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Erneut Selbstmord in Abschiebungshaft

Ein Abschiebungsgefangener hat sich in der JVA Langenhagen mit dem Kabel eines Wasserkochers erhängt. Slawik C., der seit 1999 mit seiner Frau und seinem Sohn in Deutschland lebte, sollte getrennt von diesen abgeschoben werden. Seit Ende Juni befand er sich in Abschiebungshaft. Zwei Tage vor seinem Suizid wurde er unter besondere Beobachtung gestellt und verletzte
Ein Abschiebungsgefangener hat sich in der JVA Langenhagen mit dem Kabel eines Wasserkochers erhängt. Slawik C., der seit 1999 mit seiner Frau und seinem Sohn in Deutschland lebte, sollte getrennt von diesen abgeschoben werden. Seit Ende Juni befand er sich in Abschiebungshaft. Zwei Tage vor seinem Suizid wurde er unter besondere Beobachtung gestellt und verletzte sich dort bereits selbst an den Armen und am Kopf, kehrte am folgenden Tag jedoch in seine Zelle zurück. Es fehlte offenbar eine fachkundige medizinische Betreuung, die die akute Selbstmordgefährdung des Flüchtlings erkannt und zu einer Haftentlassung hätte führen können.
Insbesondere in Niedersachsen werden Flüchtlinge immer wieder ohne hinreichende Rechtsgrundlage inhaftiert. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat die niedersächsische Praxis der Abschiebungshaft wiederholt gerügt. Abschiebungshaft wird oft leichtfertig verhängt und genügt fast überall nicht den rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Mindeststandards. Häufig sollen Abschiebungen um jeden Preis durchgesetzt werden, ohne Rücksicht auf besonders Schutzbedürftige oder psychisch kranke Menschen. Auch das Auseinanderreissen von Familien wie im vorliegenden Fall ist keine Ausnahme.
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