Image
Das Chancen-Aufenthaltsrecht steht im Bundestag zur Abstimmung. Es ist ein erster Schritt, es gibt aber noch Spielraum für Verbesserungen. Foto: PRO ASYL / Jonas Bickmann

Endlich kommt es, das Chancen-Aufenthaltsrecht. Für viele ist dies nach Jahren der Duldung eine Chance für einen sicheren Aufenthalt – auch wenn die Gefahr des Rückfalls in die Duldung besteht. Auf den letzten Metern wurde der Stichtag verschoben und das Aufenthaltsrecht verlängert. Doch für diese Verbesserungen gibt es Nachteile für Jugendliche.

Am Frei­tag soll es end­lich soweit sein: Das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht steht im Bun­des­tag zur Abstim­mung. Bis Anfang nächs­ten Jah­res könn­te es dann noch in Kraft tre­ten und meh­re­ren Tau­send Men­schen nach Jah­ren in der Dul­dung Hoff­nung auf einen gesi­cher­ten Auf­ent­halt in Deutsch­land geben. Letz­te Ver­hand­lun­gen und Druck aus der Zivil­ge­sell­schaft haben zu wich­ti­gen Ver­bes­se­run­gen beim Chan­cen-Auf­ent­halts­recht geführt, die jedoch grund­sätz­li­che Kon­struk­ti­ons­feh­ler nicht behe­ben. Außer­dem gibt es an ande­ren Stel­len im Gesetz neue Ver­schär­fun­gen, die gut inte­grier­ten Jugend­li­chen die Mög­lich­keit zum Blei­be­recht steh­len könnten.

Im Koali­ti­ons­ver­trag ver­sprach die Ampel-Koali­ti­on Ende 2021, der bis­he­ri­gen Pra­xis der Ket­ten­dul­dun­gen mit einem soge­nann­ten Chan­cen-Auf­ent­halts­recht ent­ge­gen­zu­wir­ken. Der Gesetz­ge­bungs­pro­zess zur Umset­zung die­ses Vor­ha­bens geht erst jetzt sei­nem Ende ent­ge­gen. Es zeigt sich: Die Bun­des­re­gie­rung setzt ihr Ver­spre­chen nur höchst unzu­rei­chend um.

In ihrem am 7. Dezem­ber 2021 ver­ab­schie­de­ten Koali­ti­ons­ver­trag kün­dig­te die Regie­rungs­ko­ali­ti­on an:

»Der bis­he­ri­gen Pra­xis der Ket­ten­dul­dun­gen set­zen wir ein Chan­cen-Auf­ent­halts­recht ent­ge­gen: Men­schen, die am 1. Janu­ar 2022 seit fünf Jah­ren in Deutsch­land leben, nicht straf­fäl­lig gewor­den sind und sich zur frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung beken­nen, sol­len eine ein­jäh­ri­ge Auf­ent­halts­er­laub­nis auf Pro­be erhal­ten kön­nen, um in die­ser Zeit die übri­gen Vor­aus­set­zun­gen für ein Blei­be­recht zu erfül­len (ins­be­son­de­re Lebens­un­ter­halts­si­che­rung und Iden­ti­täts­nach­weis gemäß §§ 25 a und b Auf­enthG)«

Stichtag wird verschoben – doch das reicht zur Abschaffung von Ketten-Duldungen nicht

Im Innen­aus­schuss des Bun­des­ta­ges am 29. Novem­ber haben die Politiker*innen nun wich­ti­ge Ände­run­gen beschlossen:

Der ursprüng­lich für den 1. Janu­ar 2022 ange­setz­te Stich­tag wur­de auf den 31. Okto­ber 2022 ver­scho­ben. Damit kön­nen nun­mehr auch all jene, die erst zu die­sem spä­te­ren Zeit­punkt einen fünf­jäh­ri­gen Vor­auf­ent­halt in Deutsch­land vor­wei­sen kön­nen, das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht unter sei­nen wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen erwer­ben. Auch wird das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht von einem Jahr auf 18 Mona­te verlängert.

Das ist zwar eine posi­ti­ve Wen­dung. Eine der wich­tigs­ten For­de­run­gen von PRO ASYL in der Stel­lung­nah­me zu dem Gesetz­ent­wurf war aber, dass die Rege­lung gänz­lich ohne Stich­tag aus­kom­men soll­te, sodass auch künf­tig Men­schen, sobald sie seit fünf Jah­ren in Deutsch­land leben und sich im Sta­tus der Dul­dung befin­den, von dem Chan­cen-Auf­ent­halts­recht pro­fi­tie­ren können.

Auf die­se Wei­se wäre das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht ver­ste­tigt wor­den und es hät­te eine dau­er­haf­te Abkehr von Ket­ten­dul­dun­gen erreicht wer­den kön­nen. Die­se Chan­ce hat der Gesetz­ge­ber ver­tan. Das bedeu­tet, dass das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht nur ein­mal der Pra­xis der Ertei­lung von Ket­ten­dul­dun­gen etwas ent­ge­gen­setzt – und es danach wei­ter gehen kann wie zuvor. Dabei hat­te die Regie­rung im Koali­ti­ons­ver­trag ver­spro­chen, Ket­ten­dul­dun­gen abzuschaffen.

Das bedeu­tet, dass das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht nur ein­mal der Pra­xis der Ertei­lung von Ket­ten­dul­dun­gen etwas ent­ge­gen­setzt – und es danach wei­ter gehen kann wie zuvor.

Hoher Preis für neuen Stichtag

Die Ver­schie­bung des Stich­ta­ges auf den 31. Okto­ber 2022 hat zudem einen hohen Preis: Die FDP hat im Gegen­zug eine restrik­ti­ve Ände­rung des § 25a Auf­ent­halts­ge­setz durch­ge­setzt. Die Blei­be­rechts­re­ge­lung des § 25a Auf­ent­halts­ge­setz dient– wie schon die gesetz­li­che Über­schrift belegt – dazu, gut inte­grier­ten Jugend­li­chen und Her­an­wach­sen­den (künf­tig: jun­gen Erwach­se­nen) gera­de wegen der in Deutsch­land erbrach­ten Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen ein Blei­be­recht zu gewäh­ren. Ver­langt § 25a Auf­ent­halts­ge­setz neben Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen wie bei­spiels­wei­se einen erfolg­rei­chen Schul­be­such bis­lang einen vier­jäh­ri­gen (künf­tig: drei­jäh­ri­gen) erlaub­ten, gedul­de­ten oder gestat­te­ten Auf­ent­halt im Bun­des­ge­biet und nur im Zeit­punkt der Ertei­lung der Auf­ent­halts­er­laub­nis den Besitz einer Dul­dung, müs­sen die jun­gen Leu­te nun eine wei­te­re Vor­aus­set­zung erfül­len: Sie müs­sen künf­tig in dem der Ertei­lung der Auf­ent­halts­er­laub­nis vor­an­ge­hen­den ein Jahr durch­weg gedul­det sein.

Selbst wenn ein Jugend­li­cher also bei­spiels­wei­se bereits län­ger als die ver­lang­te Vor­auf­ent­halts­zeit ein Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen hat und in die­ser Zeit gestat­tet war, soll der blo­ße Wech­sel in den gedul­de­ten Auf­ent­halt mit der Ableh­nung des Asyl­an­trags oder der Been­di­gung des Asyl­pro­zes­ses nicht mehr aus­rei­chen. Viel­mehr muss er zuerst noch eine Min­dest­dul­dungs­zeit von einem Jahr erreichen.

Behörden bekommen mehr Zeit für Abschiebungen

Hin­ter­grund die­ser For­de­rung – der die Koali­ti­ons­part­ner SPD und Grü­ne nach­ge­ge­ben haben – ist, dass die Aus­län­der­be­hör­den so nach Asyl­ver­fah­ren und gege­be­nen­falls Asyl­pro­zess ein Jahr lang Gele­gen­heit für auf­ent­halts­be­en­den­de Maß­nah­men erhal­ten, ehe die Blei­be­rechts­re­ge­lung grei­fen kann. Das heißt: Ein Jahr mehr, in dem die jun­gen Men­schen in der Angst leben müs­sen, abge­scho­ben zu wer­den. Nur wenn es poten­ti­ell Begüns­tig­te schaf­fen, die­sen Zeit­raum zu über­brü­cken, ohne dass sie abge­scho­ben wer­den, sol­len sie ein siche­res Blei­be­recht erhalten.

Die FDP begrün­det dies damit, dass »fal­sche Anrei­ze« ver­mie­den wer­den sol­len – frei­lich ohne zu benen­nen, wozu genau kei­ne fal­schen Anrei­ze geschaf­fen wer­den sol­len. Zur Durch­füh­rung eines Asyl­ver­fah­rens? Zu einer Kla­ge im Fal­le der Ableh­nung eines Asyl­an­trags, weil sich mit dem Gerichts­ver­fah­ren zugleich die Dau­er des Auf­ent­halts in Deutsch­land ver­län­gert? Eine sol­che Annah­me miss­bräuch­li­cher Kla­ge­er­he­bung wider­spricht rechts­staat­li­chen Grundsätzen.

Selbst­ver­ständ­lich muss abge­lehn­ten Asylbewerber*innen der Kla­ge­weg offen­ste­hen, um Ent­schei­dun­gen des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge gericht­lich über­prü­fen zu las­sen. Dafür spricht auch die hohe Erfolgs­quo­te vor Gericht: Im ers­ten Halb­jahr 2022 gaben die Gerich­te in 40 Pro­zent der Ent­schei­dun­gen den Geflüch­te­ten Recht und hoben die nega­ti­ve Ent­schei­dung des Bun­des­am­tes auf.

40%

der Geflüch­te­ten klag­ten erfolg­reich gegen feh­ler­haf­te Beschei­de des BAMFs im ers­ten Halb­jahr 2022

Neue Regelung im § 25a Aufenthaltsgesetz: Integration wird erschwert

Nimmt man den Ansatz des § 25a Auf­ent­halts­ge­setz, jun­gen Men­schen gera­de wegen der von ihnen erbrach­ten Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen ein Blei­be­recht zu gewäh­ren, ernst, darf der wei­te­re Auf­ent­halt in Deutsch­land nicht mehr davon abhän­gig gemacht wer­den, dass es ihnen gelingt, erst noch ein den Aus­län­der­be­hör­den für auf­ent­halts­be­en­den­de Maß­nah­men eröff­ne­tes Zeit­fens­ter zu über­brü­cken. Dies ist viel­mehr schäd­lich für die Inte­gra­ti­on, da die betrof­fe­nen jun­gen Men­schen über die besag­te Dau­er in dau­ern­der Angst vor Abschie­bun­gen leben müs­sen. Die­ses Damo­kles­schwert macht es ihnen noch viel schwe­rer als bis­her, Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen wie einen erfolg­rei­chen Schul­be­such fortzusetzen.

Potenziell von dem Chancen-Aufenthaltsrecht Begünstigte

In ihrem Gesetz­ent­wurf – in dem als Stich­tag noch vom 1. Janu­ar 2022 aus­ge­gan­gen wird – pro­gnos­ti­zier­te die Bun­des­re­gie­rung, dass nur 98.000 Men­schen (oder 40 Pro­zent der Gesamt­heit aller zum 31.12.2021 Gedul­de­ten) einen Antrag auf Ertei­lung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis nach dem Chan­cen-Auf­ent­halts­recht stel­len wer­den. Wei­ter ging die Bun­des­re­gie­rung davon aus, dass von die­sen Antragsteller*innen ledig­lich 33.000 Per­so­nen nach Ertei­lung der Auf­ent­halts­er­laub­nis auf Pro­be und deren Ablauf nach einem Jahr tat­säch­lich die Vor­aus­set­zun­gen auch für ein dau­er­haf­tes Blei­be­recht nach § 25a oder § 25b Auf­ent­halts­ge­setz erfül­len wür­den. Nach die­ser Pro­gno­se wür­den also nur 14 Pro­zent aller Gedul­de­ten den Sprung vom Chan­cen-Auf­ent­halts­recht in ein dau­er­haf­tes Blei­be­recht schaf­fen, die übri­gen wür­den mit­hin wie­der in den Sta­tus der Dul­dung zurückgefallen.

Wie stark sich dies durch die Ver­schie­bung des Stich­tags auf den 31. Okto­ber 2022 und die Ver­län­ge­rung der Gül­tig­keit des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts von einem Jahr auf 18 Mona­te ver­bes­sern wird, ist schwer zu bezif­fern. Die Gefahr bleibt, dass vie­le Men­schen nach dem Chan­cen-Auf­ent­halts­recht die Anfor­de­run­gen an ein Blei­be­recht, ins­be­son­de­re die ver­lang­te Iden­ti­täts­klä­rung und weit­ge­hen­de Siche­rung des Lebens­un­ter­halts, nicht erfül­len und zurück in die Dul­dung fallen.

Zähe Gesetzgebung beim Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Gesetz zum Chan­cen-Auf­ent­halts­recht wur­de in den letz­ten Mona­ten mehr­fach ver­zö­gert. Zunächst ver­ging fast ein hal­bes Jahr, ehe am 7. Mai 2022 ein ers­ter Refe­ren­ten­ent­wurf zu einem Gesetz zur Ein­füh­rung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts ver­öf­fent­licht wur­de, es folg­te die Betei­li­gung der Ver­bän­de. Fast drei Mona­te spä­ter, am 5. August 2022, leg­te die Bun­des­re­gie­rung ihren Gesetz­ent­wurf vor. Wie­der­um fast vier Mona­te spä­ter fand kürz­lich am Mon­tag, 28. Novem­ber, eine Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung statt. Nach der Tagung des Innen­aus­schus­ses des Bun­des­ta­ges am Diens­tag soll das Gesetz zur Ein­füh­rung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts am Frei­tag in zwei­ter und drit­ter Lesung im Bun­des­tag beschlos­sen wer­den. Im Anschluss wird der Bun­des­rat dann am 16. Dezem­ber über das Gesetz abstim­men. Wenn alles gut geht, wird das Gesetz schließ­lich vor­aus­sicht­lich am 1. Janu­ar 2023 – also erst über ein Jahr nach sei­ner Ankün­di­gung und genau ein Jahr nach dem ursprüng­lich avi­sier­ten Stich­tag 1. Janu­ar 2022 – in Kraft treten.

(pva)