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Kaum Schutz für Russinnen und Russen, die sich dem Krieg verweigern
Zwei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine stellen PRO ASYL und Connection e. V. fest: Deserteur*innen und Militärdienstentzieher*innen aus Russland erhalten in Deutschland nach wie vor kaum einen Schutzstatus. Das ist asylrechtlich sowie friedenspolitisch gesehen ein Skandal.
Eine aktuelle Analyse von Connection e.V., der Partnerorganisation von PRO ASYL, lässt aufhorchen: Selbst nach einer Änderung der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im September 2023 erhalten immer noch erschreckend wenige Russ*innen, die den Dienst an der Waffe in einem völkerrechtswidrigen Krieg ablehnen, im deutschen Asylverfahren einen Schutzstatus.
Wenige fliehen nach Deutschland
Seit Beginn des Krieges bis September 2023 haben schätzungsweise mindestens 250.000 Militärdienstpflichtige Russland verlassen und Schutz in anderen Ländern gesucht – vor allem in Kasachstan, Georgien, Armenien, Türkei, auch in Serbien oder Israel. Die Situation in diesen Aufnahmeländern ist zum Teil prekär. Zum Beispiel gewährt die Türkei und seit Ende Januar 2022 auch Kasachstan russischen Staatsbürger*innen regulär nur einen begrenzten Aufenthaltsstatus von drei Monaten. Aus Kasachstan und Armenien sind Abschiebungen nach Russland bekannt geworden.
Nur wenige fliehen in die Länder des Schengen-Raums, was unter anderem mit den fehlenden Fluchtwegen und der sehr restriktiven Visavergabe der EU-Länder zu tun hat. Nach einer Statistik von Eurostat stellten zwischen Februar 2022 bis Ende November 2023 nur etwa 13.000 Männer im militärdienstpflichtigen Alter einen Asylantrag in einem EU-Staat. Connection e. V. geht davon aus, dass davon rund 70 Prozent, also rund 9.000 Männer, in Russland militärdienstpflichtig sind.
In Deutschland stellten vom 24.2.2022 bis Ende des Jahres 2022 1.150 Männer im wehrfähigen Alter (18–45 Jahre) einen Asylantrag. In den ersten acht Monate im Jahr 2023 waren es weitere 2.337 Anträge. Die Zahl der Asylanträge von Schutzsuchenden aus Russland im wehrfähigen Alter ist also deutlich gestiegen, ein Zusammenhang mit der Teilmobilmachung in Russland im September 2022 ist wahrscheinlich (dazu später mehr).
Alarmierend geringe Anerkennungszahlen
Im Jahr 2023 ist Russland auf Rang 7 der Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden in Deutschland vorgerutscht. Seit Kriegsbeginn bis September 2023 haben rund 3.500 wehrdienstfähige Männer aus Russland Asylanträge gestellt – überschaubare 1.530 Anträge wurden bisher bearbeitet. Davon wurden rund 1.300 Anträge »formell erledigt« – diese Formulierung bedeutet meist, dass das BAMF im Rahmen der Dublin-Regelung auf die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates verweist. Diese Männer erhielten also keine Möglichkeit auf ein deutsches Asylverfahren und sind aufgefordert, das Land zu verlassen (wenige fanden eine Kirchengemeinde, die sie ins Kirchenasyl nahm, mit dem Ziel, doch noch ein Asylverfahren zu erwirken).
Nur 248 wehrdienstfähige Männer aus Russland erhielten seit Kriegsbeginn bis September 2023 eine inhaltliche Entscheidung in einem deutschen Asylverfahren. Bei den 204 inhaltlichen Entscheidungen im Jahr 2022, wurden 81 Anerkennungen von internationalem Schutz (Flüchtlingsanerkennung und subsidiärer Schutz) erteilt und 123 Ablehnungen. Im Jahr 2023 bis Ende September fällt das Verhältnis noch schlechter aus. Bei 44 inhaltlichen Entscheidungen wurde gerade mal elf Personen internationaler Schutz erteilt, 33 Personen erhielten eine Ablehnung.
Ins Verhältnis gesetzt heißt das: Gab es im Jahr 2022 zumindest noch 40 % positive Entscheidungen bei den inhaltlich geprüften Asylanträgen vom Männern aus Russland im wehrdienstfähigen Alter, so nahm die Quote für Januar bis September 2023 deutlich ab. Nur noch 25 % der inhaltlich geprüften Asylanträge wurden positiv beschieden.
Bereits in einer im Februar 2023 veröffentlichten Analyse von Connection e. V. wurde festgehalten, dass zwar Deserteur*innen aus Russland Chancen auf einen Schutzstatus in Deutschland haben, jedoch nicht die überwiegende Zahl von Militärdienstentzieher*innen, die bereits vor einer Rekrutierung aus Russland fliehen. Dieser Trend hat sich im Laufe des Jahres 2023 verschlechtert. Die geringe Anerkennung steht im Kontrast zu den realen Gefahren, die Militärdienstentzieher*innen bei einer Rückkehr nach Russland drohen.
Die meisten Menschen, die zu einem russischen Militärdienst verpflichtet sind, diesen aber verweigern, sind Militärdienstentzieher*innen. Sie haben sich bereits vor einer möglichen Rekrutierung dem Zugriff des Militärs entzogen und noch keine Einberufung erhalten. Zum Teil werden sie auch als Wehrdienstflüchtlinge bezeichnet.
Davon zu unterscheiden sind Deserteur*innen, die es deutlich seltener gibt. Sie haben bereits eine Einberufung erhalten und werden ab diesem Moment als Soldat*innen gesehen, oder befinden sich auch schon im Militärdienst und flüchten aus dem Militär.
Die Kriegsdienstverweigerung ist 2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Menschenrecht anerkannt worden und bezeichnet eine persönliche Entscheidung, nicht zum Militär zu gehen, die oft gegenüber den Behörden oder dem Militär erklärt wird. Sowohl Militärdienstentzieher*innen wie auch Deserteur*innen können sich dazu entschließen, ihre Kriegsdienstverweigerung zu erklären.
Mobilmachungspraxis in Russland
Neben der halbjährlichen Einberufung von neuen Rekrut*innen im Rahmen der Militärdienstpflicht erfolgte am 21. September 2022 von Präsident Wladimir Putin eine Teilmobilmachung insbesondere von Reservist*innen. In den folgenden Monaten gab es Razzien und Straßenkontrollen zur Rekrutierung: »Seit Beginn der Mobilisierung ist es in den Großstädten eine weit verbreitete Praxis, dass Polizeibeamte Männer auf der Straße anhalten, ihre Papiere überprüfen und versuchen, ihnen eine Vorladung auszuhändigen. […] Am 9. Oktober kam die Polizei in das ´Aufwärmzentrum´ für Obdachlose in Moskau und nahm mehrere Dutzend Personen fest. Auch in Arbeiterwohnheimen gab es Razzien. In St. Petersburg blockierten Polizeibeamte die Ausgänge mehrerer Wohngebäude und verteilten Vorladungen.« (Internationaler Versöhnungsbund im UN-Menschenrechtsausschuss, Oktober 2022).
Dabei fehlten den Behörden bei den Rekrutierungen oft Informationen über Ausmusterungen oder Zurückstellungen. Dadurch ist zu erklären, warum selbst offizielle russische Stellen eine Zahl von 9.000 zu Unrecht rekrutierten Personen im Zuge der Teilmobilmachung zugaben. Die tatsächliche Zahl ist unbekannt.
Am 1. November 2022 erklärte Präsident Putin die Teilmobilmachung für beendet. Rechtsanwalt Artyom Klyga, Fachanwalt für russisches Militärrecht und Advocacy Manager der Bewegung für Kriegsdienstverweigerung Russland, berichtet jedoch, dass die Mobilmachung weiterhin stattfinde. »Alle Informationen, die darauf verweisen, dass die Mobilisierung gestoppt wurde und dass es keine Einberufungen mehr zur Mobilisierung gibt, sind irreführend. Weiterhin werden Bürger Russlands durch Bescheide zur Mobilisierung aufgerufen.« (Schreiben an Connection e.V., 30.1.2024)
Wer einer Vorladung nicht nachkommt, kann zu einem Bußgeld von bis zu 30.000 Rubel (300 €) verurteilt werden. Zusätzlich werden Immobiliengeschäfte, das Führen eines Kraftfahrzeuges, die Aufnahme von Krediten oder eine Selbstständigkeit ausgeschlossen. Personen, die Vorladungen zur Mobilisierung erhalten haben, erhalten mitunter Reiseverbote. Bislang ist zwar keine strafrechtliche Verfolgung vorgesehen, aber Artyom Klyga führt in seinem Schreiben aus, dass »die Staatsduma mindestens dreimal öffentlich die Initiative erörtert [habe], eine strafrechtliche Verfolgung bei Nichterscheinen auf Mobilisierungsbefehle einzuführen. Es kann mit Sicherheit gesagt werden, dass solch eine Haftung in weniger als 24 Stunden in die Gesetzgebung aufgenommen werden kann.«
Wer der Vorladung nachkommt, kann bereits am selben Tag einberufen werden. Klyga berichtet: »Die Praxis zeigt, dass in diesem Fall keine medizinische und psychologische Untersuchung durchgeführt wird, sofern nicht Atteste vorgelegt werden.« Zudem haben die russischen Behörden »ihre Strategie und Taktik geändert und sich dafür entschieden, gefährdete Bevölkerungsgruppen in den Krieg zu schicken. Dazu gehören Ausländer, die sich mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Russland aufhalten, russische Staatsbürger, die die russische Staatsbürgerschaft erst auf Antrag erhalten haben und russische Bürger, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage verbinden.« Betroffene würden mit dem Versprechen geködert werden, die russische Staatsbürgerschaft oder einen hohen Sold und anderen Vorteile zu erhalten. Darüber hinaus gibt es auch immer noch Razzien, wie z. B. in der Region Moskau oder in St. Petersburg, bei denen Vorladungen zur Mobilisierung ausgehändigt werden.
Flucht als Folge der Mobilmachung
Die geschilderte Praxis der Mobilmachung führt dazu, dass viele Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die nicht in den Kriegsdienst eingezogen werden wollen, versuchen, den Kontakt mit den Militärbehörden zu vermeiden. Andere entscheiden sich, Russland zu verlassen, bevor sie Kontakt zum Militär haben und werden so zu Militärdienstentzieher*innen.
Bereits in den ersten Wochen nach Verkündung der Teilmobilmachung hatten sich Zehntausende Militärdienstentzieher*innen durch eine Flucht ins Ausland dem Zugriff des russischen Militärs entzogen. In vielen Fällen wurden Vorladungen für eine Mobilmachung zugestellt, diese Personen sind also oft den Behörden bekannt und müssen bei einer Rückkehr mit einer Einberufung rechnen.
Die Zahl der Strafverfolgung wegen Desertion, unerlaubter Abwesenheit oder Befehlsverweigerung ist im Jahr 2023 laut der oppositionellen Nachrichtenplattform Mediazona bis November 2023 auf mehr als 4.500 Verfahren angestiegen. »In 3.470 Fällen sind bereits Urteile ergangen. Die Militärgerichte haben seit Juni 2023 100 Urteile pro Woche gefällt. Der Höchststand wurde im August erreicht – 457 Urteile allein in diesem Monat.« Nur in Einzelfällen werden die Urteile medial bekannt, wie die russische Soldatin Madina Kabalojewa, die zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, weil sie sich nicht ordnungsgemäß gemeldet habe oder der Vertragssoldat Maksim Aleksandrovich Kochetkov, der wegen unerlaubter Abwesenheit zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde.
In Russland gibt es eine Militärdienstpflicht, der alle Männer zwischen 18 und 30 Jahren unterliegen. Am 25. Mai 2022 wurde in Russland ein Gesetz verabschiedet, wonach Männer bis zum Alter von 65 Jahren zur Armee eingezogen werden können.
Ein Antrag zur Kriegsdienstverweigerung ist nur bis zur Einberufung möglich. Für Reservist*innen und Soldat*innen gibt es kein Recht, einen Verweigerungsantrag zu stellen. Die nach internationalem Recht für Militärdienstpflichtige vorgesehene Möglichkeit, jederzeit einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen zu können, wird nicht gewährleistet. Wenn Anträge überprüft werden, müsste dies durch ein unabhängiges Gremium erfolgen, in Russland aber ist das Militär an den Entscheidungen beteiligt.
Durch eine weitere Gesetzesänderung im November 2022 können zudem auch Kriegsdienstverweiger*innen, die sich im sogenannten alternativen Dienst befinden, zum Militär eingezogen werden, um dort einen unbewaffneten Dienst abzuleisten.
Wer nicht zum Militär geht, dem droht eine Bestrafung von mehreren Jahren Haft. Noch schärfer verfolgt wird eine Desertion, insbesondere während eines Krieges. In den Separatistengebieten wird zwangsrekrutiert, Verweiger*innen werden an die Front geschickt oder inhaftiert.
Angebliche Anpassung der Anerkennungspraxis
Wiederholt hatten Connection e. V. und PRO ASYL gefordert, dass das BAMF seine Entscheidungspraxis zu Deserteur*innen und Militärdienstentzieher*innen an die tatsächliche Gefahr für Menschen bei einer Rückkehr nach Russland anpasst. Lange wurde von staatlicher Seite auf eine anstehende Überprüfung der BAMF-Entscheidungspraxis verwiesen.
Diese habe im September 2023 stattgefunden, wie aus einer Antwort des Bundesministeriums an MdB Clara Bünger hervorgeht: »Die Entscheidungspraxis des BAMF [zu russischen Männern im wehrfähigen Alter] wurde bereits mehrfach angepasst. Die letzte Überarbeitung erfolgte Anfang September 2023. Damit wurde auch die Überprüfung der Entscheidungspraxis mit Blick auf die Wehrdienst- sowie Mobilisierungsentzieher abgeschlossen. Die aktuelle Entscheidungspraxis sieht Folgendes vor: – Deserteure dürften weiterhin regelmäßig internationalen Schutz erhalten; – Personen, die in die Armee eingezogen werden sollen und den Dienst verweigern, erhalten internationalen Schutz, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies sind insb. Verfolgungshandlungen in Verbindung mit einem Verfolgungsgrund. Bei dieser Personengruppe dürften diese Voraussetzungen jedoch seltener vorliegen, als bei Deserteuren.«
Aktueller Ablehnungsbescheid birgt haarsträubende Begründung
Dennoch liegt Connection e. V. und PRO ASYL ein BAMF-Bescheid vom 29.09.2023 vor, der aufzeigt, dass die Vorgaben der Politik nicht umgesetzt werden. Darin wird ein russischer Militärdienstentzieher mit der Begründung abgelehnt, dass er zwar einen Einberufungsbescheid zum Reservedienst vorgelegt habe, sich aber »alleine aus der Verweigerung der Teilmobilisierung keine Verfolgungshandlung in Anknüpfung an § 3 a AsylG durch staatliche oder nicht staatliche Akteure« ergebe. Für den konkreten Fall würde das russische Gesetz als Strafe dafür, dass sich der Mann der Mobilisierung entzogen hat, nur eine Verwarnung oder eine Geldbuße vorsehen.
»Insofern der Antragsteller angibt, eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren Dauer zu befürchten und sich dabei auf Art. 328 StGB bezieht, ist festzuhalten, dass dieser Artikel laut Klarstellung des russischen Obersten Gerichtshofes aus 2008 nicht auf Reservisten anzuwenden ist, sondern nur auf den Grundwehrdienstentzug.« Es sei zwar trotzdem nicht auszuschließen, »dass im Rahmen des Ukrainekrieges und im weiteren Verlaufe des Kriegsgeschehens härtere Bestrafungen gegen Mobilisierungsentzieher ausgesprochen werden.« Eine konkrete Durchsetzung sei »nach aktueller Rechtslage jedoch nicht so beachtlich wahrscheinlich, dass davon auszugehen wäre, dass dem Antragsteller bei Rückkehr nach Russland zeitnah eine zielgerichtete staatliche Verfolgung bzw. ein individueller Schaden in derartigem Maße drohen würde, dass dieser als Verfolgungshandlung zu werten wäre.«
Woher das BAMF seinen Glauben an ein rechtsstaatliches System in Russland nimmt […] bleibt schleierhaft.
Woher das BAMF seinen Glauben an ein rechtsstaatliches System in Russland nimmt, das den Mann vor einer Verfolgung schützen würde, bleibt schleierhaft. Die naheliegende Vermutung, dass das Regime Putin Militärdienstentzieher*innen per se eine oppositionelle Gesinnung unterstellen und deswegen verfolgen könnte, wird nicht einmal thematisiert. Auch wird mit keinem Wort erwähnt, was dem Antragsteller, der gegenüber dem BAMF deutlich erklärt hatte, dass er den Krieg in der Ukraine ablehnt, bei einer Rückkehr nach Russland tatsächlich droht. Durch die erfolgte Einberufung zum Reservedienst ist nämlich davon auszugehen, dass ihm bei Wiedereinreise nach Russland nicht nur eine Strafverfolgung, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit der Einzug in den Krieg gegen die Ukraine drohen. Urteile der Verwaltungsgerichte Halle und Berlin zeigen, dass diese Gefahr sehr wohl zu einer Anerkennung im deutschen Asylverfahren führen muss.
In letzter Konsequenz bedeutet die Argumentation in dem vorliegenden Bescheid: Deutsche Behörden liefern einen russischen Verweigerer dem russischen Militär aus, das diesen rekrutiert. Präsident Putin erhält so weitere Soldat*innen für einen völkerrechtswidrigen Krieg, den die deutsche Bundesregierung eigentlich aufs Schärfste verurteilt. Den anfänglichen Bekenntnissen deutscher und europäischer Politiker*innen, dass russische Soldaten, die die Waffen niederlegen, »der Weg ins deutsche und europäische Asylverfahren offensteht« (BT Drucksache 20/1550, 27.04.2022), folgten keine Taten. Die Umsetzung in die deutsche Asylpraxis ist bislang ausgeblieben.
Der Text stellt eine gekürzte und leicht überarbeitete Version der Analyse von Rudi Friedrich von Connection e.V. dar. Connection e.V setzt sich mit einem Verbund von europaweit mehr als 100 Organisationen für den Schutz für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und Ukraine im Rahmen der von PRO ASYL finanziell unterstützten #ObjectWarCampaign ein.