Image
Kollektive Beschneidung von Flüchtlingsrechten statt richtigen europäischen Lösungen - das Papier der EU-Kommission ist ziemlich restriktiv. Foto: Flickr / Sébastien Bertrand / CC BY 2.0

Die öffentliche Wahrnehmung der EU-Kommissions-Vorschläge zur Reformierung des EU-Asylsystems reduziert sich auf die Frage der Verteilung von Asylsuchenden in Europa. Ein erster Blick ins Papier zeigt aber: Unter der wohlklingenden Formel „mehr Europa“ verbirgt sich eine restriktive Vision. Es drohen massive Herabstufungen von Flüchtlingsrechten.

Keine Alternativen zu Dublin?

Die EU-Kom­mis­si­on prä­sen­tiert in ihrer 20-sei­ti­gen Mit­tei­lung vom 6. April zwei Vor­schlä­ge für Ände­run­gen im Asyl­sys­tem. Die ers­te Vari­an­te: Eine Ergän­zung der Zustän­dig­keits­re­ge­lung um einen „Fair­ness-Mecha­nis­mus“, der als Kor­rek­tiv die­nen soll. Im Fal­le der Über­las­tung eines Mit­glied­staats soll ein Not­ver­tei­lungs­me­cha­nis­mus grei­fen, um den betrof­fe­nen Staat zu ent­las­ten. Die Kom­mis­si­on erhofft sich von die­ser Ver­si­on, den Druck auf die Staa­ten an den Außen­gren­zen auf­recht zu erhal­ten, ihre Gren­zen gegen Schutz­su­chen­de abzu­schot­ten. Die zwei­te Vari­an­te, die das Papier vor­schlägt, bestün­de in einem per­ma­nen­ten euro­päi­schen Verteilschlüssel.

Dabei han­delt es sich um alte Kon­zep­te, die schluss­end­lich kei­ne tat­säch­li­che Alter­na­ti­ve zum dys­funk­tio­na­len Dub­lin-Sys­tem dar­stel­len. Unter dem Strich ist das gesam­te Kom­mis­si­ons­pa­pier dar­auf aus­ge­rich­tet, das Dub­lin-Sys­tem zu ret­ten – und zwar mit­tels mas­si­ver Sank­tio­nie­rung von Schutzsuchenden.

Zwang zum Verbleib im festgelegten Aufnahmestaat

Die Kom­mis­si­on macht deut­lich: die Refor­men sol­len vor allem dem Ziel die­nen, Asyl­su­chen­de und aner­kann­te Flücht­lin­ge in EU-Mit­glied­staa­ten fest­zu­set­zen und dies mit Zwang durch­set­zen. Wer wei­ter­wan­dert – etwa weil Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder Com­mu­ni­ties in einem ande­ren Land leben – soll sank­tio­niert wer­den. Die Mit­glied­staa­ten sol­len ver­pflich­tet wer­den, Asyl­su­chen­de in den als ver­ant­wort­lich aus­ge­mach­ten Staat abzu­schie­ben. Ob dabei auch die aktu­ell bestehen­de Mög­lich­keit, das Asyl­ver­fah­ren mit einem „Selbst­ein­tritt“ doch im eige­nen Land durch­zu­füh­ren, gestri­chen wer­den soll, bleibt unklar.

Statt mit einer „gro­ßen euro­päi­schen Lösung“ haben wir es bei den Vor­schlä­gen der EU-Kom­mis­si­on nur mit einer kol­lek­ti­ven Beschnei­dung von Flücht­lings­rech­ten zu tun.

Massive Sanktionen bei Weiterreise

Im Fal­le einer Abschie­bung in den für sie ver­ant­wort­li­chen Mit­glied­staat, sol­len die betrof­fe­nen Asyl­su­chen­den ledig­lich ein Schnell­ver­fah­ren durch­lau­fen – und zwar ohne auto­ma­ti­sche auf­schie­ben­de Wir­kung, soll­te ein Rechts­be­helf gegen einen nega­ti­ven Bescheid ein­ge­legt wer­den. Außer­dem sol­len Abge­scho­be­ne, bei einer angeb­lich dro­hen­den „Gefahr des Unter­tau­chens“ Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen inner­halb des zustän­di­gen Mit­glied­staa­tes auf­er­legt bekom­men, mate­ri­el­le Auf­nah­me­be­din­gun­gen sol­len auf Sach­leis­tun­gen beschränkt wer­den können.

Auch aner­kann­te Schutz­be­rech­tig­te sol­len an der Wei­ter­rei­se in ande­re EU-Staa­ten gehin­dert wer­den –  die Pflicht zur Rück­über­nah­me von Statusinhaber*innen soll nun auch in der Dub­lin-Ver­ord­nung ver­an­kert wer­den. Eine „irre­gu­lä­re Wei­ter­wan­de­rung“ könn­te zu einer Über­prü­fung der Schutz­be­dürf­tig­keit und gege­be­nen­falls zum Ent­zug des Schutz­sta­tus füh­ren, so will es die Kom­mis­si­on. Dar­über hin­aus sol­le die Dau­er­auf­ent­halts­richt­li­nie so ver­än­dert wer­den, dass die Fünf­jah­res­frist jeweils erneut zu lau­fen beginnt, sobald ein aner­kann­ter Schutz­be­rech­tig­ter den zustän­di­gen Mit­glied­staat ohne Erlaub­nis ver­lässt. Erst dann kann der­je­ni­ge sich unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen in einem ande­ren Mit­glieds­land niederlassen.

Widerrufsverfahren und Abschiebungen: Keine dauerhafte Schutzperspektive mehr 

Geht es nach der Kom­mis­si­on, soll Schutz in Euro­pa nur noch auf Zeit gewährt wer­den – nur so lan­ge, wie das Risi­ko der Ver­fol­gung oder ernst­haf­ten Scha­dens fort­be­stehe. Mitt­ler­wei­le füh­re die Gewäh­rung von inter­na­tio­na­lem Schutz jedoch meist zu einem per­ma­nen­ten Auf­ent­halt. Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fun­gen sol­len Wider­rufs­ver­fah­ren Tür und Tor öff­nen. Eine dau­er­haf­te Schutz­per­spek­ti­ve soll in Euro­pa zur Aus­nah­me werden.

Die unter­schied­li­chen Ver­fah­rens- und Auf­nah­me­be­din­gun­gen in den ein­zel­nen Staa­ten sol­len nun durch ein gemein­sa­mes Asyl­ver­fah­ren ersetzt wer­den, das die Kom­mis­si­on in einer neu­en Ver­ord­nung fest­schrei­ben will. Zen­tral soll hier­bei die gemein­sa­me Ein­stu­fung von „siche­ren Her­kunfts­län­dern“ sein, um Schutz­su­chen­de aus den ent­spre­chen­den Län­dern mög­lichst in Schnell­ver­fah­ren abzu­leh­nen und abzu­schie­ben. Eine Anpas­sung soll eben­so hin­sicht­lich der Fest­le­gung von „siche­ren Dritt­staa­ten“ erfol­gen – mit dem Ziel einer gemein­sa­men Liste.

Programm zur Schwächung von Flüchtlingsrechten in Europa

Beim genaue­ren Hin­se­hen erwei­sen sich die „Reform­vor­schlä­ge“ der Kom­mis­si­on als Pro­gramm zur Schwä­chung von Flücht­lings­rech­ten in Euro­pa. Obwohl sich gezeigt hat, dass das Dub­lin-Sys­tem grund­le­gend funk­ti­ons­un­tüch­tig ist, wird nur an den Sym­pto­men her­um­ge­dok­tert – zu Las­ten der Schutz­su­chen­den. Statt mit einer „gro­ßen euro­päi­schen Lösung“ haben wir es bei den Vor­schlä­gen der EU-Kom­mis­si­on nur mit einer kol­lek­ti­ven Beschnei­dung von Flücht­lings­rech­ten zu tun.