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EuGH: Freiheitsstrafe statt Abschiebung unzulässig
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat heute ein Urteil veröffentlicht, in dem er sich erstmals zur Auslegung der EU-Rückführungsrichtlinie äußert.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat heute ein Urteil veröffentlicht, in dem er sich erstmals zur Auslegung der EU-Rückführungsrichtlinie äußert. Mit der Richtlinie sei eine italienische Regelung nicht vereinbar, wonach ausreisepflichtigen Migranten mit einer einjährigen Freiheitsstrafe überzogen werden können, wenn sie das Land trotz Ausreiseaufforderungen nicht verlassen.
Italien hatte – genauso wie Deutschland – die Rückführungsrichtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt, so dass sie unmittelbar anwendbar ist. Der EuGH betonte, dass bei dem Rückgriff auf Zwangsmaßnahmen im Hinblick auf die eingesetzten Mittel und die angestrebten Ziele die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Wirksamkeit beachtet werden müssten. Eine einjährige Freiheitsstrafe sei damit nicht vereinbar.
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