01.04.2014
Image
Überlebende der Bootskatastrophe vor der griechischen Insel Farmakonisi während einer mutmaßlichen illegalen Push-Back-Operation. Durch das geplante Gesetz würde die Aufklärung solcher Fälle extrem erschwert. Bild: Engel Kalodoukas

Sollte der griechische Innenminister seine Änderungsinitiative des Einwanderungsgesetzes durchsetzen, sieht es in Griechenland noch düsterer aus für die Opfer von rassistisch motivierter Polizeigewalt.

Die­se ist in dem Land für Flücht­lin­ge, Migran­tin­nen oder Migran­ten bereits jetzt schon an der Tages­ord­nung. Die Erfah­run­gen aus den ver­gan­ge­nen Jah­ren offen­ba­ren einen alar­mie­ren­den Grad an Schutz­lo­sig­keit gegen­über staat­li­cher Gewalt in Grie­chen­land. Jene, die sie aus­üben, blei­ben ungestraft.

Der Ent­wurf von Innen­mi­nis­ter Gian­nis Michel­a­kis (Nea Dimo­kra­tia) sieht vor: Migran­tin­nen und Migran­ten, die Beam­te der Gewalt gegen sie beschul­di­gen, dro­hen Ver­fol­gung, Inhaf­tie­rung und Abschie­bung, sofern die Staats­an­walt­schaft befin­det, die Vor­wür­fe sei­en falsch oder unzu­rei­chend bewiesen.

Pro­test der Zivilgesellschaft 

Anwalts­ver­ei­ni­gun­gen und  Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen for­dern den Schutz von Flücht­lin­gen und die Abschaf­fung von Michel­a­kis‘ Ent­wurf des Arti­kels 19 des Ein­wan­de­rungs­ge­set­zes, der einen Ver­stoß gegen die EU-Schutz­richt­li­ne für Gewalt­op­fer dar­stellt. Auch der Men­schen­rechts­kom­mis­sar des Euro­pa­ra­tes, Nils Muiž­nieks, ver­ur­teil­te den Ent­wurf und emp­fahl dem grie­chi­schen Par­la­ment ihn abzu­leh­nen. Durch die Ände­rung ris­kier­ten Migran­tin­nen und Migran­ten infol­ge jeg­li­cher Kla­ge gegen ras­sis­ti­sche oder unge­setz­li­che Gewalt durch Regie­rungs­an­ge­stell­te ihre Abschiebung.

Umkehr der Beweislast

Den Klä­gern wer­de die Beweis­last auf­er­legt. Es wer­de ein Grund mehr geschaf­fen, Migran­tin­nen und Migran­ten abzu­schie­ben, die unge­setz­li­che Gewalt erfah­ren, aber ihre Ansprü­che nicht hät­ten begrün­den kön­nen. Die Ände­rung wür­de auch die Straf­lo­sig­keit för­dern, weil ange­sichts der dro­hen­den Stra­fen Ver­feh­lun­gen nicht mehr gemel­det und Beam­te in Miss­brauchs­hand­lun­gen geschützt wür­den. Das grie­chi­sche Par­la­ment sol­le statt­des­sen die Men­schen­rech­te von Migran­tin­nen und Migran­ten stär­ken, die Opfer ras­sis­ti­scher und ande­rer rechts­wid­ri­ger Gewalt wür­den, und einen unab­hän­gi­gen Beschwer­de­me­cha­nis­mus etablieren.

PRO ASYL wer­tet die umstrit­te­ne Geset­zes­in­itia­ti­ve als „Leh­re“ aus der Boots­ka­ta­stro­phe vor Farm­a­ko­ni­si, bei der zwölf Flücht­lin­ge auf einem Boot im Schlepp­tau der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che star­ben – aller Wahr­schein­lich­keit nach wäh­rend eines völ­ker­rechts­wid­ri­gen Push­back-Ver­suchs. Der Vor­fall hat­te inter­na­tio­nal Auf­se­hen erregt. Inzwi­schen hat die grie­chi­sche Staats­an­walt­schaft ein Ver­fah­ren eröffnet.

Online-Peti­ti­on gegen die Ände­rung des Arti­kels 19

Medi­en­be­rich­te: heise.de;  ekathimerini.org; EnetEnglish.gr

 Nach Sui­zi­den in Haft: Grie­chi­sche Regie­rung ver­spricht Ende der Inhaf­tie­rung (16.02.15)

 Euro­päi­scher Men­schen­rechts­ge­richts­hof ver­ur­teilt Ita­li­en und Grie­chen­land (22.10.14)

 Das Ster­ben in der Ägä­is geht wei­ter – min­des­tens 22 Flücht­lin­ge star­ben vor Samos  (07.05.14)

 Völ­ker­rechts­wid­ri­ge Push Backs – euro­päi­sche Kom­pli­zen­schaft (07.11.13)

 „Scho­ckie­ren­de Orte“: UN-Son­der­be­richt­erstat­ter besucht grie­chi­sche Flücht­lings-Haft­la­ger (05.12.12)

 Grie­chen­land: Gigan­ti­sche „Säu­be­rungs­ak­ti­on“ gegen Flücht­lin­ge (08.08.12)