Rechtsgutachten zur Frage, ob die Türkei als „sicherer Drittstaat“ eingestuft werden kann

März 2016

In der Euro­päi­schen Uni­on wird der­zeit dis­ku­tiert, ob die Tür­kei als „siche­rer Dritt­staat“ behan­delt wer­den kann. Das von Dr. Rein­hard Marx erstell­te Rechts­gut­ach­ten zeigt, dass die Tür­kei von der Euro­päi­schen Uni­on und den Mit­glied­staa­ten aus recht­li­cher Sicht nicht als „siche­rer Dritt­staat“ behan­delt wer­den darf.

Die Tür­kei spielt im euro­päi­schen Rin­gen um eine Lösung der Kri­se des euro­päi­schen Asyl­rechts eine zen­tra­le Rol­le. Poli­ti­sche Maß­nah­men müs­sen gel­ten­des Recht beach­ten. Aus die­sem Grun­de wird nach­fol­gend im Auf­trag von Pro Asyl unter­sucht, ob gel­ten­des Uni­ons­recht eine Behand­lung der Tür­kei als „siche­rer Dritt­staat“ durch die Mit­glied­staa­ten zulässt. Dies ist nicht der Fall. Asyl­su­chen­de dür­fen nicht von Grie­chen­land in die Tür­kei abge­scho­ben, zurück­ge­wie­sen oder auf dem Meer abge­fan­gen und in die Tür­kei gebracht werden.

Gut­ach­ter: Dr. Rein­hard Marx
Auf­trag­ge­ber: PRO ASYL