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Interner Revisionsbericht des BAMF deckt längst bekannte Mängel auf
Der nun öffentlich gewordene Ad-hoc-Prüfungsbericht des Bundesamtes infolge des Falles Franco A. bestätigt, was PRO ASYL und andere Organisationen in der Flüchtlingsarbeit schon lange kritisieren.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auf Weisung des Bundesinnenministeriums 2.000 positiv beschiedene Fälle syrischer und afghanischer Flüchtlinge untersucht. Die interne Revision hat Mängel offengelegt, auf die in der Flüchtlingsarbeit tätigen Organisationen schon lange hingewiesen haben: Mangelhafte Sachverhaltsaufklärung, unvollständige Dokumentation der Anhörungen und Bescheide allein auf Textbausteinbasis.
Es ist davon auszugehen, dass die beim BAMF existierenden Qualitätsmängel tausendfach zur Ablehnung geführt haben.
Wenn schon bei anerkennenden Entscheidungen nur unzureichend die Fluchtgründe ermittelt wurden, dann betrifft dies erst recht die abgelehnten. Es ist davon auszugehen, dass die beim BAMF existierenden Qualitätsmängel tausendfach zur Ablehnung geführt haben. Bei Asylentscheidungen geht es um Schutz oder ein Leben in Unsicherheit. Vor allem die Behördenfehler bei den zu Unrecht Abgelehnten müssen korrigiert werden.
Fehlerhafte Arbeitsweise – fehlerhafte Ablehnungen
Im Jahre 2017 wurden bislang 106.000 Asylanträge abgelehnt, im Jahr 2016 rund 174.000. Afghan*innen waren von Ablehnungen besonders betroffen: 2016 gab es rund 25.000 Ablehnungen, 2017 wurden bis April rund 32.000 Afghan*innen abgelehnt. Die fehlerhafte Arbeitsweise dürfte sich aber auch bei anderen Herkunftsländern ausgewirkt haben. Eine Überprüfung und Neubearbeitung aller negativen Bescheide aus den Jahren 2016 und 2017 ist dringend geboten.
Mängel schon lange bekannt
Die jetzt veröffentlichte Mängelliste beim BAMF offenbart nichts Neues. Das »Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland« von PRO ASYL, Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen hat im November 2016 die gravierenden Mängel beim BAMF offengelegt. Die Organisationen beklagen seit Jahren, dass die Asylverfahren den Qualitätsstandards nicht entsprechen. Obwohl der Bericht der Innenrevision von dem Bemühen geprägt ist, aufgedeckte Mängel kleinzureden zu relativieren, werden strukturelle Mängel deutlich.
Laut Untersuchung fehlte eine ausreichende Sachverhaltsaufklärung in 41 Prozent der untersuchten Afghanistan-Fälle. Genau das ist einer der zentralen Kritikpunkte von PRO ASYL seit Jahren.
Keine Qualitätskontrolle
Die Aufklärung der Fluchtgründe ist unzureichend. Laut Untersuchung fehlte eine ausreichende Sachverhaltsaufklärung in 41 Prozent der untersuchten Afghanistan-Fälle. Genau das ist einer der zentralen Kritikpunkte von PRO ASYL seit Jahren. Auch eine Prüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards von Anhörungen und Entscheidungen, die so etwas verhindern müsste, findet im Bundesamt in der laufenden Arbeit nicht statt.
Mangelhafte Aufklärung
Die Innenrevision behauptet, in 13 Prozent aller Afghanistan-Fälle sei auffällig gewesen, dass der Vortrag unglaubhaft gewesen sei. Das dürfte sich im Rahmen einer summarischen Schnellprüfung gar nicht ohne weiteres ermitteln lassen. Die Unglaubhaftigkeit ist eine höchst subjektive Kategorie, bei der die Papierform allein nicht ausreicht.
Erfahrungsgemäß glaubt das Bundesamt auch im Falle ablehnender Asylentscheidungen in vielen Fällen Afghanistanflüchtlingen kaum etwas, stellt aber auch keine vernünftigen Fragen zur Aufklärung des Sachverhaltes – oftmals weil Anhörer*innen hierfür gar nicht die notwendige Länderkenntnis haben.
Mängel legen Entscheidungspraxis für Afghan*innen offen
Dass im Rahmen der Ad-hoc-Prüfung bei Afghanistan die beiden Hauptkategorien »Vortrag unglaubhaft« und »Interner Schutz nicht hinreichend geklärt« sind, zeigt, dass die sogenannte Plausibilitätsüberprüfung dem Hauptinteresse des Bundesamtes folgt, nämlich der politischen Einschätzung des Bundesinnenministers zuzuarbeiten, der ja bis gestern an sichere Regionen in Afghanistan glaubte.
Tatsächlich werden beim Bundesamt entgegen aller Behauptungen im Prüfungsbericht unqualifizierte und unterbezahlte Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt.
Herkunftsländerleitsätze nicht berücksichtigt
Ob sich die Entscheider des Bundesamtes an die Rahmenvorgaben der Chefetage in den Herkunftsländerleitsätzen halten, hat die Innenrevision ebenfalls geprüft. Bezüglich Afghanistans war dies nur in 68 Prozent der Entscheidungen der Fall. Selbst wenn man berücksichtigt, wie freundlich oder zurückhaltend das Bundesamt mit der eigenen Arbeit umgeht, wird also in einem Drittel der Fälle die Vorgabe des Hauses nicht eingehalten.
Dolmetscherproblem nicht ausreichend untersucht
Der Themenbereich Dolmetscher wurde von der Innenrevision nur unzureichend erfasst. Tatsächlich werden beim Bundesamt entgegen aller Behauptungen im Prüfungsbericht unqualifizierte und unterbezahlte Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt, zum Teil auch für Sprachen, die sie nicht wirklich beherrschen, aber auch mit unzureichender Kenntnis des Deutschen, in das sie wortgenau zu übertragen haben.
Die Prüfer*innen der Innenrevision interessierten sich offensichtlich nur für die Fälle, in denen Antragsteller aus Afghanistan oder Syrien einen Wechsel der Sprache während der Anhörung wollten oder ein*e Dolmetscher*in wegen Verständigungsschwierigkeiten gewechselt wurde. Das Problem der Übersetzungsqualität bleibt über diesen Blickwinkel hinaus eine schwere Hypothek des Bundesamtes.
Unzureichende Dokumentation
Alle entscheidungsrelevanten Erkenntnisse aus der Anhörung sind in der Begründung der Asylbescheide einzelfallbezogen zu würdigen – so referiert es die Innenrevision richtig. Und entschuldigt das Bundesamt gleich selbst: Da davon auszugehen sei, »dass die Dokumentation aus Beschleunigungsgründen bei positiven Ergebnissen kurz gehalten wurde, ist das Ergebnis der Prüfung unter diesem Aspekt zu betrachten.« Dies ist keine wirkliche Entschuldigung, denn im Falle eines Widerrufsverfahrens zum Beispiel kommt es auf die Begründung der Entscheidung durchaus an.
Kaum Qualitätsuntersuchungen beim BAMF
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt, behauptet die Innenrevision. Auf einer Kurzübersicht unterzeichnen die sogenannten »Qualitätsförderer«. Es bleibt allerdings ihnen selbst vollkommen überlassen, ob und was sie sich kritisch anschauen. Eine Bundestagsanfrage hat schon im August 2016 das Ergebnis erbracht, dass lediglich ein Prozent der Entscheidungen wirklich qualitätsüberprüft wird.
Auch Ablehnungen gehören dringend geprüft! An ihnen hängen menschliche Schicksale von Schutzbedürftigen, denen der Schutz aufgrund von Verfahrensfehlern versagt wurde.
Selbst leicht erkennbare Fehler nicht korrigiert
Die Innenrevision behauptet, beim Herkunftsland Afghanistan habe es in 80 Prozent der untersuchten anerkennenden Fälle eine Qualitätssicherung gegeben. Das kann nur eine Pflichtübung gewesen sein, die bloße Einholung einer Zweitunterschrift. Es findet sich nicht die Spur einer Dokumentation der kontrollierten Inhalte, so der Bericht selbst.
PRO ASYL hat dem Bundesamt immer wieder fehlerhafte Entscheidungen zugeleitet, bei denen es verwunderlich war, dass offenbar die Qualitätsüberprüfung im Bundesamt selbst leicht erkennbare Fehler nicht festgestellt oder behoben hatte.
Falsche Konsequenzen aus der Revision
Das Bundesamt stellt ausdrücklich fest, dass »die verkürzte Schulung des Personal und der hohe Erledigungsdruck« als Ursache für die Probleme identifiziert werden. Die Lösungsvorschläge fallen aber dürftig aus: gezielte Qualifizierungsmaßnahmen zu Anhörung, Bescheiderstellung und zur Dokumentation sowie verbindlichere Dienstanweisungen. Das sind Empfehlungen, die PRO ASYL und viele Verbände schon lange vorbringen.
Wenn das Bundesamt nun aber nur die positiven Bescheide prüft, ignoriert es, dass handwerkliche Fehler höchstwahrscheinlich in ähnlicher Zahl auch bei Ablehnungen auftreten. Auch diese gehören nun dringend geprüft, denn an Ablehnungen hängen menschliche Schicksale von Schutzbedürftigen, denen der Schutz aufgrund von Verfahrensfehlern versagt wurde.