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Abschiebestopp nach Ungarn – eine überfällige Entscheidung
Bis auf weiteres sollen aus Deutschland keine Schutzsuchenden mehr nach Ungarn abgeschoben werden – eine überfällige Entscheidung. Systematische Inhaftierung, völkerrechtswidrige Zurückweisungen und fehlende Integrationsperspektiven: Die ungarische Regierung hat sich vom Flüchtlingsschutz längst verabschiedet.
Dublin-Abschiebungen nach Ungarn würden bis auf weiteres ausgesetzt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Politikerin Ulla Jelpke, die der ARD vorliegt. Ein wichtiger, wenn auch reichlich später Schritt: Trotz der eklatanten Rechtsverletzungen, die Ungarns Regierung unter Victor Orbán in den letzten Jahren durchsetzte, konnte sich die Bundesregierung bislang zu keiner klaren Positionierung durchringen.
Kein Zugang zu Schutz, systematische Inhaftierung, Push Backs
Die letzte Gesetzesverschärfung ist Ende März in Kraft getreten und hatte massive Kritik von Menschenrechtsorganisationen, UNHCR und dem Menschenrechtskommissar des Europarates geerntet. Asylsuchende, die nach Ungarn gelangen, werden seither ausnahmslos in den seit 2015 bestehenden Transitzonen an der ungarisch-serbischen Grenze inhaftiert – darunter Kinder bis zu vierzehn Jahren.
Der einzige legale Zugang zum ungarischen Asylsystem erfolgt über das Nadelöhr der zwei Transitzonen in Röszke und Tompa, wo seit Januar nur noch zehn Personen täglich Zugang erhalten und Schutzsuchende unter menschenunwürdigen Bedingungen ihr gesamtes Asylverfahren über festgesetzt werden.
Der Abschiebestopp nach Ungarn zeigt einmal mehr ganz deutlich: Das Dublin-System ist mit einer menschenrechtsbasierten Flüchtlingspolitik nicht vereinbar.
Auch die Ausweitung der Praxis völkerrechtswidriger Zurückweisungen, sogenannter Push Backs, auf das gesamte ungarische Territorium wurde gesetzlich festgeschrieben: Wer sich unrechtmäßig in Ungarn aufhält, wird bei Aufgriff durch die Polizei auf die serbische Seite der Grenze »eskortiert« – ohne rechtliches Verfahren und ohne Möglichkeit, Schutzansprüche geltend zu machen.
De facto Abschiebestopp ab April
Seit Jahren wird die Situation von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Ungarn von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert und ein Abschiebestopp gefordert. 2016 hatten bereits Behörden und Gerichte aus 15 EU-Mitgliedstaaten Abschiebungen nach Ungarn verhindert. Am 10. April 2017 forderte UNHCR eine sofortige Aussetzung von Dublin-Überstellungen.
Seit dem 11. April fanden auch aus Deutschland tatsächlich keine Abschiebungen mehr statt – in einem Erlass des Bundesinnenministeriums hieß es, man wolle nur noch nach Ungarn abschieben, wenn die ungarischen Behörden im Einzelfall eine Unterbringung nach EU-Standards garantieren könnten. PRO ASYL hatte bereits damals kommentiert, dass es sich dabei de facto um einen Abschiebestopp handle. Doch die Bundesregierung ließ noch im Juni verlauten, man prüfe, ob »eine neue Sachlage für die Prüf- und Überstellungspraxis« vorliege.
Weitere Schritte gegen Menschenrechtsverletzungen ergreifen!
Der Abschiebestopp nach Ungarn ist notwendig, kann jedoch angesichts der dramatischen Situation nur ein erster Schritt sein. Auch die Situation von anerkannten Flüchtlingen in Ungarn ist katastrophal – seit Juni 2016 wurden jegliche staatliche Integrationsleistungen eingestellt, international Schutzberechtigte leben in Obdachlosigkeit und unter miserablen Bedingungen.
Menschen mit ungarischem Schutzstatus, die aufgrund der desolaten Lebensbedingungen in Ungarn in anderen EU-Ländern Schutz suchen, ist eine Abschiebung nicht zumutbar. In Brüssel muss konsequent mit Vertragsverletzungsverfahren auf die eklatanten Menschenrechtsverletzungen in Ungarn reagiert werden. Und der Abschiebestopp nach Ungarn zeigt einmal mehr ganz deutlich: Das Dublin-System ist mit einer menschenrechtsbasierten Flüchtlingspolitik nicht vereinbar.
(jk)