19.06.2014
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Von den 37 Schiffbrüchigen, die die Cap Anamur im Sommer 2004 aufnahm, hat nur einer ein Aufenthaltsrecht in Italien erhalten. Unter Umgehung rechtsstaatlicher Prinzipien werden 35 Flüchtlinge nach Ghana und Nigeria abgeschoben, obwohl einige gar nicht von dort stammen. Ein Flüchtling kann sich der Abschiebung wiedersetzen, wird dabei aber schwer verletzt. Bild: Borderline Europe

Am 20. Juni 2004 nahm das Hilfs- und Rettungsschiff Cap Anamur 37 Flüchtlinge in Seenot auf. Die Geschichte dieser Rettung wurde zum Symbol für die organisierte Verantwortungslosigkeit der europäischen Staaten bei der Rettung von Flüchtlingen und ihre tödliche Abschottungspolitik.

Die Ereig­nis­se neh­men am 20. Juni 2004 ihren Lauf: An die­sem Tag ret­tet das Hilfs- und Ret­tungs­schiff Cap Ana­mur süd­lich von Lam­pe­du­sa 37 Schiff­brü­chi­ge von einem beschä­dig­ten Schlauch­boot. Die Flücht­lin­ge kom­men aus dem unsi­che­ren Liby­en und wol­len nach Ita­li­en. Der nächs­te für die Cap Ana­mur erreich­ba­re Hafen ist Por­to Empe­do­cle auf Sizi­li­en. Als das Schiff am 1. Juli 2004 dort ein­lau­fen will, wird es vom ita­lie­ni­scher Mari­ne und Küs­ten­wa­che unter Andro­hung mili­tä­ri­scher Gewalt – Fre­gat­ten, Kreu­zer, Poli­zei­boo­te und Hub­schrau­ber kom­men zu Ein­satz – zwölf Tage lang an der Ein­fahrt in ita­lie­ni­sche Hoheits­ge­wäs­ser gehindert.

Wäh­rend­des­sen erklä­ren der dama­li­ge deut­sche Innen­mi­nis­ter Schi­ly und sein ita­lie­ni­scher Amts­kol­le­ge Pisa­nu am Ran­de eines EU-Minis­ter­tref­fens: „Es geht hier dar­um, einen gefähr­li­chen Prä­ze­denz­fall zu ver­hin­dern!“ Schiffs­be­sat­zun­gen und huma­ni­tä­re Hel­fer sol­len, so muss man die­se Aus­sa­ge ver­ste­hen, in Zukunft weg­schau­en, wenn sie Boo­te mit Flücht­lin­gen sich­ten, und die­se ihrem Schick­sal über­las­sen. Ita­li­en und Deutsch­land haben ein gemein­sa­mes Inter­es­se dar­an, die huma­ni­tä­ren Hel­fer der Cap Ana­mur mit „Schlep­pern“ und „Schleu­sern gleichzustellen.

Pflicht zur See­not­ret­tung besteht 

Dage­gen ist in der EU-Richt­li­nie des Rates vom 28. Novem­ber 2002 zur „Defi­ni­ti­on der Bei­hil­fe zur uner­laub­ten Ein- und Durch­rei­se und zum uner­laub­ten Auf­ent­halt“ aus­drück­lich die Mög­lich­keit vor­ge­se­hen, die huma­ni­tä­re Hil­fe straf­frei zu stel­len. Die Pflicht zur See­not­ret­tung ist in meh­re­ren völ­ker­recht­li­chen Ver­trä­gen des Inter­na­tio­na­len See­rechts niedergelegt.

Unter­des­sen zehrt das lan­ge War­ten an den Ner­ven der Schiff­brü­chi­gen und der Crew, meh­re­re Flücht­lin­ge kol­la­bie­ren, eini­ge kün­di­gen an, sich das Leben zu neh­men. Doch statt das  Dra­ma unspek­ta­ku­lär und huma­ni­tär zu been­den, schie­ben Schi­ly und Pisa­nu die Ver­ant­wor­tung zur Flücht­lings­auf­nah­me auf Mal­ta ab, das sich sei­ner­seits für unzu­stän­dig erklärt. Das euro­päi­sche Asyl­zu­stän­dig­keits­sys­tem hat im Zwei­fels­fall zur gemein­sa­men Nicht­zu­stän­dig­keit geführt.

Wegen Ver­dacht auf Schlep­pe­rei angeklagt

Als sich die Lage an Bord der Cap Ana­mur zuspitzt, ent­schei­det Kapi­tän Ste­fan Schmidt, auch ohne Geneh­mi­gung in den Hafen ein­zu­lau­fen. Am 12. Juli 2004 wer­den er, der Cap-Ana­mur-Vor­sit­zen­de Eli­as Bier­del und der Ers­te Offi­zier des Schif­fes in Por­to Empe­do­cle wegen des „Ver­dachts auf Schlep­pe­rei“ für fünf Tage in Haft genom­men. Das Schiff wird beschlag­nahmt. Bis auf zwei wer­den alle Flücht­lin­ge unter Umge­hung rechts­staat­li­cher Prin­zi­pi­en abgeschoben. 

Schmidt und Bier­del wer­den nach drei­jäh­ri­gem Pro­zess am 7. Okto­ber 2009 von dem Vor­wurf der „Bei­hil­fe zur ille­ga­len Ein­wan­de­rung in einem beson­ders schwe­ren Fall“ frei­ge­spro­chen. Das ange­droh­te Straf­maß (4 Jah­re Haft und 400.000 Euro Buß­geld) und der quä­lend lan­ge Pro­zess haben eine ver­hee­ren­de Signal­wir­kung: Zuneh­mend berich­ten Flücht­lin­ge, in den Gewäs­sern zwi­schen Liby­en, Mal­ta und Ita­li­en sei­en Schif­fe an ihren see­un­tüch­ti­gen Boo­ten vor­bei­ge­fah­ren, ohne zu hel­fen. Die Geschich­te der Cap Ana­mur ist ein fol­gen­schwe­res Bei­spiel dafür, wie euro­päi­sche Regie­run­gen ver­su­chen, durch die Kri­mi­na­li­sie­rung von huma­ni­tä­rer Hil­fe ein Exem­pel der Abschre­ckung statuieren. 

 Cap Ana­mur-Pro­zess: Frei­spruch für Kapi­tän Ste­fan Schmidt und Eli­as Bier­del (07.10.09)

 Cap Ana­mur: Schi­ly ver­sucht Ret­ter zu Tätern zu machen!  (15.07.04)