Zum „Kampf gegen Schleuserbanden“ werden nun NATO-Militärboote unter deutscher Führung in die Ägäis entsendet. Ein weiterer Bruch der Menschenrechte von Flüchtlingen droht.

Nach­dem der schmut­zi­ge Deal mit dem tür­ki­schen Prä­si­den­ten Erdo­gan offen­bar noch nicht die gewünsch­ten Ergeb­nis­se zeigt, wird nun ein wei­te­rer Akteur ins Boot geholt: „Auf Bit­ten meh­re­rer Staa­ten“ betei­ligt sich nun die NATO mit mili­tä­ri­schen Mit­teln an der Abschot­tung Euro­pas. Offi­zi­ell dient der Ein­satz, wie auch die euro­päi­sche Mis­si­on „EUNAFVOR Med“ vor der Küs­te Nord­afri­kas, der „Schlep­per­be­kämp­fung“, die Boo­te sol­len Auf­klä­rungs- und Über­wa­chungs­auf­ga­ben übernehmen.

Aus­he­be­lung des Flücht­lings­rechts auf kal­tem Weg

In der Rea­li­tät will man errei­chen, dass die Flucht­we­ge durch die Tür­kei nach Euro­pa blo­ckiert wer­den. Flücht­lin­ge sol­len noch auf tür­ki­schem Gebiet an der wei­te­ren Flucht gehin­dert wer­den. Das wird auch zu Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen füh­ren – sobald grie­chi­sches Gebiet erreicht ist, sind Zurück­wei­sun­gen und soge­nann­te „Push-Backs“ illegal.

Ange­sichts sol­cher Maß­nah­men sind die aktu­el­len Äuße­run­gen aus der EU-Kom­mis­si­on blan­ker Hohn: In Hin­blick auf die Zehn­tau­sen­den Men­schen, die aus Alep­po geflo­hen sind und momen­tan an der tür­ki­schen Gren­ze aus­har­ren, erin­ner­te die EU-Außen­be­auf­trag­te Mog­he­ri­ni die Tür­kei an ihre „mora­li­sche und recht­li­che Pflicht“, Schutz­su­chen­den zu hel­fen. Die eige­ne Ver­ant­wor­tung möch­te man aber offen­bar abge­ben – um dabei den Anschein der Lega­li­tät zu wah­ren, soll die Tür­kei nun auch zum „siche­ren Dritt­staat“ erklärt werden.

Die Tür­kei ist kein „siche­rer Drittstaat“

Schutz­su­chen­den dro­hen in der Tür­kei Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen: Miss­hand­lun­gen, will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen und sogar Abschie­bun­gen in die Kri­sen­re­gio­nen, z.B. Syri­en und Irak. Und die Tür­kei kann kein „siche­rer Dritt­staat“ sein, denn die­se Ein­stu­fung kann nur bei Staa­ten vor­ge­nom­men wer­den, in denen die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on unein­ge­schränkt gilt. Die Tür­kei hat die GFK zwar rati­fi­ziert, behält aber bis heu­te den soge­nann­ten geo­gra­phi­schen Vor­be­halt bei: Nur Schutz­su­chen­de aus Euro­pa kön­nen von der Tür­kei selbst als Flücht­lin­ge aner­kannt wer­den. Alle ande­ren haben in der Tür­kei kei­ne Aus­sicht auf einen Flücht­lings­sta­tus, kei­ne sozia­le Unter­stüt­zung, kaum Zugang zum Arbeits­markt oder zum Gesundheitssystem.

Die EU will die Tür­kei zum Flücht­lings­la­ger Euro­pas machen

Das Kon­zept der EU ist rea­li­täts­fern: Eine Staa­ten­ge­mein­schaft mit 550 Mil­lio­nen Ein­woh­nern will einem ande­ren Staat, der bereits 2,5 Mio. syri­sche Flücht­lin­ge auf­ge­nom­men hat, die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz auf­bür­den. Damit berei­tet die EU ihren kol­lek­ti­ven Aus­stieg aus dem Flücht­lings­schutz vor.

Weil man inner­halb der EU kei­ne soli­da­ri­sche Lösung unter­ein­an­der fin­det, soll nun die Tür­kei zum Flücht­lings­la­ger Euro­pas wer­den. Dafür sieht man auch bereit­wil­lig über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen hin­weg – wie Innen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re auch unver­hoh­len zugibt, als er Kri­tik am Ver­hal­ten der tür­ki­schen Regie­rung mit der Aus­sa­ge, man habe schließ­lich „einen Inter­es­sens­aus­gleich vor“ bei­sei­te wischte.

Janu­ar 2016: Täg­lich acht tote Flücht­lin­ge in der Ägä­is (03.02.16)

Die „tür­ki­sche Lösung“: EU-Prä­si­dent­schaft will Zurück­wei­sun­gen in die Tür­kei (29.01.16)

Zwei Wochen danach: Die ers­ten fata­len Fol­gen des EU-Tür­kei-Deals (11.12.15)

„Krieg gegen Schlep­per“ – Bun­des­tag beschließt ver­fas­sungs- und völ­ker­rechts­wid­ri­gen Mili­tär­ein­satz (02.10.15)