05.07.2016

Das Asylrecht existiert für Flüchtlinge in Ungarn faktisch nicht mehr. Die ungarische Regierung unternimmt alles, um Schutzsuchende abzuwehren. Ein neuer Bericht von PRO ASYL und bordermonitoring.eu zeigt, warum Flüchtlinge nicht nach Ungarn zurückgeschoben werden dürfen.

Am 2. Okto­ber fin­det in Ungarn eine Volks­ab­stim­mung über die Fra­ge statt, ob sich Ungarn an der von der EU-Kom­mis­si­on vor­ge­schla­ge­nen Zwangs­ver­tei­lung von Flücht­lin­gen betei­li­gen soll. Dabei hat die unga­ri­sche Regie­rung erneut ihre Krea­ti­vi­tät unter Beweis gestellt, Volks­be­fra­gun­gen so zu for­mu­lie­ren, dass das erwünsch­te – flücht­lings­feind­li­che – Ergeb­nis am Ende her­aus­kommt: „Wol­len Sie, dass die Euro­päi­sche Uni­on auch ohne Kon­sul­tie­rung des (unga­ri­schen) Par­la­ments die Ein­wan­de­rung nicht­un­ga­ri­scher Staats­bür­ger nach Ungarn vorschreibt?“

Ungarn ist kein sicherer Staat für Flüchtlinge

Zu der geplan­ten Befra­gung passt die aktu­el­le Mel­dung, dass Ungarn sei­ne Tran­sit­zo­ne auf acht Kilo­me­ter aus­deh­nen und Schutz­su­chen­de ohne Gerichts­ver­fah­ren nach Ser­bi­en und Kroa­ti­en zurück­schi­cken will. Dabei bedürf­te es die­ser Maß­nah­men nicht, um das unga­ri­sche Asyl­recht wei­ter auszuhöhlen.

Der aktu­el­le von PRO ASYL und bordermonitoring.eu her­aus­ge­ge­be­ne Bericht „Gänz­lich uner­wünscht. Ent­rech­tung, Kri­mi­na­li­sie­rung und Inhaf­tie­rung von Flücht­lin­gen in Ungarn“ (PDF) doku­men­tiert die Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen seit dem Som­mer 2015. Das indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl wur­de in Ungarn fak­tisch abge­schafft. Damit ein­her­ge­hend stellt PRO ASYL fest, dass Über­stel­lun­gen von Asyl­su­chen­den nach Ungarn unter der Dub­lin-III-Ver­ord­nung zu unter­las­sen sind. Ungarn ist kein siche­rer Staat für Flüchtlinge.

Serbien als »sicherer Drittstaat«: Kein Flüchtlingsschutz in Ungarn

Ungarn hat am 1. August 2015 Ser­bi­en zum siche­ren Dritt­staat erklärt (S. 17 des Berichts). Anträ­ge auf inter­na­tio­na­len Schutz wer­den abge­lehnt und Schutz­su­chen­de nach Ser­bi­en zurück­ge­scho­ben. Da fast alle Flücht­lin­ge über Ser­bi­en nach Ungarn ein­rei­sen, hat in der Pra­xis nie­mand mehr Anspruch auf ein fai­res Asyl­ver­fah­ren in Ungarn. Zwar kann der Flücht­ling „bewei­sen“, dass er in Ser­bi­en kei­nen Zugang zu einem Asyl­ver­fah­ren gehabt hat. Doch die­ser Beweis ist in der Pra­xis kaum zu erbrin­gen, da die Flücht­lin­ge in Ser­bi­en kei­ne Beweis­mit­tel (wie bspw. ein ser­bi­sches Schrift­do­ku­ment) erhalten.

Asylverfahren in der Transitzone: Unrechtmäßige Inhaftierung

Ungarn hat an sei­ner Gren­ze zu Ser­bi­en sog. Tran­sit­zo­nen ein­ge­rich­tet, in denen die Asyl­ver­fah­ren durch­ge­führt wer­den. Aus­ge­nom­men sind nur beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Flücht­lin­ge, bspw. Fami­li­en mit Kin­dern unter 14 Jah­ren. In den Tran­sit­zo­nen sind die Schutz­su­chen­den wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens fak­tisch inhaf­tiert (S. 22 des Berichts).

0,001 %

der Asyl­an­trä­ge wer­den in Ungarn geneh­migt. 2015 waren es 264 von 199.000.

Abgeschobenen droht in Ungarn Gefängnis

Allein­ste­hen­de männ­li­che Asyl­su­chen­de, die im Rah­men von Dub­lin-III von einem ande­ren EU-Mit­glieds­staat nach Ungarn über­stellt wer­den, droht dort die Inhaf­tie­rung. Begrün­det wird dies mit der Gefahr einer erneu­ten Aus­rei­se aus Ungarn (S. 28 des Berichts). Dub­lin-Rück­keh­rer haben oft kei­ne Mög­lich­keit Schutz in Ungarn zu finden.

Sofern sie ursprüng­lich über Ser­bi­en ein­ge­reist sind, wird ihr Asyl­an­trag als unzu­läs­sig abge­wie­sen. Auch Per­so­nen, die in Ungarn bereits einen Schutz­sta­tus haben, sind in Ungarn der Per­spek­tiv­lo­sig­keit aus­ge­lie­fert. Da es in Ungarn fak­tisch kei­ne Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten für aner­kann­te Flücht­lin­ge gibt, lan­den sie obdach­los auf der Stra­ße. Da der unga­ri­sche Staat Obdach­lo­sig­keit auch straf­recht­lich ver­folgt, sind sie mit zusätz­li­chen Repres­sio­nen konfrontiert.

Systemische Mängel im ungarischen Asylsystem

Das unga­ri­sche Asyl­sys­tem weist auf Grund­la­ge die­ser Dar­stel­lung sys­te­mi­sche Män­gel auf. Über­stel­lun­gen von Schutz­su­chen­den nach Ungarn sind daher zu unter­las­sen. Auch der öster­rei­chi­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hat schon im Sep­tem­ber 2015 ent­schie­den, dass die Ver­mu­tung, Ungarn sei sicher für Flücht­lin­ge, nicht mehr zutreffe.

Zwar haben schon vie­le deut­sche Ver­wal­tungs­ge­rich­te Über­stel­lun­gen nach Ungarn gestoppt, eine ein­heit­li­che Recht­spre­chung gibt es bis­lang aber nicht. PRO ASYL for­dert des­halb von der Bun­des­re­gie­rung einen Über­stel­lungs­stopp von Flücht­lin­gen nach Ungarn zu erlas­sen. Gera­de die jüngs­ten Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen und die flücht­lings­feind­li­che Rhe­to­rik der unga­ri­schen Regie­rung zei­gen, dass der unga­ri­sche Staat auch in Zukunft kein siche­rer Staat für Flücht­lin­ge sein wird.

Der Ungarn-Bericht von PRO ASYL und bordermonitoring.eu kann ab dem 13.07.2016 bei PRO ASYL auch in Druck­form bestellt wer­den.