07.01.2019
Image
Die Kinder von Aza und Royar versuchen, ein wenig Schlaf zu finden. Als Flüchtlinge anerkannt, steht die Familie in Griechenland trotzdem vor dem Nichts. Foto: privat.

Im Juli stoppte das BVerfG die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland. Eingang in den Beschluss fand eine rechtliche Stellungnahme von PRO ASYL/RSA, die wir inzwischen aktualisierten. Die dortige, hoffnungslose Lage anerkannter Flüchtlinge verdeutlicht die Fallstudie einer iranischen Familie, die aus der Schweiz ins Nichts abgeschoben wurde.

In sei­nem Beschluss erklärt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG), die gegen­wär­ti­ge Situa­ti­on in Grie­chen­land las­se kei­ne pau­scha­len Abschie­bun­gen zu. Es müs­se im Ein­zel­fall geprüft wer­den, ob die Exis­tenz­si­che­rung der Betrof­fe­nen garan­tiert sei und Zugang zu Obdach, Nah­rungs­mit­teln und sani­tä­ren Ein­rich­tun­gen bestehe. Der Beschwer­de­füh­rer stütz­te sich in sei­ner Argu­men­ta­ti­on maß­geb­lich auf die recht­li­che Stel­lung­nah­me von PRO ASYL/RSA aus dem Juni 2017. Auch vor Ver­wal­tungs­ge­rich­ten hat­ten Kla­gen von aner­kann­ten Flücht­lin­gen  gegen Abschie­bun­gen nach Grie­chen­land Erfolg.

Die Quint­essenz unse­res Berichts aus 2017: »Die gegen­wär­ti­gen Lebens­be­din­gun­gen für Men­schen mit inter­na­tio­na­lem Schutz­sta­tus in Grie­chen­land sind alar­mie­rend. Schutz­be­rech­tig­te sehen sich nicht nur mit feh­len­den Mög­lich­kei­ten zur Inte­gra­ti­on in die grie­chi­sche Gesell­schaft kon­fron­tiert, son­dern auch mit oft unzu­läng­li­chen Lebens­um­stän­den und huma­ni­tä­ren Stan­dards, einer äußerst pre­kä­ren sozio­öko­no­mi­schen Situa­ti­on und kämp­fen oft um ihr blo­ßes Über­le­ben. Eine der­ar­ti­ge Situa­ti­on unter­gräbt die Wirk­sam­keit der Schutz­maß­nah­men, die in der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und im euro­päi­schen Recht ver­brieft sind. Ein inter­na­tio­na­ler Schutz­sta­tus, der in der Pra­xis kein wür­de­vol­les Leben für Schutz­be­rech­tig­te  gewähr­leis­ten kann, ist nicht mehr als Schutz ‚auf dem Papier‘.« 

Unse­re Aktua­li­sie­rung der Stel­lung­nah­me (Stand 30. August 2018) macht deut­lich, dass sich die Lebens­be­din­gun­gen für aner­kann­te Flücht­lin­ge in Grie­chen­land nicht ver­bes­sert haben. Es bestehen wei­ter­hin flä­chen­de­cken­de Defi­zi­te bezo­gen auf die Auf­nah­me, Ver­sor­gung und Inte­gra­ti­on von Schutz­be­rech­tig­ten. Immer noch gilt: Schutz exis­tiert für aner­kann­te Flücht­lin­ge in Grie­chen­land nur auf dem Papier.

Fallstudie: Die Odyssee einer iranischen Flüchtlingsfamilie 

PRO ASYL/RSA beglei­tet seit Anfang Sep­tem­ber 2018 eine kur­di­sche Fami­lie, die aus dem Iran nach Grie­chen­land geflo­hen ist. Aza, ihr Ehe­mann Royar* und ihre bei­den Kin­der wur­den dort als Flücht­lin­ge anerkannt.

Im August 2016 hat die Fami­lie die grie­chi­sche Insel Chi­os erreicht. Dort muss­ten sie mona­te­lang unter unzu­mut­ba­ren Bedin­gun­gen aus­har­ren. Der Vater gibt an, dass er in Iran gefol­tert wur­de. Die Mut­ter hat psy­chi­sche Pro­ble­me. Eines der Kin­der ist chro­nisch krank. Acht Mona­te nach ihrer Ankunft, im April 2017, erhiel­ten sie ihre Flüchtlingsanerkennung.

In Athen ver­such­te das Ehe­paar, einen Job zu fin­den – ohne Erfolg. Für inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te gibt es in Grie­chen­land kein Inte­gra­ti­ons­pro­gramm. Knapp zehn Jah­re nach Beginn der Finanz­kri­se ist der grie­chi­sche Staat kaum in der Lage, die Sozi­al­leis­tun­gen für grie­chi­sche Staats­bür­ger *innen zu sichern. Die Arbeits­lo­sen­quo­te ist mit 18,6% die höchs­te in der EU.

Die Fami­lie ent­schied sich dazu, in die Schweiz wei­ter­zu­rei­sen. In ihrem Asyl­an­trag ver­wie­sen sie auf die schlech­ten Lebens­be­din­gun­gen für Flücht­lin­ge in Grie­chen­land. Ihr Schutz­ge­such wur­de jedoch abge­lehnt. Am 31.08.2018 wur­den das Ehe­paar mit den zwei Kin­dern auf Grund­la­ge eines bila­te­ra­len Abkom­mens zwi­schen der Schweiz und Grie­chen­land nach Athen abgeschoben.

Abschiebung ins Nichts 

PRO ASYL/RSA traf die Fami­lie fünf Tage nach ihrer Abschie­bung in einem Park im Zen­trum von Athen. Sie erzähl­ten, dass sie in der Schweiz nicht die Mög­lich­keit hat­ten, effek­ti­ve Rechts­mit­tel gegen ihre Abschie­bung ein­zu­le­gen. Nach ihrer Ankunft in Athen haben sie kei­ner­lei Infor­ma­tio­nen oder Unter­stüt­zung erhal­ten. Sie waren auf sich allein gestellt. In den ers­ten Tagen konn­ten sie bei Freun­den unterkommen.

»Als wir nie­man­den mehr gefun­den haben, der uns hel­fen konn­te, haben wir zwei Näch­te im Park geschla­fen. Wir hat­ten Angst und es war kalt. Wir sind krank gewor­den. Wir wuss­ten nicht, wohin wir gehen soll­ten. Wir haben eine NGO nach der ande­ren auf­ge­sucht, aber sie alle haben uns gesagt, es gebe kei­ne Unter­künf­te für aner­kann­te Flücht­lin­ge. Wir hat­ten kein Geld und kei­ne Unterkunft.«

Seit dem ers­ten Tref­fen hat PRO ASYL/RSA die Fami­lie in ihrem All­tag beglei­tet, ihre Anstren­gun­gen doku­men­tiert und recht­li­che und sozia­le Unter­stüt­zung geleis­tet. Um eine Unter­brin­gung zu orga­ni­sie­ren, hat PRO ASYL/RSA die Fami­lie zu den zustän­di­gen Behör­den und huma­ni­tä­ren Orga­ni­sa­tio­nen begleitet.

Von staatlicher Unterstützung ausgeschlossen

Trotz allen Bemü­hun­gen konn­te kein Platz für die Fami­lie gefun­den wer­den. Das ESTIA (Emer­gen­cy Sup­port to Inte­gra­ti­on and Accom­mo­da­ti­on) Pro­gramm des UNHCR ist nicht für aner­kann­te Flücht­lin­ge vor­ge­se­hen. Die Obdach­lo­sen­un­ter­künf­te der Athe­ner Stadt­ver­wal­tung haben lan­ge War­te­lis­ten und sind nicht für Fami­li­en aus­ge­legt. Ande­re Unter­künf­te knüp­fen eine Auf­nah­me an Vor­aus­set­zun­gen, die eine Flücht­lings­fa­mi­lie nicht erfül­len kann.

PRO ASYL/RSA hat die Fami­lie dabei unter­stützt, alle nöti­gen Unter­la­gen zusam­men­zu­tra­gen, um Sozi­al­hil­fe zu bean­tra­gen. Doch der Antrag wur­de abge­lehnt, da die Fami­lie kei­ne Wohn­adres­se ange­ben kann und nicht das ent­spre­chen­de Zer­ti­fi­kat besitzt, das ihre Obdach­lo­sig­keit bestä­tigt. Um eine Obdach­lo­sen­be­schei­ni­gung zu bekom­men, muss der zustän­di­ge Sozi­al­dienst der Stadt­ver­wal­tung die Betrof­fe­nen als obdach­los iden­ti­fi­zie­ren. Bis­her gibt es kei­ne Rege­lung, wie Per­so­nen, die in infor­mel­len Unter­brin­gun­gen (besetz­te Häu­ser, Abbruch­häu­ser, das Sofa eines Freun­de, etc.)  leben, die­se Beschei­ni­gung erhal­ten können.

Aza: »Kei­ne Adres­se, kein Geld. Kein Geld, kei­ne Adres­se. Wir sind obdach­los, aber krie­gen die Beschei­ni­gung nicht. Wir müs­sen auf der Stra­ße schla­fen, sonst krie­gen wir die Beschei­ni­gung nicht.« Die Mut­ter sieht kein Licht am Ende des Tunnels.

Die Fami­lie ist nur ein Bei­spiel unter vie­len. Flücht­lin­ge, auch beson­ders vul­nerable, wer­den aus euro­päi­schen Staa­ten nach Grie­chen­land abge­scho­ben unter Miss­ach­tung der gro­ßen Gefah­ren, denen sie aus­ge­setzt sind, um ihr Über­le­ben in Grie­chen­land zu sichern.

PRO ASYL/RSA for­dern die euro­päi­schen Staa­ten erneut auf, die Erkennt­nis­se aus den vor­ge­leg­ten Berich­ten ernst zu neh­men und Abschie­bun­gen nach Grie­chen­land auszusetzen.

 

*Namen geän­dert