Hintergrund
Zwei-Klassen-Asylrecht? Abschreckung in »Besonderen Aufnahmezentren«
Hinter den 2016 im Gesetz verankerten »besonderen Aufnahmezentren« verbirgt sich nichts weniger als die Etablierung eines diskriminierenden Sonderasylverfahrens für bestimmte Flüchtlingsgruppen. Die Unterbringung in isolierten Lagern, in denen Angst und Hoffnungslosigkeit produziert werden, soll die Menschen außer Landes treiben.
Ende 2015 wurde in Deutschland wochenlang heftig über die Errichtung von sogenannten Transitzonen an den Landgrenzen diskutiert. Die CSU trieb mit dieser Idee, die schlussendlich auf eine Abriegelung Deutschlands durch Zäune und eine polizeiliche Dauerüberwachung hinausgelaufen wäre, die anderen Parteien vor sich her. Die SPD verhandelte nur kläglich und erzielte am Ende eine Einigung, die durch das im Februar in Kraft getretene Asylpaket II die Schaffung so genannter „besonderer Aufnahmezentren“ im Asylgesetz bewirkt hat.
Diese „besonderen Aufnahmezentren“ sind ein Paradebeispiel für die aktuelle Tendenz im Flüchtlingsrecht, auf allen gesetzlichen Ebenen eine Unterscheidung zwischen Flüchtlingen mit einer angeblich „guten“ und jenen mit einer angeblich „schlechten“ Bleibeperspektive zu erreichen. Dadurch wird rechtlich verfestigt, was im Zuge politischer Hysterie Handlungsfähigkeit demonstrieren soll. Es ist allerdings keineswegs so klar, wer künftig tatsächlich in den Sonderzentren landet.
Viele könnten betroffen sein
In den Aufnahmezentren sollen die Anträge von Asylbewerber*innen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ geprüft werden – aber nicht nur: Auch Folgeantragsteller*innen können laut Gesetz in die Lager eingewiesen werden sowie Personen, die ihre Identitätsdokumente vernichtet haben oder denen dies von den Behörden unterstellt wird. Dadurch wird insgesamt ein sehr großer Anteil der Flüchtlinge von der Regelung erfasst: Es ist gerade typisch für die Flucht, dass Schutzsuchende keine Dokumente bei sich haben, diese an Schlepper abgeben oder verkaufen müssen, manchmal sogar in hektischen Situationen unverschuldet verlieren.
Schon heute ignorieren viele Ausländerbehörden diese Umstände und unterstellen den Schutzsuchenden, vorsätzlich keine Papiere vorzulegen. Behördliche Willkür ist dadurch per Gesetz vorprogrammiert – und potenziell jede*r (missliebige) Asylsuchende in Gefahr, im Sonderlager zu landen. Die weite Gesetzesformulierung ist geeignet, die Zentren auch dann zu füllen, wenn nur wenige Balkan- oder Nordafrika-Flüchtlinge kommen.
Faires Verfahren?
Das problematische Flughafenverfahren, dessen Praxis schon seit Jahren von Flüchtlingsorganisationen kritisiert wird, soll auf die neuen Aufnahmezentren angewendet werden. Dort findet dann ein Asylverfahren innerhalb von einer Woche statt, mit einem ebenfalls verkürzten Rechtsmittelverfahren innerhalb von drei Wochen. Das bisherige Flughafenverfahren zeigt, dass mit verkürzten Fristen kein faires Asylverfahren möglich ist. Immer wieder werden dort Fehlentscheidungen produziert. Wer aufgrund seiner Herkunft aus einem so genannten „sicheren Herkunftsstaat“ schon von vornherein als nicht schutzbedürftig betrachtet wird, hat es unter diesen Bedingungen besonders schwer, ein faires Verfahren zu erhalten.
Dem Asylrecht ist die Einteilung von Flüchtlingen in solche mit »guter« und jene mit »schlechter« Bleibeperspektive fremd.
Die Aufnahmezentren setzen die öffentlich geführte Unterscheidung von Flüchtlingen mit „guter“ und jenen mit „schlechter“ Bleibeperspektive um. Dem Asylrecht ist diese Einteilung jedoch fremd. Ob jemand Verfolgungsgründe vorbringen kann und anschließend eine Anerkennung als Flüchtling erhält, ist gerade Gegenstand des individuellen und rechtsstaatlich durchzuführenden Asylverfahrens. Da der Ausgang somit offen ist, ist eine Zuteilung von Flüchtlingsgruppen in verschiedene Verfahren – vor der eigentlichen Anhörung und Entscheidung – ein Widerspruch zur Logik des Asylrechts.
In den beschönigend „Aufnahmezentren“ genannten Unterkünften werden die Flüchtlinge regelrecht einkaserniert. Denn für sie gilt eine verschärfte Residenzpflicht. Sie dürfen den Kreis, in dem sich die Unterkunft befindet, nicht ohne behördliche Zustimmung verlassen. Ein Verstoß hat fatale Konsequenzen: Das Asylverfahren soll ruhen, Leistungsansprüche gehen verloren. Beim ersten Verstoß ist es Betroffenen möglich, das Asylverfahren fortzuführen. Bei der zweiten Zuwiderhandlung verlieren sie allerdings vollständig ihren Anspruch auf ein Asylverfahren – ein Vorgehen, das nicht mit dem internationalen Flüchtlingsrecht in Einklang zu bringen ist.
Selbst Personen, die die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft erfüllen, kann dann die Abschiebung in den Verfolgerstaat drohen. Dass gerade die Sozialdemokratie die Idee verweigerter Asylprüfung aufgrund sozialen Fehlverhaltens als Verhandlungserfolg verbucht, ist bezeichnend für die aktuellen politischen Verhältnisse.
Die Balkanlager Bayerns
Das Land Bayern war das erste, das – noch bevor die gesetzliche Grundlage für die Schnellverfahren in besonderen Einrichtungen überhaupt verabschiedet wurde – die Idee von Sonderlagern in der Praxis erprobte – zunächst umgesetzt als Einrichtung für die unerwünschten Flüchtlinge vom Balkan.
Schnell sollen die Verfahren abgewickelt werden können, so die Auskunft der Regierung von Oberbayern, die seit September 2015 in Manching und Ingolstadt eine sogenannte Aufnahme- und Rückführungseinrichtung, kurz ARE, betreibt. Der Aufwand ist beträchtlich. Auf knapp 1000 Insass*innen kommen inzwischen mehr als 120 Mitarbeiter*innen der Zentralen Ausländerbehörde und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, BAMF, Tendenz steigend. In Bamberg gibt es eine zweite dieser Einrichtungen. Die derzeit 1.500 Plätze sollen ausgebaut werden auf 4.500.
»Letzte Woche erst war die Polizei da und hat unsere Nachbarn abgeholt. Seitdem schlafen wir nicht mehr, sondern haben nur noch Angst.«
Tatsächlich, so sagen die zwei Sozialberaterinnen in Manching, geht das Verfahren bis zur Abschiebung in den Fällen schnell, in denen Flüchtlinge gleich nach ihrer Ankunft in Bayern ins Abschiebelager eingewiesen werden. Waren sie jedoch schon woanders untergebracht, geht oft überhaupt nichts. Der Grund: Die Papiere kommen nicht nach, einbehaltene Pässe und Ausweise verschwinden im Behördendschungel, tauchen erst nach Monaten wieder auf. Das Argument eines beschleunigten Verfahrens erweist sich als Trugbild. Dennoch wird mit aller Macht an der Einweisungspraxis festgehalten.
Ausländer konzentrieren?!
In Bamberg ist man noch rücksichtsloser als in Manching. Weil kaum noch Flüchtlinge vom Balkan kommen, werden zunehmend Familien eingewiesen, die schon Jahre in Bayern leben und häufig gut integriert sind.
Familie K. hatte nur einen Tag Zeit, ihre Koffer zu packen. Sie bekam den Bescheid, ausgefertigt am 27.11.2015, am 2.12. ausgehändigt. Spätestens am 3.12. solle sie sich im Bamberger Abschiebelager einfinden. Für den Fall, dass die Familie der Aufforderung nicht nachkomme, wird die Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang, also die Abholung durch Polizei, angedroht.
Der Regensburger Anwalt der Familie hält das Verhalten der Behörden für rechtlich unhaltbar, in ähnlichen Fällen wurden einige Bescheide gleich vom Verwaltungsgericht kassiert. In der Begründung zur Einweisung ins Abschiebelager steht der Satz: „Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit in der für sie zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu konzentrieren.“ Lager zum Konzentrieren von Ausländern, im deutschen Interesse? Gerade wo es in vielen Fällen um verfolgte Roma geht, erschreckt diese Formulierung.
Orte der Abschreckung
Kinder werden aus ihrem schulischen Umfeld gerissen, auch Schwerkranken bleibt der Weg ins Lager nicht erspart.
Familie R. hat einen Sohn, der unheilbar an Mukoviszidose leidet. Trotz Protesten der Kinderklinik wird die Familie in Manching eingewiesen. Regelmäßig muss der kleine Junge (er ist bei der Einweisung 11 Monate alt) in die Spezialklinik nach München. Eine Abschiebung der Familie in den Kosovo würde den Jungen dem baldigen Tod aussetzen. Nicht einmal in Ingolstadt gibt es eine Klinik für die komplexe Therapie. Dennoch verschleppt die zuständige Ausländerbehörde einen Bescheid, der es erlaubt, dass die Familie wieder zurück nach München darf.
In nur wenigen Ausnahmefällen gelang es bisher, die Einweisung zu verhindern. Wer erst mal angekommen ist in Bamberg oder Manching, der kommt auch nicht mehr raus.
Fernab des Rechtsstaats
Ehrenamtliche Unterstützer*innen werden durch Einschränkungen und Besuchsverbote vergrault. Deutschunterricht durch Ehrenamtliche ist verboten, ebenso eine Kleiderausgabe. Weder in Bamberg noch in Ingolstadt gibt es fachkundige Anwält*innen. So finden die Insass*innen kaum Unterstützung und sind dem Zugriff der Behörden schutzlos ausgeliefert. Zwar dürfen Flüchtlinge das Lager verlassen, aber ihr Bewegungsspielraum ist auf den Landkreis beschränkt. Bis zu einem Rechtsbeistand in München oder Nürnberg finden die Wenigsten.
Dies dürfte kaum mit den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sein. Schließlich verlangt das Gericht seit seiner Entscheidung von 1996, dass eine kostenlose asylrechtliche Beratung sichergestellt wird.
Einbahnstraße ins Elend
Auch die Behandlung im Abschiebelager soll abschrecken. In Bamberg bekommen die Insass*innen nur Bettzeug aus Papier, die Zudecke ist eine Malerfolie. In beiden Lagern ist es verboten, Essen aufs Gelände zu bringen, die Mahlzeiten sind spärlich, es ist nicht einmal möglich, den Kindern einen Tee zu kochen oder einen Brei. Auch wenn die meisten Kinder Deutsch sprechen, ist Deutsch nicht auf dem Stundenplan des Ersatzunterrichtes, der in den Lagern geboten wird.
Prekäre Lebensverhältnisse, die Isolierung von der Zivilgesellschaft und schnelle Abschiebungen sollen ein Signal nach außen senden: Bestimmte Flüchtlinge sind nicht willkommen.
Ein weiterer Aspekt sorgt für die Verängstigung der Insass*innen der Abschiebelager: Regelmäßig kommt die Polizei in den Morgenstunden, um weitere Familien zur Abschiebung abzuholen. „Letzte Woche erst war die Polizei da und hat unsere Nachbarn abgeholt. Seitdem schlafen wir nicht mehr, sondern haben nur noch Angst“, erklärt die Mutter einer Romafamilie aus Serbien.
Dies hat System, die Abschiebung ist nur eine Frage der Zeit. Wer ihr entgehen will, dem bleibt nur die Möglichkeit, der Abschiebung durch Ausreise oder Untertauchen zuvorzukommen. Einen Weg zurück gibt es nicht in den Abschiebelagern. Das BAMF hat weder in Manching noch in Bamberg bislang auch nur eine einzige positive Entscheidung gefällt. Auch offenkundig kranke Personen werden mit dem Hinweis abgelehnt, dass ja auch im Kosovo oder in Serbien behandelt werden könne. In den wenigen Fällen, in denen eine Abschiebung nicht möglich ist, zieht das BAMF die Entscheidung in die Länge.
Der Rechtsstaat verliert
Soziale Isolation, üble Lebensbedingungen, verschärfte Residenzpflicht, permanente Drohgebärden – manch einer mag sich an die so genannten „Ausreisezentren“ aus den 1990er Jahren erinnert fühlen. Sie sollten Geduldete ohne Papiere mit unangenehmen Maßnahmen außer Landes drängen. Letztendlich scheiterten die Ausreisezentren an ihrer eigenen Erfolglosigkeit. Die „besonderen Aufnahmezentren“ sind nun die moderne Neuauflage.
Dahinter verbirgt sich eine klassische Politik der Abschreckung. Prekäre Lebensverhältnisse, die Isolierung von der Zivilgesellschaft und schnelle Abschiebungen sollen ein Signal nach außen senden: Bestimmte Flüchtlinge sind nicht willkommen. Die Folgen indes für Betroffene, die zu Unrecht abgeschoben werden, weil ihr Asylantrag nicht sorgfältig genug geprüft wurde, können dramatisch sein. Auch der Rechtsstaat verliert: Die Folge der neuen Regelung könnte ein diskriminierendes Zwei-Klassen-Asylrecht auf Dauer sein.
Maximilian Pichl & Stephan Dünnwald
(Dieser Beitrag erschien im Juni 2016 im Heft zum Tag des Flüchtlings 2016.)