Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Mai 2024

Eng­li­sches Gut­ach­ten zum Kon­zept der „siche­ren Dritt­staa­ten“ im grie­chi­schen Asylsystem.

Mit dem vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf beab­sich­tigt der Gesetz­ge­ber, ein grund­le­gend neu­es Kon­zept und
Ver­fah­ren zur Ver­hin­de­rung ver­meint­lich miss­bräuch­li­cher Aner­ken­nun­gen der Vater­schaft einzuführen.
Wäh­rend bis­lang ein dies­be­züg­li­ches Prü­fungs­ver­fah­ren nur ein­ge­lei­tet wird, wenn zumindest
ent­spre­chen­de Anhalts­punk­te nach § 1597 BGB bestehen, soll künf­tig stets bei Bestehen eines
»auf­ent­halts­recht­li­chen Gefäl­les«, wel­ches bei­spiels­wei­se in allen Fäl­len gese­hen wird, in denen Beteiligte
sich in einem lau­fen­den Asyl­ver­fah­ren befin­den, zu einer Prüf­pflicht sei­tens der Ausländerbehörden
füh­ren. Die Betrof­fe­nen und deren Partner*innen wer­den so allein auf Grund ihres
auf­ent­halts­recht­li­chen Sta­tus unter Gene­ral­ver­dacht miss­bräuch­li­cher Vaterschaftsanerkennungen
gestellt. Dies kann zu Stig­ma­ti­sie­rung und Dis­kri­mi­nie­run­gen füh­ren. PRO ASYL lehnt die Kate­go­rie des
»auf­ent­halts­recht­li­chen Gefäl­les«, die dem Gesetz­ent­wurf zugrun­de liegt, ab.

Eine Stel­lung­na­me.