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Memorandum zu Asylverfahren zeigt Qualitätsmängel beim BAMF
Zehn Jahre nach dem ersten Memorandum zum Stand der Asylverfahren in Deutschland zeigt eine neues, von PRO ASYL mitherausgegebenes Memorandum auf, dass strukturelle Defizite beim BAMF weiter bestehen. Die Herausgeber*innen fordern: Beim Abbau Hunderttausender unerledigter Asylanträge darf es keine Abstriche bei der Qualität geben.
Ein Zusammenschluss aus zwölf Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen hat heute das Papier »Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland« veröffentlicht. Darin fordert das Bündnis eine zügige Bearbeitung der Asylanträge, mahnt jedoch dringend zur Qualität vor Schnelligkeit.
Qualitätsmängel zu Lasten von Asylsuchenden
Die Vorgabe der Bundesregierung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bis zum Wahljahr 2017 mehr als eine halbe Million anhängiger Asylanträge abzuarbeiten, hat zu einer fehlerträchtigen Entscheidungshektik geführt.
Die hohen Asylantragszahlen seit 2015 und die Verdreifachung der Mitarbeitenden des BAMF sowie eine neue Struktur der Entscheidungsfindung – systematische Trennung von Anhörung und Entscheidung – haben in zum Teil drastischer Weise zusätzlich zu Qualitätseinbußen geführt, die zulasten von Flüchtlingen gehen. Aufgrund des großen Umfangs der Probleme wird nur ein Teil der Betroffenen die Möglichkeit haben, eine Korrektur der Entscheidung durch die Gerichte zu erhalten.
Systematische Trennung von Anhörung und Entscheidung
Mit der Einführung von reinen Entscheidungszentren und der Einstellung von Personen, deren Tätigkeit sich auf die Anhörung beschränkt, ist die Trennung von anhörender und entscheidender Person die Regel. Dementsprechend wird in vielen Außenstellen des Bundesamtes überhaupt nicht mehr entschieden. Es wird angehört und die Entscheidung an Entscheidungszentren abgegeben.
Für eine sachgerechte Entscheidung ist der persönliche Eindruck aber höchst bedeutsam. Im Asylverfahren kommt es wesentlich auf die Glaubhaftigkeit der Angaben der Asylsuchenden an. Nur selten können sie die Verfolgung anhand mitgebrachter Dokumente beweisen. Deshalb ist eine unvoreingenommene Anhörung extrem wichtig, in der sich die Entscheider*innen ein Bild von der Person und ihren Gründen für den Asylantrag machen können.
Eine syrische Familie nimmt eine verfolgte Christin auf. Sie wird erschossen, der Familie wird gedroht. Der fluchtauslösende Sachverhalt wird in drei Zeilen notiert, aber durch keinerlei Nachfragen weiter aufgeklärt. Stattdessen folgt abrupt die Frage, was die Antragstellerin bei einer Rückkehr erwarte. Die Anhörung dauert insgesamt nur 25 Minuten, zuerkannt wird in dem Fall nur subsidiärer Schutz – zu Unrecht.
Laut Rechtsanwalt Marx, der die Betroffene vertritt, ist dies eine Folge der Einführung gesonderter Anhörungszentren, in denen unter hohem zeitlichen Druck Anhörungen durchgeführt werden. Wenn unzureichend protokolliert wird und Fluchtgründe nicht ermittelt werden, führt dies zwangsläufig zu Fehlentscheidungen.
Eine afghanische Hebamme, die der Minderheit der Hazara angehört, wird zu einer Geburt gerufen. Trotz ihrer dringenden Empfehlungen weigert sich die Familie (Angehörige der paschtunischen Mehrheit) ein Krankenhaus aufzusuchen. Das Baby wird tot geboren. Der Vater ist ein lokaler Taliban. Die Frau, weil sie Schiitin ist, wird für den Tod verantwortlich gemacht und flieht nach Deutschland. Ihre Anhörung verlief korrekt und ist umfassend protokolliert, der Fall wird allerdings durch eine andere Person entschieden.
Die Einführung von Entscheidungszentren und die systematische Trennung von anhörender und entscheidender Person ist eine Ursache für Fehlentscheidungen: Der Asylantrag wurde abgelehnt, ein politischer Zusammenhang bestritten. Aus einer Hazara – richtig im Anhörungsprotokoll vermerkt – wurde außerdem eine Tadschikin.
Massenhafte Neueinstellungen ohne ausreichende Schulung
Das neue Personal erhält nur noch eine Kurzausbildung: Statt der früher üblichen sechsmonatigen Ausbildung gilt jetzt: »Anhörer erhalten eine dreiwöchige Schulung, Entscheider vier Wochen, Vollentscheider fünf Wochen« (BT-Drucksache 18/9415, S.65). Dolmetscher*innen sind häufig nicht ausreichend qualifiziert, um die schwierigen Anhörungen beim Bundesamt zu übersetzen. (BT-Drucksache 18/8309)
Asylverfahren in nur 48 Stunden
Asylanträge werden inzwischen in neu eingerichteten Ankunftszentren binnen 48 Stunden entschieden. Die Antragstellenden werden in Cluster (Gruppen) vorsortiert, ihre Anträge bereits im Vorfeld als komplex/weniger komplex bzw. nach der angeblich »guten« oder »schlechten« Bleibeperspektive eingeteilt.
Die Betroffenen haben dort oftmals keinen Zugang zu einer qualifizierten Beratung vor Beginn der Anhörung. Viele gehen somit unvorbereitet und uninformiert in die Anhörung. Die Defizite und Mängel zeigen sich in der Qualität der Asylentscheidungen, die kaum noch auf einer gründlichen individuellen Einzelfallprüfung basieren.
Anlasslose Änderungen der Entscheidungspraxis für Syrien, Irak, Eritrea und Afghanistan
Entsprechend der Clusterbildung in den Ankunftszentren wird immer häufiger ohne ausreichende Prüfung lediglich der subsidiäre Schutz zugesprochen und Asylsuchenden aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak und Eritrea der volle Flüchtlingsschutz verweigert.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass Änderungen in der Gesetzgebung und politische Vorgaben die Entscheidungspraxis des Bundesamtes beeinflussen, ohne dass sich die Lage in den betroffenen Herkunftsländern wesentlich verändert hat. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte besteht.
Bei Afghan*innen gibt es sogar immer mehr Ablehnungen: Von Januar bis Oktober 2016 wurde über die Asylanträge von 32.352 Afghan*innen inhaltlich entschieden, davon wurden 14.107 Anträge abgelehnt – auf politischen Druck hin.
Am 5. November 2015 haben die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD darauf verständigt, »zur Schaffung und Verbesserung innerstaatlicher Fluchtalternativen bei[zu]tragen und vor diesem Hintergrund die Entscheidungsgrundlagen des BAMF [zu] überarbeiten und an[zu]passen.« Innerstaatliche Fluchtalternativen sollen also eher herbeigeschrieben werden, als dass sie in der Realität existieren.
Nach dem Koalitionsbeschluss sank die Schutzquote rapide von 78% in 2015 auf unter 50% im August 2016. Afghan*innen wird inzwischen vermehrt nur noch nationaler Abschiebeschutz zuerteilt.
Kaum Qualitätskontrolle beim BAMF
In der Antwort der Bundesregierung zum Thema Qualitätskontrolle werden für 2015 lediglich 136 Einzelfallprüfungen, für 2016 bislang 78 Einzelfallprüfungen ausgewiesen. Die Zahl sonstiger Qualitätskontrollen in den Außenstellen, Ankunfts- und Entscheidungszentren könne nicht beziffert werden (BT-Drucksache 18/9415, S.64).
Überlastung der Gerichte droht
Bis das Bundesamt eine nennenswerte Qualitätskontrolle etabliert hat, sind die Betroffenen allein auf die Verwaltungsgerichte als Korrekturinstanz angewiesen, die derzeit im Akkord fehlerhafte Entscheidungen aufheben müssen, denn ein Widerspruchsverfahren ist im deutschen Asylrecht nicht vorgesehen. Es ist aber nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, Korrekturinstanz für Fehler des Bundesamtes zu sein, die dort bereits verhindert werden könnten.
Fazit: Qualität vor Schnelligkeit
Das Bündnis fordert in dem vorgelegten Memorandum eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität bei Asylentscheidungen: Personenidentität von Entscheidenden und Anhörenden, sorgfältige Anhörungen mit Sachverhaltsaufklärung, ausreichende Schulungen von Dolmetscher*innen und BAMF-Mitarbeitenden sowie den Ausbau einer angemessen ausgestatteten Qualitätssicherung im BAMF mit dem Auftrag, fehlerhafte Entscheidungen vor Versendung zu korrigieren.
Die Studie wurde herausgegeben von: Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Neue Richtervereinigung, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, PRO ASYL, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein und der Bundesrechtsberaterkonferenz.