22.01.2013
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Gefängnisausbruch auf die traditionelle Tour: <a href="http://www.flickr.com/photos/kaptainkobold/245449820/">Szene aus dem "Bekonscot Model Village", fotografiert von "Kaptain Kobold" (flickr / cc BY-NC-SA 2.0)</a>

Nicht nur legitim, sondern sogar legal: In Griechenland und Italien kamen zwei Gerichte zu einem ungewöhnlichen Ergebnis: Sie werteten den Widerstand von Flüchtlingen gegen willkürliche Inhaftierung unter unmenschlichen Bedingungen als legale Selbstverteidigung.

“Eine dem Angriff ent­spre­chen­de Ver­tei­di­gung”, so beur­teil­te das Gericht Cro­to­ne am 12.12.den Pro­test von drei Migran­ten aus Tune­si­en, Alge­ri­en und Marok­ko, die vom 9. bis zum 15.10.2012 auf dem Dach der Abschie­bungs­haft Capo Riz­zu­to (Kala­bri­en) pro­tes­tiert und sich gegen die Poli­zei gewehrt hat­ten. Es sei eine gerecht­fer­tig­te Ver­tei­di­gung von Men­schen gewe­sen, die ohne irgend­ei­nen Grund inhaf­tiert wor­den sei­en, so der Rich­ter. Für den Rich­ter sei­en die Inhaf­tier­ten dazu “gezwun­gen wor­den”, Straf­ta­ten wie Sach­be­schä­di­gung und Wider­stand gegen die Staats­ge­walt zu bege­hen, da sie unge­recht­fer­tigt ihrer Frei­heit beraubt wor­den sei­en. Ita­lie­ni­sche Medi­en­be­rich­te fin­den sich dazu hier und hier.  

In Grie­chen­land sprach ein Gericht in Igo­u­me­nit­sa 15 Migran­ten frei, die aus der Haft in einer Poli­zei­sta­ti­on von Thes­pro­tia aus­ge­bro­chen waren. Ange­sichts der dort herr­schen­den men­schen­un­wür­di­gen Haft­be­din­gun­gen sah das Gericht den Aus­bruch als gerecht­fer­tigt an. Die 15 Betrof­fe­nen waren laut Anga­ben des Gerichts in einem 15 Qua­drat­me­ter gro­ßen Zim­mer fest­ge­hal­ten wor­den, in dem es kein flie­ßend Was­ser, kei­ne Bet­ten und nicht aus­rei­chend Platz zum lie­gen gab. Die Betrof­fe­nen hat­ten über Mona­te kei­nen Zugang zu Duschen oder fri­scher Klei­dung und muss­ten 24 Stun­den am Tag in der klei­nen Zel­le aus­har­ren – auf­grund der Haft­be­din­gun­gen lit­ten vie­le von ihnen unter Para­si­ten und teils gar unter Typhus-Infek­tio­nen.  Auch wenn der Aus­bruch rechts­wid­rig gewe­sen sei, könn­te der Ver­such, ihr Leben und ihre Gesund­heit zu ret­ten, nicht als Straf­tat gewer­tet wer­den, so das Gericht.

 „Scho­ckie­ren­de Orte“: UN-Son­der­be­richt­erstat­ter besucht grie­chi­sche Flücht­lings-Haft­la­ger (05.12.12)

 Grie­chen­land erhöht Haft­dau­er für Flücht­lin­ge auf 12 Mona­te  (12.11.12)