News
Das Ende des angeblichen »BAMF-Skandals«
Über den Verdacht auf systematischen Betrug bei Asylbescheiden in Bremen berichtete der Rechercheverbund der SZ, NDR und Radio Bremen im April 2018. Der angebliche »Bremer BAMF-Skandal« brach sich daraufhin Bahn und beherrschte monatelang die Schlagzeilen. Nach mehr als zwei Jahren zeigt sich: Die Vorwürfe waren haltlos.
Im Frühjahr 2018 machten Meldungen um einen angeblich massenhaften Betrug bei Asylbescheiden durch die Bremer Außenstelle des BAMF bundesweit Schlagzeilen (Erstmeldung von SZ, NDR und Radio Bremen am 20.04.2018). Insbesondere das Bundesinnenministerium (BMI) und Politiker*innen von CDU/CSU heizten die Debatte an, die im Sommer 2018 zum »Bremer Asylskandal« avancierte: Im Rahmen einer hochgradig vergifteten Diskussion um angeblich massenhafte Korruption und Gefälligkeitsentscheidungen zugunsten von nicht schutzbedürftigen Flüchtlingen wurden die Leiterin der Bremer BAMF-Behörde sowie zwei Anwälte als Hauptbeschuldigte identifiziert.
Es entwickelte sich eine wahre Hetzjagd gegen die Beschuldigten und weitere »Verantwortliche«, in deren Folge nicht nur die BAMF-Leiterin in Bremen, sondern auch die BAMF-Chefin Jutta Cordt ihren Hut nehmen musste. Sie wurde durch Dr. Hans-Eckhard Sommer ersetzt, einen Hardliner und Gefolgsmann von Bundesinnenminister Seehofer. Auch Geflüchtete und ihr Schutzanliegen wurden massiv diskreditiert. Das BAMF ordnete eine systematische Überprüfung aller positiven Asylbescheide aus Bremen an und versetzte damit Hunderte von anerkannten Flüchtlingen in Angst. Zeitweise waren 40 Ermittler*innen – die größte Ermittlungsgruppe, die jemals in einem Kriminalfall in Bremen tätig war – mit dem angeblichen Skandal betraut.
Zeitweise waren 40 Ermittler*innen – die größte Ermittlungsgruppe, die jemals in einem Kriminalfall in Bremen tätig war – mit dem angeblichen Skandal betraut.
Nun stellt sich heraus: Der »Bremer Asylskandal« war in erster Linie eine politische Inszenierung, in deren Folge sich der Umgang des BAMF mit Geflüchteten gravierend veränderte.
Das Gros der Verfahren wird bereits 2019 eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Bremen führte die Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen sowie mehrere Anwälte unter dem Tatvorwurf: »Bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung in rund 1.200 Fällen«. Angeblich hätten die beschuldigten Flüchtlinge gezielt zum BAMF nach Bremen gelockt, wo die Asylsuchenden mit Hilfe der Amtsleiterin zu Unrecht positive Asylbescheide erhalten hätten. Auch die Geflüchteten standen im Verdacht, sich ein Asylrecht »erschlichen« zu haben.
Im September 2019, brachte die Staatsanwaltschaft Bremen von den ursprünglich in Rede stehenden rund 1.200 Verfahren lediglich noch 121 zur Anklage. Schon dies verdeutlichte, dass von den monströsen Vorwürfen wohl nicht viel übrig bleiben würde.
Am vergangenen Freitag lehnte dann das Landgericht Bremen eine Hauptverhandlung gegen die ehemalige Leiterin des BAMF Bremen sowie zwei Anwälte in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle wegen mangelnden Tatverdachts ab und ließ die meisten Anklagepunkte im »BAMF-Skandal« fallen. Gegen einen der Anwälte konnte das Gericht überhaupt keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen und lehnte die Anklage gegen ihn insgesamt ab.
»Der Schaden ist bereits entstanden. Erst wurden unbelegte Falsch- und Vorverurteilungen in Medien und Politik verbreitet, dann hat eine ebenso große wie voreingenommene Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft die BAMF-Inszenierung weiter vorangetrieben. All dies hat zur öffentlichen Delegitimation von Flucht und zur weiteren Entrechtung von Geflüchteten beigetragen.«
Der Vorwurf massenhafter rechtwidriger Asyl-Anerkennungsbescheide ist gänzlich vom Tisch. Nur noch einzelne Randdelikte wurden vom Gericht zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete laut Frankfurter Rundschau vom 13.11.2020 wegen »mangelnder Erfolgsaussichten« auf mögliche Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts.
»Der Schaden ist bereits entstanden. (…) Erst wurden unbelegte Falsch- und Vorverurteilungen in Medien und Politik verbreitet, dann hat eine ebenso große wie voreingenommene Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft die BAMF-Inszenierung weiter vorangetrieben. All dies hat zur öffentlichen Delegitimation von Flucht und zur weiteren Entrechtung von Geflüchteten beigetragen«, analysiert der Flüchtlingsrat Bremen.
Bei den meisten der Geflüchteten, deren Asylanerkennung im Rahmen des sog. Asylskandals in Frage gestellt wurde, handelte es sich um ezidische Kurdinnen und Kurden, die aus dem Irak und Syrien vor dem sog. »Islamischen Staat (IS)« geflohen waren und teilweise furchtbare Menschenrechtsverletzungen (Folterungen, Vergewaltigungen, Zwangsversklavungen usw.) durchlitten hatten. Diesen Flüchtlingen wurde 2018 grundsätzlich überall in Deutschland ein Schutzanspruch eingeräumt.
Einige der betroffenen Flüchtlinge hatten sich jedoch auf der Flucht zeitweise in Bulgarien aufgehalten und waren dort anerkannt worden. Im deutschen Asylverfahren ging es um die Frage, ob den Betroffenen eine Rückkehr nach Bulgarien zumutbar wäre. Während die BAMF-Zentrale in Nürnberg anordnete, dass ein Asylverfahren in Deutschland nicht zulässig sei, entschieden etliche Verwaltungsgerichte, dass auch in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen dort eine menschenunwürdige Behandlung drohe.
Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied Ende Januar 2018, dass Geflüchteten, die in Bulgarien anerkannt wurden, eine Rückkehr dorthin nicht zugemutet werden könnte. Einige schwer traumatisierte Flüchtlinge wurden dennoch aus Niedersachsen nach Bulgarien abgeschoben, weil nicht alle Verwaltungsgerichte der Linie des nds. OVG folgten. Teilweise entschieden verschiedene Kammern des gleichen Verwaltungsgerichts die Frage einer Rückkehrmöglichkeit nach Bulgarien unterschiedlich – mit der Folge, dass es sogar innerhalb von Familien zu unterschiedlichen Entscheidungen kam und Familien durch Abschiebung getrennt wurden (siehe hierzu die Dokumentation des Falls der Familie K).
In dieser Situation sorgte die Leiterin des BAMF in Bremen dafür, dass etlichen Kurdinnen und Kurden bei ihrer Behörde zumindest Abschiebungshindernisse zugesprochen wurden. Mit ihrem Verhalten zog sie sich freilich den Zorn der Behördenspitze zu, die eine Untersuchung anordnete. Die abweichende Entscheidungspraxis der Bremer BAMF-Dependance wurde dann im August 2018 inhaltlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Daraus zog dann endlich auch das niedersächsische Innenministerium Konsequenzen und ordnete im September 2018 einen generellen Abschiebungsstopp für in Bulgarien Schutzberechtigte an.
Der tatsächliche Skandal ist ein anderer
Schon im Mai 2018 hatte der Flüchtlingsrat Niedersachsen (Anm. d. Redaktion: siehe auch PRO ASYL-Analyse zu Asylzahlen 2018) darauf hingewiesen, dass der angebliche BAMF-Skandal in Bremen von dem ablenkt, was eigentlich skandalös ist: Die Anerkennungskriterien bei Asylverfahren wurden geändert, was zu einer systematischen Absenkung der Zahl positiver Entscheidungen führte. Dies war und ist politisch gewollt, um immer weniger Menschen Schutz zu gewähren. In der Folge ergingen hunderttausende mangelhafte Asylentscheidungen. Damit sanken seit 2015 für die Hauptherkunftsländer der Geflüchteten die Schutzquoten, obwohl sich die Situation in manchen dieser Staaten – etwa Afghanistan – in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert hat.
Auf Grundlage dieser politisch intendierten, durch eine Änderung der sogenannten »Leitsätze« selbst herbeigeführten, Absenkung der Schutzquote behauptete insbesondere die Bundesregierung, es kämen immer weniger Geflüchtete nach Deutschland, die schutzbedürftig seien. Diese Behauptung diente als Grundlage, um eine verschärfte Abschottung der Grenzen und schärfere Abschiebungen fordern und umsetzen zu können.
Die neuesten Entwicklungen
NDR und Süddeutsche Zeitung berichten nun vom Schreiben eines anonymen Hinweisgebers aus der damaligen Ermittlungsgruppe, dass entlastende Unterlagen in dem Ermittlungsverfahren bewusst unberücksichtigt geblieben sein könnten. Das Schreiben soll schon im Juni 2020 beim Landgericht Bremen eingegangen sein:
Als sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, dass die allermeisten der untersuchten Fälle rechtlich nicht zu beanstanden gewesen seien, habe sich in der Ermittlungsgruppe »Verzweiflung« breit gemacht.
»[E]ntlastende E‑Mails der Beschuldigten Ulrike B. seien absichtlich nicht zu den Akten genommen worden. Als sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, dass die allermeisten der untersuchten Fälle rechtlich nicht zu beanstanden gewesen seien, habe sich in der Ermittlungsgruppe »Verzweiflung« breit gemacht […]. Die Ergebnisse hätten nicht zu den erhobenen Vorwürfen gepasst. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft sei man daher dazu übergegangen, ehemalige Asylsuchende persönlich zu befragen, um möglicherweise dadurch zu »belastenden Sachverhalten zu kommen.« Der Hinweisgeber soll zudem den Verdacht äußern, dass sich die Ermittlungen gezielt auf türkischstämmige Anwälte konzentriert hätten. In dem Schreiben soll er fragen, ob Rassismus dafür ein Grund gewesen seien könnte.« (Einseitige Ermittlungen in der sogenannten BAMF-Affäre?, in: NDR vom 10. November 2020)
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat daher ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenunterdrückung gegen Unbekannt eingeleitet. Lea Voigt, die Verteidigerin von Ulrike B. weist auf die Problematik hin, dass »die Bremer Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Beteiligung an den Ermittlungen dafür denkbar ungeeignet« sei.
Der Originaltext ist auf den Seiten des Flüchtlingsrats Niedersachsen erschienen.
Medienchronik
- Bamf-Skandal: Ermittler jetzt selbst im Fokus, in: Weser-Kurier vom 12. November 2020
- Neue Wendung in sogenannter BAMF-Affäre, in: tagesschau vom 10. November 2020
- Einseitige Ermittlungen in der sogenannten BAMF-Affäre?, in: NDR vom 10. November 2020
- Ermittler im Visier, in: Süddeutsche Zeitung von 10. November 2020
- Mutmaßlicher BAMF-Skandal: Schwere Vorwürfe gegen Ermittlungsgruppe, in: buten un binnen vom 10. November 2020
- Landgericht Bremen streicht Anklage im BAMF-Skandal zusammen, in: buten un binnen vom 6. November 2020
- Bremer Bamf-Affäre: Verteidigung greift Behörde an, in: Weser-Kurier vom 3. November 2020
- Verteidiger*innen erheben Vorwürfe, in: taz vom 3. November 2020
- Nur wenige Flüchtlinge haben Bleiberecht erschlichen, in: Süddeutsche Zeitung vom 20. August 2018
- Verdacht auf weitrechenden Skandal im Bamf, in: Süddeutsche Zeitung vom 20.April 2018