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Italien unterhöhlt Flüchtlingsschutz

Angesichts mehrerer Tausend in den letzten Tagen im Mittelmeer vor Italien geretteter Flüchtlinge sieht es so aus, als diene die italienische Operation „Mare Nostrum“ nicht nur der Lebensrettung, sondern auch dem Flüchtlingsschutz. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich allerdings, dass Ziele des Einsatzes auch die Abschottung der Grenzen und Abwehr von Flüchtlingen sind.
Im Oktober 2013, nach der Katastrophe vor Lampedusa mit mehr als 360 Toten, startete Italien die Operation „Mare Nostrum“. In weniger als sechs Monaten seien mehr als 17.000 Migranten gerettet worden, sagte der italienische Marine-Kommandant Mario Culcasi Journalisten. Allein am 14. und 15. April griff die Marine 4.000 Menschen auf.
Dass nun offenbar weniger Flüchtlinge in italienischen Gewässern ertrinken, ist zu begrüßen. Die von Italien veröffentlichten Rettungszahlen erwecken allerdings den trügerischen Eindruck, „Mare Nostrum“ sei eine humanitäre Rettungsmission für Flüchtlinge. Dabei werden die Rettungseinsätze von Militärs gefahren, Flüchtlinge als Sicherheitsproblem betrachtet.
Nach Informationen des Netzwerks borderline-europe werden Flüchtlinge aus Nigeria nach der Rettung auf italienischem Festland mit einer „zeitversetzten Zurückweisung“ auf die Straße gesetzt und haben das Land innerhalb von sieben Tagen zu verlassen. Flüchtlinge aus Tunesien und Ägypten werden sofort abgeschoben.
„Mare Nostrum“ hat militärischen Charakter
Zum Start der Operation hatte Innenminister Angelino Alfano bekräftigt, der Einsatz von Kriegsschiffen, Patrouillenbooten, Fregatten, Langstreckenhubschraubern und Drohnen mit optischen und Infrarotkameras diene der Abschreckung von Menschenhändlern. Einen Vorschlag der EU-Kommission, Frontex auf die Seenotrettung von Flüchtlingen zu verpflichten, hatte Italien damals abgelehnt.
Des militärischen Charakters nicht genug, Mare Nostrum unterhöhlt auch den Flüchtlingsschutz. Auf den Schiffen werden erste Identifizierungen und damit auch sofortige Klassifizierungen vorgenommen, wer einen Asylantrag stellen darf und wer nicht. Dass diesem Verfahren auf die Anhörung von Asylsuchenden ausreichend geschultes Personal eingesetzt wird, ist stark zu bezweifeln. Eine Einzelfallprüfung von Asylgesuchen, wie sie Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und dem europäischen Asylrecht zusteht, ist nicht gewährleistet. Ihrer Identifizierung und Befragung wohnen sogar libysche Beamte bei, zur Beobachtung, wie es heißt.
Abkommen mit Libyen gegen „illegale“ Migration
Grundlage hierfür ist ein Ende November 2013 zwischen Italien und Libyen geschlossenes Abkommen zur Bekämpfung „illegaler“ Migration, Menschenhandel und organisierter Kriminalität, das die Präsenz libyscher Beamter auf den Kriegsschiffen von Mare Nostrum regelt. Die italienische Marine hat eingeräumt, dass libysche Militärs auch als Dolmetscher eingesetzt wurden. Dies sei allerdings nicht wünschenswert, da die Flüchtlinge Angst zeigten…
Libysche Beamte auf den Booten sind überdies für den Kontakt zu den libyschen Behörden zuständig, wenn in der Nähe der libyschen Küste gerettet wird. „Mare Nostrum“ beinhaltet nicht die Verpflichtung, aufgegriffene Flüchtlinge nach Italien zu bringen. Nach Informationen von borderline-europe wurden 2014 mindestens in drei Fällen Flüchtlinge nach der Rettung von libyschen Einheiten übernommen und zurückgebracht. Gegen Flüchtlinge, die sich der Identifizierung verweigern, wurde vereinzelt auch Gewalt angewendet.
Medienberichte: faz.net; rp-online.de; spiegel-online.de; spiegel-online (30.3.); taz.de;
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