News
Landgericht Leipzig: Abschiebehaft zusammen mit Strafhäftlingen rechtswidrig
Nach einem Beschluss des Landgericht Leipzig verstößt die Inhaftierung von Abschiebungshäftlingen zusammen mit Straf- und Untersuchungshäftlingen gegen EU Recht.
Abschiebungsgefangene sind keine Straftäter. Abschiebungshaft ist deshalb auch keine Strafhaft. Sie muss sich daher von den Bedingungen der Strafhaft deutlich unterscheiden. Geht es nach dem europäischen Recht – oder genauer der sogenannten „Rückführungsrichtlinie“, dann dürfen Abschiebungsgefangene auch nicht mit Straftätern zusammen inhaftiert werden. In Deutschland ist dies jedoch der Fall: So sind etwa aus Sachsen, Bayern, Hessen und Hamburg Fälle bekannt, in denen Abschiebungsgefangene zusammen mit Straftätern und Untersuchungshäftlingen inhaftiert waren oder dies noch immer sind.
Das Landgericht Leipzig hat nun festgestellt, dass Sachsen gegen die Rückführungsrichtlinie verstößt und Abschiebungshäftlinge weder zusammen mit Strafhäftlingen noch mit Untersuchungshäftlingen unterbringen darf. Das Gericht hat mit seinem Beschluss zum Fall eines Tunesiers entschieden, der vom 11. Februar bis zum 28. Februar 2011 in einer Zelle mit einem Untersuchungshäftling und später mit einem Strafgefangenen inhaftiert war. Das berichtet der Jesuiten-Flüchtlingsdienst in einer Pressemitteilung.
Die EU-Rückführungslinie besagt in Artikel 16, dass die Inhaftierung von Abschiebungshäftlingen „grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen“ erfolgt. Weiter heißt es: „Sind in einem Mitgliedstaat solche speziellen Hafteinrichtungen nicht vorhanden und muss die Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten erfolgen, so werden in Haft genommene Drittstaatsangehörige gesondert von den gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht.“ Die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen zusammen in einer Zelle mit Straf- oder Untersuchungshäftlingen verstößt somit bereits gegen die Mindestanforderungen der Rückführungsrichtline.
Abschiebungshaft fügt Menschen unnötiges Leid zu und beeinträchtigt ihre körperliche und seelische Gesundheit. Die Häftlinge leiden in erheblichem Maß unter der Unsicherheit über die eigene Zukunft, einem Mangel an Informationen und an der Isolation von Familie und Freunden. Sie fühlen sich als Kriminelle behandelt, obwohl ihnen in der Regel nicht mehr als der Verstoß gegen Einreisebestimmungen vorgeworfen wird. Das dokumentiert die Studie „Quälendes Warten – wie Abschiebungshaft Menschen krank macht“ des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes, die im Juli 2010 veröffentlicht wurde. Allein im Jahr 2010 nahmen sich drei Menschen in Abschiebungshaft das Leben, 21 weitere versuchten sich umzubringen, wie die Antirassistische Initiative dokumentiert.
Abschiebungshaft: Zu schnell, zu oft, zu lange (13.09.12)
Abschiebungshaft ist und darf keine Strafe sein (15.02.12)
Antifolterkomitee der Vereinten Nationen kritisiert deutsche Abschiebungshaft (29.11.11)