05.10.2017
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Afghanistan ist keine Gänseblümchenwiese, auch wenn die Bundesregierung gerne so tut. Beim neuen Lagebericht muss das Auswärtige Amt endlich Augen und Ohren aufmachen und die Realität zur Kenntnis nehmen! Foto: pixabay /cc-0

Die Abschiebungen nach Afghanistan gehen unbeirrt weiter, die Lage im Land ist jedoch unverändert gefährlich. Im Oktober steht nun turnusgemäß ein neuer Lagebericht des Auswärtigen Amts an. Er muss endlich die tatsächliche Situation abbilden!

Afgha­ni­stan ist das zweit­un­si­chers­te Land der Erde, folgt man dem Glo­bal Peace Index 2017. Nur Syri­en wird  als noch gefähr­li­cher ein­ge­schätzt. Die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen in Deutsch­land hält das jedoch nicht davon ab, wei­ter­hin Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan vor­zu­neh­men – aktu­ell auf Basis einer unzu­rei­chen­den Lage­ein­schät­zung durch das Aus­wär­ti­ge Amt.

Der Bericht lie­fert kaum Infor­ma­tio­nen, ob und unter wel­chen Umstän­den Ver­folg­te in ande­ren Lan­des­tei­len Schutz fin­den könn­ten (»inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ven«). Genau davon geht das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) in sei­nen Ableh­nungs­be­schei­den aber häu­fig aus. Selbst das Aus­wär­ti­ge Amt muss zuge­ben, dass Über­land­stra­ßen von Tali­ban häu­fig blo­ckiert wer­den und dass Auf­stän­di­sche in mehr Pro­vin­zen aktiv sind, als noch im letz­ten Jahr.

Wo sind die sicheren Gebiete?

Laut Afgha­ni­stan-Bericht des Spe­cial Inspec­tor Gene­ral for Afgha­ni­stan Recon­s­truc­tion (SIGAR) für den US-Kon­gress vom 30. Juli 2017 bleibt Afgha­ni­stan zwi­schen den afgha­ni­schen Streit­kräf­ten und den Tali­ban wei­ter­hin stark umkämpft. Sechs Pro­zent weni­ger Distrik­te sind unter Regie­rungs­kon­trol­le oder –ein­fluss als im glei­chen Zeit­raum im Jahr 2016, in rund 30 Pro­zent aller Distrik­te geht der Kampf zwi­schen Auf­stän­di­schen und Regie­rungs­kräf­ten wei­ter, in über zehn Pro­zent haben die Tali­ban bereits die Vorherrschaft.

Der UN-Gene­ral­se­kre­tär berich­te­te im Sep­tem­ber, dass dabei nicht nur bestimm­te Tei­le des Lan­des betrof­fen sind, son­dern nennt Bei­spie­le von teils erfolg­rei­chen Tali­ban-Angrif­fen im Wes­ten, Nor­den, Osten, Nord­os­ten und Süden Afgha­ni­stans, sowie auf die wich­ti­ge Stre­cke zwi­schen Kabul und Kandahar.

Rückkehrer in Lebensgefahr

Aber auch wer in den von der Regie­rung kon­trol­lier­ten Gebie­ten lebt, ist nicht auto­ma­tisch in Sicher­heit. Neben den vie­ler­orts statt­fin­den­den Anschlä­gen, die häu­fig auch die Zivil­be­völ­ke­rung tref­fen, belegt der aktu­el­le Fol­ter-Bericht des afgha­ni­schen UNO-Pro­gramms UNAMA aus April 2017 zusätz­lich, dass exzes­si­ve Gewalt auch in den von der Regie­rung kon­trol­lier­ten Gebie­ten herrscht und auch die­se Regio­nen regel­mä­ßig nicht als sicher klas­si­fi­ziert wer­den dürfen.

»Anders als es das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge behaup­tet, kann momen­tan kei­ne Regi­on in Afgha­ni­stan als siche­re und zumut­ba­re Schutz­al­ter­na­ti­ve ein­ge­stuft werden«

Fran­zis­ka Vil­mar, Amnes­ty International

In die­se Situa­ti­on hin­ein wer­den unbe­irrt wei­ter Men­schen abge­scho­ben. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat nun einen aus­führ­li­chen Bericht ver­öf­fent­licht, in dem auch auf die per­sön­li­che Situa­ti­on eini­ger Rück­keh­rer aus ver­schie­de­nen euro­päi­schen Staa­ten ein­ge­gan­gen wird. Die Erzäh­lun­gen sind erschüt­ternd. Uun­ter ande­rem wird der Fall einer afgha­ni­schen Mut­ter doku­men­tiert, deren Ehe­mann nur weni­ge Mona­te nach der Abschie­bung der Fami­lie aus Nor­we­gen ent­führt und ermor­det wurde.

Humanitäre Situation im Land verschlechtert sich weiter

Amnes­ty Inter­na­tio­nal schätzt zudem, dass die Zahl der Bin­nen­ver­trie­be­nen inner­halb des Lan­des zum Ende des Jah­res die zwei Mil­lio­nen-Mar­ke über­schrei­ten könn­te. Auch ihre Situa­ti­on ver­schlim­mert sich immer wei­ter. Neben der Tat­sa­che, dass mitt­ler­wei­le in fast allen Regio­nen des Lan­des Kämp­fe statt­fin­den, wird auch die Ver­sor­gungs­la­ge in ele­men­ta­ren Berei­chen immer schlechter.So muss­ten laut eines Berichts der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO)  auf­grund der ver­schärf­ten Sicher­heits­la­ge allein seit Jah­res­be­ginn 164 Kli­ni­ken schlie­ßen. Für mehr als 3 Mil­lio­nen Men­schen wur­de so der Zugang zur Gesund­heits­ver­sor­gung erschwert.

Der neue Lagebericht muss Realität abbilden!

Im Okto­ber steht nun tur­nus­ge­mäß ein neu­er Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amts an. Er muss end­lich auf der Basis von aktu­el­len Infor­ma­tio­nen erstellt wer­den. Ins­be­son­de­re eine Kon­kre­ti­sie­rung der angeb­lich vor­han­de­nen »inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ven« ist drin­gend not­wen­dig. Die euro­päi­schen Staa­ten agie­ren in die­ser Fra­ge unein­heit­lich, wie auch Amnes­ty Inter­na­tio­nal fest­stellt gibt es aller­dings kei­nen Lan­des­teil, der nicht von den Kämp­fen betrof­fen ist. Inter­es­san­ter­wei­se ist die Pro­vinz Kabul – von der deut­schen Regie­rung als unbe­denk­lich ein­ge­stuft – aktu­ell die Regi­on mit den meis­ten zivi­len Todesopfern.

Erst vor kur­zem wur­de der Flug­ha­fen von Kabul Ziel eines Rake­ten­an­griffs, bei dem meh­re­re Men­schen star­ben; der Angriff pas­sier­te unmit­tel­bar nach der Lan­dung des NATO-Gene­ral­se­kre­tärs und des US-Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ters bei ihrem Besuch Ende Sep­tem­ber. Am glei­chen Flug­ha­fen lan­den Sam­mel­ab­schie­be­flie­ger aus Euro­pa, mit denen Afgha­nen nach Kabul abge­scho­ben und unmit­tel­ba­rer Lebens­ge­fahr aus­ge­setzt werden.

Dass die Gewin­nung von eige­nen Erkennt­nis­sen vor Ort durch die Schlie­ßung der deut­schen Aus­lands­ver­tre­tun­gen nach Anschlä­gen schwie­rig ist, darf nicht dazu füh­ren, dass afgha­ni­sche Flücht­lin­ge in Deutsch­land unter unge­nau­en und feh­ler­haf­ten Pro­gno­sen lei­den müs­sen. Mitt­ler­wei­le sind eine Viel­zahl von Berich­ten von inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen, Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und ande­ren Quel­len ver­öf­fent­licht wor­den, die zu berück­sich­ti­gen wären und die geeig­net sind, die Sicher­heits­la­ge auch unter Berück­sich­ti­gung regio­na­ler Gesichts­punk­te zu bewerten.

(mk / akr)