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Der Grundrechtereport berichtet jedes Jahr über Grund- und Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. Immer wieder zeigt der Bericht auf, dass die europäische und deutsche Asylpolitik die Rechte von Flüchtlingen verletzen.

Wie steht es um die Bürger- und Menschenrechte in Deutschland? Das untersucht der jährlich im Fischer Taschenbuch Verlag erscheinende Grundrechtereport. Die aktuelle Ausgabe des Reports widmet sich auch der deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik: Sie zeigt gravierende Verletzungen der Grundrechte von Schutzsuchenden auf.

Grund­rechts­wid­ri­ge Über­wa­chungs­prak­ti­ken, Poli­zei­ge­walt, Dis­kri­mi­nie­rung und Aus­gren­zung von Min­der­hei­ten: Der Grund­rech­te­re­port stellt jedes Jahr dar, wie es in Deutsch­land  um die ver­fas­sungs­mä­ßig ver­bürg­ten Grund- und Men­schen­rech­te steht. „Die Gefähr­dung der Ver­fas­sung geht vom Staat aus“, stel­len die Her­aus­ge­be­rin­nen und Her­aus­ge­ber im Vor­wort der aktu­el­len Auf­la­ge fest und machen damit klar, um was es geht: Um nicht weni­ger als einen „Ver­fas­sungs­schutz­be­richt“ von unten.

Schutz von Ehe und Familie?

Wie in den Vor­jah­ren geht das Buch in meh­re­ren Bei­trä­gen auf Grund­rechts­ver­let­zun­gen gegen­über Flücht­lin­gen ein. Nach wie vor ist zu bekla­gen, dass das deut­sche Auf­ent­halts­recht Fami­li­en aus­ein­an­der­reißt: Das Recht auf Fami­li­en­nach­zug darf nur wahr­neh­men, wenn die Ange­hö­ri­gen einen Deutsch­test bestehen. Mit dem Schutz von Ehe und Fami­lie ist dies nicht in Ein­klang zu brin­gen, da gera­de in Her­kunfts­län­dern von Flücht­lin­gen Sprach­kur­se oft­mals nicht erreich­bar sind und so die gefor­der­ten Deutsch­kennt­nis­se für vie­le nicht erfüll­bar sind. Die Fami­li­en blei­ben über Jah­re oder dau­er­haft getrennt.

Der Schutz der Fami­lie steht auch in einem Bei­trag über das so genann­te Tarak­hel-Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te im Zen­trum. Mit die­ser Ent­schei­dung wur­den Abschie­bun­gen von Fami­li­en nach Ita­li­en im Rah­men des Dub­lin-Ver­fah­rens unter­sagt, wenn ins­be­son­de­re den Kin­dern in Ita­li­en eine men­schen­rechts­wid­ri­ge Behand­lung droht. Der Grund­rech­te-Report sieht die­ses erneu­te Ein­grei­fen des Straß­bur­ger Gerich­tes als Beleg dafür an, dass das Dub­lin-Sys­tem zu gra­vie­ren­den Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Flücht­lin­gen führt. Es zwing ihnen Lebens­be­din­gun­gen auf, die völ­lig inak­zep­ta­bel sind.

Resi­denz­pflicht und ein­ge­schränk­te Gesund­heits­ver­sor­gung nach dem AsylbLg

Zwei wei­te­re Bei­trä­ge beleuch­ten die dis­kri­mi­nie­ren­de Son­der­be­hand­lung, der Asyl­su­chen­de in Deutsch­land nach wie vor aus­ge­setzt sind: In einem Bei­trag geht es um die nach wie vor bestehen­de Resi­denz­pflicht, die der Gesetz­ge­ber im letz­ten Jahr nur halb­her­zig ein­ge­schränkt hat. Nach wie vor kann Asyl­su­chen­den unter Straf­an­dro­hung ver­bo­ten wer­den, ihr Bun­des­land zu ver­las­sen. Eine wei­te­re Dis­kri­mi­nie­rung besteht in der ein­ge­schränk­ten Gesund­heits­ver­sor­gung, die in Ein­zel­fäl­len sogar zum Tod von Men­schen führ­te. Denn Asyl­su­chen­de müs­sen eine ärzt­li­che Behand­lung jeweils beim Amt bean­tra­gen und haben grund­sätz­lich nur einen Anspruch auf aku­te Schmerz­be­hand­lung. Büro­kra­tie und Unklar­hei­ten bei der Kos­ten­über­nah­me kön­nen im Extrem­fall zur Nicht­be­hand­lung füh­ren – im Zwei­fel ist dies lebensgefährlich.

Der Grund­rech­te-Report bericht nicht nur über Miss­stän­de, son­dern auch über Erfol­ge beim Ein­satz für die Men­schen­rech­te. So konn­te im Berichts­zeit­raum zwei maß­geb­li­che Urtei­le (BGH und EuGH) erreicht wer­den, die die Pra­xis der Abschie­bungs­haft als weit­ge­hend rechts­wid­rig dekla­rier­ten, so dass fast alle Inhaf­tier­ten frei­ge­las­sen wer­den muss­ten. Der Voll­zug in einem nor­ma­len Straf­ge­fäng­nis ist mit euro­päi­schem Recht nicht ver­ein­bar. Und in Dub­lin-Fäl­len wur­de bis­lang ohne gesetz­li­che Grund­la­ge inhaf­tiert – was weder mit dem EU-Recht, noch dem Grund­ge­setz ver­ein­bar ist. Ein schö­ner Erfolg für die Grund- und Men­schen­rech­te – wenn es auch viel zu lan­ge gedau­ert hat, bis es dazu gekom­men ist.

Der Grund­rech­te-Report kann bei PRO ASYL bestellt werden:

Grund­rech­te-Report 2015 – Zur Lage der Bür­ger- und Men­schen­rech­te in Deutsch­land; Her­aus­ge­ber: T. Mül­ler-Hei­del­berg, E. Ste­ven, M. Pel­zer, M. Heiming, H. Fech­ner, R. Göss­ner, H. Nie­haus und M. Stö­ßel; Preis € 10,99; 249 Sei­ten; ISBN 978–3‑596–03288‑4; Fischer Taschen­buch Ver­lag; Mai 2015.

Grund­rech­te-Report 2014 in Karls­ru­he vor­ge­stellt (05.06.14)

Mit rechts­staat­li­chem Ver­fah­ren nichts mehr zu tun (06.06.13)