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Unsere Werte? Menschlichkeit gehört scheinbar nicht dazu. Während der CDU-Vorstand sich einen grinst, unternimmt er einen weiteren Fundamentalangriff auf elementare Flüchtlingsrechte. Foto: dpa

Die CDU redet zwar von Europa als Wertegemeinschaft, in der konkreten Politik sollen die Werte Europas aber ausgehebelt werden. Mit dem Leitantrag, den die CDU bei ihrem Parteitag beschließen will, wird das Recht auf Asyl in Europa zur Fata Morgana – schön, aber unerreichbar.

Der Leit­an­trag des CDU-Vor­stan­des liest sich wie eine Lis­te an Abschot­tungs­me­cha­nis­men, die Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen beschnei­den und Men­schen an ihrer Flucht hin­dern sol­len. Bei­spiels­wei­se will die CDU soge­nann­te »Migra­ti­ons­part­ner­schaf­ten« nach dem Vor­bild des EU-Tür­kei-Deals auch mit Tran­sit­län­dern in Afri­ka for­cie­ren (ab S. 19).

Geplant sind Rück­füh­rungs­zen­tren an der afri­ka­ni­schen Küs­te, in die Flücht­lin­ge, die sich über das Mit­tel­meer auf den Weg nach Euro­pa machen, zurück­ver­frach­tet wer­den sollen.

Keine Rückführung von Geretteten nach Afrika!

Rück­füh­rungs­zen­tren in Afri­ka füh­ren zu einer Ver­let­zung der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK). Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) hat 2012 im Ver­fah­ren Hir­si Jamaa gegen Ita­li­en ent­schie­den, dass die Unter­zeich­ner­staa­ten der EMRK geret­te­ten Flücht­lin­gen Zugang zum Asyl­ver­fah­ren gestat­ten müs­sen und sie nicht kol­lek­tiv in Staa­ten abschie­ben dür­fen, in denen ihnen mög­li­cher­wei­se Ver­fol­gung oder unmensch­li­che Behand­lung droht. Damals hat­te Ita­li­en Geret­te­te nach Liby­en zurück­ge­bracht. Die Flücht­lin­ge klag­ten erfolg­reich vor dem EGMR.

Afghanistan: Kein sicheres Land für Flüchtlinge

Die CDU bekräf­tigt noch ein­mal das ver­ein­bar­te Rück­nah­me­ab­kom­men der Bun­des­re­gie­rung mit Afgha­ni­stan, das Abschie­bun­gen in das vom Krieg und Ver­trei­bung gezeich­ne­te Land mög­lich macht. Gebie­te, die das BAMF als sicher bezeich­net, kön­nen jeder­zeit von der Gewalt erfasst wer­den: Erst vor kur­zem hat­ten die Tali­ban im ver­meint­lich siche­ren Mazar-i-Scha­rif, einen schwe­ren Anschlag auf das deut­sche Kon­su­lat verübt.

Doch nicht nur die Tali­ban kon­trol­lie­ren immer mehr Gebie­te, auch Kämp­fer des soge­nann­ten »Isla­mi­schen Staats« gewin­nen an Ein­fluss, dazu kom­men loka­le War­lords. Ins­ge­samt wird in 31 der 34 Pro­vin­zen Afgha­ni­stans gekämpft.

Immer mehr Men­schen sind auch inner­halb des Lan­des auf der Flucht. Die Ver­ein­ten Natio­nen befürch­ten, dass die Zahl der Bin­nen­ver­trie­be­nen bis Ende des Jah­res auf 1,5 Mil­lio­nen steigt. In die­ser Situa­ti­on Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan zu for­cie­ren, ist fahrlässig.

Afghan*innen soll Schutz verwehrt werden

Die Bun­des­re­gie­rung igno­riert die Fak­ten­la­ge: Bereits im Novem­ber 2015 hat die Gro­ße Koali­ti­on beschlos­sen, »die Ent­schei­dungs­grund­la­gen des BAMF [zu] über­ar­bei­ten und an[zu]passen«, um eine » Inten­si­vie­rung der Rück­füh­run­gen« zu ermög­li­chen. Ange­sichts der immer bri­san­ter wer­den­den sicher­heits­po­li­ti­schen Lage in Afgha­ni­stan ist dies ein mehr als gefähr­li­ches Vor­ha­ben – mit fata­len Fol­gen für die Betroffenen.

Obwohl sich in Afgha­ni­stan nichts zum Bes­se­ren ver­än­dert hat, hat sich die Ent­schei­dungs­pra­xis in Deutsch­land bei afgha­ni­schen Flücht­lin­gen dras­tisch gewan­delt: 2015 lag die berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te für afgha­ni­sche Flücht­lin­ge noch bei rund 78 Pro­zent – im August 2016 nun nur noch bei rund 48 Pro­zent. Asyl­an­trä­ge von rund 14 000 Afgha­nen wur­den in 2016 abge­lehnt, oft ohne Wür­di­gung des indi­vi­du­el­len Fluchtschicksals.

Die Uni­on will die Dul­dung durch eine »Beschei­ni­gung über die Aus­rei­se­pflicht« erset­zen. Damit wür­de das größ­te huma­ni­tä­re Pro­jekt der Regie­rungs­ko­ali­ti­on ad absur­dum geführt.

Über 80%

der abge­lehn­ten Asyl­be­wer­ber haben eine Aufenthalts-Erlaubnis.

Verlängerter Ausreisegewahrsam ist faktisch Inhaftierung

Die im Leit­an­trag gefor­der­te Aus­wei­tung des Aus­rei­se­ge­wahr­sams auf vier Wochen ist rechts­staat­lich höchst frag­wür­dig und käme einer Qua­si-Inhaf­tie­rung gleich. Es gibt gute Grün­de, Abschie­bun­gen nicht durch­zu­füh­ren. Das angeb­li­che »Voll­zugs­de­fi­zit« ist nicht das Ergeb­nis zurück­hal­ten­der Behör­den­pra­xis, son­dern oft der Situa­ti­on im Her­kunfts­land oder gesund­heit­li­chen Abschie­bungs­hin­der­nis­sen geschuldet.

Die Mehrheit der Geduldeten hat Aufenthaltsstatus

Wer im Asyl­ver­fah­ren abge­lehnt wur­de, darf noch lan­ge nicht abge­scho­ben wer­den. Auch künf­tig wird es Men­schen geben, deren Antrag auf Flücht­lings­schutz abge­lehnt wur­de, die jedoch gleich­wohl über län­ge­re Zeit gedul­det werden.

Über 80% der abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den leben mitt­ler­wei­le mit einem lega­len Auf­ent­halts­sta­tus in Deutsch­land: Von ca. 550.000 abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den leb­ten Mit­te 2016 knapp 47% mit unbe­fris­te­tem und knapp 35% mit befris­te­tem Auf­ent­halts­recht in Deutsch­land (sie­he BT-Druck­sa­che 18/9556, S. 37).

Bleiberechtsregelung soll ausgehebelt werden

Die Uni­on will die Dul­dung (das ist recht­lich die Aus­set­zung der Abschie­bung) durch eine »Beschei­ni­gung über die Aus­rei­se­pflicht« erset­zen. Damit wür­de das größ­te huma­ni­tä­re Pro­jekt der Regie­rungs­ko­ali­ti­on, die Blei­be­rechts­re­ge­lung für lang­jäh­rig Gedul­de­te, ad absur­dum geführt.

Die von Kir­chen Ver­bän­den und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen und auch von SPD und CDU/CSU im Bun­des­tag mit­be­schlos­se­nen Blei­be­rechts­re­ge­lung für lang­jäh­rig Gedul­de­te wür­de ins Lee­re lau­fen. Die Ver­wei­ge­rung von Arbeits- und Aus­bil­dungs­er­laub­nis zwingt abge­lehn­te Asyl­su­chen­de, die nicht abge­scho­ben wer­den kön­nen, in die staat­li­che Zwangsversorgung.

Maghreb-Staaten sind nicht sicher!

Die CDU for­dert in ihrem Leit­an­trag noch ein­mal, Marok­ko, Alge­ri­en und Tune­si­en zu siche­ren Her­kunfts­staa­ten zu erklä­ren. Der ent­spre­chen­de Gesetz­ent­wurf wur­de zuletzt im Bun­des­rat geblockt. Wie aus dem BAMF-Leit­sät­zen zu den drei Län­dern her­vor­geht, hat sich die Bun­des­re­gie­rung die Fak­ten zurecht­ge­rückt: Die Aus­wer­tung der Doku­men­te im ZEIT-Arti­kel vom 30.10.2016 zeigt, dass die Infor­ma­tio­nen des BAMF teil­wei­se dia­me­tral zu den Anga­ben ste­hen, die die Bun­des­re­gie­rung in der Geset­zes­be­grün­dung zur Ein­stu­fung der Maghreb-Län­der als »siche­re Her­kunfts­staa­ten« macht.

Die pre­kä­re Men­schen­rechts­la­ge in den Län­dern wird bewusst aus­ge­blen­det, die Ein­stu­fung eines Staa­tes als »sicher« wird zum rei­nen poli­ti­schen Kalkül.