News
Europäischer Gerichtshof verhandelt über Asyl für US-Deserteur

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verhandelt heute über den Asylantrag des US-Deserteurs André Shepherd. Brisant: Das Gericht kommt schwerlich um eine völkerrechtliche Bewertung des Irakkriegs herum.
André Shepherd geht im Jahr 2004 zur US-Armee und wird nach kurzer Zeit im Irakkrieg eingesetzt. Der Mechaniker ist dort verantwortlich für die Wartung von Apache-Hubschraubern. Nach seiner Rückkehr zu seinem Stützpunk in Kettenbach (Bayern) werden immer mehr Details über Menschenrechtsverletzungen der US-Armee im Irak bekannt. Shepherd erfährt unter anderem, dass in Falludscha von Kampfhubschraubern aus gezielt auf Zivilisten geschossen wird. Während die Menschen sterben, amüsierten sich die Soldaten über Funk, wird später bekannt.
Als er im Jahr 2007 einen neuen Einsatzbefehl für den Irak erhält, desertiert er. Er will nicht für die Kampffähigkeit von Hubschraubern sorgen, die gegen Zivilisten eingesetzt werden. „Schließlich wusste ich: Wenn ich noch einmal in den Irak gehe, werde ich für den Tod und das Elend Anderer verantwortlich sein.“, sagt Shepherd. Wegen dieser Entscheidung droht Shepherd eine harte Strafe durch ein Militärgericht. Jahrelange Haftstrafen wurden in der Vergangenheit gegen desertierte US-Soldaten verhängt. Um der Inhaftierung zu entgehen, stellt er einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Shepherd ist damit der erste US-Deserteur, der in Deutschland Asyl beantragt hat.
Wann darf ein Deserteur mit Schutz rechnen?
Am 31. März 2011 lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag von André Shepherd ab. Das BAMF schreibt: „Ob die von ihm betreuten Hubschrauber und ihre Besatzungen aber tatsächlich an konkreten (völker-) rechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, ist weder ausreichend dargestellt worden noch sonstwie konkret feststellbar.“ Es reiche nicht aus, wenn die Verweigerung aus Gewissengründen geschieht, so dass BAMF weiter. Asyl würde zudem nur dann gewährt werden, wenn nachgewiesen sei, dass sich Shepherd beim Verbleib in den US-Streitkräften mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an völkerrechtswidrigen Taten – wie Verbrechen gegen die Menschlickheit – beteiligen müsste.
Mit dieser Argumentation würde der Flüchtlingsschutz für Desserteure nahezu leer laufen. Um später durch das Asylrecht geschützt zu werden, würde ihnen abverlangt, vor der Desertion festzustellen, dass sie in der Zukunft zum völkerstrafrechtlichen Täter werden würden. Zudem würde Deserteuren, die nur mittelbaren an Kampfhandlungen beteiligt gewesen sind, etwa weil sie Kriegsgerät warteten, ein Recht auf Asyl verweigert bleiben.
Shepherds Rechtsanwalt reichte daher mit der Unterstützung von PRO ASYL und Connection e.V. beim Verwaltungsgericht München Klage gegen den Bescheid ein. Shepherd beruft sich dabei auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, die die Anerkennungsvoraussetzungen für Flüchtlinge regelt. Dadurch soll unter anderem Deserteure geschützt werden, denen wegen der Verweigerung des Militärdienstes eine Strafe droht, sofern der Militärdienst völkerrechtswidrige Verbrechen oder Handlungen umfassen würde.
Shepherds Klage wird vor dem EUGH verhandelt
Da das Asylbegehren von André Shepherd europäisches Recht berührt und Grundsatzfragen aufwirft, legte das Verwaltungsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) vor. Heute wird beim EUGH über den Fall verhandelt werden.
Vom Ausgang des Verfahrens erhoffen sich PRO ASYL und Connection e.V., dass Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren ein deutlich erhöhter Schutz zuteil wird als bisher, insbesondere, wenn sie sich gegen die Teilnahme an Kriegsverbrechen entscheiden, auch wenn sie nur mittelbar an Kriegshandlungen beteiligt gewesen sind.
Doch der Fall hat auch diplomatische Brisanz: Es wird dem EUGH schwer fallen, die Frage zu umschiffen, ob im Irakkrieg völkerrechtswidrigen Handlungen begangen wurden.
Im Herbst dieses Jahres ist mit dem Schlussantrag der Generalanwältin zu rechnen, eine Entscheidung des EUGH wird im Frühjahr 2015 erwartet.
Broschüre „Kriegsdienstverweigerung und Asyl: Hintergründe, Stellungnahmen, Rechtsgrundlagen“ (PDF)
Fall André Shepherd: Europäischer Gerichtshof urteilt zu Kriegsdienstverweigerung und Asyl (27.02.15)