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Wie hier am Grenzposten Kapitan Andreevo werden in Bulgarien alle irregulär Eingereisten inhaftiert, Aufnahme vom Dezember 2011. Foto: UNHCR/Gyula Sopronyi

Die EU-Kommission ist unzufrieden mit den halbherzigen Bemühungen der bulgarischen Regierung, das desolate Asylsystem des Landes wenigstens an EU-Mindeststandards anzugleichen. In einem Brief an den stellvertretenden bulgarischen Innenminister und die Leiterin der staatlichen Agentur für Flüchtlinge findet ein hoher EU-Beamter deutliche Worte.

Das  Asyl­sys­tem in Bul­ga­ri­en sei noch immer sehr man­gel­haft und umfang­rei­che Ver­bes­se­run­gen sei­en drin­gend erfor­der­lich, so der Mit­ar­bei­ter der Gene­ral­di­rek­ti­on Migra­ti­on und Inne­res in sei­nem Brand­brief. Das PRO ASYL vor­lie­gen­de, eng­lisch­spra­chi­ge Doku­ment lis­tet sys­te­ma­tisch gro­be Män­gel im bul­ga­ri­schen Asyl­sys­tem auf und kri­ti­siert vor allem die schlep­pen­de Imple­men­tie­rung vie­ler bereits ange­mahn­ter Ver­bes­se­run­gen. Das Schrei­ben nimmt vor allem auf die AIDA-Län­der­be­rich­te (Asyl­um Infor­ma­ti­on Data­ba­se) zu Bul­ga­ri­en Bezug und lie­fert wich­ti­ge Erkennt­nis­se bei dro­hen­den Dub­lin-Über­stel­lun­gen nach Bulgarien.

Abschiebestopp nach Bulgarien!

Obwohl unter ande­rem PRO ASYL seit Jah­ren immer wie­der auf den men­schen­ver­ach­ten­den Umgang mit Flücht­lin­gen in Bul­ga­ri­en auf­merk­sam macht, Schutz­su­chen­de von unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung bis hin zu Fol­ter berich­ten und alle irre­gu­lär ein­rei­sen­den Per­so­nen in Bul­ga­ri­en sys­te­ma­tisch inhaf­tiert wer­den, gibt es nach wie vor kei­nen offi­zi­el­len Abschie­be­stopp in das Bal­kan­land. Auch deut­sche Ver­wal­tungs­ge­rich­te ver­hin­dern immer wie­der Über­stel­lun­gen von Asyl­su­chen­den und aner­kann­ten Flücht­lin­gen nach Bul­ga­ri­en mit Hin­weis auf die ihnen dort dro­hen­de unmensch­li­che exis­tenz­be­dro­hen­de Behand­lung. Im ers­ten und zwei­ten Quar­tal 2017 wur­den den­noch 69 Men­schen im Rah­men der Dub­lin-Ver­ord­nung aus Deutsch­land nach Bul­ga­ri­en über­stellt. Dies geht aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine klei­ne Anfra­ge meh­re­rer Abge­ord­ne­ter der LINKEN vom 28. August 2017 hervor.

Schutz von Minderjährigen unzureichend

In dem oben genann­ten Schrei­ben kri­ti­siert der EU-Beam­te vor allem die Unter­brin­gung und den unzu­rei­chen­den Schutz unbe­glei­te­ter Min­der­jäh­ri­ger durch die bul­ga­ri­schen Behör­den: Die Plät­ze in spe­zi­el­len Unter­künf­ten sei­en nicht aus­rei­chend und die adäqua­te Betreu­ung durch pro­fes­sio­nel­le Sozi­al­ar­bei­ter sei nicht sicher­ge­stellt. Auch die Unter­brin­gung von Min­der­jäh­ri­gen in sepa­ra­ten Abschnit­ten gemein­sam mit Erwach­se­nen wer­de dem Vor­rang des Kin­des­wohls nicht gerecht und bie­te kei­nen aus­rei­chen­den Schutz. Gene­rell sei­en die Bedin­gun­gen in den Auf­nah­me­zen­tren schlecht, vor allem die Ver­fah­ren zur Iden­ti­fi­zie­rung beson­ders schutz­be­dürf­ti­ger Per­so­nen funk­tio­nier­ten in der Pra­xis nicht.

Systematische Inhaftierung verstößt gegen EU-Recht

Auch die sys­te­ma­ti­sche Inhaf­tie­rung von Flücht­lin­gen wider­spre­che der EU-Richt­li­nie über die Auf­nah­me­be­din­gun­gen für Schutz­su­chen­de, so die Kri­tik. Die Gesund­heits­ver­sor­gung in den Haft­an­stal­ten sei unzu­rei­chend. In der geschlos­se­nen Haft­an­stalt Bus­mant­si in der Nähe der Haupt­stadt Sofia bei­spiels­wei­se sei nur ein ein­zi­ger Arzt für alle dort inhaf­tier­ten Asyl­su­chen­den zustän­dig und nur ein- oder zwei­mal pro Woche vor Ort. Auch hät­ten die Inhaf­tier­ten kaum Zugang zu recht­li­cher Bera­tung und wenn, fehl­ten häu­fig die Dol­met­scher. Gäbe es kei­ne Nicht-Regie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, die ein­sprin­gen, hät­ten die Inhaf­tier­ten kaum die Mög­lich­keit, Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen, so die Kri­tik der EU.

Auffallend geringe Anerkennungsquote afghanischer Schutzsuchender

Kri­tisch kom­men­tiert die Kom­mis­si­on auch die bul­ga­ri­sche Aner­ken­nungs­pra­xis afgha­ni­scher Schutz­su­chen­der. Wäh­rend deren Aner­ken­nungs­quo­te im EU-Durch­schnitt im Jahr 2016 bei 56 Pro­zent lag, erhiel­ten in Bul­ga­ri­en nur 2,5 Pro­zent aller afgha­ni­schen Antrags­stel­ler Schutz. Der EU-Beam­te stellt in die­sem Zusam­men­hang klar, dass jeder Asyl­an­trag indi­vi­du­ell und auf­grund aktu­el­ler und ver­läss­li­cher Her­kunfts­land­in­for­ma­tio­nen ent­schie­den wer­den muss und kei­nes­wegs allein auf­grund natio­na­ler Zugehörigkeit.

mfe/mlj