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Unüberwindbare Grenzen nach außen, Entrechtung von Schutzsuchenden im Inneren: So sieht die neue europäische Flüchtlingspolitik aus. Foto: Reuters / Laszlo Balogh

Im Europaparlament und im Rat laufen die Verhandlungen über die umfassende Reform des sogenannten »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« auf Grundlage von Vorschlägen der EU-Kommission an. PRO ASYL hat die Brüsseler Blaupausen analysiert und der Befund ist niederschmetternd: Es ist ein Programm zur Schwächung von Flüchtlingsrechten in Europa.

Vor­ran­gi­ges Ziel der Kom­mis­si­ons­vor­schlä­ge im »EU-Asyl­pa­ket« ist, Schutz­su­chen­den das Errei­chen Euro­pas zu erschwe­ren, und die Wei­ter­wan­de­rung von Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen inner­halb der EU bra­chi­al zu unter­bin­den. Die EU-Kom­mis­si­on plant die Ver­än­de­rung fol­gen­der Rechtsakte:

Dublin-IV-Verordnung

Die Dub­lin-Ver­ord­nung regelt die Zustän­dig­keit der EU-Mit­glied­staa­ten für die Durch­füh­rung der Asyl­ver­fah­ren. Sie wird deut­lich ver­schärft. Durch die Ein­füh­rung von Unzu­läs­sig­keits­ver­fah­ren soll Flücht­lin­gen, die aus einem »siche­ren Her­kunfts­staat« kom­men oder über »siche­re Dritt­staa­ten« in die EU ein­ge­reist sind, kei­ne Mög­lich­keit ein­ge­räumt wer­den, ihre Flucht­grün­de in einem Asyl­ver­fah­ren vorzutragen.

Zur Durch­set­zung der zwangs­wei­sen Trans­fers von Asyl­su­chen­den soll in der Dub­lin-IV-Ver­ord­nung Schutz­su­chen­den das phy­si­sche Exis­tenz­mi­ni­mum ver­wei­gert wer­den können.

Huma­ni­tä­re Spiel­räu­me der Mit­glieds­staa­ten sol­len durch den Weg­fall ver­bind­li­cher Fris­ten und die Aus­höh­lung des soge­nann­ten Selbst­ein­tritts­rechts mas­siv ein­ge­schränkt wer­den.  Zur Durch­set­zung der zwangs­wei­sen Trans­fers  von Asyl­su­chen­den soll in der Dub­lin-IV-Ver­ord­nung Schutz­su­chen­den das phy­si­sche Exis­tenz­mi­ni­mum ver­wei­gert wer­den können.

Aufnahmerichtlinie

Sie regelt die sozia­len Auf­nah­me­be­din­gun­gen für Asyl­su­chen­de. Sie soll als Richt­li­nie fort­be­stehen, wird aber stark ver­schärft. Die Bewe­gungs­frei­heit von Asyl­su­chen­den inner­halb der Mit­glied­staa­ten wird durch eine noch restrik­ti­ve­re Resi­denz­pflicht ver­letzt. Es soll  ein neu­er Inhaf­tie­rungs­grund ein­ge­führt wer­den, der Anwen­dung fin­den soll, wenn Asyl­su­chen­de sich den Beschrän­kun­gen ihrer Bewe­gungs­frei­heit widersetzen.

Mit der Men­schen­wür­de unver­ein­bar sind jene Rege­lun­gen, die bestimm­te Asyl­su­chen­de zum Teil voll­stän­dig von der Gewäh­rung mate­ri­el­ler Leis­tun­gen aus­schlie­ßen werden.

Qualifikationsrichtlinie

Sie defi­niert gemein­sa­me Stan­dards zur Zuer­ken­nung inter­na­tio­na­len Schut­zes. Die bis­he­ri­ge Richt­li­nie soll zur Ver­ord­nung wer­den. Dabei wird es den Mit­glied­staa­ten zukünf­tig unter­sagt, bei der Zuer­ken­nung inter­na­tio­na­len Schut­zes güns­ti­ge­re Nor­men für die Asyl­su­chen­den vor­zu­se­hen. Damit droht eine Ver­ge­mein­schaf­tung auf dem kleins­ten gemein­sa­men Nenner.

Asylverfahrensverordnung

In der Asyl­ver­fah­rens­richt­li­ne fin­den sich all­ge­mei­ne Regeln zum Asyl­ver­fah­ren. Auch sie soll zur Ver­ord­nung wer­den. Eine zen­tra­le Ände­rung sieht die zukünf­ti­ge gemein­sa­me euro­päi­sche Lis­te »siche­rer Her­kunfts­staa­ten« vor. Die Ein­füh­rung sehr kur­zer Fris­ten droht zudem, den Rechts­schutz von Asyl­su­chen­den zu untergraben.

Das erbärm­li­che poli­ti­sche Schei­tern der EU bei der Flücht­lings­auf­nah­me, hät­te einen Neu­be­ginn in der Flücht­lings­po­li­tik der EU, eine ernst­haf­te Reform des unfai­ren und unmensch­li­chen Dub­lin-Sys­tems zur Fol­ge haben müssen. 

Resettlement-Verordnung

Zum ers­ten Mal über­haupt wird auf euro­päi­scher Ebe­ne eine gemein­sa­me ver­bind­li­che Rege­lung beschlos­sen, die die Auf­nah­me von Flücht­lin­gen aus Dritt­staa­ten (Resett­le­ment) regelt.

Pro­ble­ma­tisch dar­an ist aber, dass die neue Ver­ord­nung struk­tu­rell spon­ta­ne Flucht aus­schlie­ßen will. Vom Resett­le­ment sol­len bei­spiels­wei­se all jene Flücht­lin­ge aus­ge­schlos­sen wer­den, die sich in einem Zeit­raum von fünf Jah­ren auf irre­gu­lä­ren Wegen in einen EU-Mit­glied­staat bege­ben haben.

Restriktiver Ansatz statt ernsthafter Reformen

Die Kom­mis­si­ons­vor­schlä­ge spie­geln exakt den Ansatz eines »Clubs der Unwil­li­gen« wider – sie sug­ge­rie­ren eine weit­ge­hen­de Kon­trol­le der Flucht­be­we­gun­gen nach Euro­pa, unge­ach­tet der glo­ba­len Rea­li­tät und der rea­len huma­ni­tä­ren Kata­stro­phen in der unmit­tel­ba­ren Nach­bar­re­gi­on der EU.

Das erbärm­li­che poli­ti­sche Schei­tern der EU  bei der Flücht­lings­auf­nah­me  hät­te einen Neu­be­ginn in der Flücht­lings­po­li­tik der EU, eine ernst­haf­te Reform  des unfai­ren und unmensch­li­chen Dub­lin-Sys­tems zur Fol­ge haben müssen.

Durch unüber­wind­ba­re Gren­zen nach Außen und Ent­rech­tung von Schutz­su­chen­den im Innern wird das Asyl­recht in Euro­pa fak­tisch ausgehöhlt.

Der Kom­mis­si­ons­an­satz bedient jedoch fast aus­schließ­lich den restrik­ti­ven Ansatz – er steht für Orba­ni­sie­rung der euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik: Durch unüber­wind­ba­re Gren­zen nach Außen und Ent­rech­tung von Schutz­su­chen­den im Innern wird das Asyl­recht in Euro­pa fak­tisch ausgehöhlt.

Fatale Folgen für Flüchtlinge in Europa

Das »EU-Asyl­pa­ket«, wür­de es so ange­nom­men, hät­te fata­le Fol­gen für  Asyl­su­chen­de und Flücht­lin­ge in Euro­pa. Bis­lang ist es aller­dings nur ein Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on, die das Initia­tiv­recht für die euro­päi­sche Gesetz­ge­bung besitzt. Doch Rechts­ak­te wer­den auf euro­päi­scher Ebe­ne gemein­sam vom EU-Rat und vom Euro­päi­schen Par­la­ment beschlossen.

Zivilgesellschaftlicher Protest ist dringend nötig!

In die­ser Situa­ti­on ist zivil­ge­sell­schaft­li­cher Pro­test gegen die­se erneu­te Asyl­rechts­ver­schär­fung drin­gend gebo­ten. Wich­tig ist jetzt, den Auf­schrei gegen die­se Brüs­se­ler Vor­schlä­ge ver­nehm­bar zu machen.

Die Vor­la­ge zur Ver­än­de­rung des Dub­li­ner Sys­tems wird von allen rele­van­ten Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen in Euro­pa abge­lehnt. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Zivil­ge­sell­schaft die­se Kri­tik ihren Abge­ord­ne­ten im Euro­pa­par­la­ment und im Deut­schen Bun­des­tag deut­lich mitteilt!