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Auf dem Syntagma-Platz in Athen protestieren Flüchtlinge für ihr Recht auf Familiennachzug. Etliche sind in einen Hungerstreik getreten. Foto: RSA/Salinia Stroux

Tausende Schutzsuchende sitzen in Griechenland fest, obwohl sie einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung haben. In Athen sind nun 14 Flüchtlinge in Hungerstreik getreten. Sie fordern eine zügige Wiedervereinigung mit ihren Familien in Deutschland. Ihre Angehörigen hier schließen sich dem Protest an – mit einer Demo am 8. November in Berlin.

Obwohl sie Fami­li­en­mit­glie­der in Deutsch­land haben und das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung zuge­stimmt hat, sit­zen über 4.500 Schutz­su­chen­de in Grie­chen­land fest – dar­un­ter knapp 3.000 Kin­der und Jugendliche.

Familien demonstrieren in Athen und Berlin

Betrof­fe­ne Fami­li­en pro­tes­tie­ren seit Mona­ten gegen die Ver­schlep­pung der Über­stel­lun­gen nach Deutsch­land. Am ver­gan­ge­nen Mitt­woch hat der Hun­ger­streik begon­nen. Am Mitt­woch, den 8. Novem­ber, wer­den sich auch die Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land mit einer Akti­on vor dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) dem Pro­test anschlie­ßen. Par­al­lel zur Akti­on in Ber­lin soll in Athen eine Demons­tra­ti­on bis vor die deut­sche Bot­schaft ziehen.

Verschleppte Überstellungen nach Deutschland

Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen im Rah­men der Dub­lin III-Ver­ord­nung sind kein Gna­den­akt, son­dern die Betrof­fe­nen haben einen Rechts­an­spruch. Ihnen steht nach der Asyl­zu­stän­dig­keits­re­ge­lung die Über­stel­lung zu ihren Ange­hö­ri­gen inner­halb von sechs Mona­ten zu. Doch die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen ver­lau­fen nur schlep­pend: Aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine schrift­li­che Anfra­ge der Frak­ti­on der LINKEN geht her­vor, dass das BAMF vom 1. Janu­ar bis 20. Sep­tem­ber 2017 ins­ge­samt in 4.948 Fäl­len Zustim­mun­gen zur Über­stel­lung nach Deutsch­land erteilt hat. Aber davon wur­den ledig­lich 322 Schutz­su­chen­de im glei­chen Zeit­raum tat­säch­lich überstellt.

Hintergrund: Rechtswidriger Deal zwischen BMI und griechischem Migrationsministerium

4.500

Flücht­lin­ge war­ten dar­auf, zu ihren Ange­hö­ri­gen rei­sen zu können

Im Mai 2017 war bekannt gewor­den, dass auf­grund einer Ver­ab­re­dung zwi­schen dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um und dem grie­chi­schen Migra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um die Über­stel­lungs­zah­len nach Deutsch­land dras­tisch gedros­selt wur­den. Die Fol­ge: Über 4.500 Schutz­su­chen­den – der Groß­teil stammt aus Syri­en, Afgha­ni­stan und dem Irak – wird das Recht auf Fami­li­en­le­ben auf­grund eines ille­ga­len Deals verweigert.

Die­se Demons­tran­tin in Athen hat eine kla­re Bot­schaft: „Mei­ne Kin­der brau­chen ihren Vater.“ Foto: RSA/Salinia Stroux
Gren­zen zer­stö­ren Fami­li­en: Die Hun­ger­strei­ken­den wis­sen nur zu gut, was das bedeu­tet. Foto: RSA/Salinia Stroux
Seit dem ers­ten Novem­ber demons­trie­ren die Flücht­lin­ge auf dem Syn­tag­ma-Platz in Athen. Ihre Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land pla­nen eine Pro­test­ak­ti­on in Ber­lin.­ Foto: RSA/Salinia Stroux
Die­ser Jun­ge lebt in Deutsch­land. Sei­ne Mut­ter ist in Grie­chen­land in den Hun­ger­streik getre­ten, um für ihr Recht auf Fami­lie zu demons­trie­ren (Foto: privat).
Vor allem die Kin­der lei­den unter der Tren­nung der Fami­li­en. Der Vater die­ses Jun­gen gehört zu den Orga­ni­sa­to­ren des Pro­tests auf dem Syn­tag­ma-Platz (Foto: privat).
Die­se 16-Jäh­ri­ge lebt in Deutsch­land und ver­misst ihre Mut­ter und ihre Schwes­ter. Ihre Mut­ter ist eine der Hun­ger­strei­ken­den auf dem Syn­tag­ma-Platz (Foto: privat).

Flüchtlinge fordern die Wiederherstellung des Rechts

Die Hun­ger­strei­ken­den auf dem Athe­ner Syn­tag­ma-Platz for­dern, den sofor­ti­gen Trans­fer aller Fami­li­en­mit­glie­der, bei denen die Frist von sechs Mona­ten bereits über­schrit­ten ist. Zudem sol­len die Rei­se­kos­ten im Ein­klang mit den euro­päi­schen Vor­schrif­ten über­nom­men wer­den. Die Flücht­lin­ge kri­ti­sie­ren auch die feh­len­de Trans­pa­renz des „Aus­wahl­ver­fah­rens“: Bis­lang fin­det die soge­nann­te Prio­ri­sie­rung von Här­te­fäl­len für die Trans­fers nach Deutsch­land in einer völ­li­gen Grau­zo­ne statt.

Was es für die Men­schen bedeu­tet, zum Teil jah­re­lang in einer War­te­po­si­ti­on und von ihren Ange­hö­ri­gen getrennt zu leben, haben eini­ge der Pro­tes­tie­ren­den auf dem Syn­tag­ma-Platz den Mitarbeiter*innen unse­rer grie­chi­schen Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on RSA geschildert.

Das RSA-Team in Athen, Les­bos und Chi­os setzt das PRO ASYL-Flücht­lings­pro­jekt in Grie­chen­land um, doku­men­tiert Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, leis­tet Rechts­hil­fe und sozia­le Unter­stüt­zung für Asyl­su­chen­de und Flüchtlinge.

Foaz M. (40) aus dem syri­schen Hasa­ka lebt mit sei­ner Ehe­frau und drei der vier gemein­sa­men Kin­der in Grie­chen­land. Sei­ne elf­jäh­ri­ge Toch­ter ist allein in Deutsch­land. Sie hat­ten 2015 zunächst gemein­sam ver­sucht, Euro­pa zu durch­que­ren, waren aber in Bul­ga­ri­en bru­tal von­ein­an­der getrennt wor­den: Der Schlep­per hat­te die Grup­pe ohne Ankün­di­gung plötz­lich geteilt und die Eltern von ihrer Toch­ter getrennt. Foaz, sei­ne Frau und die Kin­der wur­den ver­haf­tet und ille­gal in die Tür­kei zurück­ge­drängt. Ihre Toch­ter reis­te allein wei­ter. Acht Mona­te lang wuss­ten die Eltern nicht ein­mal, ob sie noch lebt. Dann kam end­lich die Nach­richt, dass sie in Deutsch­land sei.

Die Fami­lie wag­te einen erneu­ten Ver­such, nach Grie­chen­land zu gelan­gen. Am 10. März 2016 kamen sie schließ­lich auf Chi­os an. Da die Bal­kan­rou­te inzwi­schen geschlos­sen war, konn­ten sie Grie­chen­land nicht ver­las­sen. Auf dem Syn­tag­ma-Platz in Athen erzählt Foaz von ihrer Odys­see: „Obwohl wir wuss­ten, dass die Gren­zen geschlos­sen sind, haben wir anfangs ver­sucht, nach Deutsch­land zu unse­rem klei­nen Mäd­chen zu kom­men, was dort ganz allein ist. Aber die Lebens­be­din­gun­gen an der Gren­ze bei Ido­me­ni waren so schlecht, dass wir Angst um das Leben unse­rer Kin­der hat­ten. Wir sind dann nach Pirä­us gezo­gen, wo wir zwei Mona­te in einem klei­nen Zelt gelebt haben. Dann haben die Behör­den uns in das Flücht­lings­la­ger nach Ska­ra­man­gas gebracht.“

Im Som­mer 2016 wur­den sie regis­triert, Ende Dezem­ber 2016 konn­ten sie end­lich ihren Asyl­an­trag stel­len. Auf­grund der Rege­lun­gen zum Fami­li­en­nach­zug im Rah­men der Dub­lin-Ver­ord­nung hat Deutsch­land im Mai 2017 zuge­stimmt, dass die Fami­lie ihr Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land durch­lau­fen kann. Die vor­ge­se­he­ne, maxi­mal sechs­mo­na­ti­ge Über­stel­lungs­frist läuft die­se Woche ab. „Das dau­ert alles zu lan­ge“, klagt Foaz, „unse­re Toch­ter ver­lernt all­mäh­lich ihre Mut­ter­spra­che. Wir ver­mis­sen uns gegen­sei­tig sehr. Seit drei Jah­ren sind wir getrennt, wir möch­ten wis­sen, wann wir end­lich zu ihr kön­nen.“ Die Unsi­cher­heit sei das Schlimms­te, auch für sei­ne Toch­ter, erzählt Foaz: „Unse­re Toch­ter ver­liert inzwi­schen die Hoff­nung. Sie hat  Angst, dass wir uns nie wie­der­se­hen. Wir wol­len wie­der als Fami­lie zusam­men­le­ben, das ist alles, was für uns zählt!“

Han­ne B. (39) ist allein­er­zie­hen­de Mut­ter von vier Kin­dern. Sie und ihr Mann über­leb­ten das Mas­sa­ker von Hula im Mai 2012. Syri­sche Regie­rungs­trup­pen und mit ihnen ver­bün­de­te Mili­zen erschos­sen damals inner­halb von zwei Tagen fast alle Ein­woh­ner meh­re­rer klei­ner Gemein­den in der Nähe der syri­schen Stadt Homs.

Han­nes Ehe­mann, der bereits Ende 2014 nach Deutsch­land auf­brach, ist inzwi­schen als Flücht­ling aner­kannt und hat damit ein Recht, sei­ne Fami­lie nach­zu­ho­len. Bis heu­te ist er von den Ereig­nis­sen in Hula gezeich­net. Neben den quä­len­den Erin­ne­run­gen lebt er seit­her auch mit Bom­ben­split­tern in sei­nem Kör­per. „Mein Mann ist seit den furcht­ba­ren Erleb­nis­sen in Syri­en in psy­cho­lo­gi­scher Behand­lung. Nur er weiß, was ihm genau pas­siert ist an jenen Tagen. Ich weiß nur, dass die Häu­ser bom­bar­diert wur­den und als die Leu­te raus­ge­rannt sind, haben die Scharf­schüt­zen sie erschos­sen. Vie­le sind gestor­ben, dar­un­ter auch mei­ne Schwie­ger­el­tern. Die Mili­zen haben getö­tet und ver­ge­wal­tigt. Wir sind bar­fuß davon gerannt“, erzählt Hanne.

Han­ne floh 2015 mit damals drei Kin­dern aus Syri­en in die Tür­kei, nach­dem sie aus­ge­bombt wur­den. In der Tür­kei kam ihr vier­tes Kind zur Welt. Ihr jüngs­ter Sohn war gera­de ein Jahr alt, als er in einem klei­nen Boot das Ägäi­sche Meer überquerte.

Am 9. März 2016 kamen sie auf Chi­os an. Nach zehn Tagen brach­te eine Fäh­re Mut­ter und Kin­der nach Athen. Dort leb­ten sie drei Mona­te in einem Zelt im Hafen von Pirä­us, bevor man sie in das Flücht­lings­la­ger nach Ska­ra­man­gas brach­te. „Ich habe fast drei Mona­te lang über Sky­pe ver­sucht, einen Antrag auf Fami­li­en­nach­zug zu stel­len. Anfang Novem­ber 2016 hat es dann end­lich geklappt. Am 6. März 2017 habe ich schließ­lich die Zustim­mung für eine Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung bekom­men”, so Hanne.

Seit über acht Mona­ten war­tet Han­ne nun dar­auf, mit ihren Kin­dern zu ihrem Ehe­mann nach Deutsch­land rei­sen zu kön­nen. Bis heu­te leben Mut­ter und Kin­der in dem Flücht­lings­la­ger in Ska­ra­man­gas. Dort fühlt sie sich unsi­cher: „Es gibt da eine Fami­lie, deren Kind dort ertrun­ken ist. Ich habe Angst, mei­ne Kin­der drau­ßen spie­len zu las­sen. Alles, was ich möch­te, ist, end­lich zu mei­nem Ehe­mann rei­sen zu dürfen.“

Fidan B. (42) stammt aus Afrin im Nord­wes­ten Syri­ens und lebt mit ihren drei Kin­dern im Flücht­lings­la­ger Ska­ra­man­gas in Grie­chen­land. Ihr sehn­lichs­ter Wunsch ist es, zu ihrem kran­ken Ehe­mann nach Deutsch­land rei­sen zu dür­fen: „Wir sind gemein­sam aus Syri­en geflo­hen. In der Tür­kei haben wir uns getrennt, da wir nicht genug Geld hat­ten, um gemein­sam nach Euro­pa zu kom­men. Ich bin erst spä­ter, Ende Febru­ar 2016, mit den Kin­dern nach­ge­kom­men.“ Sie hat­te gehofft, bald zu ihrem Mann nach Deutsch­land wei­ter­rei­sen zu können.

Zuerst war Fidan mit ihren Kin­dern auf Les­bos, von dort hat man sie in ein Sport­sta­di­um nach Kava­la geschickt. Dort blie­ben sie zwei Mona­te, bis Fidan beschloss, sich mit ihren Kin­dern zum Hafen von Pirä­us auf­zu­ma­chen. Doch schon nach eini­gen Tagen brach­ten die Behör­den sie alle in das Flücht­lings­la­ger Ska­ra­man­gas. „In dem Lager leben wir nun schon seit fast ein­ein­halb Jah­ren“, sagt Fidan.

Fidans Ehe­mann lei­det unter einer post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung, Angst­zu­stän­den und Depres­sio­nen und ist in Deutsch­land in psy­cho­lo­gi­scher Behand­lung. Vor lau­ter Sor­gen kön­ne sie kaum noch schla­fen, erzählt Fidan. „Es ist sehr schwie­rig, dass wir so weit weg von mei­nem Mann sind. Ich mache mir stän­dig sowohl Sor­gen um ihn als auch um die Sicher­heit und das Wohl­erge­hen unse­rer Kin­der. Ich füh­le mich hier ein­fach nicht sicher. Wir ver­las­sen unse­ren Wohn­con­tai­ner fast nie.“ Sie habe Angst vor Frem­den im Camp.

Am 1. März 2017 bekam Fidan die Nach­richt, dass sie mit den Kin­dern nach Deutsch­land zu ihrem Ehe­mann rei­sen darf. Seit über acht Mona­ten war­tet sie nun auf ihre Aus­rei­se. Sie ver­steht nicht, war­um sie und die Kin­der so lan­ge war­ten müs­sen: „War­um sagt uns nie­mand, wann wir end­lich zu mei­nem Mann rei­sen können?“

Hyam A. (34) stammt aus Alep­po, hat sechs Kin­der und ist allein­er­zie­hend.  Ihr Ehe­mann ist seit drei Jah­ren in Syri­en ver­misst, bis heu­te weiß sie nicht, was ihm pas­siert ist. Hyam war­tet gemein­sam mit ihren fünf Kin­dern dar­auf, zu ihrem 16-jäh­ri­gen Sohn nach Deutsch­land rei­sen zu kön­nen. Ihr Sohn bekam in Deutsch­land sub­si­diä­ren Schutz zugesprochen.

„Wir sind 2013 aus Syri­en geflo­hen. 2016 kamen wir auf Chi­os in Grie­chen­land an. Von dort wur­den wir ins Rit­so­na Camp gebracht“, erzählt Hyam. Mit­te Dezem­ber 2016 hat sie ihren Asyl­an­trag gestellt und bekam Ende April den Bescheid, dass sie im Rah­men der Dub­lin-Ver­ord­nung zu ihrem ältes­ten Sohn nach Deutsch­land rei­sen kön­ne, um dort ihr Asyl­ver­fah­ren zu durch­lau­fen. „In einem Monat läuft die sechs­mo­na­ti­ge Über­stel­lungs­frist ab und wir sind immer noch in Grie­chen­land. Eigent­lich soll­ten wir längst in Deutsch­land sein!“, sagt Hyam.

Ein paar Mona­te nach ihrer Ankunft in Grie­chen­land  bekam die Fami­lie Droh­an­ru­fe von einem Unbe­kann­ten. Seit­her bekommt Hyams 15-jäh­ri­ge Toch­ter regel­mä­ßig Panik­at­ta­cken mit Atem­not und Herz­ra­sen. „Ich mache mir stän­dig Sor­gen um mei­ne Toch­ter. Sie muss sehr oft ins Kran­ken­haus. Ich will nur, dass mei­ne Toch­ter wie­der gesund ist und dass wir alle sicher sind. Wir sind vor dem Krieg geflo­hen, um Schutz zu fin­den, aber hier sind wir nicht sicher. Wir haben kei­ne Ruhe, wir haben immer noch Angst.“ Seit den ers­ten Droh­an­ru­fen habe ihre Toch­ter Angst gehabt vor den Men­schen im Lager. Inzwi­schen sind sie in eine Woh­nung umge­zo­gen, doch auch dort kom­men sie nicht zur Ruhe. „Wir wur­den in Syri­en ver­folgt und jetzt wer­den hier auch ver­folgt. Die­se gro­ßen Flücht­lings­la­ger kön­nen kei­ne Sicher­heit bie­ten. Du weißt nie, wer ist ein guter, wer ein schlech­ter Mensch“, erklärt Hyam. „Wenn uns hier nie­mand beschüt­zen kann, war­um dür­fen wir dann nicht end­lich nach Deutsch­land reisen?“

Gerichtsentscheid: Überstellungsfrist muss eingehalten werden

Am 15. Sep­tem­ber hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­ba­den mit Ver­weis auf die Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes fest­ge­stellt, dass Schutz­su­chen­de ein sub­jek­ti­ves Recht auf Ein­hal­tung der Dub­lin-Fris­ten besit­zen. Das heißt, die Über­stel­lun­gen müs­sen zwin­gend inner­halb von sechs Mona­ten nach Zustim­mung erfol­gen. »Eine Kon­tin­gen­tie­rung des Fami­li­en­nach­zugs sehen weder das deut­sche noch das euro­päi­sche Recht vor«, so der Rechts­an­walt des Antrag­stel­lers, Jona­than Leuschner.

Geklagt hat­te ein min­der­jäh­ri­ger Flücht­ling aus Syri­en. Über eine einst­wei­li­ge Anord­nung wur­de das Bun­des­amt inzwi­schen ver­pflich­tet, zu gewähr­leis­ten, dass des­sen Eltern und min­der­jäh­ri­gen Geschwis­ter frist­ge­recht aus Grie­chen­land nach Deutsch­land über­stellt werden.

PRO ASYL hat für Anwält*innen Doku­men­te für Eil­an­trä­ge in ähn­li­chen Fäl­len zusammengestellt:

akr/mfe/kk