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Neue Töne aus Niedersachsen: Ist eine neue Bleiberechtsregelung in greifbarer Nähe?

Der als Hardliner bekannte niedersächsische Innenminister hat überraschend ein Konzept für ein Bleiberecht vorgelegt. Auch wenn vieles daran problematisch ist, eröffnen sich Chancen für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat am 16. März überraschend das Konzept einer neuen Bleiberechtsregelung vorgestellt – ziemlich genau drei Wochen, nachdem er im Landtag eine Bundesratsinitiative zum Thema für überflüssig erklärt hatte. Bisher hatten die CDU-geführten Bundesländer mit Ausnahme Schleswig-Holsteins eine neue Bleiberechtsregelung abgelehnt. Jetzt scheint sie näherzurücken.
Schünemanns Vorschlag sieht vor, dass Flüchtlinge, die sich um Arbeit bemühen und Grundkenntnisse der deutschen Sprache erworben haben, nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet unter einen zweijährigen Abschiebestopp fallen und geduldet werden. Voraussetzung ist, dass sie ihre Identität offen gelegt und eine Integrationsvereinbarung unterschrieben haben.
Schaffen sie es, in diesen zwei Jahren einen Integrationskurs erfolgreich zu absolvieren, bessere Deutschkenntnisse vorzuweisen und ein Jahr lang den Lebensunterhalt vollständig zu sichern, erhalten sie eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“. Die kann verlängert werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt weiterhin sichern. Über 67-jährige dürfen bleiben, wenn Angehörige sämtliche Kosten für Lebensunterhalt und Krankenversicherung übernehmen.
Auch wenn sich die Details erst bewerten lassen, wenn der entsprechende Gesetzentwurf aus Niedersachsen im Wortlaut vorliegt, lässt der Vorschlag Schünemanns bereits Probleme der geplanten Regelung erkennen. Ob nämlich die Ermöglichung der Teilnahme an Integrationskursen ausreichend sein wird, um die Folgeschäden der gesetzlichen Restriktionen zu kompensieren, denen Asylsuchende in den ersten vier Jahren ihres Aufenthaltes unterliegen, muss man bezweifeln.
Weiterhin fehlt eine Sozialklausel für Kranke, Traumatisierte, Kriegsopfer usw., die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht decken können. Die geplante Sonderregelung für über 67-jährige wird leerlaufen, weil Angehörige dieser Menschen vielleicht noch ihren eigenen Lebensunterhalt sichern, aber kaum das Krankheitsrisiko ihrer älteren Angehörigen absichern können.
Trotzdem: Nach Schleswig-Holsteins Bundesratsinitiative bietet der Vorschlag aus Niedersachsen eine zweite Grundlage für Debatten – auch um weitere Verbesserungen.
Detaillierte Informationen zum Vorschlag Schünemanns finden sich beim Flüchtlingerat Niedersachsen.
Hardliner macht einen großen Schritt in die richtige Richtung (16.03.12)