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Achtung! Diese Mitteilung könnte künftig strafrechtliche Konsequenzen haben!
Heute startet vom Frankfurter Flughafen ein Abschiebeflieger nach Afghanistan – ungeachtet der Lage im Bürgerkriegsland. Es ist der 21.Charter seit Ende 2016. Die Abschiebepraxis aus den einzelnen Bundesländern ist dabei allerdings unterschiedlich.
In Afghanistan tobt der tödlichste Konflikt weltweit. 2018 kamen dort mehr Menschen bei kriegerischen Handlungen ums Leben als etwa im Jemen oder in Syrien. Eine Besserung ist nicht in Sicht – genauso wenig rückt aber die Bundesregierung von Abschiebungen in das Bürgerkriegsland ab.
Bei einigen Bundesländern ist die Einsicht aber zumindest partiell vorhanden. In einer Übersicht haben wir die Anzahl der uns bekannten Abschiebungen aus den einzelnen Bundesländern, sowie die aktuelle Abschiebepraxis dort, zusammengestellt.
Der größte Teil der abgeschobenen Afghanen stammt demnach aus Bayern, wo auf eine Beschränkung von Abschiebungen auf die Personengruppen »Straftäter«, »Gefährder« und sog. »Identitätsverweigerer« verzichtet wird. Glücklicherweise ist die bayerische Hardliner-Praxis, auch in die CSU hinein umstritten, bislang nicht zum bundesweiten Maßstab geworden.
Kriminalisierung der Zivilgesellschaft geplant
Aus der bayerischen Feder von Bundesinnenminister Seehofer stammt jedoch auch der Plan, Ankündigungen eines konkret bevorstehenden Abschiebungstermins – wie in diesem Text – künftig mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen.
Der Referentenentwurf des »Geordnete-Rückkehr-Gesetzes« sieht vor, es künftig als Straftatbestand zu betrachten, wenn die Vollziehung einer Ausreisepflicht dadurch beeinträchtigt wird, dass Informationen »über geplante Maßnahmen zur Feststellung der Identität ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Ziel einer Behinderung derselben« verbreitet werden. Erwägungen zu Informationsfreiheit, Pressefreiheit oder Rechtsstaat finden sich im Entwurf nicht.
Keine Debatte mehr über Abschiebungen gewünscht
Die dahinterstehende Idee: Wer Menschen über Behördenhandeln so informiert, dass die Behörde sich behindert sieht, der könnte bestraft werden. Eine solche Haltung zeugt von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber bestimmtem zivilgesellschaftlichem Engagement wie der Flüchtlingsberatung. Die Notwendigkeit, weiterhin anhand konkreter Abschiebungen über ihre Legitimität öffentlich debattieren zu können, als auch die schutzwürdigen Interessen potenziell Betroffener machen die geplante Kriminalisierung menschenrechtswidrig.