…«
Repariert wird durch die Qualitätssicherung, ein Referat, das nur noch als Restgröße im BAMF existiert, praktisch nichts. Lediglich ein Prozent aller Entscheidungen wird vor Versand kontrolliert. Da wundert es nicht, dass seitens der hochspezialisierten »Entscheidungszentren«, wohin die Protokolle der Anhörungen mit Votum zur Exekution verschickt werden, auch mal Doppelbescheide an ein und denselben Asylsuchenden herausgehen – der eine so, der andere so, mal ein Schutzstatus, mal eine Ablehnung.
Die Entscheidungsvariante »offensichtlich unbegründet« nimmt zu. Sie ist nach dem Gesetz der Regelfall in Fällen von Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten, darüber hinaus sollte sie jedoch nicht inflationär verwendet werden. Das aber greift um sich.
Viele Flüchtlinge werden erst mit Verspätung und mit Klagen beim Verwaltungsgericht zu ihrem Recht kommen.
Organisierte Missachtung des Justizwesens
Devise beim Bundesamt ist die Abarbeitung bestehender Rückstände um fast jeden Preis. Mögen doch die deutschen Verwaltungsgerichte, so offenbar die Haltung beim Bundesamt, die Korrekturinstanz für mögliche Fehlentscheidungen sein. Eine solche Haltung ist eine organisierte Missachtung des deutschen Justizwesens, ein Contempt of Court. Denn die Aufgabe der Gerichte ist nicht die normale Fehlerkorrektur der Behördenarbeit, sondern die Klärung von Rechtsfragen. Mit dieser Methode hat es der jetzige Bundesamtspräsident Weise allerding schon bei der Bundesagentur für Arbeit weit gebracht. Fehlerhafte Asylbescheide dürften jedoch einen großen Teil der deutschen Bevölkerung weit weniger interessieren als etwa falsche Arbeitslosengeld-II-Bescheide.
An vollmundigen Ankündigungen besteht kein Mangel. Auf kritische Presseberichte zur Qualitätssicherung im Asylverfahren hat das Bundesamt mit kreativen Sprechblasen geantwortet, wie es die Unternehmensberaterentourage zunehmend auswirft: »Idealerweise geht es bei der Qualitätssicherung zukünftig nicht mehr allein um eine nachgehende, stichprobenartige Qualitätskontrolle von bereits getroffenen Entscheidungen. Ein integriertes Qualitätsmanagementsystem ist mit den Bereichen Personalrekrutierung und Schulung sowie den Verfahrensabläufen in den Außenstellen/Ankunfts- und Entscheidungszentren eng verzahnt.«
Keine Personen mit Asylrechts-Erfahrung
Man wäre schon froh, wenn es beim Bundesamt wieder eine größere Zahl von Anhörungen und Entscheidungen gäbe, die fachlich halbwegs auf Ballhöhe sind und einigermaßen regelmäßig überprüft würden. Dass dies geschieht, ist zu bezweifeln. Das BAMF hat in großem Stil Asylentscheider mit unterschiedlichsten, oft fragwürdigen Qualifikationen angeworben und hastig an die Entscheidungsfront geschickt.
Auch ganz oben hakt es: In den Spitzenpositionen der BAMF-Hierarchie finden sich keine Personen mehr, die längere praktische und fachliche Erfahrungen mit dem Asylrecht haben. Wenn es mit der Problemlösung nicht klappt, dann muss die Kommunikation verbessert werden. Also wurde eine zusätzliche Vizepräsidentenstelle geschaffen und mit der bisherigen Referatsleiterin aus dem Bundesinnenministerium besetzt, zu deren Aufgaben es gehört, im Umgang mit dem Personalrat das Porzellan zu kitten, das der Präsident mit dem hastigen Anheuern und Feuern von Personal zerschlagen hatte.
Aktionismus zu Lasten der Flüchtlinge
Wer jetzt beim Bundesamt an Bord ist oder per Ausschreibung noch angeheuert wird, hat den Auftrag, den Rückstand der Asylverfahren nach der Methode des Prokrustesbettes – was überhängt, wird passend gemacht – so zu bearbeiten, dass die Politik im Wahljahr die Behauptung aufstellen kann: »Wir haben das geschafft!«. So hat es der Bundesamtspräsident, der seinen Abschied zu zelebrieren begonnen hat, kürzlich selbst gesagt.
Was beim Bundesamt nun für den Rest des Jahres Programm ist, lässt für die Perspektiven vieler Flüchtlinge nichts Gutes erahnen. Viele werden erst mit Verspätung und mit Klagen beim Verwaltungsgericht zu ihrem Recht kommen.