18.02.2019

Heute startet vom Frankfurter Flughafen ein Abschiebeflieger nach Afghanistan – ungeachtet der Lage im Bürgerkriegsland. Es ist der 21.Charter seit Ende 2016. Die Abschiebepraxis aus den einzelnen Bundesländern ist dabei allerdings unterschiedlich.

In Afgha­ni­stan tobt der töd­lichs­te Kon­flikt welt­weit. 2018 kamen dort mehr Men­schen bei krie­ge­ri­schen Hand­lun­gen ums Leben als etwa im Jemen oder in Syri­en. Eine Bes­se­rung ist nicht in Sicht – genau­so wenig rückt aber die Bun­des­re­gie­rung von Abschie­bun­gen in das Bür­ger­kriegs­land ab.

Bei eini­gen Bun­des­län­dern ist die Ein­sicht aber zumin­dest par­ti­ell vor­han­den. In einer Über­sicht haben wir die Anzahl der uns bekann­ten Abschie­bun­gen aus den ein­zel­nen Bun­des­län­dern, sowie die aktu­el­le Abschie­be­pra­xis dort, zusammengestellt.

Der größ­te Teil der abge­scho­be­nen Afgha­nen stammt dem­nach aus Bay­ern, wo auf eine Beschrän­kung von Abschie­bun­gen auf die Per­so­nen­grup­pen »Straf­tä­ter«, »Gefähr­der« und sog. »Iden­ti­täts­ver­wei­ge­rer« ver­zich­tet wird. Glück­li­cher­wei­se ist die baye­ri­sche Hard­li­ner-Pra­xis, auch in die CSU hin­ein umstrit­ten, bis­lang nicht zum bun­des­wei­ten Maß­stab geworden.

Kriminalisierung der Zivilgesellschaft geplant

Aus der baye­ri­schen Feder von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter See­ho­fer stammt jedoch auch der Plan, Ankün­di­gun­gen eines kon­kret bevor­ste­hen­den Abschie­bungs­ter­mins – wie in die­sem Text – künf­tig mit bis zu drei Jah­ren Haft zu bestrafen.

Der Refe­ren­ten­ent­wurf des »Geord­ne­te-Rück­kehr-Geset­zes« sieht vor, es künf­tig als Straf­tat­be­stand zu betrach­ten, wenn die Voll­zie­hung einer Aus­rei­se­pflicht dadurch beein­träch­tigt wird, dass Infor­ma­tio­nen »über geplan­te Maß­nah­men zur Fest­stel­lung der Iden­ti­tät aus­rei­se­pflich­ti­ger Aus­län­der mit dem Ziel einer Behin­de­rung der­sel­ben« ver­brei­tet wer­den. Erwä­gun­gen zu Infor­ma­ti­ons­frei­heit, Pres­se­frei­heit oder Rechts­staat fin­den sich im Ent­wurf nicht.

Keine Debatte mehr über Abschiebungen gewünscht

Die dahin­ter­ste­hen­de Idee: Wer Men­schen über Behör­den­han­deln so infor­miert, dass die Behör­de sich behin­dert sieht, der könn­te bestraft wer­den. Eine sol­che Hal­tung zeugt von einem grund­sätz­li­chen Miss­trau­en gegen­über bestimm­tem zivil­ge­sell­schaft­li­chem Enga­ge­ment wie der Flücht­lings­be­ra­tung. Die Not­wen­dig­keit, wei­ter­hin anhand kon­kre­ter Abschie­bun­gen über ihre Legi­ti­mi­tät öffent­lich debat­tie­ren zu kön­nen, als auch die schutz­wür­di­gen Inter­es­sen poten­zi­ell Betrof­fe­ner machen die geplan­te Kri­mi­na­li­sie­rung menschenrechtswidrig.