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Folter und Misshandlungen durch die Bundespolizei – deckten Mitwisser den Täter?
Der NDR berichtet von Folter und schweren Misshandlungen an Flüchtlingen durch einen oder mehrere Bundespolizisten, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Offenbar gab es mehrere solche Fälle – und offenbar wurden die viele Monate zurückliegenden Taten von anderen Bundespolizisten gedeckt. Die Vorfälle zeigen ein entsetzliches Maß an Rassismus und Menschenfeindlichkeit.
Der NDR berichtete am Wochenende über schwere Misshandlungen von Flüchtlingen durch einen Bundespolizeibeamten in Hannover, gegen den die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Als wäre nicht schlimm genug, dass ein deutscher Beamte Schutzsuchende misshandelt, liegt nahe, dass zahlreiche Beamte von den offenbar rassistisch motivierten Misshandlungen wussten, diese ignorierten und den mutmaßlichen Täter deckten.
Dem Beamten wird vorgeworfen, einen Flüchtling im März 2014 körperlich misshandelt zu haben. Seine Tat schilderte der Beamte in Form einer herabsetzenden Beleidigung des Opfers über einen Kurznachrichtendienst. Bei einem zweiten Fall im September 2014 schoss der Beamte ein Foto von einem Flüchtling, der schmerzverzerrt am Boden liegt. Zusätzlich soll der Beamte den Mann gezwungen haben, verdorbenes Schweinemett zu essen. Erneut schilderte er diese Tat über den Kurznachrichtendienst. Gegenüber dem NDR berichtete ein anonymer Beamter sogar von einem weiteren Fall, in dem einer Person zwangsweise Schweinefleisch verabreicht wurde. Hier liegen offenbar Fälle von Folter vor.
Dem NDR-Bericht zur Folge sprach ein Insider von mehr als den zwei bekannt gewordenen Vorfällen: „Es gab öfter lautes Geschrei in den Gewahrsamszellen. Und wenn das zu nervig war, dann wurde nicht nachgeschaut. Es wurde einfach die Tür geschlossen, damit nichts nach außen drang. Das habe ich selbst einmal gesehen. Geschlossen wurde die Tür auch vom Dienstgruppenleiter.“
Ein Polizeibeamter verwies in dem NDR-Interview darauf, dass Polizeibeamte Vorfälle nicht melden würden, um nicht als „Verräter“ zu gelten. Dies spricht für eine bedenkliche Kultur des Wegsehens und der Duldung schwerer Straftaten in der Bundespolizei.
Die Kolleginnen und Kollegen des mutmaßlichen Täters sowie insbesondere seine Vorgesetzten machen sich strafrechtlich schuldig, wenn sie bei schweren körperlichen Misshandlungen nicht einschreiten. Als Polizisten haben sie gegenüber inhaftierten Personen eine Garantenpflicht – die sie auch gegen ihre eigenen Kollegen durchsetzen müssen. Sofern die Beamten trotz Mitwissens nicht handeln, machen sie sich wegen Körperverletzung oder Beleidigung durch Unterlassen nach § 13 StGB schuldig.
Daher reicht die Strafverfolgung des unmittelbar gewalttätigen Täters nicht aus, die Ermittlungen müssen dringend auf potentielle Mitwisser der Taten ausgeweitet werden. Das bekannte Phänomen, dass sich Polizistinnen und Polizisten in Fällen von Polizeigewalt und anderen Straftaten häufig aus falsch verstandener „Kameradschaft“ gegenseitig decken, kann nur dann wirksam bekämpft werden, wenn auch Mitwisser solcher Taten Strafen fürchten müssen.
Die politische Verantwortung für die Bundespolizei liegt bei Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Bei derart gravierenden rassistischen Vorfällen durch Bundesbeamte muss der Innenminister als Dienstherr der Bundespolizei einschreiten und für Aufklärung sorgen.
Rassismus bei der Bundespolizei: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen (03.06.15)