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Erst informieren, dann mitreden! Foto: Demonstration in Barsinghausen, 2016. © dpa

Wie viele Menschen stellen einen Asylantrag in Deutschland? Was sind die Hauptherkunftsländer? Wie viele Geflüchtete bekommen Schutz zugesprochen? Wie viele Ausreisen und Abschiebungen gibt es? Mit Zahlen und Fakten den verbreiteten Vorurteilen in der Asyldebatte begegnen.

2015 war es in Deutsch­land weit ver­brei­te­te Über­zeu­gung, dass die zu uns Geflüch­te­ten ein Anrecht auf Schutz und Auf­nah­me haben. Inzwi­schen hat sich die öffent­li­che Stim­mung gedreht – ohne dass an der Not der Men­schen, die zu uns kom­men, irgend­et­was anders wäre.

Das vom Krieg ver­wüs­te­te Syri­en ist nach wie vor Haupt­her­kunfts­land schutz­su­chen­der Men­schen in Deutsch­land. Ein wei­te­res Haupt­her­kunfts­land, Afgha­ni­stan, hat Syri­en 2019 als das unsi­chers­te Land der Welt mitt­ler­wei­le abge­löst und belegt auf dem Glo­bal Peace Index den letz­ten Platz.

Die Lage in der Tür­kei spitzt sich immer wei­ter zu – nicht nur für Flücht­lin­ge aus Syri­en, Afgha­ni­stan und Iran, son­dern auch für tür­ki­sche Staatsbürger*innen. Der repres­si­ve Staats­ap­pa­rat führt zu mas­si­ven Flucht­be­we­gun­gen; die Tür­kei gehört mitt­ler­wei­le zu den Haupt­her­kunfts­län­dern bei Asy­l­erst­an­trä­gen in Deutschland.

73.000

Asy­l­erst­an­trä­ge gab es im 1. Halb­jahr 2019

Sinkende Flüchtlingszahlen

Der Trend der letz­ten Jah­re setzt sich auch 2019 fort: Im ers­ten Halb­jahr war die Zahl der Asy­l­erst­an­trä­ge mit 73.000 um fast 11% gerin­ger im Ver­gleich zum sel­ben Zeit­raum 2018. Rund 21% der Erst­an­trä­ge wur­den zwi­schen Janu­ar und Juni für hier gebo­re­ne Kin­der (15.600) gestellt, d.h. die Zahl der neu ein­ge­reis­ten Asyl­su­chen­den lag bei rund 57.400.

Hin­zu kom­men noch 11.900 Fol­ge­asyl­an­trä­ge von Per­so­nen, die i.d.R. bereits län­ger in Deutsch­land leben.

Antragszahlen deutlich unter Prognose

Die Bun­des­re­gie­rung rech­net für das Jahr 2019 mit einer Zuwan­de­rung von 140.000 – 150.000 Per­so­nen und damit deut­lich unter dem im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­ten »Kor­ri­dor« von 180.000 – 220.000. Bei bis­lang rund 1.400 huma­ni­tä­ren Auf­nah­men und 14.000 Visa zum Fami­li­en­nach­zug, die man zu den Asyl­zah­len hin­zu­zäh­len kann und abzüg­lich 13.000 Abschie­bun­gen und Dub­lin-Über­stel­lun­gen sowie 6.800 »frei­wil­li­gen« Aus­rei­sen kommt man im 1. Halb­jahr 2019 auf rund 53.000 Zuwan­de­run­gen im Rah­men die­ses »Kor­ri­dors«, auf das Gesamt­jahr hoch­ge­rech­net also auf 106.000.

Es kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die Net­to-Zuwan­de­rung von Geflüch­te­ten bei deut­lich unter 50.000 im ers­ten Halb­jahr 2019 liegt.

Ausreisen nicht vollständig erfasst

Da die Zahl der »frei­wil­li­gen Aus­rei­sen« sta­tis­tisch nicht erfasst wird und viel höher liegt als allein die sta­tis­tisch erfass­ten geför­der­ten Aus­rei­sen, kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die »Net­to-Zuwan­de­rung« im Flücht­lings­be­reich bei deut­lich unter 50.000 liegt, d.h. bis Ende des Jah­res bei weni­ger als 100.000. Hier­für spricht zudem, dass unter den Erst­an­trä­gen meh­re­re Tau­send Per­so­nen sind, die über den Fami­li­en­nach­zug kamen, zur Sta­tus­klä­rung hier aber einen Asyl­an­trag stel­len und damit dop­pelt gezählt wer­den. Bis Jah­res­en­de könn­ten dies ca. 15.000 Per­so­nen sein.

Aufnahmekapazitäten frei

Die fak­ti­sche Zuwan­de­rung von Geflüch­te­ten ist also gera­de ein­mal halb so hoch wie der von Innen­mi­nis­ter See­ho­fer durch­ge­setz­te Kor­ri­dor. Dem ste­hen erheb­li­che freie Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten in Deutsch­land gegenüber.

Selbst wenn man die flücht­lings­feind­li­chen Kri­te­ri­en von CSU-Hard­li­nern anlegt, gäben die gerin­gen Zah­len aus­rei­chend Raum, um men­schen­rechts­wid­ri­ge Rege­lun­gen, wie den auf 1.000 Per­so­nen pro Monat kon­tin­gen­tier­ten Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Geschütz­ten zurück­zu­neh­men, der Flücht­lings­fa­mi­li­en über vie­le Jah­re von­ein­an­der trennt. Statt­des­sen wird wei­ter auf Basis zu hoher Zah­len restrik­ti­ve Flücht­lings­po­li­tik gemacht.

Menschen kommen aus Kriegs- und Krisengebieten

Dass die Zugangs­zah­len in Deutsch­land erneut deut­lich zurück­ge­hen, obwohl sich die Situa­ti­on in den meis­ten Her­kunfts­län­dern nicht ver­bes­sert oder zum Teil sogar ver­schärft hat, hat vor allem mit zuneh­men­der euro­päi­scher Abschot­tung, immer restrik­ti­ve­ren Geset­zen sowie einer äußerst rigi­den Abschie­bungs­pra­xis zu tun.

Die Haupt­her­kunfts­län­der haben sich im Ver­gleich zu 2018 näm­lich kaum geän­dert: Mit einem Anteil von über einem Vier­tel stell­ten erneut Syrer*innen (19.600) die größ­te Grup­pe der Asyl­su­chen­den. Dahin­ter fol­gen der Irak (6.900), Nige­ria (6.400), die Tür­kei (4.700) und der Iran (4.400). Mit Soma­lia und Eri­trea fin­den sich wei­te­re Län­der in den Top 10, in denen Ver­fol­gung und schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an der Tages­ord­nung sind.

Steigende Schutzquoten? Ja, aber…

Immer­hin: die Schutz­quo­te ist nach dem Sink­flug der ver­gan­ge­nen Jah­re wie­der ein wenig gestie­gen. Nach­dem sie von 71% im Jahr 2016 auf 53% in 2017 und nur noch 50% im ver­gan­ge­nen Jahr zurück­ging, liegt sie nun­mehr bei 54%, was die inhalt­lich geprüf­ten Fäl­le angeht.

Auf­fäl­li­ge Ver­än­de­run­gen im posi­ti­ven Sin­ne sind ins­be­son­de­re beim Irak (von 46% in 2018 auf 53% im ers­ten Halb­jahr 2019) und bei Afgha­ni­stan (von 52% auf 63%) zu ver­zeich­nen. Vor allem bei Afgha­ni­stan ist dies u.a. auf die über­pro­por­tio­nal hohe Erfolgs­quo­te bei Gerichts­ver­fah­ren zurück­zu­füh­ren: Im Jahr 2018 waren 58% der afgha­ni­schen Flücht­lin­ge vor Gericht erfolg­reich, wenn ihre Kla­gen inhalt­lich geprüft und ent­schie­den wur­den. Dass weit mehr als die Hälf­te der Beschei­de des BAMF zu Afgha­ni­stan als falsch bewer­tet wur­de, muss­te irgend­wann eine ver­bes­ser­te Aner­ken­nungs­pra­xis als Kon­se­quenz haben.

Viele durch Familienasyl anerkannt

Aller­dings ist auch bei den erhöh­ten Schutz­quo­ten Vor­sicht gebo­ten: 70% der vom BAMF als Flücht­lin­ge aner­kann­ten Afghan*innen haben Fami­li­en­asyl erhal­ten, wel­ches sich vom engen Fami­li­en­mit­glied ablei­tet, also bspw. hier gebo­re­ne Kin­der von Aner­kann­ten oder nach­ge­zo­ge­ne Ehegatt*innen oder Eltern von unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen, die zur Sta­tus­klä­rung Asyl bean­tragt haben. Im Jahr 2018 lag die­ser Anteil noch bei 48%, also deut­lich niedriger.

Bezo­gen auf alle Her­kunfts­län­der haben 25.000 Per­so­nen Flücht­lings­schutz durch das BAMF erhal­ten, 19.000 oder 78% von ihnen abge­lei­tet von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen. Beson­ders hoch ist die­se Quo­te mit 96% bei Syrer*innen, 95% bei Eritreer*innen und 93% beim Irak. Oft­mals dürf­te es sich hier­bei um in Deutsch­land gebo­re­ne Kin­der handeln.

Bei den Aner­ken­nun­gen ergibt sich dadurch ein ande­res Bild. Unter den Staa­ten mit den höchs­ten Schutz­quo­ten gibt es kaum »eigen­stän­di­ge« Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen. Damit setzt das BAMF um, was die Poli­tik vor­gibt. Wenn sich die Schutz­zu­er­ken­nung für wich­ti­ge Haupt­her­kunfts­län­der nahe­zu aus­schließ­lich auf den sub­si­diä­ren Schutz und Abschie­bungs­ver­bo­te redu­ziert, wird der Nach­zug poten­ti­el­ler Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger mas­siv erschwert und über Jah­re ver­zö­gert. Die lang­jäh­ri­ge Ver­hin­de­rung der Fami­li­en­ein­heit durch eine sol­che Pra­xis soll Signa­le sen­den, dass Deutsch­land nicht attrak­tiv für Schutz­su­chen­de ist.

Die berei­nig­te Schutz­quo­te lag für Syri­en ins­ge­samt bei fast 100%, für Irak bei 53%, für Nige­ria bei 15%, für die Tür­kei bei 51%, für den Iran bei 28%, für Afgha­ni­stan bei 63%, Soma­lia bei 67%, und für Eri­trea bei 90%. Die Schutz­quo­ten von fast allen Haupt­her­kunfts­län­dern bele­gen – trotz der zuneh­mend restrik­ti­ven Pra­xis und der genann­ten Ein­schrän­kun­gen – erheb­li­chen Schutzbedarf.

Weitere Verschlechterung bei der Anerkennungspraxis

Im Früh­jahr 2019 wur­den die Her­kunfts­län­der-Leit­sät­ze für Syri­en vom BAMF zwi­schen­zeit­lich geän­dert, was die Ableh­nung von inter­na­tio­na­lem Schutz für Syrer*innen zur Fol­ge hat­te. Sie erhiel­ten für eini­ge Wochen nur noch ein Abschie­bungs­ver­bot auf­grund der schlech­ten huma­ni­tä­ren Lage in Syri­en, bis die­se Pra­xis und die Ände­rung der Leit­sät­ze vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um gestoppt wurden.

Auch bei Län­dern wie Eri­trea – 2017 erhiel­ten mit 98% noch nahe­zu alle Betrof­fe­nen Schutz – lässt sich nicht nur eine sich ver­schlech­tern­de Aner­ken­nungs­pra­xis durch zuneh­men­de Gewäh­rung von nur noch sub­si­diä­rem Schutz, son­dern ins­be­son­de­re auch eine ver­schärf­te Ableh­nungs­pra­xis beob­ach­ten. Auch beim Iran hat sich die Quo­te von 57% in 2017 hal­biert, ohne dass man von einer Ver­bes­se­rung der men­schen­recht­li­che Lage spre­chen kann.

Im Früh­jahr 2019 wur­den die Her­kunfts­län­der-Leit­sät­ze für Syri­en vom BAMF zwi­schen­zeit­lich geän­dert, was eini­ge Wochen lang die Ableh­nung von inter­na­tio­na­lem Schutz für Syrer*innen zur Fol­ge hatte.

27%

aller inhalt­lich durch Gerich­te über­prüf­ten BAMF-Beschei­de wur­de auf­ge­ho­ben (1. Quar­tal 2019)

Mehr als ein Viertel falscher Bescheide

Die zuneh­mend restrik­ti­ve BAMF-Linie wird von den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten häu­fig nicht mit­ge­tra­gen: Eine Viel­zahl an Beschei­den des BAMF wird von den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten als man­gel­haft oder falsch erach­tet und auf­ge­ho­ben. Im ers­ten Quar­tal betraf dies über 6.000 Schutz­su­chen­de oder 27% aller inhalt­lich durch Gerich­te über­prüf­ten Ent­schei­dun­gen. Bis zum Halb­jahr ist die­se Quo­te offen­bar leicht gesun­ken (ca. 26%, aktu­el­le Zah­len lie­gen der­zeit noch nicht vor).

Erfolge vor Gericht für Afghan*innen

Afgha­ni­sche Flücht­lin­ge erhiel­ten im ers­ten Quar­tal in fast jedem zwei­ten Fall (48%) einen Schutz­sta­tus zuge­spro­chen, auch bei Staa­ten wie Soma­lia (48%) oder dem Iran (42%) waren die Erfolgs­quo­ten recht hoch. Aus dem Iran kom­men über­wie­gend ira­ni­sche Christ*innen, denen das BAMF zumeist kei­nen Glau­ben schenkt, son­dern ihnen »asyl­tak­ti­sche Moti­ve« bei der Kon­ver­tie­rung unterstellt.

16 Mona­te

dau­ert das gericht­li­che Ver­fah­ren im Schnitt.

Lange, zermürbende Gerichtsverfahren 

Da gericht­li­che Ver­fah­ren im Durch­schnitt rund 16 Mona­te, in vie­len Fäl­len aber auch weit mehr als zwei oder drei Jah­re dau­ern, sind vie­le Schutz­su­chen­de durch die restrik­ti­ven Ent­schei­dun­gen selbst im Fal­le einer Schutz­ge­wäh­rung durch die Gerich­te über vie­le Jah­re in Unsi­cher­heit, was ihre per­sön­li­che Zukunft betrifft. Für die Betrof­fe­nen ist dies sehr zer­mür­bend. Erschwe­rend kommt in die­sen Fäl­len hin­zu, dass ein mög­li­cher Fami­li­en­nach­zug durch eine erst ver­spä­te­te Schutz­ge­wäh­rung durch die Gerich­te über vie­le Jah­re hin­weg aus­ge­schlos­sen ist.

Dublin: Sinnlose Bürokratie, Unmenschlichkeit und Überlastung der EU-Außenstaaten

Mehr als ein Drit­tel (35%) aller beim BAMF behan­del­ten Asyl­fäl­le waren im 1. Halb­jahr 2019 soge­nann­te Dub­lin-Fäl­le, in denen ein ande­rer euro­päi­scher Staat als zustän­dig erach­tet wird. Rund 25.500 Mal wur­de ein ent­spre­chen­des Über­nah­me­ersu­chen vom BAMF an einen ande­ren EU-Staat ver­sen­det, abge­scho­ben wur­den 4.200.

4.200

Dub­lin-Über­stel­lun­gen in ande­re Mitgliedsstaaten

Im Ergeb­nis sind Dub­lin-Ver­fah­ren vor allem Eines: sinn­lo­se Büro­kra­tie auf Kos­ten der Men­schen. Zumal 3.000 Über­stel­lun­gen aus ande­ren Dub­lin-Staa­ten im sel­ben Zeit­raum nach Deutsch­land erfolg­ten, Deutsch­land im Ergeb­nis also gera­de ein­mal für 1.200 Asyl­ver­fah­ren weni­ger zustän­dig gewe­sen ist. Hin­ter die­sen Zah­len steckt jedoch eine rie­si­ge Büro­kra­tie­ma­schi­ne­rie und ein kaum vor­stell­ba­rer Per­so­nal­auf­wand – nicht nur in Deutsch­land, son­dern in allen betei­lig­ten Dublin-Staaten.

Ergeb­nis der gigan­ti­schen, euro­pa­wei­ten Dub­lin-Büro­kra­tie im ers­ten Halb­jahr 2019: Gera­de ein­mal 1.200 Asyl­ver­fah­ren weni­ger in der deut­schen Zuständigkeit.

3.000

Über­stel­lun­gen aus ande­ren Staa­ten nach Deutschland.

Die Fol­gen der Dub­lin-Ver­ord­nung sind häu­fig ver­hee­rend: Fast 28% der Abge­scho­be­nen lan­de­ten in Ita­li­en, wo ihnen oft­mals ein per­spek­tiv­lo­ses Leben in Obdach­lo­sig­keit und Elend droht. Auch nach Grie­chen­land nimmt die Zahl der Über­stel­lun­gen zu: Mit sie­ben an der Zahl war sie zwar noch sehr klein, aber bereits zum Halb­jahr höher als im gesam­ten Jahr 2018. Mit über 4.200 gin­gen nach Ita­li­en die zweit­meis­ten Über­nah­me­ersu­che an Grie­chen­land, das auf­grund man­geln­der Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten und –struk­tu­ren jedoch zumeist nicht die erfor­der­li­chen indi­vi­du­el­len Garan­tien für eine adäqua­te Unter­brin­gung abge­ben konn­te und die Über­nah­me zumeist ver­wei­ger­te. Der Trend geht dem­zu­fol­ge wei­ter in eine äußerst bedenk­li­che Rich­tung. Nach wie vor sind ins­be­son­de­re die Staa­ten an der EU-Außen­gren­ze belastet.

Dass die neue EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ursu­la von der Ley­en vor Amts­an­tritt bekun­de­te, dass sie die Dub­lin-Regel »nie wirk­lich ver­stan­den« habe, ist plau­si­bel. Ange­sichts der unzäh­li­gen mensch­li­chen Här­te­fäl­le und Schick­sa­le, die die­ses Sys­tem pro­du­ziert, kann eine Reform des Dub­lin-Sys­tems nur durch mehr Soli­da­ri­tät und eine gerech­te Las­ten­ver­tei­lung erreicht wer­den. Vor allem muss sie men­schen­recht­li­che Aspek­te in den Vor­der­grund rücken.

Die Mär vom sogenannten »Identitätstäuscher«

Immer wie­der wird behaup­tet, die meis­ten Asyl­su­chen­den wür­den kei­ne oder gefälsch­te Doku­men­te vor­le­gen und ihre Iden­ti­tät ver­schlei­ern. Nicht zuletzt aus­ge­löst durch den Fall Fran­co A., einen rechts­extre­men Bun­des­wehr­of­fi­zier, der sich im Asyl­ver­fah­ren als Syrer aus­gab und aner­kannt wur­de, wur­de gemut­maßt, dass vie­le der 2015 und 2016 ein­ge­reis­ten Flücht­lin­ge fälsch­li­cher­wei­se aner­kannt wor­den sei­en. Auch in den Medi­en wur­de immer wie­der berich­tet, dass 2015 Hun­dert­tau­sen­de Schutz erhiel­ten, weil sie ledig­lich ankreu­zen muss­ten, dass sie Syrer*innen, Iraker*innen oder Eritreer*innen sind.

97,2%

der posi­ti­ven Asyl­be­schei­de wur­den im Wider­rufs­ver­fah­ren bestä­tigt (1. Halb­jahr 2019)

Kaum Widerrufe oder Rücknahmen

Die Wider­rufs­prüf­ver­fah­ren, in die das BAMF seit dem zwei­ten Halb­jahr 2017 mas­sen­haft ein­ge­stie­gen ist, ent­lar­ven die­se Mut­ma­ßun­gen jedoch als blan­ken, flücht­lings­feind­li­chen Popu­lis­mus, der jeg­li­cher Grund­la­ge ent­behrt. Im ers­ten Halb­jahr 2019 wur­den fast 100.000 neue Wider­rufs­prü­fun­gen ein­ge­lei­tet, in 62.100 Fäl­len gab es Ent­schei­dun­gen über Wider­ru­fe. In gera­de ein­mal 2,8% der Fäl­le kam es zu einem Wider­ruf oder einer Rück­nah­me des Schutzstatus.

Son­der­lich ver­wun­der­lich ist die­se gerin­ge Quo­te kaum, da sich für einen Wider­ruf die Umstän­de immer Her­kunfts­land nach­hal­tig ver­än­dert haben müs­sen. Hier­von kann aber bei den Haupt­her­kunfts­län­dern in den meis­ten Fäl­len kei­ne Rede sein. Die meis­ten Wider­ru­fe erfolg­ten wegen indi­vi­du­el­ler Gründe.

In nur 0,5% der Fäl­le kam es zu einer Rück­nah­me des posi­ti­ven Asyl­be­scheids auf­grund fal­scher Anga­ben der Betrof­fe­nen, wie bspw. einer Täu­schung der Identität.

In nur 0,5% der Fäl­le kam es zu einer Rück­nah­me des posi­ti­ven Asyl­be­scheids auf­grund fal­scher Anga­ben der Betrof­fe­nen, wie bspw. einer Täu­schung der Iden­ti­tät. Im Fra­ge­bo­gen­ver­fah­ren – also die­je­ni­gen Fäl­le, die schein­bar nur ihre Natio­na­li­tät »ankreu­zen« muss­ten – war der Anteil der Rück­nah­men mit 0,2% noch gerin­ger. Auch wur­den bei nach­träg­li­chen Über­prü­fun­gen von Iden­ti­täts­do­ku­men­ten nur 0,8% der über­prüf­ten Doku­men­te bean­stan­det – in wie vie­len die­ser Fäl­le eine Täu­schung zur Her­kunft oder Iden­ti­tät vor­lag, kann die Bun­des­re­gie­rung noch nicht ein­mal sagen.

Mit ande­ren Wor­ten: 99,5% der ursprüng­li­chen posi­ti­ven Asy­l­ent­schei­dun­gen sind völ­lig zu Recht ergan­gen, im Fra­ge­bo­gen­ver­fah­ren sogar 99,8%. Der Anteil derer, die schein­bar zu Hun­dert­tau­sen­den fälsch­li­cher­wei­se Schutz erhal­ten haben sol­len, ist also ver­schwin­dend gering. Die immer wie­der­keh­ren­de Behaup­tung, Flücht­lin­ge wür­den zuhauf ihre Iden­ti­tät ver­schlei­ern und sei­en dadurch fälsch­li­cher­wei­se aner­kannt wor­den, hält der Über­prü­fung nicht stand.

Statt mehr Qualität – mehr Widerrufsverfahren

Trotz die­ser recht ein­deu­ti­gen Zah­len zei­gen die fast 100.000 Wider­rufs­prü­fun­gen im ers­ten Halb­jahr im Ver­gleich zu 73.000 Asyl­ver­fah­ren den von Prä­si­dent Som­mer ange­kün­dig­ten Weg des BAMF: Die Nürn­ber­ger Behör­de ent­wi­ckelt sich von einer Asyl- zu einer Wider­rufs­be­hör­de. Sei­ne ange­kün­dig­te Qua­li­täts­of­fen­si­ve bei der Prü­fung von Asyl­an­trä­gen fiel hin­ge­gen weit­ge­hend aus. Ange­sichts der Tat­sa­che, dass nach wie vor mehr als ein Vier­tel aller BAMF-Asyl­be­schei­de man­gel­haft oder falsch sind und den Betrof­fe­nen von den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten immer noch zu Tau­sen­den ein (bes­se­rer) Schutz­sta­tus zuer­kannt wird, soll­te das BAMF sich vor allem um eine Über­prü­fung sei­ner nega­ti­ven Beschei­de kümmern.

Ange­sichts der zahl­rei­chen Kor­rek­tu­ren der Beschei­de durch Ver­wal­tungs­ge­rich­te soll­te das BAMF sich bes­ser um eine Qua­li­täts­kon­trol­le und Über­prü­fung von nega­ti­ven Ent­schei­dun­gen kümmern.

11.500

Abschie­bun­gen gab es im 1. Halb­jahr 2019

Gibt es ein Abschiebungsvollzugsdefizit? 

Wenn von abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den gespro­chen wird, wird häu­fig ein ver­meint­li­ches Voll­zugs­de­fi­zit beklagt, also dass im Ver­gleich mit den Ableh­nungs­zah­len viel zu weni­ge Men­schen abge­scho­ben wer­den. Doch auch hier hal­ten die Behaup­tun­gen poli­ti­scher Hard­li­ner den Fak­ten kaum Stand.

Im ers­ten Halb­jahr 2019 gab es 11.500 Abschie­bun­gen aus Deutsch­land. Damit bewegt sich die Zahl der Abschie­bun­gen auf dem Niveau der Vor­jah­re, als es eine Viel­zahl mehr an Asyl­an­trä­gen und damit auch an Ableh­nun­gen gab. Da Abschie­bun­gen nicht ange­kün­digt wer­den dür­fen, ist es für Betrof­fe­ne zudem kaum mög­lich, am Tag der geplan­ten Abschie­bung ziel­ge­rich­tet nicht auf­find­bar zu sein.

Ausreisen: Dunkelziffer höher 

Zu den Abschie­bun­gen kom­men rund 6.800 so genann­te »frei­wil­li­ge Aus­rei­sen«, wobei die­se Zahl ledig­lich die­je­ni­gen Aus­rei­sen beinhal­tet, die im Rah­men von Rück­kehr­pro­gram­men staat­lich geför­dert wer­den. Die tat­säch­li­che Zahl der Aus­rei­sen dürf­te aber um ein Viel­fa­ches höher lie­gen, wie die Zahl von 14.500 im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter (AZR) erfass­ten »kon­trol­lier­ten Aus­rei­sen« mit einer Grenz­über­tritts­be­schei­ni­gung dar­legt. Vie­le Men­schen rei­sen dar­über hin­aus aus Deutsch­land aus, ganz ohne sich bei den Behör­den abzumelden.

Nicht alle Ausreisepflichtigen sind Asylsuchende

Die Zahl der Aus­rei­se­pflich­ti­gen ist zwar von 205.000 in 2015 auf 247.000 im 1.Halbjahr 2019 gestie­gen. Unter den Aus­rei­se­pflich­ti­gen sind jedoch nur 145.000 mit abge­lehn­tem Asyl­an­trag, also ein Anteil von 58%. Die ande­ren 42% sind bspw. Visa-Over­stay­er, nicht aus­ge­reis­te aus­län­di­sche Stu­die­ren­de oder ehe­mals mit Deut­schen Ver­hei­ra­te­te, die nichts mit dem Flücht­lings­zu­zug der letz­ten Jah­re zu tun haben.

Von den abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den haben 119.000 eine Dul­dung, die wei­te­ren 26.000 zäh­len zur Grup­pe der Aus­rei­se­pflich­ti­gen ohne Dul­dung. Wer die­se Aus­rei­se­pflich­ti­gen ohne Dul­dung im AZR sein sol­len, ist unklar: Berei­ni­gun­gen und Stich­pro­ben der Ver­gan­gen­heit bele­gen, dass die­se Zah­len sind über­höht sind und mehr­fach nach unten kor­ri­giert wer­den muss­ten. Nichts­des­to­trotz wer­den mit die­sen Zah­len poli­ti­sche For­de­run­gen ver­knüpft. Der Groß­teil die­ser 26.000 Men­schen dürf­te sich ver­mut­lich nicht mehr in Deutsch­land aufhalten.

Wer die­se 26.000 Aus­rei­se­pflich­ti­gen ohne Dul­dung im AZR sein sol­len, ist unklar: Berei­ni­gun­gen und Stich­pro­ben der Ver­gan­gen­heit bele­gen, dass die­se Zah­len sind über­höht sind und mehr­fach nach unten kor­ri­giert wer­den mussten.

Vie­le der Gedul­de­ten haben gute Grün­de, war­um sie nicht abge­scho­ben wer­den kön­nen. So kann es bspw. medi­zi­ni­sche Abschie­bungs­hin­der­nis­se geben, auch fami­liä­re Grün­de oder die Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen kön­nen Grund für eine Dul­dung sein. Auch eine qua­li­fi­zier­te Berufs­aus­bil­dung kann ein Grund für eine Dul­dung sein, der sogar poli­tisch gewollt ist.

Dar­über hin­aus wird bspw. in Staa­ten wie den Irak oder nach Afgha­ni­stan auf­grund der Sicher­heits­la­ge nur in ein­ge­schränk­tem Umfang abge­scho­ben, d.h. Gedul­de­te aus die­sen Staa­ten sind nicht wegen Pass­lo­sig­keit oder Iden­ti­täts­pro­ble­men hier, wie oft suggeriert.

Mit über 15.000 kom­men die meis­ten Gedul­de­ten aus Afgha­ni­stan, dahin­ter folgt der Irak mit über 13.000 Gedul­de­ten. Unter den Gedul­de­ten ist zudem ein hoher Anteil an Men­schen aus den West­bal­kan­staa­ten wie Ser­bi­en, Koso­vo, Alba­ni­en oder Nord­ma­ze­do­ni­en (ins­ge­samt >30.000) – alle­samt Staa­ten, in denen es kei­ner­lei Pro­ble­me mit der Beschaf­fung von Doku­men­ten für die Rück­kehr gibt. Oder im Umkehr­schluss: In denen es offen­sicht­lich gute Grün­de für die Ertei­lung von Dul­dun­gen geben muss.

Ende 2018 hat­ten von den hier leben­den abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den fast 80 % ein befris­te­tes oder unbe­fris­te­tes Aufenthaltsrecht.

Aus der zurecht erteil­ten Dul­dung kann im Lauf der Zeit durch Abschluss einer Aus­bil­dung oder durch gute Inte­gra­ti­on ein Auf­ent­halts­recht ent­ste­hen. Ende 2018 hat­ten von den hier leben­den abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den fast 80 % ein befris­te­tes oder unbe­fris­te­tes Auf­ent­halts­recht. Da für einen Auf­ent­halts­ti­tel i.d.R. die Vor­la­ge eines gül­ti­gen Pas­ses not­wen­dig ist, bele­gen auch die­se Zah­len, dass die gebets­müh­len­ar­ti­ge Wie­der­ho­lung der mas­sen­haf­ten Ver­schleie­rung der Iden­ti­tät durch Asyl­su­chen­de in der Rea­li­tät kein sol­ches Pro­blem sein kann, wie es häu­fig dar­ge­stellt wird.

(dmo)