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Die sogenannte Transitzone in Röszke steht symbolhaft für Ungarns Flüchtlingspolitik: Abwehr und Abschreckung. Foto: Reuters / Laszlo Balogh

Bis auf weiteres sollen aus Deutschland keine Schutzsuchenden mehr nach Ungarn abgeschoben werden – eine überfällige Entscheidung. Systematische Inhaftierung, völkerrechtswidrige Zurückweisungen und fehlende Integrationsperspektiven: Die ungarische Regierung hat sich vom Flüchtlingsschutz längst verabschiedet.

Dub­lin-Abschie­bun­gen nach Ungarn wür­den bis auf wei­te­res aus­ge­setzt, heißt es in einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfra­ge der Lin­ken-Poli­ti­ke­rin Ulla Jelp­ke, die der ARD vor­liegt. Ein wich­ti­ger, wenn auch reich­lich spä­ter Schritt: Trotz der ekla­tan­ten Rechts­ver­let­zun­gen, die Ungarns Regie­rung unter Vic­tor Orbán in den letz­ten Jah­ren durch­setz­te, konn­te sich die Bun­des­re­gie­rung bis­lang zu kei­ner kla­ren Posi­tio­nie­rung durchringen.

Kein Zugang zu Schutz, systematische Inhaftierung, Push Backs

Die letz­te Geset­zes­ver­schär­fung ist Ende März in Kraft getre­ten und hat­te mas­si­ve Kri­tik von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, UNHCR und dem Men­schen­rechts­kom­mis­sar des Euro­pa­ra­tes geern­tet. Asyl­su­chen­de, die nach Ungarn gelan­gen, wer­den seit­her aus­nahms­los in den seit 2015 bestehen­den Tran­sit­zo­nen an der unga­risch-ser­bi­schen Gren­ze inhaf­tiert – dar­un­ter Kin­der bis zu vier­zehn Jahren.

Der ein­zi­ge lega­le Zugang zum unga­ri­schen Asyl­sys­tem erfolgt über das Nadel­öhr der zwei Tran­sit­zo­nen in Röszke und Tom­pa, wo seit Janu­ar nur noch zehn Per­so­nen täg­lich Zugang erhal­ten und Schutz­su­chen­de unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen ihr gesam­tes Asyl­ver­fah­ren über fest­ge­setzt werden.

Der Abschie­be­stopp nach Ungarn zeigt ein­mal mehr ganz deut­lich: Das Dub­lin-Sys­tem ist mit einer men­schen­rechts­ba­sier­ten Flücht­lings­po­li­tik nicht vereinbar.

Auch die Aus­wei­tung der Pra­xis völ­ker­rechts­wid­ri­ger Zurück­wei­sun­gen, soge­nann­ter Push Backs, auf das gesam­te unga­ri­sche Ter­ri­to­ri­um wur­de gesetz­lich fest­ge­schrie­ben: Wer sich unrecht­mä­ßig in Ungarn auf­hält, wird bei Auf­griff durch die Poli­zei auf die ser­bi­sche Sei­te der Gren­ze »eskor­tiert« – ohne recht­li­ches Ver­fah­ren und ohne Mög­lich­keit, Schutz­an­sprü­che gel­tend zu machen.

De facto Abschiebestopp ab April

Seit Jah­ren wird die Situa­ti­on von Flücht­lin­gen und Asyl­su­chen­den in Ungarn von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen doku­men­tiert und ein Abschie­be­stopp gefor­dert. 2016 hat­ten bereits Behör­den und Gerich­te aus 15 EU-Mit­glied­staa­ten Abschie­bun­gen nach Ungarn ver­hin­dert. Am 10. April 2017 for­der­te UNHCR eine sofor­ti­ge Aus­set­zung von Dublin-Überstellungen.

Seit dem 11. April fan­den auch aus Deutsch­land tat­säch­lich kei­ne Abschie­bun­gen mehr statt – in einem Erlass des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums hieß es, man wol­le nur noch nach Ungarn abschie­ben, wenn die unga­ri­schen Behör­den im Ein­zel­fall eine Unter­brin­gung nach EU-Stan­dards garan­tie­ren könn­ten. PRO ASYL hat­te bereits damals kom­men­tiert, dass es sich dabei de fac­to um einen Abschie­be­stopp hand­le. Doch die Bun­des­re­gie­rung ließ noch im Juni ver­lau­ten, man prü­fe, ob »eine neue Sach­la­ge für die Prüf- und Über­stel­lungs­pra­xis« vorliege.

Weitere Schritte gegen Menschenrechtsverletzungen ergreifen!

Der Abschie­be­stopp nach Ungarn ist not­wen­dig, kann jedoch ange­sichts der dra­ma­ti­schen Situa­ti­on nur ein ers­ter Schritt sein. Auch die Situa­ti­on von aner­kann­ten Flücht­lin­gen in Ungarn ist kata­stro­phal – seit Juni 2016 wur­den jeg­li­che staat­li­che Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen ein­ge­stellt, inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te leben in Obdach­lo­sig­keit und unter mise­ra­blen Bedingungen.

Men­schen mit unga­ri­schem Schutz­sta­tus, die auf­grund der deso­la­ten Lebens­be­din­gun­gen in Ungarn in ande­ren EU-Län­dern Schutz suchen, ist eine Abschie­bung nicht zumut­bar. In Brüs­sel muss kon­se­quent mit Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren auf die ekla­tan­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Ungarn reagiert wer­den. Und der Abschie­be­stopp nach Ungarn zeigt ein­mal mehr ganz deut­lich: Das Dub­lin-Sys­tem ist mit einer men­schen­rechts­ba­sier­ten Flücht­lings­po­li­tik nicht vereinbar.

(jk)