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Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Foto: Jonas Bickmann / PRO ASYL

Mit irreführenden Informationen und Verweis auf ein ominöses Unterstützungsprogramm drängt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktuell Asylsuchende, die zuvor in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt wurden, zur »freiwilligen« Ausreise. Was hinter dem Programm steckt, ist völlig unklar. Wir dokumentieren, was bisher bekannt ist.

Eine Flücht­lings­an­er­ken­nung in Grie­chen­land ist oft­mals nicht sehr viel mehr wert als das Papier, auf das sie gedruckt wur­de: Flücht­lin­ge wer­den von den Behör­den unmit­tel­bar nach ihrer Aner­ken­nung mit­tel­los und ohne Unter­stüt­zung auf die Stra­ße gesetzt, Zugang zu Sozi­al­leis­tun­gen haben sie in aller Regel nicht. Vie­le von ihnen sehen sich daher gezwun­gen, wei­ter in ande­re euro­päi­sche Län­der zu flie­hen und dort erneut Asyl zu bean­tra­gen. In Deutsch­land haben im letz­ten Jahr laut Sta­tis­tik des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) 25.112 Men­schen einen Asyl­an­trag gestellt, die zuvor in Grie­chen­land als Flücht­lin­ge aner­kannt wurden.

25.112

Men­schen kamen 2024 über Grie­chen­land nach Deutschland

Die­se soge­nann­te Sekun­där­mi­gra­ti­on von Flücht­lin­gen, ins­be­son­de­re aus Grie­chen­land, ist der Bun­des­re­gie­rung schon lan­ge ein Dorn im Auge. Nun greift das BAMF auf eine per­fi­de Stra­te­gie zurück, um aner­kann­te Flücht­lin­ge aus Grie­chen­land zur Aus­rei­se zu bewe­gen: Flä­chen­de­ckend erhal­ten Asyl­su­chen­de mit Aner­ken­nung in Grie­chen­land schrift­li­che Auf­for­de­run­gen, sich für ein Unter­stüt­zungs­pro­gramm in Grie­chen­land zu regis­trie­ren. Das Schrei­ben ergeht unge­ach­tet des Ver­fah­rens­stands und der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on der Betrof­fe­nen, vie­le gera­ten in Panik. Das Absur­de: Es bleibt völ­lig unklar, um was für ein Pro­gramm es sich genau han­delt, wer dafür anspruchs­be­rech­tigt ist und wel­che kon­kre­ten Leis­tun­gen im Rah­men eines sol­chen Pro­gramms erbracht wer­den können.

Immer mehr Abschiebebescheide nach strittigen Gerichtsurteilen

Ange­sichts des Elends, in dem aner­kann­te Flücht­lin­ge in Grie­chen­land lan­den, war sich die deut­sche Recht­spre­chung bis­her weit­ge­hend einig, dass eine Abschie­bung nach Grie­chen­land men­schen­rechts­wid­rig wäre und daher nie­mand dort­hin abge­scho­ben wer­den darf. Nach zwei Urtei­len des hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs von August 2024 gibt es immer mehr Gerich­te, die die Auf­fas­sung ver­tre­ten, dass zumin­dest jun­ge, gesun­de und allein­ste­hen­de Män­ner nach Grie­chen­land abge­scho­ben wer­den dür­fen. Das infa­me Argu­ment: Jun­ge erwerbs­fä­hi­ge Män­ner sei­en in der Lage, sich in den kata­stro­pha­len grie­chi­schen Ver­hält­nis­sen durch irre­gu­lä­re Jobs in der »Schat­ten­wirt­schaft« über Was­ser zu hal­ten. Gegen bei­de Urtei­le wur­de Revi­si­on beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­legt, die münd­li­che Ver­hand­lung ist für den 16. April 2025 angesetzt.

Ange­sichts des Elends, in dem aner­kann­te Flücht­lin­ge in Grie­chen­land lan­den, war sich die deut­sche Recht­spre­chung bis­her weit­ge­hend einig, dass eine Abschie­bung nach Grie­chen­land men­schen­rechts­wid­rig wäre.

Auch das BAMF hat in den letz­ten Jah­ren in aller Regel ent­schie­den, dass eine Abschie­bung nach Grie­chen­land men­schen­rechts­wid­rig wäre, und hat in den ent­spre­chen­den Fäl­len ein regu­lä­res Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land durch­ge­führt. Die erwähn­ten Urtei­le des hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs von August 2024 hat das BAMF aber offen­bar als Ein­la­dung ver­stan­den, die eige­ne Ent­schei­dungs­pra­xis radi­kal zu ändern: Wäh­rend das BAMF noch im ers­ten Halb­jahr 2024 nur 3,6 Pro­zent der Asyl­su­chen­den mit Flücht­lings­an­er­ken­nung aus Grie­chen­land für ein deut­sches Asyl­ver­fah­ren ablehn­te und mit einem soge­nann­ten Dritt­staa­ten­be­scheid die Abschie­bung nach Grie­chen­land androh­te, hat sich das Ver­hält­nis zwi­schen Juli und Okto­ber 2024 umge­kehrt: Mit 87,1 Pro­zent haben fast neun von zehn Asyl­su­chen­den mit Aner­ken­nung in Grie­chen­land, bei denen das BAMF eine Ent­schei­dung getrof­fen hat, einen Abschie­bungs­be­scheid für Grie­chen­land erhal­ten. In 22.500 Ver­fah­ren stand Ende Okto­ber 2024 eine Ent­schei­dung noch aus. Deutsch­land hat in den ers­ten neun Mona­ten des letz­ten Jah­res 109 Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge nach Grie­chen­land abge­scho­ben – die meis­ten davon ver­mut­lich Men­schen mit grie­chi­scher Flüchtlingsanerkennung.

Druck zur Ausreise verpackt als »Reiseprospekt«  – Das Anschreiben im Überblick

Das Schrei­ben, mit dem das BAMF aner­kann­te Flücht­lin­ge aus Grie­chen­land nun unter Druck setzt, klingt auf den ers­ten Blick wie ein Rei­se­pro­spekt: Rück­kehr­be­rei­te Asyl­su­chen­de wür­den im Rah­men eines Unter­stüt­zungs­pro­gramms vom Flug­ha­fen abge­holt und eine Unter­kunft inklu­si­ve Voll­ver­pfle­gung für bis zu vier Mona­te erhal­ten. Dar­über hin­aus wür­den sie indi­vi­du­el­le Bera­tung, Sprach­kur­se und Unter­stüt­zung bei der Inte­gra­ti­on in den grie­chi­schen Arbeits­markt erhalten.

Am Ende des Schrei­bens befin­det sich ein QR-Code, der für die Anmel­dung zu dem Pro­gramm zu einem Online-Fra­ge­bo­gen führt, damit im nächs­ten Schritt von Behör­den­sei­te geprüft wer­den kann, ob die Vor­aus­set­zun­gen zur Teil­nah­me vor­lie­gen. Das BAMF bit­tet dar­um, den Online-Fra­ge­bo­gen inner­halb von einer Woche nach Erhalt des Schrei­bens aus­zu­fül­len. Dass dies nur optio­nal und kei­nes­falls ver­pflich­tend ist, geht für vie­le aus dem Schrei­ben nicht deut­lich genug hervor.

PRO ASYL lie­gen meh­re­re Schrei­ben an Per­so­nen vor, die sich noch im Asyl­ver­fah­ren befin­den und bei denen das BAMF noch kei­ne Ent­schei­dung getrof­fen hat – dar­un­ter auch beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Men­schen wie bei­spiels­wei­se allein­er­zie­hen­de Müt­ter mit klei­nen Kindern.

Das Schrei­ben, das in vie­len Fäl­len wie ein Abschie­be­be­scheid im gel­ben Brief per Post­zu­stel­lungs­ur­kun­de gegen Emp­fangs­be­stä­ti­gung ver­schickt wird, wird nicht »nur« an aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen ver­schickt. PRO ASYL lie­gen meh­re­re Schrei­ben an Per­so­nen vor, die sich noch im Asyl­ver­fah­ren befin­den und bei denen das BAMF noch kei­ne Ent­schei­dung getrof­fen hat – dar­un­ter auch beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Men­schen wie bei­spiels­wei­se allein­er­zie­hen­de Müt­ter mit klei­nen Kin­dern. In die­sen Fäl­len sug­ge­riert das BAMF, dass »aller Vor­aus­sicht nach« mit der Ableh­nung des Asyl­an­trags zu rech­nen sei. Gegen­über der Recher­che­platt­form »Frag­Den­Staat« hat das BAMF die­se Pra­xis inzwi­schen bestä­tigt.

Das Schrei­ben führt zu gro­ßer Ver­un­si­che­rung bei den betrof­fe­nen Asyl­su­chen­den, weil es den Ein­druck ver­mit­telt, dass sie kei­ne Chan­ce haben, in Deutsch­land zu blei­ben. Statt­des­sen wer­den sie unter Druck gesetzt, inner­halb von sie­ben Tagen zu ent­schei­den, ob sie »frei­wil­lig« nach Grie­chen­land zurückkehren.

Integrationsprogramm HELIOS+: Ein Tropfen auf den heißen Stein

Das BAMF-Schrei­ben bewirbt ein Unter­stüt­zungs­pro­gramm namens HELIOS+: Die Schrei­ben sind nicht nur unter­zeich­net von einem »HELIOS+ Unter­stüt­zungs­team«, das BAMF hat sogar die Mail­adres­se helios@bamf[dot]bund[dot]de für wei­ter­füh­ren­de Fra­gen eingerichtet.

Tat­säch­lich gibt es seit eini­gen Tagen in Grie­chen­land ein Inte­gra­ti­ons­pro­gramm namens HELIOS+. Es ist am 6. Febru­ar 2025 ange­lau­fen und wur­de bei sei­ner öffent­li­chen Vor­stel­lung vom grie­chi­schen Migra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um groß­spu­rig als »Best-Prac­ti­ce-Pro­gramm« prä­sen­tiert. Kofi­nan­ziert mit Mit­teln aus dem euro­päi­schen Sozi­al­fonds ESF+ soll es für den Zeit­raum 2025 bis 2028 das bis­he­ri­ge HELI­OS-Pro­gramm erset­zen, was in den letz­ten Jah­ren das ein­zi­ge staat­li­che Inte­gra­ti­ons­pro­gramm in Grie­chen­land war und Ende 2024 aus­ge­lau­fen ist. Aner­kann­te Flücht­lin­ge, die die Vor­aus­set­zun­gen für die Auf­nah­me in das HELI­OS-Pro­gramm erfüll­ten, konn­ten Inte­gra­ti­ons­kur­se, Unter­stüt­zung bei der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on und unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen für eini­ge Mona­te auch Miet­zu­schüs­se erhal­ten, wenn sie eigen­stän­dig eine Woh­nung gefun­den und ange­mie­tet hat­ten. Eine Unter­brin­gung war über das HELI­OS-Pro­gramm nicht mög­lich, Rückkehrer*innen aus ande­ren Län­dern waren in aller Regel von der Teil­nah­me am Heli­os-Pro­gramm aus­ge­schlos­sen.

Ein paar grund­le­gen­de Infos zu dem jet­zi­gen Nach­fol­ge­pro­gramm HELIOS+ sind auf der Web­site der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM) in Grie­chen­land zu fin­den, die das Pro­gramm mit eini­gen Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen umset­zen soll. Einen genaue­ren Über­blick über kon­kre­te Leis­tun­gen und Umfang von HELIOS+ bie­ten die Ver­ga­be­ent­schei­dun­gen zu dem Pro­gramm, die das grie­chi­sche Migra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um für die ein­zel­nen Regio­nen ver­öf­fent­licht hat:

Kapa­zi­tät Heli­os+ (Per­so­nen) Öffent­li­che För­de­rung (Mio.)
Atti­ka 1.650 26,2
Zen­tral­ma­ke­do­ni­en 575 10
West­ma­ke­do­ni­en 148 2,6
Ostmakedonien/Thrakien 130 3,6
Mit­tel­grie­chen­land 100 1,8
Thes­sa­li­en 150 3,5
Kre­ta 560 12
Pelo­pon­nes 200 2,4
West­grie­chen­land 290 5,1
Nörd­li­che Ägäis 280 5,1
Süd­li­che Ägäis 210 3,9
Ioni­sche Inseln 30 0,6
Gesamt 4.323 76,8

Aus den Ver­ga­be­ent­schei­dun­gen ergibt sich, dass HELIOS+ über einen Zeit­raum von vier Jah­ren ins­ge­samt 4.323 Men­schen Unter­stüt­zung bie­ten kann – gera­de ein­mal etwas mehr als 1.000 Per­so­nen pro Jahr! Dabei ist das Pro­gramm nicht nur für aner­kann­te Flücht­lin­ge gedacht, son­dern auch für Men­schen mit vor­über­ge­hen­dem Schutz, also Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne. Bedenkt man, dass allei­ne im Jahr 2024 in Grie­chen­land 40.237 Per­so­nen inter­na­tio­na­len Schutz – also Flücht­lings­an­er­ken­nung oder sub­si­diä­ren Schutz – erhal­ten haben und zum Ende des letz­ten Jah­res 83.895 Per­so­nen eine Auf­ent­halts­er­laub­nis als inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te hat­ten und es wei­te­re 32.572 Men­schen mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis zum vor­über­ge­hen­den Schutz in Grie­chen­land gibt, wird deut­lich: HELIOS+ ist ein Trop­fen auf den hei­ßen Stein. Nur ein ver­schwin­dend gerin­ger Bruch­teil der aner­kann­ten Flücht­lin­ge wird von die­sem Pro­gramm pro­fi­tie­ren kön­nen. Allein anhand der Zah­len ist abseh­bar, dass die voll­mun­di­gen Ver­spre­chen zu HELIOS+ nicht ein­ge­hal­ten wer­den können.

Bei den kon­kre­ten Leis­tun­gen, die zukünf­tig über HELIOS+ erbracht wer­den sol­len, fällt auf, dass sich HELIOS+ nicht von dem Vor­gän­ger­pro­gramm HELIOS zu unter­schei­den scheint. Der ein­zi­ge Unter­schied laut Ver­ga­be­ent­schei­dun­gen: Die Leis­tun­gen sol­len bis zu 18 Mona­te statt wie bis­her nur für 12 Mona­te gewährt wer­den kön­nen. Im Wider­spruch dazu ist in der Pres­se­er­klä­rung des grie­chi­schen Migra­ti­ons­mi­nis­te­ri­ums zur Vor­stel­lung des Pro­gramms aller­dings wei­ter­hin von einem Zeit­raum von 12 Mona­ten die Rede. Eine Unter­kunft wird HELIOS+ nicht bie­ten. Wer genau Anspruch auf Teil­nah­me an HELIOS+ haben wird, ist aktu­ell noch nicht bekannt.

PRO ASYL hat nachgefragt: Es gibt keine Vereinbarung mit Griechenland

Da das BAMF in dem Schrei­ben behaup­tet, dass es mit grie­chi­schen Behör­den koope­rie­ren wür­de, um rück­kehr­be­rei­ten Asyl­su­chen­den »den Neu­an­fang in Grie­chen­land zu erleich­tern«, hat PRO ASYL sowohl beim BAMF als auch beim Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern und für Hei­mat (BMI) nach den kon­kre­ten Ver­ein­ba­run­gen und mög­li­chen Absichts­er­klä­run­gen gefragt, die zu dem Pro­gramm Heli­os+ und mög­li­cher­wei­se wei­te­ren Unter­stüt­zungs­pro­gram­men mit grie­chi­schen Behör­den und der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM) geschlos­sen wur­den. Die fast gleich­lau­ten­de Ant­wort bei­der Stel­len (sie­he hier und hier): Es gibt kei­ne Ver­ein­ba­run­gen und Absichts­er­klä­run­gen mit grie­chi­schen Behör­den oder IOM – weder zu Heli­os+ noch zu ande­ren Unter­stüt­zungs­pro­gram­men. Das BAMF weist ergän­zend dar­auf hin, dass es sich bei Heli­os+ um ein rein grie­chi­sches Inte­gra­ti­ons­pro­gramm handelt.

Völlige Intransparenz: Wer darf teilnehmen, was sind die Leistungen?

Der SPIEGEL berich­tet von einem inter­nen Schrei­ben aus dem BAMF, in dem von einem »Über­brü­ckungs­pro­gramm« die Rede ist, über das Rückkehrer*innen unter­stützt wer­den sol­len, um dann spä­ter in HELIOS+ auf­ge­nom­men zu wer­den. Die­ses Pro­gramm soll im ers­ten Jahr von der EU-Kom­mis­si­on finan­ziert wer­den, danach soll die grie­chi­sche Regie­rung die Finan­zie­rung über­neh­men. Ziel­grup­pe in Deutsch­land sei­en »allein­ste­hen­de und erwerbs­fä­hi­ge Per­so­nen zwi­schen 19 und 49 Jah­ren, deren Schutz­er­tei­lung in Grie­chen­land höchs­tens zwei Jah­re zurückliegt«.

Das inter­ne Schrei­ben aus dem BAMF ist bis­her nicht ver­öf­fent­licht wor­den. Auf Nach­fra­gen von »Frag­Den­Staat« hat das grie­chi­sche Migra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um nicht reagiert. Ein paar detail­lier­te­re Infor­ma­tio­nen sind der Ant­wort der BAMF-Pres­se­stel­le an »Frag­Den­Staat« zu entnehmen:

PRO ASYL ist aktu­ell kein Fall einer Per­son bekannt, der nach Über­mitt­lung des Online-Fra­ge­bo­gens an das BAMF mit­ge­teilt wur­de, dass sie die Vor­aus­set­zun­gen zur Teil­nah­me an dem Unter­stüt­zungs­pro­gramm erfüllt.

Ziel des Über­brü­ckungs­pro­gramms sei es, Rückkehrer*innen bei der »Auf­nah­me in das (Haupt-)Integrationsprogramm HELIOS+ zu unter­stüt­zen«. Im Rah­men des Pro­gramms sei­en »grund­le­gen­de Leis­tun­gen wie Unter­kunft, Ver­pfle­gung und Sozi­al­be­ra­tung sicher­ge­stellt«. Teil­nah­me­be­rech­tigt für das Über­brü­ckungs­pro­gramm sei­en Per­so­nen, die »die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen zum Inte­gra­ti­ons­pro­gramm HELIOS+ erfül­len und zuvor noch nicht voll­um­fas­send von HELI­OS-Leis­tun­gen pro­fi­tiert haben«.

Wei­ter erläu­tert die BAMF-Pres­se­stel­le, dass das Online-For­mu­lar kei­ne Regis­trie­rung für HELIOS+ dar­stel­le. Es die­ne ledig­lich dazu, »Per­so­nen zu iden­ti­fi­zie­ren, die nach Grie­chen­land zurück­keh­ren möch­ten und die Kri­te­ri­en des Über­brü­ckungs­pro­jekts erfül­len«. Inter­es­san­ter­wei­se führt das BAMF selbst eine »Vor­prü­fung« durch, ob jemand teil­nah­me­be­rech­tigt für das Über­brü­ckungs­pro­jekt ist. Im Anschluss dar­an prü­fe dann die grie­chi­sche Sei­te, ob »eine Per­son im Hin­blick auf die Auf­nah­me in das HELIOS+ Pro­gramm und dem­entspre­chend auf das Über­brü­ckungs­pro­gramm för­der­fä­hig ist«. Eine Garan­tie der grie­chi­schen Sei­te, dass Rückkehrer*innen nach Ablauf des Über­brü­ckungs­pro­gramms auch in das HELIOS+ Pro­gramm auf­ge­nom­men wer­den, ergibt sich aus der Ant­wort der BAMF-Pres­se­stel­le nicht.

In den weni­gen uns bekann­ten Fäl­len, in denen Asyl­su­chen­de das Online-For­mu­lar aus­ge­füllt haben, hat das »HELIOS+ Unter­stüt­zungs­team« beim BAMF den Per­so­nen jeweils ohne Begrün­dung per E‑Mail mit­ge­teilt, dass sie »die Vor­aus­set­zun­gen für die Teil­nah­me am aktu­el­len Unter­stüt­zungs­pro­gramm in Grie­chen­land nicht erfül­len«. PRO ASYL ist aktu­ell kein Fall einer Per­son bekannt, der nach Über­mitt­lung des Online-Fra­ge­bo­gens an das BAMF mit­ge­teilt wur­de, dass sie die Vor­aus­set­zun­gen zur Teil­nah­me an dem Unter­stüt­zungs­pro­gramm erfüllt.

Alles nur ein großer Bluff?

Was bleibt am Ende des Tages übrig von der Unter­stüt­zung, die das BAMF in sei­nen Schrei­ben den Asyl­su­chen­den bei einer Rück­kehr nach Grie­chen­land in Aus­sicht stellt? Da die kon­kre­ten Vor­aus­set­zun­gen für HELIOS+ nicht bekannt sind, bleibt aktu­ell auch unklar, wer an dem Über­brü­ckungs­pro­gramm teil­neh­men kann. Auch ein Leis­tungs­ka­ta­log des Über­brü­ckungs­pro­gramms ist nicht ein­seh­bar – Vor­aus­set­zun­gen der Teil­nah­me und die gewähr­ten Leis­tun­gen blei­ben eben­so intrans­pa­rent wie das gan­ze Ver­fah­ren. Klar ist jedoch: Ange­sichts der extrem begrenz­ten Kapa­zi­tä­ten von HELIOS+ wird auch das Über­brü­ckungs­pro­gramm nicht in gro­ßem Maß­stab Unter­stüt­zung bie­ten können.

(ame)