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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Türkei
Der deutsche Staatsangehörige Mehmet Desde wurde am 9. Juli 2003 in Izmir festgenommen und sagte aus, er wurde in den folgenden Tagen gefoltert, damit er die Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation gestehe. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über Desdes Beschwerde entschieden und einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot
Der deutsche Staatsangehörige Mehmet Desde wurde am 9. Juli 2003 in Izmir festgenommen und sagte aus, er wurde in den folgenden Tagen gefoltert, damit er die Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation gestehe. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über Desdes Beschwerde entschieden und einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter) erkannt. Das Gericht stellte auch einen Verstoß gegen Artikel 8 EMRK (Recht auf ein faires Gerichtsverfahren) fest und gewährte Desde 19.000 Euro zum Ausgleich des immateriellen Schadens. Das DTF hat die Entscheidung des EMGR ausnahmsweise übersetzt. Eine ausführliche Darstellung des menschenrechtswidrigen Vorgehens der türkischen Justiz und Polizei gegen Mehmet Desde findet sich in der im Januar 2006 von PRO ASYL, Amnesty International und der Holtfort-Stiftung herausgegebenen gutachterlichen Stellungnahme zur „Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren in der Türkei“. Mehmet Desde hat es auf sich genommen, über die erlittene Folter zu sprechen und seine Peiniger vor türkische Gerichte zu bringen. Doch erst jetzt ist ihm in Straßburg Gerechtigkeit widerfahren. Mehmet Desdes Buch „Folter und Haft in der Türkei – ein Deutscher in den Mühlen der Willkürjustiz“ erscheint voraussichtlich noch im Februar 2011 im von Loeper Literaturverlag. Die Publikation wurde von PRO ASYL unterstützt.