27.05.2024
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Foto: picture alliance / ABB

Am 9. Juni wird ein neues Europaparlament gewählt. Die Wahl wird auch dafür wegweisend sein, ob fliehende Menschen künftig Schutz in der EU finden oder nicht. PRO ASYL zeigt deswegen die Positionen zum Flüchtlingsschutz aus den Wahlprogrammen von sechs deutschen Parteien.

Ertrin­ken las­sen oder aus See­not ret­ten? Sta­chel­draht oder Will­kom­mens­kul­tur? Deals mit Auto­kra­ten oder lega­le Zugangs­we­ge? Bei all die­sen wich­ti­gen Fra­gen zum Umgang mit Schutz­su­chen­den spielt die EU und damit auch das Euro­pa­par­la­ment eine ent­schei­den­de Rol­le. Des­we­gen ist die Euro­pa­wahl 2024 von gro­ßer Bedeu­tung. Wer flie­hen­de Men­schen schüt­zen will, der muss am 9. Juni wäh­len gehen!

Das Euro­pa­par­la­ment ist gemein­sam mit den Mit­glied­staa­ten, ver­tre­ten im Rat der Euro­päi­schen Uni­on,  Gesetz­ge­ber und ent­schei­det über neu­es euro­päi­sches Recht. Kurz vor der Euro­pa­wahl hat das aktu­el­le Par­la­ment eine fata­le Ent­schei­dung getrof­fen und mit den Stim­men der kon­ser­va­ti­ven, libe­ra­len und der Mehr­heit der sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Frak­tio­nen für die Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems gestimmt (für genaue Abstim­mungs­er­geb­nis­se sie­he hier). Auf euro­päi­scher Ebe­ne stimm­ten die Frak­tio­nen der Grü­nen und Lin­ken mehr­heit­lich dage­gen. Die deut­sche Ampel-Regie­rung aus SPD, Grü­nen und FDP unter­stütz­te die Reform und stimm­te den Ver­schär­fun­gen zu.

Die EU braucht starke Stimmen für den Flüchtlingsschutz 

Damit wird es ab 2026 noch mehr Haft und Schnell­ver­fah­ren an den Außen­gren­zen geben und es wer­den wei­te­re men­schen­rechts­wid­ri­ge Deals mit auto­kra­ti­schen Regie­run­gen geschlos­sen wer­den. Die grund­le­gen­den Ein­schnit­te ins Recht auf Asyl wer­den auch für Geflüch­te­te in Deutsch­land spür­bar wer­den. Wie lei­der zu erwar­ten war, geben sich eini­ge Mit­glied­staa­ten schon jetzt nicht mit den kom­men­den Ver­schär­fun­gen zufrie­den, son­dern for­dern, dass sich die EU ganz aus dem Flücht­lings­schutz zurückzieht.

Der Kampf um den Flücht­lings­schutz, Men­schen­rech­te und Rechts­staat­lich­keit wird also nach der Euro­pa­wahl wei­ter­ge­hen. Umso wich­ti­ger ist, dass star­ke Stim­men für die Rech­te geflüch­te­ter Men­schen ins Euro­pa­par­la­ment gewählt werden.

Der Kampf um den Flücht­lings­schutz, Men­schen­rech­te und Rechts­staat­lich­keit wird also nach der Euro­pa­wahl wei­ter­ge­hen. Umso wich­ti­ger ist, dass star­ke Stim­men für die Rech­te geflüch­te­ter Men­schen ins Euro­pa­par­la­ment gewählt werden.

PRO ASYL hat Aus­zü­ge aus den Wahl­pro­gram­men der sechs umfra­ge­stärks­ten demo­kra­ti­schen Par­tei­en in Deutsch­land zu acht für den Flücht­lings­schutz rele­van­ten The­men zusam­men­ge­stellt: CDU, SPD, Bünd­nis 90/Die Grü­nen, Die Lin­ke, FDP, Bünd­nis Sahra Wagen­knecht (BSW). Die Rei­hen­fol­ge rich­tet sich nach dem Ergeb­nis der letz­ten Euro­pa­wahl vom Mai 2019.

Die Pro­gram­ma­tik rechts­extre­mer Par­tei­en, für die Men­schen­wür­de, Men­schen­rech­te und Gleich­heit aller Men­schen nichts zäh­len, wird hier nicht dargestellt.

Mit der Dar­stel­lung der Par­tei­pro­gram­me zu acht aus­ge­wähl­ten The­men­fel­dern möch­te PRO ASYL Men­schen, die sich für den Flücht­lings­schutz enga­gie­ren, einen Ein­druck zu der Posi­tio­nie­rung rele­van­ter Par­tei­en ermög­li­chen. Für einen umfas­sen­den Ein­druck emp­feh­len wir den Blick in die Wahlprogramme.

PRO ASYL sagt: Wer in See­not ist, muss geret­tet wer­den – unab­hän­gig von Her­kunft, Haut­far­be und sozia­lem Hin­ter­grund. Die EU hat die Ver­ant­wor­tung und die Mög­lich­kei­ten, das Ster­ben auf dem Mit­tel­meer end­lich zu been­den! Hier­für braucht es eine ange­mes­se­ne staat­li­che See­not­ret­tung, die sich an inter­na­tio­na­le Kon­ven­tio­nen hält. Geret­te­te Men­schen müs­sen nach Euro­pa als siche­ren Hafen gebracht wer­den. Die zivi­le See­not­ret­tung ver­dient vol­le Unter­stüt­zung für ihren uner­müd­li­chen Ein­satz und darf nicht kri­mi­na­li­siert wer­den. Die dort Enga­gier­ten fül­len die Lücke, die die EU und ihre Mit­glied­staa­ten lassen.

Christlich Demokratische Union (CDU) Deutschlands

Hier­zu fin­den sich kei­ne kon­kre­ten Aus­sa­gen im CDU Wahlprogramm.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

»Das Ster­ben auf dem Mit­tel­meer muss auf­hö­ren. Die See­not­ret­tung ist eine Ver­pflich­tung aus dem inter­na­tio­na­len See­recht. Zivi­le See­not­ret­tung, die die­se Auf­ga­be und huma­ni­tä­re Ver­ant­wor­tung über­nimmt, Men­schen aus Not zu ret­ten, darf dem­nach auch nicht kri­mi­na­li­siert wer­den und wird wei­ter von uns unter­stützt. Letzt­end­lich wol­len wir, dass See­not­ret­tung inner­halb der EU staat­lich gewähr­leis­tet wird und siche­re­re Flucht­we­ge geschaf­fen wer­den.« (S. 35)

Bündnis 90/Die Grünen

»Jedes Jahr ster­ben Tau­sen­de Men­schen beim Ver­such, das Mit­tel­meer zu über­que­ren. Als EU ist es unse­re Ver­pflich­tung, die Augen vor die­sem uner­träg­li­chen Zustand nicht zu ver­schlie­ßen. Kein Mensch soll­te für das Recht, um Asyl zu ersu­chen, das eige­ne Leben oder das der Fami­lie und Kin­der ris­kie­ren müs­sen. Wir dür­fen nicht län­ger hin­neh­men, dass das Mit­tel­meer die töd­lichs­te Flucht­rou­te der Welt bleibt.

Das Völ­ker­recht ver­pflich­tet uns dazu, Men­schen in See­not zu ret­ten. Es braucht end­lich eine euro­päi­sche Initia­ti­ve für eine staat­lich koor­di­nier­te und finan­zier­te Seenotrettung.

Wir wol­len auch die staat­li­che Unter­stüt­zung zivi­ler Orga­ni­sa­tio­nen, unter ande­rem finan­zi­ell, ver­bes­sern. [Der erfolg­te Ein­stieg Deutsch­lands in die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung pri­va­ter See­not­ret­tungs-NGOs ist hier ein wich­ti­ger Schritt. Wir wol­len wei­ter­hin auch ande­re EU-Staa­ten ermu­ti­gen, aktiv die See­not­ret­tung zu unter­stüt­zen.] Wir ste­hen an der Sei­te der Seenotretter*innen, die Men­schen­le­ben retten.

Alle Mit­glied­staa­ten der EU sind dafür ver­ant­wort­lich, zu gewähr­leis­ten, dass See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen ihre Ein­sät­ze gefahr­los absol­vie­ren kön­nen. Die See­not­ret­tungs­schif­fe dür­fen nicht durch Behör­den in ihrer Arbeit behin­dert und See­not­ret­tung nicht kri­mi­na­li­siert wer­den. Die EU-Kom­mis­si­on soll­te der Kri­mi­na­li­sie­rung von Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen ent­schie­den ent­ge­gen­tre­ten. Ret­tungs­schif­fe müs­sen die Gele­gen­heit haben, den nächst­ge­le­ge­nen siche­ren Hafen anzu­lau­fen, damit die Men­schen an Land gehen und ver­sorgt wer­den kön­nen. Ein Aus­lau­fen von Ret­tungs­schif­fen darf nicht behin­dert wer­den. Um Men­schen­le­ben zu ret­ten, tre­ten wir für die Ver­bes­se­rung der staat­li­chen, unter ande­rem finan­zi­el­len, Unter­stüt­zung zivi­ler Orga­ni­sa­tio­nen ein. Eine Aus­schif­fung in Län­der darf nicht erfol­gen, wenn Geret­te­ten dort eine unrecht­mä­ßi­ge Behand­lung droht. Das Nicht­zu­rück­wei­sungs­ge­bot gilt immer und über­all.« (S. 105)

Die Linke

»See­brü­cken und Fäh­ren statt Fron­tex! Fron­tex muss umge­wan­delt wer­den in eine euro­päi­sche Ret­tungs­mis­si­on. (…) See­not­ret­tung ist nicht nur legal, sie ist nach dem inter­na­tio­na­len See­recht Pflicht. Es braucht eine EU-finan­zier­te See­not­ret­tungs­mis­si­on, um das Mas­sen­ster­ben auf dem Mit­tel­meer zu been­den und die Aus­schif­fung in einen siche­ren Hafen in der EU zu gewähr­leis­ten. Da die EU die­ser Pflicht nicht nach­kommt, ver­sucht die Zivil­ge­sell­schaft, die­se Lücke zu schlie­ßen. Die­ses Enga­ge­ment muss gewür­digt und unter­stützt wer­den, statt es zu kri­mi­na­li­sie­ren. Zivi­le See­not­ret­tung darf nicht unter Stra­fe gestellt oder sys­te­ma­tisch behin­dert wer­den.« (S. 89)

Freie Demokratische Partei (FDP)

»Fron­tex soll auch die See­not­ret­tung auf dem Mit­tel­meer über­neh­men, um damit einer­seits Men­schen vor dem Ertrin­ken zu ret­ten, ande­rer­seits ille­ga­le Grenz­über­trit­te zu ver­mei­den. Idea­ler­wei­se, indem die Men­schen sicher an Orte gebracht wer­den, wo deren Asyl­ge­su­che vor Betre­ten der Euro­päi­schen Uni­on geprüft und beschie­den wer­den, um zu gewähr­leis­ten, dass jenen, deren Asyl­ge­such nega­tiv beschie­den wird, die Ein­rei­se ver­wehrt wird.« (S. 9)

Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)

Hier­zu fin­den sich kei­ne kon­kre­ten Aus­sa­gen im BSW Europawahlprogramm.

PRO ASYL sagt: Der Zugang zum Recht auf Asyl und Rechts­staat­lich­keit an den Gren­zen der EU müs­sen gewahrt wer­den. Wenn Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bekannt wer­den, muss jede Unter­stüt­zung für den Grenz­schutz ein­ge­stellt wer­den – die Ver­ant­wort­li­chen müs­sen vor Gericht! Damit die euro­päi­schen Gren­zen kei­ne rechts­frei­en Räu­me blei­ben, brau­chen wir einen finan­zi­ell aus­ge­stat­te­ten, unab­hän­gi­gen Kon­troll­me­cha­nis­mus. Fron­tex steht für Gewalt und Abschot­tung, die Agen­tur muss auf­ge­löst werden.

CDU

»Wir brau­chen eine bes­se­re Über­wa­chung der EU-Außen­gren­zen und – wo immer es nötig ist – auch bau­li­chen Grenz­schutz. Denn über die Ein­rei­se in die EU haben staat­li­che Behör­den zu ent­schei­den und nicht kri­mi­nel­le Netz­wer­ke von Schleu­sern. Die euro­päi­sche Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex muss eine ech­te Grenz­po­li­zei und Küs­ten­wa­che mit hoheit­li­chen Befug­nis­sen und mit 30.000 Grenz­schüt­zern wer­den, die irre­gu­lä­re Migra­ti­on wirk­sam auf­hal­ten kann. Bis der Außen­grenz­schutz funk­tio­niert, müs­sen Grenz­kon­trol­len an den Bin­nen­gren­zen mög­lich blei­ben. Die im Herbst 2023 ein­ge­führ­ten Grenz­kon­trol­len zu Polen, Tsche­chi­en und der Schweiz sowie die seit Jah­ren prak­ti­zier­ten Kon­trol­len zu Öster­reich zei­gen, dass Bin­nen­grenz­kon­trol­len bei gleich­zei­tig bei­be­hal­te­ner Frei­zü­gig­keit zu einem Rück­gang der irre­gu­lä­ren Migra­ti­on füh­ren. Dabei ist für uns klar: Der grenz­kon­troll­freie Schen­gen-Raum ist eine gro­ße euro­päi­sche Errun­gen­schaft.« (S. 7)

SPD

»Wir for­dern bei der Gewähr­leis­tung des Außen­grenz­schut­zes der EU die Ein­hal­tung aller huma­ni­tä­ren und rechts­staat­li­chen Vor­schrif­ten. Wir stel­len klar: Push­backs sind eine ekla­tan­te Ver­let­zung des Völ­ker­rechts. Ein Tole­rie­ren durch oder gar eine Betei­li­gung von Behör­den der Mit­glieds­staa­ten oder von Fron­tex darf es unter kei­nen Umstän­den geben. Ille­ga­le Zurück­wei­sun­gen müs­sen unver­züg­lich ein­ge­stellt und sank­tio­niert wer­den. Wir unter­stüt­zen daher aus­drück­lich ein unab­hän­gi­ges Moni­to­ring aller natio­na­len Akti­vi­tä­ten im Kon­text Migra­ti­on und Asyl. Dabei muss ins­be­son­de­re die Euro­päi­sche Grenz­schutz­agen­tur Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen auf­klä­ren und, wo immer mög­lich, ver­hin­dern. Damit die EU-Außen­gren­zen rechts­staat­lich und sicher sind, braucht es wei­ter­hin eine umfas­sen­de Prü­fung der sys­te­ma­ti­schen und struk­tu­rel­len Pro­ble­me der größ­ten EU-Agen­tur.« (S. 34)

Grüne

»Selbst­ver­ständ­lich muss die EU ihre Außen­gren­zen kon­trol­lie­ren – dabei geht es nicht nur um Migra­ti­on. Denn für die Frei­heit und Sicher­heit im Inne­ren müs­sen wir auch wis­sen, wer nach Euro­pa kommt. Dass rechts­staat­li­che Kon­trol­len oder eine zuver­läs­si­ge Regis­trie­rung an den Außen­gren­zen nichts mit rechts­wid­ri­ger Abschot­tung gegen Asyl­su­chen­de zu tun haben, sehen wir an der Flucht­be­we­gung aus der Ukrai­ne. Mil­lio­nen von Men­schen wer­den zuver­läs­sig kon­trol­liert, konn­ten aber Schutz in der EU fin­den. Doch lei­der tref­fen vie­le ande­re Asyl­su­chen­de an EU-Gren­zen nicht auf rechts­staat­li­che Kon­trol­len, son­dern auf Unrecht und Gewalt.

Die Glaub­wür­dig­keit der euro­päi­schen Wer­te und damit auch der Ein­fluss euro­päi­scher Poli­tik nach außen setzt die Ach­tung von Recht und Wer­ten im eige­nen Han­deln vor­aus. Mit die­ser Erkennt­nis ist es schwer ver­ein­bar, dass das euro­päi­sche Ver­spre­chen von Huma­ni­tät und Rechts­staat­lich­keit für Tau­sen­de jähr­lich an Sta­chel­draht und Patrouil­len­boo­ten zer­schellt. Wir stel­len uns Ver­let­zun­gen von Rechts­staat­lich­keit, Pres­se­frei­heit und Men­schen­rech­ten eben­so ent­ge­gen wie dem rechts­wid­ri­gen Zurück­drän­gen von Geflüch­te­ten.« (S.103)

»Trotz der völ­ker- und euro­pa­recht­lich ver­brief­ten Prin­zi­pi­en erle­ben wir an Euro­pas Außen­gren­zen immer wie­der sys­te­ma­ti­sche Rechts­brü­che. Men­schen sind Miss­hand­lun­gen aus­ge­setzt, ihnen wird der Zugang zum Asyl­ver­fah­ren ver­wei­gert oder sie wer­den in See­not ihrem Schick­sal über­las­sen. Wir set­zen uns dafür ein, dass ille­ga­le Push­backs recht­lich und poli­tisch kon­se­quent geahn­det und sank­tio­niert wer­den. Wir wol­len außer­dem die EU-Grund­rech­te­agen­tur stär­ken sowie das staat­li­che und zivil­ge­sell­schaft­li­che Men­schen­rechts­mo­ni­to­ring wei­ter aus­bau­en. Dabei soll ein unab­hän­gi­ges Moni­to­ring mit Ermitt­lungs­be­fug­nis­sen an den Außen­gren­zen ermög­licht wer­den. Hilfs- und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen sowie Anwält*innen benö­ti­gen jeder­zeit Zugang zu den Geflüch­te­ten und den Grenz­re­gio­nen. Die freie Bericht­erstat­tung durch Journalist*innen muss gewähr­leis­tet wer­den.« (S.103f.)

»Grenz­kon­trol­len an den Außen­gren­zen sind eine EU-Gemein­schafts­auf­ga­be, die zuneh­mend von euro­päi­schen Beamt*innen über­nom­men wer­den soll­te. Des­we­gen wol­len wir Fron­tex rechts­staat­lich wei­ter­ent­wi­ckeln. Dazu gehört, dass Fron­tex sich nicht an men­schen­rechts­wid­ri­gen Ein­sät­zen betei­li­gen darf und sol­che Ein­sät­ze kon­se­quent und zeit­nah been­den muss, so wie es in der Fron­tex-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen ist. Gleich­zei­tig bedarf es einer eng­ma­schi­gen par­la­men­ta­ri­schen Kon­trol­le von Fron­tex-Ein­sät­zen. Wir set­zen uns dafür ein, dass Fron­tex nicht nur vom Euro­päi­schen Par­la­ment, son­dern auch von natio­na­len Par­la­men­ten bes­ser über­wacht wird. Dazu gehört auch der Zugriff auf Ein­satz­be­rich­te. Es muss ein­fa­cher wer­den, Fron­tex für Rechts­ver­stö­ße zur Rechen­schaft zu zie­hen, bei­spiels­wei­se durch eine eige­ne Haf­tungs­grund­la­ge.« (S.104)

Die Linke

»Seit 2014 sind fast 30 000 Men­schen im Mit­tel­meer ertrun­ken. Die­se schreck­li­che Bilanz euro­päi­scher Abschot­tungs­po­li­tik muss zu einer grund­le­gen­den Ände­rung der EU-Asyl­po­li­tik füh­ren. Wir ste­hen für eine EU, die Men­schen auf der Flucht sicheren

Schutz bie­tet, die kei­ne Deals mit Diktator*innen macht, die Krieg als Mit­tel der Poli­tik äch­tet. Die end­lich ver­hin­dert, dass Zehn­tau­sen­de im Mit­tel­meer ertrin­ken. Flucht ist kein Ver­bre­chen! In ihren Ver­trä­gen hat die EU sich ver­pflich­tet, die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on ein­zu­hal­ten. Täg­lich ver­stößt sie dage­gen: Schutz­su­chen­de wer­den an den EU-Außen­gren­zen miss­han­delt und rechts­wid­rig zurück­ge­scho­ben. Im Juni 2023 sind vor Pylos mehr als 500 Men­schen infol­ge eines Abdräng­ver­suchs der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che gestor­ben. Auch hin­ter dem meter­ho­hen Grenz­zaun an der pol­nisch-bela­rus­si­schen Gren­ze ster­ben regel­mä­ßig Schutz­su­chen­de in Frost und Schlamm, zum Teil nach rechts­wid­ri­ger Zurück­wei­sung durch Polen. Den­noch lei­te­te die EU-Kom­mis­si­on kein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen rechts­wid­ri­ge Push-backs ein. Die­se töd­li­che Kum­pa­nei der Abschot­tung muss enden! Die Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex war zumin­dest indi­rekt an Push­backs betei­ligt oder ver­tuscht sie. Das inter­na­tio­na­le See­recht ver­pflich­tet zur Ret­tung von Men­schen in Not auf dem Meer, sie dür­fen auch nicht in unsi­che­re Län­der wie Liby­en zurück­ver­bracht wer­den.« (S. 88)

»In den Lagern an den EU-Außen­gren­zen herr­schen inhu­ma­ne Zustän­de. Grenz- und Lager­be­wa­chung wer­den hoch­ge­rüs­tet. Regel­mä­ßig kommt es zu Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, Fol­ter, Ver­schlep­pung und Ver­ge­wal­ti­gung. Wir for­dern einen effek­ti­ven und aus­fi­nan­zier­ten Über­wa­chungs­me­cha­nis­mus gegen Push­backs und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an den EU-Außen­gren­zen.« (S. 89)

FDP

»Die Vor­aus­set­zung für offe­ne Gren­zen im Innern ist jedoch ein star­ker, effek­ti­ver Schutz der EU-Außen­gren­ze. Wir set­zen uns für geeig­ne­te Grenz­schutz­maß­nah­men sowie eine moder­ne Sicher­heits­tech­nik zur Über­wa­chung des Grenz­be­reichs an den EU-Außen­gren­zen ein. Es ist sicher­zu­stel­len, dass Flücht­lin­ge und Migran­ten, die sich bereits in einem siche­ren Dritt­staat auf­ge­hal­ten haben, dort­hin zurück­keh­ren. Wir Freie Demo­kra­ten for­dern einen schnel­le­ren Aus­bau der EU-Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex auf die vor­ge­se­he­ne Per­so­nal­stär­ke von 10.000 Ein­satz­kräf­ten. Beglei­tet wer­den muss dies von struk­tu­rel­len Refor­men und einer Erwei­te­rung von Kon­troll- und Trans­pa­renz­me­cha­nis­men. […]« (S. 9)

»Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger müs­sen über­zeugt sein: Euro­pas Gren­zen sind sicher, irre­gu­lä­re Migra­ti­on wird strikt unter­bun­den, aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen wer­den zügig zurück­ge­führt, der Rechts­staat wird über­all in Euro­pa kon­se­quent durch­ge­setzt […]« (S. 2)

BSW

»Zehn­tau­sen­de Men­schen sind auf den gefähr­li­chen Flucht­we­gen vor allem über das Mit­tel­meer gestor­ben, weil sie von Schlep­per­or­ga­ni­sa­tio­nen mit see­un­taug­li­chen Boo­ten trans­por­tiert oder ande­ren lebens­ge­fähr­li­chen Situa­tio­nen aus­ge­setzt wur­den.« (S. 16f.)

»Wir wol­len die unkon­trol­lier­te Migra­ti­on in die EU stop­pen, den Schlep­per­ban­den das Hand­werk legen und in den Hei­mat­län­dern Per­spek­ti­ven schaf­fen. Es darf nicht kri­mi­nel­len Schlep­per­ban­den über­las­sen wer­den, wer Zugang zur EU bekommt: Die Asyl- und Prüf­ver­fah­ren zum Schutz­sta­tus soll­ten daher an den EU-Außen­gren­zen oder in Dritt­län­dern erfol­gen.« (S. 4)

»Das men­schen­ver­ach­ten­de Schlep­per­we­sen muss kon­se­quent bekämpft wer­den. Dazu muss sowohl die Koope­ra­ti­on zwi­schen den EU-Mit­glied­staa­ten als auch mit Dritt­staa­ten ver­bes­sert und aus­ge­baut wer­den.« (S. 18)

PRO ASYL sagt: Wir leh­nen die GEAS-Reform in Gän­ze ab. Ins­be­son­de­re Asyl­schnell­ver­fah­ren an der Gren­ze sind mit dem Recht auf ein fai­res Asyl­ver­fah­ren und der huma­ni­tä­ren Ver­ant­wor­tung der EU unver­ein­bar. Die zu erwar­ten­den Haft­be­din­gun­gen wer­den die unab­hän­gi­ge recht­li­che Bera­tung und not­wen­di­ge Unter­stüt­zung stark erschwe­ren oder sogar unmög­lich machen. Beson­ders dra­ma­tisch ist, dass noch nicht ein­mal Kin­der von den zukünf­ti­gen Haft­la­gern an den Außen­gren­zen aus­ge­nom­men werden.

CDU

»Wir kön­nen auf die lega­le Zuwan­de­rung von Fach­kräf­ten, die bei uns arbei­ten und mit

anpa­cken wol­len, nicht ver­zich­ten. Wir ste­hen fest zu unse­rer huma­ni­tä­ren Ver­pflich­tung, ver­folg­ten Men­schen zu hel­fen. Gleich­zei­tig stellt die irre­gu­lä­re Migra­ti­on die gesam­te EU und beson­ders Deutsch­land vor erheb­li­che Pro­ble­me. Wir wol­len die­se Zuwan­de­rung stop­pen. Daher ste­hen wir hin­ter dem neu­en euro­päi­schen Migra­ti­ons­pakt. Die Ergeb­nis­se sind wich­ti­ge Schrit­te in die rich­ti­ge Rich­tung und müs­sen schnellst­mög­lich umge­setzt wer­den. Die­sen Weg wer­den wir kon­se­quent wei­ter­ge­hen.« (S. 7)

SPD

»Es ist gut, dass sich nach jah­re­lan­gem Streit die Mit­glieds­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on und das Euro­päi­sche Par­la­ment auf eine Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) geei­nigt haben. Die­se wich­ti­ge Eini­gungs­fä­hig­keit der Euro­päi­schen Uni­on muss sich jetzt in der Pra­xis bewei­sen. Wir wol­len, dass ein gemein­sa­mes Sys­tem nicht län­ger nur auf dem Papier exis­tiert, son­dern von allen Mit­glieds­staa­ten angemessen

getra­gen wird und den schutz­su­chen­den Men­schen in der Pra­xis Hil­fe leis­tet. Für die SPD gilt dabei unmiss­ver­ständ­lich: Das indi­vi­du­el­le Men­schen­recht auf Asyl und das inter­na­tio­na­le Flücht­lings­recht sind die unum­stöß­li­che Basis für die­ses Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem. Das war und ist für uns nicht ver­han­del­bar. Des­halb stel­len wir klar, dass ein fai­res Asyl­ver­fah­ren mit hohen rechts­staat­li­chen Stan­dards immer auch in Grenz­ver­fah­ren gewähr­leis­tet sein muss.« (S. 33)

»Wir konn­ten uns durch­set­zen, dass allein ein­rei­sen­de Min­der­jäh­ri­ge grund­sätz­lich von einem Grenz­ver­fah­ren aus­ge­nom­men sind. Dar­über hin­aus haben wir uns dafür ein­ge­setzt, dass die Aus­nah­me auch für Fami­li­en mit Kin­dern und wei­te­re vul­nerable Grup­pen gel­ten soll. Zwar ist erreicht, dass für Fami­li­en mit Kin­dern in den Grenz­ver­fah­ren eine kind­ge­rech­te Unter­brin­gung gewähr­leis­tet wer­den muss. Aber wir wol­len wei­ter­hin, dass Fami­li­en mit Kin­dern, wie auch ande­re vul­nerable Grup­pen grund­sätz­lich von den Grenz­ver­fah­ren aus­ge­nom­men wer­den. Des­halb ist es gut, dass die Euro­päi­sche Asyl­agen­tur ver­pflich­tet ist, ein beson­de­res Augen­merk auf die Auf­nah­me-Bedin­gun­gen für die­se Grup­pen zu rich­ten. Soll­te sich zei­gen, dass eine kind­ge­rech­te Betreu­ung hier nicht gewähr­leis­tet wer­den kann, so muss umge­hend gehan­delt und Fami­li­en mit Kin­dern müs­sen von den Grenz­ver­fah­ren aus­ge­nom­men wer­den. Das Glei­che for­dern wir für ande­re vul­nerable Grup­pen, bspw. für que­e­re Schutz­su­chen­de. Für uns steht die Prü­fung des indi­vi­du­el­len Asyl­an­spruchs im Vor­der­grund und nicht die pau­scha­le Kate­go­ri­sie­rung nach Her­kunfts­län­dern. Wir wer­den die men­schen­recht­li­che Lage an der EU-Außen­gren­ze ganz genau beob­ach­ten. Wir wol­len ver­hin­dern, dass es zu gra­vie­ren­den Miss­stän­den und zur Ent­ste­hung pre­kä­rer Lager kommt, damit sich Kata­stro­phen wie in Moria nicht wie­der­ho­len.« (S. 33–34)

»Für uns bleibt es ent­schei­dend, dass auch in Grenz­ver­fah­ren das unein­ge­schränk­te und indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl und huma­ni­tä­re Bedin­gun­gen gewahrt blei­ben. Schutz­su­chen­de, deren Asyl­ge­such in einem beschleu­nig­ten Asyl­ver­fah­ren geprüft wird, müs­sen daher regel­mä­ßig die Mög­lich­keit der Rechts­be­ra­tung und Hin­zu­zie­hung eines Rechts­bei­stands erhal­ten. Die ange­streb­ten Beschleu­ni­gun­gen im Asyl­ver­fah­ren dür­fen kei­nes­wegs zu Rechts­schutz­ein­schrän­kun­gen füh­ren. Wir set­zen uns wei­ter dafür ein, dass Rechts­mit­tel grund­sätz­lich eine auf­schie­ben­der Wir­kung haben.« (S. 34)

Bündnis 90/Die Grünen

»Wir set­zen uns dage­gen ein, dass das Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem (GEAS) zu einem Pro­gramm zum Abbau von Flücht­lings­rech­ten wird. Spiel­räu­me für Ver­bes­se­run­gen wol­len wir nut­zen.« (S. 102)

»Wir set­zen uns gegen das soge­nann­te Scree­ning inner­halb des Hoheits­ge­biets ein. Eine Regis­trie­rung von Min­der­jäh­ri­gen darf nicht zu Kin­der­rechts­ver­let­zun­gen füh­ren.« (S. 102f.)

»Men­schen, die bei uns in Euro­pa Schutz suchen, müs­sen zuver­läs­sig regis­triert, erst­ver­sorgt und men­schen­wür­dig unter­ge­bracht wer­den. Das Recht auf Ein­zel­fall­prü­fung und das Nicht­zu­rück­wei­sungs­ge­bot gel­ten dabei immer und über­all. Der Asyl­an­trag von Men­schen, die in der EU ankom­men oder bereits hier sind, muss in Euro­pa inhaltlich

geprüft wer­den. Grenz­ver­fah­ren dür­fen nicht dazu füh­ren, dass wei­te­re gro­ße Haft­la­ger wie Moria an den Außen­gren­zen ent­ste­hen, die die Wür­de und die Rech­te von Schutz­su­chen­den ver­let­zen. Der Ent­rech­tung von Men­schen, die durch auto­ri­tä­re Staa­ten instru­men­ta­li­siert wer­den, stel­len wir uns ent­ge­gen.« (S. 103)

»Alle Men­schen, die in Euro­pa Schutz suchen, haben ein Recht auf fai­re und rechts­staat­li­che Asyl­ver­fah­ren. Wir for­dern, dass sie dabei Zugang zu unab­hän­gi­gen Asyl­be­ra­tun­gen haben, um ihre Rech­te zu ken­nen und durch­zu­set­zen. Der Rechts­weg gegen ableh­nen­de Ent­schei­dun­gen muss immer offen­ste­hen.« (S. 104)

Die Linke

»Das Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem (GEAS) leh­nen wir ab. Es ist eine mora­li­sche Bank­rott­erklä­rung und ein Ein­kni­cken vor den rech­ten Kräf­ten in Euro­pa. Es ver­schlim­mert die Situa­ti­on an den Außen­gren­zen, inhaf­tiert Schutz­su­chen­de und gefähr­det Men­schen­le­ben. In Schnell­ver­fah­ren und unter Haft­be­din­gun­gen ist kei­ne fai­re Prüfung

mög­lich. Mit die­sem Beschluss ent­rech­ten die EU-Regie­run­gen schutz­be­dürf­ti­ge Men­schen und zie­hen die Mau­ern der Fes­tung Euro­pa höher. Sta­chel­draht statt Will­kom­mens­kul­tur ist die Bot­schaft der EU-Asylreform.

Wir wol­len ein huma­nes und men­schen­rechts­ba­sier­tes Auf­nah­me­sys­tem, das eine men­schen­wür­di­ge Ver­sor­gung und Unter­brin­gung von Schutz­su­chen­den jeder­zeit unein­ge­schränkt gewährleistet. […]

Weg von der „Hotspot“-Politik: Wir for­dern huma­ne Auf­nah­me­be­din­gun­gen statt Lager, in denen Schutz­su­chen­de ohne Per­spek­ti­ve unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen fest­ge­hal­ten wer­den.« (S. 89)

FDP

»Die EU und ihre Mit­glied­staa­ten müs­sen die grund­le­gen­de EU-Asyl­re­form zum Erfolg füh­ren und bewei­sen, dass sie ins­be­son­de­re mit schnel­le­ren Asyl­ver­fah­ren und kon­se­quen­ten Rück­füh­run­gen irre­gu­lä­re Migra­ti­on wirk­sam redu­zie­ren kön­nen.« (S.10)

»Es ist sicher­zu­stel­len, dass Flücht­lin­ge und Migran­ten, die sich bereits in einem siche­ren Dritt­staat auf­ge­hal­ten haben, dort­hin zurück­keh­ren.« (S. 9)

»Ein­heit­li­che Bedin­gun­gen sol­len die Sekun­där­mi­gra­ti­on inner­halb der EU ver­hin­dern. Wir befür­wor­ten die Ein­rich­tung Euro­päi­scher Asyl­zen­tren an der EU-Außen­gren­ze, die unter Wah­rung huma­ni­tä­rer Stan­dards ein effi­zi­en­tes und schnel­les Asyl­ver­fah­ren gewähr­leis­ten sol­len. Wir wol­len, dass Asyl­be­wer­ber zur Bear­bei­tung des Asyl­ver­fah­rens in siche­re Dritt­staa­ten über­führt und bis zur Aner­ken­nung des Asyl­an­trags im Dritt­staat unter­ge­bracht wer­den kön­nen – unter Gewähr­leis­tung huma­ni­tä­rer und rechts­staat­li­cher Stan­dards.« (S. 10)

BSW

»Seit Jah­ren wird in der EU über eine Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tem (GEAS) gescha­chert, ohne wirk­lich greif­ba­re Ergeb­nis­se zu erzie­len: weder im Sin­ne einer deut­li­chen Redu­zie­rung der Zahl der in die EU kom­men­den Migran­ten noch einer soli­da­ri­schen Las­ten­tei­lung. Wir for­dern eine grund­le­gen­de Reform der Flücht­lings- und Migra­ti­ons­po­li­tik.« (S. 17)

»Rechts­staat­li­che Asyl­ver­fah­ren an den Außen­gren­zen und in Dritt­staa­ten wären der sichers­te Weg, den­je­ni­gen, die wirk­lich Schutz benö­ti­gen, den Weg in die EU zu öff­nen, auch wenn sie die finan­zi­el­len Mit­tel zur Bezah­lung der Schlep­per nicht auf­brin­gen kön­nen, und all den­je­ni­gen, die kein Recht auf Asyl und daher eine Blei­be­per­spek­ti­ve haben, den lebens­ge­fähr­li­chen und teu­ren Weg zu erspa­ren.« (S. 17)

PRO ASYL sagt: Die Bestre­bun­gen, Asyl­ver­fah­ren aus­zu­la­gern, grei­fen die inter­na­tio­na­le Schutz­ver­pflich­tung und das Sys­tem der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on fron­tal an. Wie der EU-Tür­kei-Deal zeigt, wer­den durch recht­lich frag­wür­di­ge und mora­lisch ver­werf­li­che Abkom­men Auto­kra­ten gestärkt und Flucht­ur­sa­chen geschürt. Die­se Deals müs­sen auf­ge­kün­digt wer­den. Die EU darf nicht vor ihrer his­to­risch gewach­se­nen Schutz­ver­ant­wor­tung zurück­wei­chen und die­se in kolo­nia­ler Kon­ti­nui­tät an Län­der im Glo­ba­len Süden abge­ben. PRO ASYL lehnt Vor­schlä­ge zur Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes des­we­gen klar ab.

CDU

»Wir ste­hen fest zu unse­rer huma­ni­tä­ren Ver­pflich­tung, ver­folg­ten Men­schen zu hel­fen. Gleich­zei­tig stellt die irre­gu­lä­re Migra­ti­on die gesam­te EU und beson­ders Deutsch­land vor erheb­li­che Pro­ble­me. Wir wol­len die­se Zuwan­de­rung stop­pen. Daher ste­hen wir hin­ter dem neu­en euro­päi­schen Migra­ti­ons­pakt. Die Ergeb­nis­se sind wich­ti­ge Schrit­te in die rich­ti­ge Rich­tung und müs­sen schnellst­mög­lich umge­setzt wer­den. Die­sen Weg wer­den wir kon­se­quent wei­ter­ge­hen.« (S. 7)

»Jeder, der in Euro­pa Asyl bean­tragt, soll in einen siche­ren Dritt­staat außer­halb der EU gebracht wer­den und dort ein Ver­fah­ren durch­lau­fen. Es muss ermög­licht wer­den, dass in siche­ren Dritt­staa­ten Asyl­ver­fah­ren statt­fin­den, die allen rechts­staat­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ent­spre­chen. Im Fal­le der Aner­ken­nung soll der siche­re Dritt­staat ihnen Schutz gewäh­ren.« (S. 7f.)

»Wir begrü­ßen, dass die EU mit Tune­si­en ein Part­ner­schafts­pa­ket ein­ge­gan­gen ist. Wir brau­chen mehr sol­cher Abkom­men etwa mit Ägyp­ten und ein erneu­er­tes EU-Tür­kei-Abkom­men.« (S. 8)

SPD

»Dabei ist klar, dass wir das indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl in Euro­pa ver­tei­di­gen und eine Aus­la­ge­rung des Asyl­sys­tems auf Dritt­staa­ten ableh­nen.« (S. 35)

Bündnis 90/Die Grünen

»Wir wol­len eine Migra­ti­ons­po­li­tik gestal­ten, die uns nicht von auto­ri­tä­ren Regi­men in der Regi­on erpress­bar macht. Eine poli­ti­sche Fokus­sie­rung auf Flücht­lings­ab­wehr im Ver­hält­nis zu den süd­li­chen Mit­tel­meer­an­rai­nern stützt auto­ri­tä­re und dys­funk­tio­na­le Regime, die selbst Flucht­grün­de schaf­fen.« (S. 83)

»Das Recht auf Ein­zel­fall­prü­fung und das Nicht­zu­rück­wei­sungs­ge­bot gel­ten [dabei] immer und über­all. Der Asyl­an­trag von Men­schen, die in der EU ankom­men oder bereits hier sind, muss in Euro­pa inhalt­lich geprüft wer­den.« (S. 103)

»Koope­ra­tio­nen der EU mit Dritt­staa­ten müs­sen immer auf der Basis von Grund- und Men­schen­rech­ten erfol­gen. Die Zusam­men­ar­beit mit der liby­schen Küs­ten­wa­che wol­len wir end­lich been­den.« (S. 104)

»Klar ist auch, dass Men­schen nicht in Staa­ten abge­scho­ben wer­den dür­fen, bei denen men­schen­recht­li­che oder völ­ker­recht­li­che Grün­de ent­ge­gen­ste­hen. Eine Rück­füh­rung darf nur in Län­der erfol­gen, zu denen die betrof­fe­ne Per­son eine kla­re Ver­bin­dung hat. Dabei muss sicher­ge­stellt sein, dass die­se Staa­ten rechts­staat­li­che Prin­zi­pi­en im Umgang mit Geflüch­te­ten respek­tie­ren. Das Kon­zept der siche­ren Dritt­staa­ten fin­den wir wei­ter­hin falsch. Der Abschluss von Migra­ti­ons­ab­kom­men mit Her­kunfts- und Tran­sit­staa­ten muss men­schen­rechts­ba­siert, die Zusam­men­ar­beit mit den jewei­li­gen Staa­ten part­ner­schaft­lich und auf Augen­hö­he erfol­gen. Sie darf nicht von finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung im Rah­men der Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit abhän­gig gemacht wer­den und soll auch der Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen die­nen. Die Abkom­men sol­len der Bevöl­ke­rung Per­spek­ti­ven geben und kei­ne auto­kra­ti­schen Regime stär­ken. Nur durch umfas­sen­de Abkom­men kann die Akzep­tanz für die Ver­ein­ba­run­gen, Rück­füh­run­gen und geord­ne­te und siche­re Migra­ti­on geschaf­fen wer­den.« (S. 104f.)

»Wir set­zen dafür auf part­ner­schaft­li­che und men­schen­rechts­ba­sier­te Migra­ti­ons­ab­kom­men mit Staa­ten außer­halb der EU.« (S. 105)

Die Linke

»Die EU hat erst mit der Tür­kei und jetzt mit Tune­si­en ein umfas­sen­des Part­ner­schafts­ab­kom­men geschlos­sen, das die Abwehr von Geflüch­te­ten an den EU-Außen­gren­zen im Gegen­zug für Inves­ti­tio­nen vor­sieht. Vier Mona­te zuvor hat­te das Euro­päi­sche Par­la­ment die viel­fäl­ti­gen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Tune­si­en kri­ti­siert: Das Par­la­ment war aus­ge­setzt, Journalist*innen, Richter*innen und Gewerkschafter*innen wur­den will­kür­lich inhaf­tiert. Jetzt erhält Tune­si­en von der EU 1,5 Mil­li­ar­den Euro. Das ist ein Skan­dal. […] Eine Vor­ver­la­ge­rung der Grenz­ab­wehr, sei es in Afri­ka oder sonst wo, leh­nen wir ab. Kei­ne Deals mit Dik­ta­tu­ren! […] Es darf kei­ne Aus­la­ge­rung von Asyl­ver­fah­ren in Dritt­län­der geben.« (S. 88–89f.)

FDP

»Wir wol­len, dass Asyl­be­wer­ber zur Bear­bei­tung des Asyl­ver­fah­rens in siche­re Dritt­staa­ten über­führt und bis zur Aner­ken­nung des Asyl­an­trags im Dritt­staat unter­ge­bracht wer­den kön­nen – unter Gewähr­leis­tung huma­ni­tä­rer und rechts­staat­li­cher Stan­dards.« (S.10)

»Wir befür­wor­ten die Ein­rich­tung huma­ni­tä­rer Schutz­zo­nen im Ein­ver­neh­men mit den jewei­li­gen Staa­ten und mit Finan­zie­rung der EU. Wir wol­len die Prü­fung von Asyl­an­trä­gen in Dritt­staa­ten ermög­li­chen. So kön­nen Betrof­fe­ne dort aus­lo­ten, ob sie eine Blei­be­per­spek­ti­ve in der EU haben und gege­be­nen­falls auf eine gefähr­li­che Flucht ver­zich­ten. Selbst­ver­ständ­lich unter Ach­tung der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und der Grund- und Men­schen­rech­te.« (S.10)

BSW

»Es darf nicht län­ger kri­mi­nel­len Schlep­per­netz­wer­ken über­las­sen wer­den, wer Zugang zur EU bekommt: Rechts­staat­li­che Asyl­ver­fah­ren an den Außen­gren­zen und in Dritt­staa­ten wären der sichers­te Weg, den­je­ni­gen, die wirk­lich Schutz benö­ti­gen, den Weg in die EU zu öff­nen, auch wenn sie die finan­zi­el­len Mit­tel zur Bezah­lung der Schlep­per nicht auf­brin­gen kön­nen, und all den­je­ni­gen, die kein Recht auf Asyl und daher eine Blei­be­per­spek­ti­ve haben, den lebens­ge­fähr­li­chen und teu­ren Weg zu ersparen.

Flucht- und Migra­ti­ons­ur­sa­chen redu­zie­ren: Als Ergän­zung einer restrik­ti­ven Migra­ti­ons­po­li­tik muss die EU die Ursa­chen für Flucht und Migra­ti­on bekämp­fen. Dies erfor­dert eine Neu­aus­rich­tung ihrer Außen‑, Wirt­schafts- und Han­dels- und Ent­wick­lungs­po­li­tik, um die Bedin­gun­gen für wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung in den Län­dern des Südens zu ver­bes­sern.« (S. 17)

PRO ASYL sagt: Die EU muss mehr siche­re Zugangs­we­ge eröff­nen. Auf­nah­me­kon­tin­gen­te, huma­ni­tä­re Visa und der Fami­li­en­nach­zug sind wich­ti­ge Instru­men­te des glo­ba­len Flücht­lings­schut­zes, die drin­gend aus­ge­baut und effi­zi­ent gestal­tet wer­den müs­sen. Sie kön­nen das indi­vi­du­el­le, spon­ta­ne Recht auf Asyl aber nur ergän­zen. Denn der Zugang zum indi­vi­du­el­len Grund­recht auf Asyl, der unmit­tel­ba­re Schutz vor Fol­ter und Inhaf­tie­rung, kann nicht durch ein oft jah­re­lan­ges Ver­fah­ren und die Ent­schei­dung ein­zel­ner Län­der ersetzt werden.

CDU

»Wir spre­chen uns dafür aus, dass nach der erfolg­rei­chen Umset­zung des Dritt­staats­kon­zepts eine Koali­ti­on der Wil­li­gen inner­halb der EU jähr­lich ein Kon­tin­gent schutz­be­dürf­ti­ger Men­schen aus dem Aus­land auf­nimmt und ent­spre­chend ver­teilt.« (S. 8)

SPD

»Wir wol­len lega­le Zugangs­we­ge für geflüch­te­te Men­schen schaf­fen. Dabei spielt die geziel­te Auf­nah­me von Men­schen direkt aus Auf­nah­me­la­gern des UNHCR (Resett­le­ment) eine wich­ti­ge Rol­le. Ent­spre­chen­de Pro­gram­me sind bereits frei­wil­lig mög­lich. Wir wol­len, dass die­se gut steu­er- und kon­trol­lier­ba­re Maß­nah­me ver­stärkt genutzt wird. Dabei ist klar, dass wir das indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl in Euro­pa ver­tei­di­gen und eine Aus­la­ge­rung des Asyl­sys­tems auf Dritt­staa­ten ableh­nen. Auch braucht es siche­re­re Flucht­rou­ten, um das Ster­ben vor allem auf dem Mit­tel­meer zu ver­hin­dern. Des­halb tre­ten wir unter ande­rem wei­ter für huma­ni­tä­re Visa ein: Men­schen mit Ver­fol­gungs­ge­schich­te sol­len an Aus­lands­ver­tre­tun­gen der Euro­päi­schen Uni­on eine kur­so­ri­sche Asyl-Vor­prü­fung erhal­ten, um ihnen hier­nach den lebens­ge­fähr­li­chen Weg über das Mit­tel­meer zu erspa­ren.« (S. 35)

Bündnis 90/Die Grünen

»Wir wol­len siche­re Flucht­we­ge schaf­fen, denn so schüt­zen wir Men­schen­le­ben und legen Schlep­per­ban­den und Men­schen­han­del das Hand­werk. Damit schüt­zen wir auch vul­nerable Grup­pen, die momen­tan kaum Flucht­mög­lich­kei­ten haben.« (S. 105)

»Wir set­zen uns dafür ein, das Resett­le­ment-Pro­gramm des Flücht­lings­hilfs­werks UNHCR deut­lich aus­zu­bau­en und zu stär­ken. So kön­nen durch die Ver­ein­ten Natio­nen (UN) aner­kann­te und beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Geflüch­te­te geord­net und soli­da­risch auf die Auf­nah­me­län­der ver­teilt wer­den. Wir wol­len, dass sich der Anteil nach der Wirt­schafts­kraft der Staa­ten bemisst. Das EU-Resett­le­ment muss sich dabei an den UNHCR-Kri­te­ri­en ori­en­tie­ren und darf das indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl nicht schwächen.

Mit der Ertei­lung von huma­ni­tä­ren Visa wol­len wir sicher­stel­len, dass Schutz­su­chen­de Euro­pa errei­chen kön­nen, ohne ihr Leben zu gefähr­den. Als EU müs­sen wir in beson­de­rem Maße unse­rer Ver­ant­wor­tung gegen­über ehe­ma­li­gen Orts­kräf­ten gerecht wer­den. Wir wol­len auch Men­schen unter­stüt­zen, die durch ihr Enga­ge­ment für Demo­kra­tie, Frau­en- oder Men­schen­rech­te beson­ders gefähr­det sind. Wir set­zen uns des­halb dafür ein, dass Auf­nah­me­pro­gram­me gestärkt wer­den. Afgha­ni­schen Frau­en, die in Dritt­staa­ten geflo­hen sind und denen seit der Macht­über­nah­me der Tali­ban ein Stu­di­um in ihrem Hei­mat­land unter­sagt ist, wol­len wir mit einem euro­päi­schen Sti­pen­di­en­pro­gramm ermög­li­chen, ihr Stu­di­um fort­zu­set­zen. Sol­che Pro­gram­me wol­len wir auch für ande­re Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te vor­an­trei­ben, um Ant­wor­ten auf die zuneh­men­den Gefah­ren für Wissenschaftler*innen und Stu­die­ren­de welt­weit zu geben. Uns ist dabei wich­tig, den Men­schen in Gefahr, unab­hän­gig ihrer Staats­bür­ger­schaft, zu hel­fen, zum Bei­spiel mit­eu­ro­päi­schen Sti­pen­di­en­pro­gram­men für Stu­die­ren­de in Gefahr.

Wir tre­ten dafür ein, dass Geflüch­te­te ihre Ange­hö­ri­gen nach­ho­len kön­nen. Fami­li­en gehö­ren zusam­men. Gleich­zei­tig unter­stüt­zen sta­bi­le Lebens­ver­hält­nis­se die Inte­gra­ti­on.« (S. 105f.)

Die Linke

»Wir benö­ti­gen siche­re Flucht­we­ge für Geflüch­te­te in die EU, huma­ni­tä­re Visa zur lega­len Ein­rei­se und/oder die Auf­he­bung des Visum­zwangs für Schutzsuchende.

Auf­nah­me­re­ge­lun­gen für Schutz­be­dürf­ti­ge müs­sen aus­ge­wei­tet wer­den, etwa auch über das Resett­le­ment-Pro­gramm des UNHCR.« (S. 89)

»Der Fami­li­en­nach­zug muss unein­ge­schränkt gewähr­leis­tet wer­den, ins­be­son­de­re für inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te und ande­re Schutz­be­dürf­ti­ge, die nicht in ihr Her­kunfts­land zurück­keh­ren kön­nen.« (S. 90)

»Fami­li­en ver­ei­nen! Es braucht eine Aus­wei­tung der Fami­li­en­de­fi­ni­ti­on auf in den Her­kunfts­län­dern nicht aner­kann­te gleich­ge­schlecht­li­che Lebens­part­ner­schaf­ten und auf Ver­wand­te zwei­ten Gra­des; ins­be­son­de­re für unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge.« (S. 90)

FDP

Hier­zu fin­den sich kei­ne Aus­sa­gen im Euro­pa­wahl­pro­gramm der FDP.

BSW

»Die Zah­len des UNHCR bele­gen, dass die gro­ße Mehr­heit der durch Krieg und Gewalt Ver­trie­be­nen als Bin­nen­flücht­lin­ge oder in einem direk­ten Nach­bar­staat Zuflucht sucht, da sie die hohen Sum­men für Schlep­per­ban­den nicht bezah­len kön­nen. Die EU-Staa­ten ste­hen in der Pflicht, Orga­ni­sa­tio­nen wie das UNHCR und ande­re huma­ni­tä­re Orga­ni­sa­tio­nen finan­zi­ell bes­ser aus­zu­stat­ten, damit sie den Men­schen vor Ort effek­tiv Hil­fe und Schutz bie­ten kön­nen. Geld, das in den betrof­fe­nen Län­dern für Flücht­lin­ge und zur Ver­mei­dung von Flucht­ur­sa­chen aus­ge­ge­ben wird, schützt ein Viel­fa­ches an Men­schen­le­ben und ist weit­aus effek­ti­ver als die teu­re Auf­nah­me in der EU.« (S. 18)

PRO ASYL sagt: Die Auf­nah­me von ukrai­ni­schen Kriegs­flücht­lin­gen zeigt es: Die Ver­tei­lung von Schutz­su­chen­den, ihre Ankunft im Auf­nah­me­land und der Zugang zum Arbeits­markt funk­tio­nie­ren am bes­ten, wenn Geflüch­te­te ihr Schutz­land frei wäh­len kön­nen. Ein fai­res und soli­da­ri­sches Asyl­sys­tem in der EU muss die Inter­es­sen der Betrof­fe­nen in den Mit­tel­punkt stel­len. Sys­te­me wie die aktu­el­le Dub­lin­re­ge­lung oder auch ihre geplan­te Reform sor­gen hin­ge­gen für viel Leid, erheb­li­chen admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand und ver­zö­gern das Ver­fah­ren manch­mal über Jah­re – sie funk­tio­nie­ren letzt­lich nicht.

CDU

Hier­zu fin­den sich kei­ne Aus­sa­gen im Euro­pa­wahl­pro­gramm der CDU.

Im Wahl­pro­gramm der Euro­päi­schen Volks­par­tei (EVP), zu deren Frak­ti­on die CDU im Euro­pa­par­la­ment gehört, steht: »Wir brau­chen eine stär­ke­re Las­ten­tei­lung in Kri­sen­zei­ten, eine bes­se­re Auf­tei­lung der Zustän­dig­kei­ten sowie einen star­ken Schutz der Men­schen­rech­te, mit beson­de­rem Augen­merk auf beson­ders vul­nerable Men­schen.« (S.9, nicht-offi­zi­el­le Über­set­zung aus dem Englischen)

SPD

»Die beschlos­se­ne Pflicht zur Soli­da­ri­tät aller Mit­glieds­staa­ten ist ein gro­ßer Schritt, mit der die Euro­päi­sche Uni­on als Gan­zes ihrer huma­ni­tä­ren Ver­ant­wor­tung nach­kommt. Dies gilt vor allem für die Mit­glieds­staa­ten – wie Deutsch­land –, die in erheb­li­chem Umfang Schutz­su­chen­de auf­ge­nom­men haben. Des­halb muss die­se Pflicht zur Soli­da­ri­tät aller Mit­glied­staa­ten fort­an durch­ge­setzt wer­den. Um dabei ins­be­son­de­re soli­da­ri­sche Kom­mu­nen zu unter­stüt­zen, for­dern wir auf euro­päi­scher Ebe­ne einen zusätz­li­chen Fonds für die Auf­nah­me Geflüch­te­ter sowie für not­wen­di­ge kom­mu­na­le Infra­struk­tur.« (S. 34)

Bündnis 90/Die Grünen

»Mit einer fai­ren und ver­bind­li­chen Ver­tei­lung von Schutz­su­chen­den stär­ken wir die Soli­da­ri­tät zwi­schen den Mit­glied­staa­ten.« (S.102)

»Gera­de Staa­ten mit euro­päi­schen Außen­gren­zen sind auf eine geord­ne­te Ver­tei­lung und Unter­stüt­zung der EU sowie auf Soli­da­ri­tät beim rechts­staat­li­chen Grenz­ma­nage­ment ange­wie­sen. Unser Ziel ist ein ver­bind­li­cher Ver­teil­me­cha­nis­mus von Schutz­su­chen­den. Auf dem Weg dort­hin soll ein dau­er­haf­ter, ver­läss­li­cher und ver­bind­li­cher Soli­da­ri­täts­me­cha­nis­mus die Ver­tei­lung maß­geb­lich verbessern.

Um die gemein­sa­men Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, müs­sen sich alle Mit­glied­staa­ten ein­brin­gen – ob durch die Auf­nah­me von Schutz­su­chen­den oder durch finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Auf­nah­me von Geflüch­te­ten. Geld- und Sach­leis­tun­gen an Dritt­staa­ten sind dabei kei­ne Kom­pen­sa­ti­on. Mit­glied­staa­ten, die in beson­de­rem Maße Geflüch­te­te auf­neh­men, müs­sen gestärkt und finan­zi­ell ent­las­tet wer­den.« (S. 102)

»EU-Staa­ten, die durch die Anwen­dung der Mas­sen­zu­strom­richt­li­nie über­pro­por­tio­nal auf­neh­men, müs­sen hier­für von ande­ren Staa­ten eine fai­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten, so wie es in der Richt­li­nie vor­ge­se­hen ist.« (S. 102)

»Wenn es um die Ver­tei­lung Geflüch­te­ter auf der euro­päi­schen Ebe­ne geht, möch­ten wir die Res­sour­cen der Län­der und Kom­mu­nen über einen Matching-Mecha­nis­mus mit den Bedürf­nis­sen der Geflüch­te­ten in Ein­klang brin­gen. Dabei sol­len etwa Fami­li­en­be­zü­ge, Sprach­kennt­nis­se oder Berufs­ab­schlüs­se berück­sich­tigt wer­den.« (S. 102)

Die Linke

»Das unfai­re Dub­lin-Sys­tem muss über­wun­den und durch eine soli­da­ri­sche Rege­lung ersetzt wer­den. Bei der Bestim­mung des Auf­nah­me­lan­des müs­sen die berech­tig­ten Inter­es­sen von Schutz­su­chen­den maß­geb­lich berück­sich­tigt wer­den (zum Bei­spiel Fami­li­en­bin­dung, Sprach­kennt­nis­se).  auf­nah­me­be­rei­te Län­der, Städ­te und Regio­nen sol­len mit EU-Mit­teln finan­zi­ell und struk­tu­rell beson­ders unter­stützt wer­den. (S. 90)

Wir wol­len eine euro­päi­sche Flucht­um­la­ge, um Ver­ant­wor­tung gerecht zu tei­len. Sie knüpft an die Wün­sche und Inter­es­sen der Geflüch­te­ten an und berück­sich­tigt bestehen­de Fami­li­en­bin­dun­gen, sprach­li­che Kennt­nis­se und indi­vi­du­el­le Umstän­de.« (S. 90)

FDP

Hier­zu fin­den sich kei­ne Aus­sa­gen im Euro­pa­wahl­pro­gramm der FDP.

BSW

»Seit Jah­ren wird in der EU über eine Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tem (GEAS) gescha­chert, ohne wirk­lich greif­ba­re Ergeb­nis­se zu erzie­len: weder im Sin­ne einer deut­li­chen Redu­zie­rung der Zahl der in die EU kom­men­den Migran­ten noch einer soli­da­ri­schen Las­ten­tei­lung. Wir for­dern eine grund­le­gen­de Reform der Flücht­lings- und Migra­ti­ons­po­li­tik.« (S. 17)

PRO ASYL sagt: Egal ob in soge­nann­ten »Hot­spots« auf grie­chi­schen Inseln oder in baye­ri­schen AnkER-Zen­tren – die Iso­la­ti­on schutz­su­chen­der Men­schen muss ein Ende haben. Lager sind Orte der Kon­trol­le, der Stig­ma­ti­sie­rung, der Ent­wür­di­gung und der Gewalt, sie sind einer den Men­schen­rech­ten ver­pflich­te­ten Gesell­schaft nicht wür­dig. Die EU-Mit­glieds­staa­ten und hier spe­zi­ell die kom­mu­na­le Ebe­ne müs­sen dabei unter­stützt wer­den, aus­rei­chen­den und erschwing­li­chen Wohn­raum für Men­schen in Not­la­gen vor­zu­hal­ten, sodass Schutz­su­chen­de dezen­tral unter­ge­bracht wer­den kön­nen. Die Auf­nah­me von Schutz­su­chen­den aus der Ukrai­ne kann hier­bei ein Vor­bild sein.

CDU

»Wir wol­len die Sozi­al­leis­tun­gen in der EU für Asyl­be­wer­ber und Schutz­be­rech­tig­te unter Berück­sich­ti­gung der Kauf­kraft der Mit­glied­staa­ten annä­hern.« (S. 8)

SPD

»Wir wer­den die men­schen­recht­li­che Lage an der EU-Außen­gren­ze ganz genau beob­ach­ten. Wir wol­len ver­hin­dern, dass es zu gra­vie­ren­den Miss­stän­den und zur Ent­ste­hung pre­kä­rer Lager kommt, damit sich Kata­stro­phen wie in Moria nicht wie­der­ho­len.« (S. 33f.)

Bündnis 90/Die Grünen

»Grenz­ver­fah­ren dür­fen nicht dazu füh­ren, dass wei­te­re gro­ße Haft­la­ger wie Moria an den Außen­gren­zen ent­ste­hen, die die Wür­de und die Rech­te von Schutz­su­chen­den ver­let­zen.“ (S.103)

»Men­schen, die bei uns in Euro­pa Schutz suchen, müs­sen zuver­läs­sig regis­triert, erst­ver­sorgt und men­schen­wür­dig unter­ge­bracht wer­den.« (S. 103)

»Jeder Mensch hat ein Grund­recht auf Gewähr­leis­tung eines men­schen­wür­di­gen Exis­tenz­mi­ni­mums. Die Auf­nah­me­richt­li­nie sichert Schutz­su­chen­den in jedem Mit­glied­staat exis­tenz­si­chern­de und men­schen­wür­di­ge Bedin­gun­gen zu, rechts­staat­li­che Stan­dards müs­sen in der gesam­ten EU sicher­ge­stellt sein.« (S. 103)

»Die Bedar­fe von beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Grup­pen wie Frau­en, quee­ren Men­schen, Kin­dern oder Men­schen mit Behin­de­run­gen müs­sen wir dabei beson­ders in den Blick neh­men. Dazu gehö­ren eine siche­re Unter­brin­gung sowie geschul­te Bera­tungs­struk­tu­ren und Dolmetscher*innen. Ehren­amt­li­che Bera­tungs­struk­tu­ren leis­ten ins­be­son­de­re für vul­nerable Grup­pen wich­ti­ge Arbeit. Sie wol­len wir unter ande­rem auch durch staat­li­che und pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung stär­ken.« (S.104)

»Kin­der müs­sen kin­der­ge­recht unter­ge­bracht und ver­sorgt wer­den, dies gilt in Deutsch­land eben­so wie an den euro­päi­schen Außen­gren­zen für alle Kin­der. Die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on gilt unein­ge­schränkt auch für geflüch­te­te Kin­der, egal, wo sie sich befin­den. Men­schen dür­fen nicht ein­fach inhaf­tiert wer­den, nur weil sie Asyl bean­tra­gen. Fami­li­en mit Kin­dern soll­ten grund­sätz­lich nicht in Grenz­ver­fah­ren kom­men dür­fen und Mit­glied­staa­ten nicht zur Durch­füh­rung von Grenz­ver­fah­ren ver­pflich­tet wer­den.« (S.104)

»Vie­le Kom­mu­nen in der EU sind bereit, beherzt anzu­pa­cken und Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Die­se Anstren­gun­gen begrü­ßen wir und set­zen uns für die Unter­stüt­zung gera­de jener Kom­mu­nen ein, die die­se nicht durch ihre natio­na­len Regie­run­gen erfah­ren. Die Mög­lich­keit des direk­te­ren Zugangs von Kom­mu­nen und Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen zum AMIF möch­ten wir aus­bau­en. Bei der Inte­gra­ti­on kann euro­päi­sche Ver­net­zung und Aus­tausch zwi­schen den Kom­mu­nen hel­fen. Das sieht man etwa an der erfolg­rei­chen Grün­dung von grenz­über­schrei­ten­den Netz­wer­ken von Kom­mu­nen.« (S. 102)

Die Linke

»Wir wol­len ein huma­nes und men­schen­rechts­ba­sier­tes Auf­nah­me­sys­tem, das eine men­schen­wür­di­ge Ver­sor­gung und Unter­brin­gung von Schutz­su­chen­den jeder­zeit unein­ge­schränkt gewähr­leis­tet.« (S. 89)

»Weg von der „Hotspot“-Politik: Wir for­dern huma­ne Auf­nah­me­be­din­gun­gen statt Lager, in denen Schutz­su­chen­de ohne Per­spek­ti­ve unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen fest­ge­hal­ten wer­den.« (S. 89)

»Wir wol­len einen EU-Fonds für Will­kom­mens­kom­mu­nen, der Geflüch­te­ten Bewe­gungs­frei­heit sichert und auf­nah­me­be­rei­ten Kom­mu­nen und soli­da­ri­schen Städ­ten hilft.

Kom­mu­nen, die die Bedin­gun­gen für Will­kom­mens­kul­tur ver­bes­sern wol­len, kön­nen damit Mit­tel für Ver­sor­gung und Inte­gra­ti­on von Geflüch­te­ten bean­tra­gen. Die­se Inves­ti­ti­ons­mit­tel kön­nen von ihnen all­ge­mein für die öffent­li­che Daseins­vor­sor­ge genutzt wer­den – so gewinnt Solidarität!

Wir for­dern eine sozia­le Offen­si­ve für alle, eine gut aus­ge­stat­te­te öffent­li­che Daseins­vor­sor­ge und wir wol­len den Man­gel in den Kom­mu­nen und vor Ort bekämpfen.

Wir wol­len eine euro­päi­sche Flucht­um­la­ge, um Ver­ant­wor­tung gerecht zu tei­len. Sie knüpft an die Wün­sche und Inter­es­sen der Geflüch­te­ten an und berück­sich­tigt bestehen­de Fami­li­en­bin­dun­gen, sprach­li­che Kennt­nis­se und indi­vi­du­el­le Umstände.

Der Zugang für Geflüch­te­te und Migrant*innen zum Arbeits­markt und zu inter­na­tio­na­len Schu­len und die Aner­ken­nung von Qua­li­fi­ka­tio­nen, Berufs­ab­schlüs­sen und ‑erfah­run­gen müs­sen ver­ein­facht wer­den. Es muss nied­rig­schwel­li­ge Ange­bo­te für Sprach­kur­se geben.

EU-wei­te Lösun­gen set­zen eine län­der­über­grei­fen­de Zusam­men­ar­beit und gemein­sa­me Kon­zep­te vor­aus. Dafür sol­len die Inter­reg-Mit­tel des Euro­päi­schen Fonds für regio­na­le Ent­wick­lung (EFRE) für die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Regio­nen und Län­dern inner­halb der EU zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.« (S. 90)

FDP

»Vie­ler­orts sind die Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten schon lan­ge erschöpft und die Kom­mu­nen über­las­tet. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger spü­ren die damit ver­bun­de­nen Pro­ble­me in ihrem All­tag und erwar­ten zu Recht Lösun­gen. Wir Freie Demo­kra­ten wol­len den Kurs der neu­en Real­po­li­tik in der Migra­ti­on kon­se­quent umset­zen und wei­ter vor­an­trei­ben – für mehr Kon­trol­le und Ord­nung.« (S. 10)

»Ein­heit­li­che Bedin­gun­gen sol­len die Sekun­där­mi­gra­ti­on inner­halb der EU ver­hin­dern. Wir befür­wor­ten die Ein­rich­tung Euro­päi­scher Asyl­zen­tren an der EU-Außen­gren­ze, die unter Wah­rung huma­ni­tä­rer Stan­dards ein effi­zi­en­tes und schnel­les Asyl­ver­fah­ren gewähr­leis­ten sol­len. Wir wol­len, dass Asyl­be­wer­ber zur Bear­bei­tung des Asyl­ver­fah­rens in siche­re Dritt­staa­ten über­führt und bis zur Aner­ken­nung des Asyl­an­trags im Dritt­staat unter­ge­bracht wer­den kön­nen – unter Gewähr­leis­tung huma­ni­tä­rer und rechts­staat­li­cher Stan­dards.« (S. 10)

 

BSW

»Die Asyl- und Prüf­ver­fah­ren zum Schutz­sta­tus soll­ten [daher] an den EU-Außen­gren­zen oder in Dritt­län­dern erfol­gen. Dabei ist auf men­schen­wür­di­ge Bedin­gun­gen ins­be­son­de­re für Kin­der zu ach­ten. Wer dort kei­nen Schutz­sta­tus erhält, hat auch kei­nen Anspruch auf Zugang zur EU, eine Arbeits­er­laub­nis oder sozia­le Leis­tun­gen, wie z. B. Bür­ger­geld, in einem EU-Mit­glied­staat.« (S. 4)

»Wir brau­chen mehr Ehr­lich­keit in der Debat­te: Zuwan­de­rung und das Mit­ein­an­der unter­schied­li­cher Kul­tu­ren kön­nen eine Berei­che­rung für die Ziel­län­der sein. Das gilt aber nur, solan­ge die Kapa­zi­tä­ten vor Ort nicht über­for­dert wer­den und Inte­gra­ti­on gelingt. In Frank­reich und ande­ren Län­dern, etwas schwä­cher aus­ge­prägt auch in Deutsch­land sind in den zurück­lie­gen­den Jah­ren durch eine völ­lig ver­fehl­te Ein­wan­de­rungs­po­li­tik isla­mis­tisch gepräg­te Par­al­lel­ge­sell­schaf­ten ent­stan­den, in denen Recht und Gesetz nur noch ein­ge­schränkt gel­ten, die Scha­ria gepre­digt wird und Kin­der im Hass auf die west­li­che Kul­tur auf­wach­sen. Betrof­fen von den vie­len mit fehl­ge­schla­ge­ner Inte­gra­ti­on ver­bun­de­nen Pro­ble­men sind nicht die teu­ren Alt­bau­be­zir­ke der Groß­städ­te oder die Vil­len­vier­tel, son­dern die ärme­ren Stadt­be­zir­ke in den Bal­lungs­räu­men, in denen Woh­nun­gen, Schu­len und Infra­struk­tur meist ohne­hin in kei­nem guten Zustand sind.« (S. 17)

PRO ASYL sagt: Abschie­bun­gen in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te müs­sen sofort ein­ge­stellt wer­den und dür­fen von der EU nicht geför­dert wer­den! Die For­de­rung nach mehr Abschie­bun­gen ist ein popu­lis­ti­scher Dau­er­bren­ner, bei dem häu­fig mit fal­schen Zah­len argu­men­tiert wird. Oft sind es prak­ti­sche und gute Grün­de, die Abschie­bun­gen trotz der Ableh­nung im Asyl­ver­fah­ren ver­hin­dern. Kran­ke und trau­ma­ti­sier­te Men­schen dür­fen nicht abge­scho­ben und Fami­li­en nicht aus­ein­an­der­ge­ris­sen wer­den. Gene­rell dür­fen Abschie­bun­gen nicht mit Gewalt und nachts statt­fin­den. Wir brau­chen daher eine Poli­tik, die sich auf Maß­nah­men kon­zen­triert, die Teil­ha­be ermög­li­chen und för­dern! Wer lan­ge in der EU lebt, der muss auch blei­ben können.

CDU

Hier­zu fin­den sich kei­ne Aus­sa­gen im Euro­pa­wahl­pro­gramm der CDU.

Im Wahl­pro­gramm der Euro­päi­schen Volks­par­tei (EVP), zu deren Frak­ti­on die CDU im Euro­pa­par­la­ment gehört, steht: »Wir set­zen uns für die Wah­rung des Grund­rechts auf Asyl ein und bekämp­fen gleich­zei­tig den Miss­brauch der natio­na­len Asyl­ver­fah­ren. Daher soll­ten alle rele­van­ten Poli­ti­ken, Instru­men­te und Werk­zeu­ge der EU, ein­schließ­lich neu­er Han­dels­ab­kom­men, Ent­wick­lungs­hil­fe und Visa­po­li­tik, von der Zusam­men­ar­beit mit Dritt­staa­ten im Bereich der Migra­ti­on, ins­be­son­de­re bei der Rück­füh­rung und Rück­über­nah­me ihrer Staats­an­ge­hö­ri­gen, abhän­gen. Den­noch möch­ten wir beto­nen, dass wir in Anbe­tracht der aktu­el­len Situa­ti­on in der Ukrai­ne zum jet­zi­gen Zeit­punkt von der Rück­füh­rung von Flücht­lin­gen in die Ukrai­ne abse­hen wol­len.« (S.6, nicht-offi­zi­el­le Über­set­zung aus dem Englischen)

SPD

Hier­zu fin­den sich kei­ne Aus­sa­gen im Euro­pa­wahl­pro­gramm der SPD.

Bündnis 90/Die Grünen

»Wer nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung der asyl- und auf­ent­halts­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen sowie nach Aus­schöp­fung aller Rechts­mit­tel kein Auf­ent­halts­recht erhal­ten hat, muss zügig wie­der aus­rei­sen – sofern dem kei­ne Abschie­be­hin­der­nis­se ent­ge­gen­ste­hen. Rück­füh­run­gen sind immer mit beson­de­ren mensch­li­chen Här­ten ver­bun­den. Wir wol­len, dass die frei­wil­li­ge Rück­kehr Vor­rang vor zwangs­wei­sen Rück­füh­rungs­maß­nah­men hat. Des­halb set­zen wir uns für eine euro­pa­wei­te, ergeb­nis­of­fe­ne und unab­hän­gi­ge Rück­kehr­be­ra­tung ein.

Klar ist auch, dass Men­schen nicht in Staa­ten abge­scho­ben wer­den dür­fen, bei denen men­schen­recht­li­che oder völ­ker­recht­li­che Grün­de ent­ge­gen­ste­hen.« (S. 104)

»Län­der, die ihren Staatsbürger*innen eine siche­re Rück­kehr garan­tie­ren, sol­len zum Bei­spiel über Visa­er­leich­te­run­gen oder Aus­bil­dungs­part­ner­schaf­ten eine Aus­sicht auf geord­ne­te Migra­ti­on erhal­ten. Men­schen, die schwe­re Straf­ta­ten began­gen haben, müs­sen nach Ver­bü­ßung ihrer Stra­fe prio­ri­tär zurück­ge­führt wer­den.« (S. 105)

»Vie­le Geflüch­te­te leben bereits lan­ge in Euro­pa, teils mit hier gebo­re­nen Kin­dern, brin­gen sich ein und ste­hen in Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen. Wir wol­len ihnen eine bes­se­re Per­spek­ti­ve geben. Denn es ist nicht zumut­bar, dass Men­schen trotz tie­fer Ver­wur­ze­lung in die euro­päi­sche Gesell­schaft täg­lich Sor­ge vor einer Abschie­bung haben müs­sen. Im Gegen­teil: Die Inte­gra­ti­ons­leis­tung und die Arbeit die­ser Men­schen wol­len wir aner­ken­nen. Wir set­zen uns des­halb für einen Spur­wech­sel ins euro­päi­sche Ein­wan­de­rungs­sys­tem ein.« (S. 105)

»Wir wol­len alle Arbeits­kräf­te gegen Aus­beu­tung schüt­zen – auch Men­schen ohne Papie­re. Fai­re Arbeits­be­din­gun­gen dür­fen nicht von der Her­kunft abhän­gen. Dazu wol­len wir mehr­spra­chi­ge und nied­rig­schwel­li­ge Beschwer­de- und Bera­tungs­struk­tu­ren aus­bau­en sowie gewerk­schaft­li­che Struk­tu­ren stär­ken, damit sich alle Arbeiter*innen an sie wen­den kön­nen.« (S. 102)

Die Linke

»Abschie­bun­gen, ins­be­son­de­re in Krieg, Ver­fol­gung und Elend oder als Form der Dop­pel­be­stra­fung, leh­nen wir grund­sätz­lich ab – im Gegen­satz zu allen ande­ren Frak­tio­nen im Bun­des­tag und im Euro­pa­par­la­ment. Wir haben immer dage­gen gestimmt und wer­den das auch in Zukunft tun.« (S. 90)

»Kein Mensch ist ille­gal! In Euro­pa leben Hun­dert­tau­sen­de Men­schen ohne Papie­re oder ohne siche­ren Auf­ent­halts­sta­tus. Men­schen mit und ohne Auf­ent­halts­recht oder Arbeits­er­laub­nis leis­ten Arbeit, ohne die unser All­tag und unse­re Wirt­schaft nicht funk­tio­nie­ren wür­den. Sie arbei­ten – oft zu nied­rigs­ten Löh­nen – in Pri­vat­haus­hal­ten und in der Pfle­ge, in der Land­wirt­schaft, auf dem Bau und im Gast­ge­wer­be. Weil sie oft kei­ne Auf­ent­halts­pa­pie­re oder Arbeits­er­laub­nis haben, sind sie ver­stärkt Aus­beu­tung und Betrug durch Arbeit­ge­ber oder Ver­mie­ter aus­ge­setzt. Men­schen ohne Auf­ent­halts­sta­tus haben oft kei­ne Mög­lich­keit, eine Kran­ken­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Wir wol­len, dass sie Zugang zu guter Gesund­heits­ver­sor­gung haben. Sie sol­len nicht befürch­ten müs­sen, von Ärzt*innen oder dem Kran­ken­haus der Poli­zei oder der Aus­län­der­be­hör­de gemel­det zu wer­den. Men­schen haben ein Recht auf Bewe­gungs­frei­heit und ein Recht auf die Wahl ihres Wohn­or­tes. Das ver­langt auch die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on. Men­schen ohne Papie­re dür­fen nicht kri­mi­na­li­siert wer­den! Wir set­zen uns für eine EU-weit abge­stimm­te Lega­li­sie­rungs­kam­pa­gne ein.« (S. 90 f.)

FDP

»Um bei der Bevöl­ke­rung in Euro­pa die Akzep­tanz für regu­lä­re Ein­wan­de­rung in den Arbeits­markt zu erhö­hen, muss Euro­pa das Pro­blem der irre­gu­lä­ren Migra­ti­on in den Griff bekom­men. Wir ver­tei­di­gen das Recht auf Schutz vor Ver­fol­gung, aber wer kei­ne Chan­ce auf ein Blei­be­recht in der EU hat, soll­te mög­lichst gar nicht erst ein­rei­sen. Die irre­gu­lä­re Migra­ti­on von Men­schen ohne Aus­sicht auf ein Blei­be­recht in Euro­pa ist eine enor­me Her­aus­for­de­rung für die EU und das Ver­trau­en der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in ihre Hand­lungs­fä­hig­keit.« (S.10)

BSW

Hier­zu fin­den sich kei­ne Aus­sa­gen im Euro­pa­wahl­pro­gramm des BSW.

wj/mz