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Abschiebung am Frankfurter Flughafen verhindert
Um 09:30 sollte ein somalischer Flüchtling im Rahmen eines Dublin Verfahrens nach Malta abgeschoben werden. Die Überstellungsfrist endet am 05.04. Eine Gruppe von ca. 10 Personen sammelte sich am Morgen für eine Protestaktion und verteilte Flyer gegen die Abschiebung am Frankfurter Flughafen. Die Protestaktion führte zum Abbruch der Abschiebung, der Pilot weigerte sich den jungen
Um 09:30 sollte ein somalischer Flüchtling im Rahmen eines Dublin Verfahrens nach Malta abgeschoben werden. Die Überstellungsfrist endet am 05.04. Eine Gruppe von ca. 10 Personen sammelte sich am Morgen für eine Protestaktion und verteilte Flyer gegen die Abschiebung am Frankfurter Flughafen. Die Protestaktion führte zum Abbruch der Abschiebung, der Pilot weigerte sich den jungen Somalier mitzunehmen.
Dieser erfolgreiche Protest ist der erste seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit auf Flughäfen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Aktion wurden zwar von der Flughafensecurity aufgefordert die Aktion zu unterlassen, die Polizei wurde aber nicht gerufen. Die Security forderte die vorherige Anmeldung der Aktionen und nahm die Personalien einer Teilnehmerin auf. Ob dieses Vorgehen der Security rechtmäßig war, ist fraglich.
Die erfolgreiche Aktion zeigt wie wichtig das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2011 für den Protest gegen Abschiebungen ist. Die Flughafenbetreiber können sich seit dem Urteil nicht mehr umstandslos auf ihr Hausrecht berufen um die Protestaktionen zu verhindern.
Bundesverfassungsgericht demokratisiert die Flughafenerlebniswelt (22.02.11)
Kein Recht auf Demonstrationsfreiheit am Flughafen? (22.11.10)