07.11.2023
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Bundeskanzler Olaf Scholz mit Boris Rhein (Ministerpräsident von Hessen) und Stephan Weil (Ministerpräsident von Niedersachsen) auf dem Weg zur Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel im Bundeskanzleramt. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Bis spät in die Nacht tagten Kanzler Scholz und die Ministerpräsident*innen. Dabei herausgekommen ist ein Programm der verschärften sozialrechtlichen Ausgrenzung. Zudem soll die Bundesregierung prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas durchgeführt werden können – und sich so den rechten Hardlinern in der EU anschließen.

Je spä­ter die Nacht, des­to schlim­mer die Beschlüs­se – so kann man größ­ten­teils die Eini­gung beschrei­ben, die in der Nacht vom 6. auf den 7. Novem­ber 2023 zwi­schen Bun­des­kanz­ler Scholz und den Ministerpräsident*innen der Bun­des­län­der zustan­de gekom­men ist. Anstatt eine zukunfts­fä­hi­ge Asyl‑, Auf­nah­me- und Inte­gra­ti­ons­po­li­tik zu gestal­ten – wie vor dem Gip­fel von einem zivil­ge­sell­schaft­li­chen Bünd­nis mit einem Fünf-Punk­te-Plan gefor­dert – wird die aktu­el­le Poli­tik der Aus­gren­zung, Abschie­bung und Abschot­tung wei­ter gestärkt. Bun­des­kanz­ler Scholz nennt die Eini­gung gar einen »his­to­ri­schen Moment«.

Senkung der Zahlen – um welchen Preis?

»Der Bun­des­kanz­ler und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sind sich einig, dass die Zahl der im Wege der Flucht­mi­gra­ti­on nach Deutsch­land Kom­men­den deut­lich und nach­hal­tig gesenkt wer­den muss« (Sei­te 3 der Beschlüs­se).

Die Sen­kung der Zah­len in Deutsch­land schutz­su­chen­der Men­schen ist ein­deu­tig das Haupt­credo der Beschlüs­se der Ministerpräsident*innen und des Kanz­lers. Völ­lig aus dem Blick gerät dabei, dass wei­ter­hin 70 Pro­zent der in Deutsch­land schutz­su­chen­den Men­schen bei inhalt­li­cher Prü­fung ihres Asyl­an­trags einen Schutz­sta­tus erhal­ten. Die Maß­nah­men rich­ten sich also auch klar gegen Men­schen, die vor Krieg, Ver­fol­gung und schwe­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen flie­hen – etwa aus Syri­en, Afgha­ni­stan und der Tür­kei als Hauptherkunftsländern.

Damit sind auch For­mu­lie­run­gen, die sug­ge­rie­ren, es gehe nur dar­um, dass weni­ger Men­schen ohne Blei­be­per­spek­ti­ve nach Euro­pa kom­men sol­len, Augen­wi­sche­rei. Denn auch die Asyl­grenz­ver­fah­ren und Koope­ra­tio­nen mit angeb­lich siche­ren Dritt­staa­ten, die im Rah­men der Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) ange­strebt wer­den, wür­den schutz­be­rech­tig­te Men­schen mas­siv tref­fen, wie PRO ASYL schon mehr­fach dar­ge­legt hat. Genau die­se Reform soll die Bun­des­re­gie­rung laut den Beschlüs­sen vorantreiben.

Gefährlicher Fokus auf Auslagerung von Asylverfahren

Außer­dem wur­de fol­gen­der Prüf­auf­trag erteilt: »Die Bun­des­re­gie­rung wird prü­fen, ob die Fest­stel­lung des Schutz­sta­tus von Geflüch­te­ten unter Ach­tung der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on zukünf­tig auch in Tran­sit- oder Dritt­staa­ten erfol­gen kann« (Sei­te 4 der Beschlüs­se). PRO ASYL hält die­se Auf­for­de­rung für brand­ge­fähr­lich für den Flücht­lings­schutz. Rechts­po­pu­lis­ti­sche euro­päi­sche Regie­run­gen sprin­gen ver­mehrt auf sol­che Ansät­ze, um sich dem Flücht­lings­schutz zu ent­zie­hen. Die­se Auf­for­de­rung hat­te ins­be­son­de­re der CDU-Minis­ter­prä­si­dent von Nord­rhein-West­fa­len Hen­drik Wüst, mit Unter­stüt­zung selbst des Grü­nen-Lan­des­chefs Win­fried Kret­sch­mann aus Baden-Würt­tem­berg, durch­ge­drückt – und Kanz­ler Olaf Scholz brach dann laut Medi­en­be­rich­ten den Wider­stand aus den SPD-geführ­ten Ländern.

Wie die Urtei­le des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te und dem bri­ti­schen Supre­me Court zum UK-Ruan­da-Deal zei­gen, ste­hen sol­chen Koope­ra­tio­nen auch mas­si­ve men­schen­recht­li­che Beden­ken ent­ge­gen. UNHCR äußer­te sich zum UK-Ruan­da-Deal wie folgt: »UNHCR ist strikt gegen Ver­ein­ba­run­gen, die dar­auf abzie­len, Flücht­lin­ge und Asyl­su­chen­de in Dritt­län­der zu über­stel­len, wenn kei­ne aus­rei­chen­den Garan­tien und Schutz­stan­dards vor­han­den sind. Sol­che Ver­ein­ba­run­gen ver­la­gern ledig­lich die Zustän­dig­kei­ten im Asyl­be­reich, ent­zie­hen sich inter­na­tio­na­len Ver­pflich­tun­gen und ste­hen im Wider­spruch zu den Grund­sät­zen der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on«. Ande­re Model­le haben bereits zu immensem Leid und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen geführt, wie die »pazi­fi­sche Lösung« Aus­tra­li­ens in Nau­ru oder der EU-Tür­kei-Deal auf den grie­chi­schen Inseln.

Der EU-Tür­kei Deal soll nach dem Wil­len der MPK sogar wie­der gestärkt wer­den (Sei­te 5 der Beschlüs­se). Es ist eine gefähr­li­che Illu­si­on, dass sol­che Koope­ra­tio­nen men­schen­rechts­kon­form aus­ge­stal­tet wer­den kön­nen. So wer­den aber auch für ande­re Auf­ga­ben not­wen­di­ge Res­sour­cen in ent­spre­chen­de Plä­ne und Ver­hand­lun­gen gesteckt. Zudem lau­fen die­se Ver­hand­lun­gen nicht sel­ten mit auto­kra­ti­schen Regie­run­gen und Unter­drü­ck­er­staa­ten, die durch die Deals mit Deutsch­land oder der EU auch noch legi­ti­miert werden.

Weiterhin kein voller Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge

Beson­ders bit­ter ist, dass eines der Haupt­ver­spre­chen des Koali­ti­ons­ver­trags im Bereich Flucht und Asyl gebro­chen wer­den soll, näm­lich Bür­ger­kriegs­flücht­lin­gen – soge­nann­te sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten – end­lich wie­der einen vol­len Fami­li­en­nach­zug zu gewäh­ren (Sei­te 6 der Beschlüs­se). Dabei ist der Fami­li­en­nach­zug nicht nur Teil des Men­schen­rechts auf Fami­li­en­le­ben, son­dern auch zen­tral für das Ankom­men und die Inte­gra­ti­on der Men­schen in Deutsch­land. Denn wie soll man sich auf Sprach­kur­se und Arbeit kon­zen­trie­ren, wenn man dar­an ver­zwei­felt, sei­ne Fami­lie nicht nach Deutsch­land holen zu können?

Wenig über­ra­schend gehört die Ver­län­ge­rung der EU-Bin­nen­grenz­kon­trol­len zu Öster­reich, zur Schweiz, zur Tsche­chi­schen Repu­blik und zu Polen zu den beschlos­se­nen Maß­nah­men – obwohl bei laut EU-Recht bei asyl­su­chen­den Per­so­nen gera­de kei­ne Zurück­wei­sun­gen statt­fin­den dür­fen, auch wenn sie schon in ande­ren EU-Mit­glied­staa­ten regis­triert wur­den. Denn hier muss die soge­nann­te Dub­lin-III-Ver­ord­nung befolgt wer­den und eine ent­spre­chen­de Prü­fung durch das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lings erfol­gen (sie­he hier für eine Ein­ord­nung).

Einsparungen auf Kosten von Menschenwürde und Gesundheit

Eini­gun­gen gab es auch bei den schon jetzt gerin­gen Sozi­al­leis­tun­gen für Geflüch­te­te. Die Anwen­dung der dis­kri­mi­nie­ren­den und ver­fas­sungs­recht­lich frag­wür­di­gen Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz soll von bis­her maxi­mal andert­halb Jah­ren (18 Mona­te) auf drei Jah­re (36 Mona­te) ange­ho­ben wer­den (Sei­te 11 der Beschlüs­se). Das bedeu­tet auch, dass die betrof­fe­nen Men­schen drei Jah­re lang von der regu­lä­ren Gesund­heits­ver­sor­gung aus­ge­schlos­sen sind.

Die Men­schen­wür­de gilt für alle – auch für Geflüchtete!

Gegen genau sol­che Ver­schär­fun­gen und das dis­kri­mi­nie­ren­de Gesetz an sich hat­te sich zuletzt eine Woche vor dem Tref­fen ein brei­tes Bünd­nis aus über 150 Orga­ni­sa­tio­nen aus­ge­spro­chen. Auch hier hält sich die Koali­ti­on wie­der nicht an ihren Koali­ti­ons­ver­trag: Dort hat­te die Ampel 2021 zumin­dest ange­kün­digt, das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz »im Lich­te des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts« zu über­ar­bei­ten. Dies ist bis­lang nicht geschehen.

Die ein­fachs­te und men­schen­wür­digs­te Lösung wäre: Die Abschaf­fung des dis­kri­mi­nie­ren­den Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes und die Ein­glie­de­rung der Betrof­fe­nen ins regu­lä­re Sozi­al­hil­fe­sys­tem. Statt­des­sen soll aber der ohne­hin man­gel­haf­te Sta­tus Quo noch ver­schlech­tert wer­den. Men­schen wer­den so zwar in Deutsch­land gede­mü­tigt, las­sen sich damit aber den­noch nicht von der Flucht vor Krieg und Ver­trei­bung oder vor Obdach­lo­sig­keit in ande­ren Tei­len Euro­pas abhal­ten. Wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen wie zum Bei­spiel die des Bun­des­am­tes zei­gen, dass Flüch­ten­de den Ziel­staat, in den sie flie­hen, nicht nach des­sen Sozi­al­leis­tungs­sys­tem wäh­len, son­dern nach den Kri­te­ri­en Rechts­staat­lich­keit, Vor­han­den­sein von Freun­den, Fami­lie und Arbeitsmarktbedingungen.

Ineffektiver Ansatz für beschleunigte Asylverfahren 

Ein Pro­blem in der Asyl­po­li­tik sind sicher­lich die lan­gen Asyl­ver­fah­ren, wel­che für geflüch­te­te Men­schen eine Zeit der Unsi­cher­heit und psy­chi­scher Belas­tung dar­stel­len. Zudem hat der Sta­tus Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­er­laub­nis und ver­hin­dert die freie Wohn­sitz­wahl. Nach dem lan­gen Asyl­ver­fah­ren folgt nicht sel­ten ein lan­ges Gerichts­ver­fah­ren, wenn Geflüch­te­te nach der Ableh­nung durch das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge gegen die Ent­schei­dung kla­gen – eine nach­voll­zieh­ba­re Ent­schei­dung, da im ver­gan­ge­nen Jahr cir­ca 30 Pro­zent vor Gericht einen Schutz­sta­tus zuge­spro­chen bekom­men, wel­cher ihnen vor­her vom BAMF ver­wei­gert wor­den war.

Ziel von Bund und Län­dern ist nun, das Asyl- und das anschlie­ßen­de Gerichts­ver­fah­ren jeweils in drei Mona­ten abzu­schließen (Sei­te 6 der Beschlüs­se) und hier­für orga­ni­sa­to­risch und per­so­nell auf­zu­sto­cken. Gera­de für die Beschleu­ni­gung an den Gerich­ten wäre es hilf­reich, wenn die BAMF-Ent­schei­dun­gen weni­ger feh­ler­haft wären und die Geflüch­te­ten nicht so häu­fig kla­gen müss­ten. Mit einer ver­bes­ser­ten Schu­lung für Entscheider*innen und einer bes­se­ren Vor­be­rei­tung der Geflüch­te­ten auf das Ver­fah­ren gäbe es viel weni­ger Gerichts­ver­fah­ren im Anschluss an das eigent­li­che Asylverfahren.

Zusätz­lich wird jetzt die Ein­stu­fung von Geor­gi­en und Mol­dau als »siche­re Her­kunfts­staa­ten« als Lösung für schnel­le­re Asyl­ver­fah­ren prä­sen­tiert. Dies ist jedoch nach Ansicht von PRO ASYL nicht nur rea­li­täts­fern, denn schon heu­te dau­ern die Ver­fah­ren von Men­schen der zwei Her­kunfts­län­der nur sehr kurz, son­dern zudem recht­lich höchst frag­wür­dig.

Beschleunigung und Digitalisierung auch der übrigen Verfahren 

Auch die Beschleu­ni­gung der Ver­fah­ren in den Aus­län­der­be­hör­den, unter ande­rem durch ver­mehr­te Digi­ta­li­sie­rung, ist Teil der Beschlüs­se (Sei­te 7). Grund­sätz­lich begrüßt PRO ASYL eine schnel­le­re Bear­bei­tung der Anlie­gen von Geflüch­te­ten in den Behör­den und hat selbst Anfang des Jah­res ent­spre­chen­de Vor­schlä­ge gemacht. Jedoch darf die Digi­ta­li­sie­rung nicht nur in die eine Rich­tung erfol­gen (bes­se­rer Daten­aus­tausch zwi­schen den Behör­den), son­dern muss auch den Men­schen selbst zu Gute kom­men, zum Bei­spiel in Form von digi­ta­len Anträ­gen für neue Auf­ent­halts­ti­tel oder Arbeitserlaubnisse.

Auch Bund und Län­der haben erkannt, dass eine schnel­le Arbeits­auf­nah­me von geflüch­te­ten Men­schen lang­fris­tig für ein viel bes­se­res Ankom­men und eine stär­ke­re Teil­ha­be in der Gesell­schaft sorgt. Des­halb soll die­se zukünf­tig schnel­ler ermög­licht wer­den (Sei­te 12 der Beschlüs­se). Jedoch nur für Men­schen mit einer »recht­lich gesi­cher­ten Bleibe­perspektive«. Was dies jedoch genau in der Rea­li­tät bedeu­tet, bleibt unklar. Nach Ein­schät­zung von PRO ASYL wür­de sich eine tat­säch­li­che Ver­bes­se­rung erge­ben, wenn auf Arbeits­ver­bo­te bezie­hungs­wei­se Ein­schrän­kun­gen der Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis gänz­lich ver­zich­tet wer­den wür­de, sowohl wäh­rend als auch nach abge­schlos­se­nem Asyl­ver­fah­ren. Denn vie­le der Men­schen, denen der Bund eine Blei­be­per­spek­ti­ve abspricht, blei­ben am Ende aus guten Grün­den trotz­dem in Deutsch­land und haben wert­vol­le Zeit ver­tan, in der sie hät­ten arbei­ten können.

Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung 

Die von PRO ASYL bereits mehr­fach gefor­der­te Pro-Kopf-Pau­scha­le vom Bund an die Kom­mu­nen fin­det nun Ein­zug in die aktu­el­len Beschlüs­se (Sei­te 14). Eine Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen bei der Unter­brin­gung durch den Bund ist grund­sätz­lich zu begrü­ßen. Jedoch wäre es, nach Ein­schät­zung von PRO ASYL, zusätz­lich wich­tig, end­lich die restrik­ti­ven bun­des­recht­li­chen Rege­lun­gen zur Ver­tei­lung der Geflüch­te­ten, Wohn­ver­pflich­tung in Sam­mel­un­ter­künf­ten und zur Wohn­sitz­auf­la­ge für aner­kann­te Flücht­lin­ge zu über­ar­bei­ten. Durch das star­re Sys­tem wer­den Kom­mu­nen und Unter­brin­gungs­struk­tu­ren unnö­tig belas­tet und Men­schen, die pri­vat woh­nen könn­ten, gezwun­gen, in über­füll­ten Wohn­hei­men zu leben. Mit einem fle­xi­blen Sys­tem könn­te hier der ange­spann­ten Unter­brin­gungs­si­tua­ti­on sofort Abhil­fe geschaf­fen werden.

Immer neue Verschärfung rund um Abschiebungen

Immer neue Vor­schlä­ge zu mehr Abschie­bungs­mög­lich­kei­ten sind seit eini­gen Mona­ten der Dau­er­bren­ner in der Bun­des­po­li­tik. Ihnen wur­de zuletzt ein gan­zes Gesetz gewidmet.

PRO ASYL hat bereits etli­che male auf die kom­plett rea­li­täts­fer­ne Debat­te hin­ge­wie­sen, wel­che Abschie­bun­gen als ver­meint­li­che Lösung für über­las­te­te Kom­mu­nen und Behör­den prä­sen­tiert. So kann sie auch bei den aktu­el­len Beschlüs­sen nicht feh­len (Sei­te 9). Es wird auf den neu­en Gesetz­ent­wurf zu Abschie­bun­gen ver­wie­sen und zudem vor­ge­schla­gen, neue Ein­rich­tun­gen für Abschie­bun­gen direkt an den gro­ßen deut­schen Flug­hä­fen ein­zu­rich­ten. Außer­dem wird die im Dezem­ber tagen­de Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz dar­um gebe­ten zu prü­fen, ob es nicht noch wei­te­re Ver­schär­fungs­mög­lich­kei­ten gibt. Der Über­bie­tungs­wett­be­werb an recht­lich frag­wür­di­ger und schlech­ten Ideen wird abseh­bar also wei­ter gehen.

(wj,nb)