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Aus drei mach fünf: Täuschung im Gesetzgebungsverfahren
So gerät Gesetzgebung zur Farce: Die Bundesregierung will Balkanstaaten als „sichere Herkunftsländer“ einstufen. Für das entsprechende Gesetzgebungsverfahren hatte sie mehrere Organisationen um eine Stellungnahme gebeten. Da ging es noch um Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Jetzt stehen plötzlich auch Albanien und Montenegro auf der Liste.
Die Frist war knapp bemessen: Am 20. Februar 2014 hatte das Bundeseinnenministerium Nichtregierungsorganisationen und das UNHCR gebeten, binnen einer Woche Stellung zu nehmen zu einem äußerst problematischen Gesetzentwurf. Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien sollten dem Entwurf nach zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden, um Flüchtlinge aus diesen Ländern – vor allem dort schwer diskriminierte Roma – schnell wieder abschieben zu können.
Wer Argumenten zugänglich ist, setzt keine Wochenfrist für eine Frage, die verfassungsrechtlich und bezüglich der Situation in den genannten Staaten schwierig ist. Dennoch nahmen PRO ASYL, das UNHCR und andere Verbände fristgerecht Stellung.
Doch wie wenig dem Bundesinnenministerium an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem UNHCR und den Nichtregierungsorganisationen lag, zeigt sich nun auch darin, dass diese wenige Tage später den Medien entnehmen, dass nun auch Albanien und Montenegro nach den Vorstellungen des Bundesinnenministers sichere Herkunftsstaaten sein sollen.
Dabei war schon der auf Mazedonien, Serbien und Bosnien beschränkte Referentenentwurf ein unseriöses Machwerk, mit dem jeder gesetzgeberische Mindeststandard an Begründungen unterschritten wurde. Verfassungsrechtliche Maßstäbe wurden außer Acht gelassen, als habe sich das Bundesverfassungsgericht zum Thema niemals geäußert.
Eine konkrete Auseinandersetzung mit der Menschenrechtslage in den drei Staaten findet sich ebensowenig wie die Auswertung einer Vielzahl von Berichten der Nichtregierungsorganisationen. Sie belegen ein Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen in den drei Staaten, die deren Einordnung als „sichere Herkunftsstaaten“ als völlig unmöglich erscheinen lässt.
Die gesetzgeberischen Anforderungen sind noch nicht im Mindesten erfüllt, da will das Bundesinnenministerium das Gesetzesvorhaben bereits auf Albanien und Montenegro erweitern – offenbar ganz nach dem Motto: „Wenn wir schon mal dabei sind, erklären wir die ganze Region für sicher.“ So wird Gesetzgebung zur Farce – und die Verbändebeteiligung zum Feigenblatt. Wer Gesetzgebung als populistischen Schnellschuss hinnimmt, wenn es um das Asylrecht geht, muss sich nicht wundern, wenn solche Methoden morgen auf andere Bereiche der Gesetzgebung übergreifen.
Update: PRO ASYL-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (vom 28.3.2014; löst den o.g. Referentenentwurf ab)
Gericht spricht Roma aus Serbien Schutz zu (28.04.14)
8. April – Internationaler Tag der Roma (08.04.14)
Wie die Bundesregierung Roma von fairen Asylverfahren ausschließen will (06.03.14)
Roma in Serbien – Von wegen „sicherer Herkunftsstaat“ (10.12.13)
Große Koalition gegen Roma-Flüchtlinge: die Politik der Null-Anerkennung steht (27.11.13)