25.07.2014
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Protest gegen Abschiebungshaft: Jugendliche blockieren Zufahrt zur JVA Büren. Foto: Diakonie Deutschland

Binnen weniger Tage ist die deutsche Abschiebungshaftpraxis nahezu vollständig für rechtswidrig erklärt worden. Bedeutet dies das Ende der Inhaftierung von Flüchtlingen? Ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium sieht das Gegenteil vor.

Gera­de erst hat­te Bay­ern eine neue Abschie­bungs­haft­an­stalt in Mühl­dorf eröff­net. Jetzt sind dort plötz­lich nur noch fünf der über acht­zig Plät­ze belegt. Doch nicht etwa, weil Bund und Län­der ein­ge­se­hen hät­ten, dass auch bei Aus­län­dern dem Frei­heits­grund­recht der Raum ein­zu­räu­men ist, der einem Grund­recht gebührt, son­dern weil zwei höchst­rich­ter­li­che Ohr­fei­gen sie dazu zwingen. 

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat klar­ge­stellt, dass die Abschie­bungs­haft in Dub­lin-Ver­fah­ren über­wie­gend rechts­wid­rig ist. Damit fehlt Schät­zun­gen zufol­ge bei rund 60 bis 80 Pro­zent aller Inhaf­tier­ten ein euro­pa­rechts­kon­for­mer Haft­grund. Die Per­so­nen müs­sen frei­ge­las­sen werden.

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) hat­te bereits zuvor die Unter­brin­gung in der Straf­haft ver­bo­ten: Wenn über­haupt noch Abschie­bungs­haft zuläs­sig ist, dann in spe­zi­el­len Ein­rich­tung und nicht im nor­ma­len Straf­voll­zug. Die bis­he­ri­ge Pra­xis ist glei­cher­ma­ßen ein poli­ti­scher Skan­dal und ein bun­des­wei­tes Jus­tiz­ver­sa­gen son­der­glei­chen: Tau­sen­de Men­schen wur­den über Jah­re hin­weg rechts­wid­rig ein­ge­sperrt. Die Fra­ge ist: Wie wer­den Bund, Län­der und Amts­rich­ter auf die Urtei­le reagieren?

Wie reagiert der Bund auf die Kri­tik hin­sicht­lich der feh­len­den Haftgründe?

Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) erklärt in einer Pres­se­mit­tei­lung, dass es gesetz­lich nach­bes­sern will: „Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern hat bereits in sei­nem Gesetz­ent­wurf zur Neu­be­stim­mung des Blei­be­rechts und der Auf­ent­halts­be­en­di­gung eine Defi­ni­ti­on der Flucht­ge­fahr im Sin­ne der Dub­lin III-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen. Die Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs bestärkt die Not­wen­dig­keit einer gesetz­li­chen Regelung“.

 Im Klar­text heißt dies:  Mög­lichst schnell sol­len neue Haft­grün­de geschaf­fen wer­den, um wie­der Inhaf­tie­ren zu kön­nen. Ein Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem BMI liegt bereits vor. Wird der Ent­wurf Gesetz, wür­de die gera­de vom Bun­des­ge­richts­hof abge­schaff­te Dub­lin-Haft zur Regel werden.

Allein die Bestim­mung, dass in Haft genom­men wer­den kann, wer ein ande­res EU-Land wäh­rend eines lau­fen­den Asyl­ver­fah­rens ver­las­sen hat, wür­de die Gefäng­nis­se fül­len. Sechs wei­te­re neue Haft­grün­de wür­den dazu füh­ren, dass sich bei nahe­zu jeder Fall­kon­stel­la­ti­on ein Haft­grund fin­den las­sen wür­de. Vor dem Hin­ter­grund des BGH-Urteils darf aller­dings bezwei­felt wer­den, dass die geplan­ten Gene­ral­klau­seln einer recht­li­chen Über­prü­fung stand­hal­ten würden.

Wie reagie­ren die Bundesländer?

Abschie­bungs­häft­lin­ge wie bis­her in der Straf­haft unter­zu­brin­gen, kommt auf­grund des EuGH-Urteils auch in Zukunft nicht mehr in Fra­ge. Meh­re­re Bun­des­län­der haben aller­dings spe­zi­el­le Abschieb­haft­ein­rich­tun­gen geschaf­fen – dar­um hat­te etwa Bay­ern erst vor kur­zem die Haft­ein­rich­tung Mühl­dorf eröffnet.

Denk­bar wäre, dass die Bun­des­län­der nun gro­ße gemein­sa­me Haft­zen­tren betrei­ben. Das Abschie­be­ge­fäng­nis in Ingel­heim könn­te laut Medi­en­be­rich­ten zu einer Art Flücht­lings­haft­an­stalt für ganz Süd­west­deutsch­land wer­den.  Aus Bay­ern kommt dem­ge­gen­über die Nach­richt, dass Ersatz­ab­schie­be­haft durch eine Art Haus­ar­rest in Pen­sio­nen Hoch­kon­junk­tur hat. In Nord­rhein-West­fa­len ist die Lage ambi­va­lent:  Heu­te hat der BGH die Inhaf­tie­rung in der JVA Büren vor­läu­fig been­det. Der Tenor: Auch wenn die Abschie­bungs­haft in einer Ein­rich­tung bau­lich von der Straf­haft getrennt ist, ver­stößt dies gegen das Tren­nungs­ver­bot. Nun wird über einen Aus­bau der JVA Büren zu einer rei­nen Abschie­be­haft nach­ge­dacht, auf der ande­ren Sei­te sol­len alter­na­ti­ve Unter­brin­gungs­kon­zep­te geprüft wer­den. PRO ASYL for­dert, die Bun­des­län­der auf alles zu tun, um Haft zu ver­mei­den, statt gro­ße und teu­re Spe­zi­al­ein­rich­tun­gen zu betreiben. 

Wer­den die Amts­rich­ter mehr Sorg­falt wal­ten lassen?

Die Urtei­le sind nicht nur für den Bun­des­ge­setz­ge­ber son­dern auch für die deut­schen Amts­rich­ter eine Ohr­fei­ge. Die euro­pa­recht­li­chen Vor­ga­ben, deren Ver­let­zung EuGH und BGH bean­stan­den, waren auch den Amts­rich­tern zugäng­lich. Trotz­dem wur­de im Zwei­fel meist für eine Inhaf­tie­rung statt für das Frei­heits­grund­recht des Flücht­lings entscheiden.

Auch über die bean­stan­de­ten Dub­lin-Fäl­le und die Inhaf­tie­rungs­art hin­aus muss­te der BGH in der Ver­gan­gen­heit amts­rich­ter­li­che Ent­schei­dun­gen zur Abschie­bungs­haft viel zu oft nach­träg­lich kor­ri­gie­ren. Der Rechts­an­walt Peter Fahl­busch hat nach­ge­zählt: Von 936 Man­dan­ten in Abschie­be­haft, befan­den sich 456 Per­so­nen zu Unrecht in Haft. Das sind knapp 50 Pro­zent aller Fäl­le. Seit 2002 kamen allein bei ihm 12.691 rechts­wid­ri­ge Haft­ta­ge also gut 34 ½ Jah­re unrecht­mä­ßi­ger Haft zusammen.

Die Urtei­le müs­sen ein Weck­ruf an alle Amts­rich­ter sein, den hohen Wert des Frei­heits­rechts nun end­lich anzu­er­ken­nen,  jeden Haft­an­trag sorg­fäl­tig zu prü­fen und dem Grund­satz  „In dubio pro reo“ – im Zwei­fel für den Ange­klag­ten – zu folgen. 

Doch auch in der Zukunft wird es an enga­gier­ten Anwäl­tin­nen und Anwäl­ten hän­gen, dem per­ma­nen­ten Rechts­bruch Ein­halt zu gebie­ten. Vie­le Flücht­lin­ge die rechts­wid­rig inhaf­tiert sind, kön­nen sich aber kei­nen Anwalt leis­ten. PRO ASYL hilft daher Flücht­lin­gen, die rechts­wid­rig hin­ter Git­tern sit­zen. Im Jahr 2014 wur­den über unse­ren Rechts­hil­fe­fonds bis­her 40 Fäl­le von Rechts­be­schwer­de­ver­fah­ren gegen unrecht­mä­ßi­ge Inhaf­tie­rung bewilligt.

Dank unse­rer Mit­glie­der, Spen­de­rin­nen und Spen­der kann PRO ASYL so die Frei­las­sung von zu Unrecht inhaf­tier­ten Men­schen errei­chen und damit eines der zen­trals­ten Grund­rech­te erstrei­ten: Das der Frei­heit: Die Ein­zel­fall­hil­fe von PRO ASYL kön­nen Sie hier mit einer Spen­de unterstützen

 

BGH-Beschluss vom 26.6.2014: Feh­len gesetz­li­cher Grund­la­gen zur Inhaft­nah­me von Asyl­be­wer­bern zur Über­stel­lung in einen ande­ren Mit­glied­staat der Euro­päi­schen Union.

EuGH-Urteil vom 17. Juli 2014: Unter­brin­gung von Abschie­bungs­häft­lin­gen im Straf­voll­zug ver­stößt gegen das Trennungsgebot

 Nach BGH und EuGH-Urteil: Abschie­bungs­haft been­den statt aus­wei­ten (24.07.14)

 EuGH been­det rechts­wid­ri­ge Abschie­bungs­haft (17.07.14)