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10 Jahre Cap Anamur: Schäm dich, Europa!

Am 20. Juni 2004 nahm das Hilfs- und Rettungsschiff Cap Anamur 37 Flüchtlinge in Seenot auf. Die Geschichte dieser Rettung wurde zum Symbol für die organisierte Verantwortungslosigkeit der europäischen Staaten bei der Rettung von Flüchtlingen und ihre tödliche Abschottungspolitik.
Die Ereignisse nehmen am 20. Juni 2004 ihren Lauf: An diesem Tag rettet das Hilfs- und Rettungsschiff Cap Anamur südlich von Lampedusa 37 Schiffbrüchige von einem beschädigten Schlauchboot. Die Flüchtlinge kommen aus dem unsicheren Libyen und wollen nach Italien. Der nächste für die Cap Anamur erreichbare Hafen ist Porto Empedocle auf Sizilien. Als das Schiff am 1. Juli 2004 dort einlaufen will, wird es vom italienischer Marine und Küstenwache unter Androhung militärischer Gewalt – Fregatten, Kreuzer, Polizeiboote und Hubschrauber kommen zu Einsatz – zwölf Tage lang an der Einfahrt in italienische Hoheitsgewässer gehindert.
Währenddessen erklären der damalige deutsche Innenminister Schily und sein italienischer Amtskollege Pisanu am Rande eines EU-Ministertreffens: „Es geht hier darum, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern!“ Schiffsbesatzungen und humanitäre Helfer sollen, so muss man diese Aussage verstehen, in Zukunft wegschauen, wenn sie Boote mit Flüchtlingen sichten, und diese ihrem Schicksal überlassen. Italien und Deutschland haben ein gemeinsames Interesse daran, die humanitären Helfer der Cap Anamur mit „Schleppern“ und „Schleusern gleichzustellen.
Pflicht zur Seenotrettung besteht
Dagegen ist in der EU-Richtlinie des Rates vom 28. November 2002 zur „Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt“ ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, die humanitäre Hilfe straffrei zu stellen. Die Pflicht zur Seenotrettung ist in mehreren völkerrechtlichen Verträgen des Internationalen Seerechts niedergelegt.
Unterdessen zehrt das lange Warten an den Nerven der Schiffbrüchigen und der Crew, mehrere Flüchtlinge kollabieren, einige kündigen an, sich das Leben zu nehmen. Doch statt das Drama unspektakulär und humanitär zu beenden, schieben Schily und Pisanu die Verantwortung zur Flüchtlingsaufnahme auf Malta ab, das sich seinerseits für unzuständig erklärt. Das europäische Asylzuständigkeitssystem hat im Zweifelsfall zur gemeinsamen Nichtzuständigkeit geführt.
Wegen Verdacht auf Schlepperei angeklagt
Als sich die Lage an Bord der Cap Anamur zuspitzt, entscheidet Kapitän Stefan Schmidt, auch ohne Genehmigung in den Hafen einzulaufen. Am 12. Juli 2004 werden er, der Cap-Anamur-Vorsitzende Elias Bierdel und der Erste Offizier des Schiffes in Porto Empedocle wegen des „Verdachts auf Schlepperei“ für fünf Tage in Haft genommen. Das Schiff wird beschlagnahmt. Bis auf zwei werden alle Flüchtlinge unter Umgehung rechtsstaatlicher Prinzipien abgeschoben.
Schmidt und Bierdel werden nach dreijährigem Prozess am 7. Oktober 2009 von dem Vorwurf der „Beihilfe zur illegalen Einwanderung in einem besonders schweren Fall“ freigesprochen. Das angedrohte Strafmaß (4 Jahre Haft und 400.000 Euro Bußgeld) und der quälend lange Prozess haben eine verheerende Signalwirkung: Zunehmend berichten Flüchtlinge, in den Gewässern zwischen Libyen, Malta und Italien seien Schiffe an ihren seeuntüchtigen Booten vorbeigefahren, ohne zu helfen. Die Geschichte der Cap Anamur ist ein folgenschweres Beispiel dafür, wie europäische Regierungen versuchen, durch die Kriminalisierung von humanitärer Hilfe ein Exempel der Abschreckung statuieren.
Cap Anamur-Prozess: Freispruch für Kapitän Stefan Schmidt und Elias Bierdel (07.10.09)
Cap Anamur: Schily versucht Retter zu Tätern zu machen! (15.07.04)