18.05.2015
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Offenbar wurden in der Bundespolizeidirektion in Hannover in mindestens zwei Fällen Menschen gefoltert - der mutmaßliche Täter fotografierte eines der Opfer und schickte das Bild an Kollegen.

Der NDR berichtet von Folter und schweren Misshandlungen an Flüchtlingen durch einen oder mehrere Bundespolizisten, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Offenbar gab es mehrere solche Fälle – und offenbar wurden die viele Monate zurückliegenden Taten von anderen Bundespolizisten gedeckt. Die Vorfälle zeigen ein entsetzliches Maß an Rassismus und Menschenfeindlichkeit.

Der NDR berich­te­te am Wochen­en­de über schwe­re Miss­hand­lun­gen von Flücht­lin­gen durch einen Bun­des­po­li­zei­be­am­ten in Han­no­ver, gegen den die Staats­an­walt­schaft ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet hat. Als wäre nicht schlimm genug, dass ein deut­scher Beam­te Schutz­su­chen­de miss­han­delt, liegt nahe, dass zahl­rei­che Beam­te von den offen­bar ras­sis­tisch moti­vier­ten Miss­hand­lun­gen wuss­ten, die­se igno­rier­ten und den mut­maß­li­chen Täter deckten.

Dem Beam­ten wird vor­ge­wor­fen, einen Flücht­ling im März 2014 kör­per­lich miss­han­delt zu haben. Sei­ne Tat schil­der­te der Beam­te in Form einer her­ab­set­zen­den Belei­di­gung des Opfers über einen Kurz­nach­rich­ten­dienst. Bei einem zwei­ten Fall im Sep­tem­ber 2014 schoss der Beam­te ein Foto von einem Flücht­ling, der schmerz­ver­zerrt am Boden liegt. Zusätz­lich soll der Beam­te den Mann gezwun­gen haben, ver­dor­be­nes Schwei­ne­mett zu essen. Erneut schil­der­te er die­se Tat über den Kurz­nach­rich­ten­dienst. Gegen­über dem NDR berich­te­te ein anony­mer Beam­ter sogar von einem wei­te­ren Fall, in dem einer Per­son zwangs­wei­se Schwei­ne­fleisch ver­ab­reicht wur­de. Hier lie­gen offen­bar Fäl­le von Fol­ter vor.

Dem NDR-Bericht zur Fol­ge sprach ein Insi­der von mehr als den zwei bekannt gewor­de­nen Vor­fäl­len: „Es gab öfter lau­tes Geschrei in den Gewahr­sams­zel­len. Und wenn das zu ner­vig war, dann wur­de nicht nach­ge­schaut. Es wur­de ein­fach die Tür geschlos­sen, damit nichts nach außen drang. Das habe ich selbst ein­mal gese­hen. Geschlos­sen wur­de die Tür auch vom Dienstgruppenleiter.“

Ein Poli­zei­be­am­ter ver­wies in dem NDR-Inter­view dar­auf, dass Poli­zei­be­am­te Vor­fäl­le nicht mel­den wür­den, um nicht als „Ver­rä­ter“ zu gel­ten. Dies spricht für eine bedenk­li­che Kul­tur des Weg­se­hens und der Dul­dung schwe­rer Straf­ta­ten in der Bundespolizei.

Die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen des mut­maß­li­chen Täters sowie ins­be­son­de­re sei­ne Vor­ge­setz­ten machen sich straf­recht­lich schul­dig, wenn sie bei schwe­ren kör­per­li­chen Miss­hand­lun­gen nicht ein­schrei­ten. Als Poli­zis­ten haben sie gegen­über inhaf­tier­ten Per­so­nen eine Garan­ten­pflicht – die sie auch gegen ihre eige­nen Kol­le­gen durch­set­zen müs­sen. Sofern die Beam­ten trotz Mit­wis­sens nicht han­deln, machen sie sich wegen Kör­per­ver­let­zung oder Belei­di­gung durch Unter­las­sen nach § 13 StGB schuldig.

Daher reicht die Straf­ver­fol­gung des unmit­tel­bar gewalt­tä­ti­gen Täters nicht aus, die Ermitt­lun­gen müs­sen drin­gend auf poten­ti­el­le Mit­wis­ser der Taten aus­ge­wei­tet wer­den. Das bekann­te Phä­no­men, dass sich Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten in Fäl­len von Poli­zei­ge­walt und ande­ren Straf­ta­ten häu­fig aus falsch ver­stan­de­ner „Kame­rad­schaft“ gegen­sei­tig decken, kann nur dann wirk­sam bekämpft wer­den, wenn auch Mit­wis­ser sol­cher Taten Stra­fen fürch­ten müssen.

Die poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung für die Bun­des­po­li­zei liegt bei Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re. Bei der­art gra­vie­ren­den ras­sis­ti­schen Vor­fäl­len durch Bun­des­be­am­te muss der Innen­mi­nis­ter als Dienst­herr der Bun­des­po­li­zei ein­schrei­ten und für Auf­klä­rung sorgen.

Ras­sis­mus bei der Bun­des­po­li­zei: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen (03.06.15)