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Länderinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Brandenburg haben angekündigt, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung des AsylbLg einzubringen. PRO ASYL begrüßt den Vorstoß der Länder.
Noch ist nicht klar, ob die beiden rot-grünen Bundesländer und das rot-rote Brandenburg mit ihrem geplanten Antrag durchdringen werden. Die Hoffnungen liegen auf den Stimmen der beiden großen Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Würde das Gesetz endlich abgeschafft werden, müssten Asylsuchende und Geduldete dieselben Leistungen bekommen wie andere Bedürftige.
Geteilte Menschenwürde
Das Asylbewerberleistungsgesetz war 1993 in einem feindlichen Klima gegen Asylsuchende eingeführt worden und hatte das als menschenwürdig geltende Existenzminimum für Flüchtlinge niedriger festgesetzt als jenes für bedürftige Deutsche. PRO ASYL hatte sich von Anfang an gegen das rassistische Sondergesetz gestellt.
Fast 20 Jahre lang, bis das Bundesverfassungsgericht das AsylbLg im Juli 2012 teilweise für verfassungswidrig erklärte, mussten Flüchtlinge mit bis zu 50 % niedrigeren Sozialleistungen auskommen als Hartz-IV-Empfänger. Vor dem Urteil erhielten Flüchtlingskinder 4,40 € pro Tag für Bildung, Nahrung, Kleidung und Hygieneartikel. Inzwischen haben sie Anspruch auf 7,70 € pro Tag.
Entwürdigende Praxis der Sachleistungen
In Folge des Karlsruher Urteils wurden zwar die Leistungssätze für Asylbewerber auf beinahe Hartz-Niveau angehoben. Doch andere Diskriminierungen durch das Sondergesetz für Flüchtlinge sind durch das Urteil nicht berührt – etwa die entwürdigende Praxis, Flüchtlingen Einkaufsgutscheine oder Sachleistungen statt Bargeld auszugeben, blieben erhalten.
Viele Kommunen sind inzwischen aus eigener Initiative auf Bargeld anstelle von Sachleistungen umgestiegen. Menschenfreundlichkeit ist aber nicht immer der Grund, sondern dass die Auszahlung von Bargeld häufig Verwaltungskosten spart. Bisher tragen Länder und Kommunen die Leistungen für Asylsuchende alleine. Würden Asylsuchende Hartz-IV-Leistungen erhalten, müsste der Bund einen Teil der Kosten übernehmen.
PRO ASYL begrüßt die Initiative der Länder. Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse. Mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
Medienberichte: taz
AsylbLG (25.07.12)
20 Jahre Rostock-Lichtenhagen – ein Akt politischer Brandstiftung (22.08.12)
AsylbLG verfassungswidrig! (18.07.12)