Das Asylbewerberleistungsgesetz und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminumum
Februar 2011
Stellungnahme zur Anhörung am 07.02.2011 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
Diese Stellungnahme geht zunächst auf Entstehung, Begründung, Erforderlichkeit, Eignung und Verhältnismäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes ein. Sie geht auch auf die zusätzlichen Kürzungen und fehlenden Kontrollmöglichkeiten im Fall einer Sachleistungsversorgung nach AsylbLG ein.
Sodann werden Fragen des Personenkreises und der Anwendungsdauer des AsylbLG, Probleme der leistungsrechtlichen »Mithaftung« von Kindern, der Einkommens- und Vermögensanrechnung, der Praxis der Krankenhilfe, sowie die Kumulation des AsylbLG mit den weiteren gesetzlichen Einschränkungen für Flüchtlinge erläutert.
Schließlich wird die Verfassungsmäßigkeit des AsylbLG im Hinblick auf Menschenwürde und Gleichheitsgrundsatz, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Alg II vom Februar 2010 und die daran anschließenden Vorlagebeschlüsse des Landessozialgerichtes NRW zum AsylbLG geprüft.