24.07.2013
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Im Inneren der Abschiebungshaftanstalt Ingelheim. Foto: Reiner Frey

Das Themengebiet Abschiebungshaft befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Während die Tendenz zur Inhaftierung von Asylsuchenden höchst besorgniserregend ist, sind teilweise positive Entwicklungen zu beobachten. Ein Überblick.

PRO ASYL und das Dia­ko­ni­sche Werk Hes­sen und Nas­sau haben eine bun­des­wei­te Recher­che initi­iert mit dem Ziel, die Situa­ti­on in deut­schen Abschie­bungs­haft­an­stal­ten vor Ort in Augen­schein zu neh­men. Im zwei­ten Halb­jahr 2012 haben die Autor/innen 13 Abschie­bungs­haft­an­stal­ten besucht. Ergeb­nis der Recher­che ist der Bericht „Schutz­los hin­ter Git­tern – Abschie­bungs­haft in Deutsch­land“, der im Juli 2013 erschie­nen ist.

Aus den gewon­ne­nen Erkennt­nis­sen haben PRO ASYL und die Dia­ko­nie einen umfas­sen­den For­de­rungs­ka­ta­log auf­ge­stellt, dar­un­ter die For­de­run­gen, Abschie­bungs­haft aus­nahms­los in geson­der­ten Anstal­ten zu voll­zie­hen, in den Län­dern eine bis­her feh­len­de gesetz­li­che Grund­la­ge für den Voll­zug der Abschie­bungs­haft zu schaf­fen, beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge wie Kin­der, Schwan­ge­re, psy­chisch Kran­ke, trau­ma­ti­sier­te und behin­der­te Per­so­nen grund­sätz­lich nicht in Haft zu neh­men. Das­sel­be for­dert die Stu­die für die Asyl­su­chen­den (sog. Dub­lin-Auf­griffs­fäl­le). Die Umset­zung der kon­kre­ten Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge kann jedoch aus Sicht der Orga­ni­sa­tio­nen nur ein Zwi­schen­schritt sein. Bei­de Orga­ni­sa­tio­nen for­dern den völ­li­gen Ver­zicht auf Abschiebungshaft.

Aktuelle Entwicklungen im Überblick

Das The­men­ge­biet Abschie­bungs­haft befin­det sich in einem grund­le­gen Wan­del. In kaum einem Feld der Migra­ti­ons­po­li­tik hat sich – nach Jahr­zehn­ten des läh­men­den Still­stan­des – so viel in so kur­zer Zeit ver­än­dert. Wäh­rend die Ten­denz zur Inhaf­tie­rung von Asyl­su­chen­den höchst besorg­nis­er­re­gend ist – sind teil­wei­se posi­ti­ve Ent­wick­lun­gen zu beobachten:

  • Die ober­ge­richt­li­che Recht­spre­chung hat in den letz­ten drei Jah­ren zahl­rei­che Beschlüs­se gefällt, die das Ver­fah­ren zur Anord­nung der Abschie­bungs­haft in recht­staat­li­che Bah­nen len­ken. Dabei spielt der ver­fas­sungs­recht­li­che Anspruch auf recht­li­ches Gehör eine zen­tra­le Rol­le. Der Druck der Gerich­te, ein rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren ein­zu­hal­ten, hat bereits jetzt zu einer deut­li­chen Redu­zie­rung von Abschie­bungs­haft geführt. Wird die Recht­spre­chung kon­se­quent umge­setzt, dürf­ten die Haft­zah­len noch­mals zurück­ge­hen. Die zurück gehen­den Inhaf­tie­rungs­fäl­le recht­fer­ti­gen kaum noch die hohen Kos­ten zur Auf­recht­erhal­tung aller Haft­an­stal­ten. Die Lan­des­re­gie­rung in Ber­lin hat bereits ange­kün­digt, dass sie prü­fe, ob zu einer Redu­zie­rung der Kos­ten eine gemein­sa­me Ein­rich­tung mit Bran­den­burg und dem Bund geschaf­fen wer­den kann.
  • Das EU-Recht hat neue Maß­stä­be gesetzt: Abschie­bungs­häft­lin­ge dür­fen nicht län­ger mit Straf­ge­fan­ge­nen zusam­men inhaf­tiert wer­den. Ob eine Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt über­haupt noch als Abschie­bungs­haft genutzt wer­den darf, ist uni­ons­recht­lich mehr als frag­wür­dig – eine Gerichts­ent­schei­dung muss dies nun ver­bind­lich klä­ren. Kommt es zu einem Ver­bot, Abschie­bungs­haft in Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten zu voll­zie­hen, dann stellt sich für zehn Bun­des­län­der die Fra­ge, wie und wo sie Abschie­bungs­haft durch­füh­ren werden.
  • Über­pro­por­tio­nal häu­fig wer­den Asyl­su­chen­de in Abschie­bungs­haft genom­men. Dies hängt mit dem soge­nann­ten Dub­lin-Ver­fah­ren zusam­men, wonach die Zustän­dig­keit in der EU für Asyl­ver­fah­ren geklärt wird. Meh­re­re Tau­send Asyl­su­chen­de pro Jahr wer­den in ande­re EU-Län­der abge­scho­ben – vie­le von ihnen gera­ten bereits bei ihrer Ein­rei­se nach Deutsch­land in Abschie­bungs­haft. In grenz­na­hen Haft­an­stal­ten – wie in Rends­burg oder Eisen­hüt­ten­stadt – befin­den sich bis zu 90 % der Inhaf­tier­te im Dub­lin-Ver­fah­ren. In ande­ren Gegen­den sind es nach Anga­ben von Bera­tungs­stel­le und Seel­sor­gern geschätzt regel­mä­ßig 50 %. Die­se Pra­xis steht recht­lich und aus huma­ni­tä­ren Grün­den stark in der Kri­tik. Wenn man die­se Grup­pe grund­sätz­lich nicht mehr in Abschie­bungs­haft neh­men wür­de, wären die Abschie­bungs­haft­an­stal­ten teil­wei­se voll­kom­men unbesetzt.
  • Hin­zu kommt, dass das poli­ti­sche Bewusst­sein um die Inhu­ma­ni­tät der Abschie­bungs­haft gestie­gen ist. In immer mehr Bun­des­län­dern wird dis­ku­tiert, ob Abschie­bungs­haft noch als adäqua­tes Mit­tel der Migra­ti­ons­po­li­tik ange­se­hen wer­den kann. Sowohl die Koali­ti­on aus SPD, Grü­nen und SSW in Schles­wig-Hol­stein als auch die rot-grü­ne Lan­des­re­gie­rung in Nie­der­sach­sen haben erklärt, einen Para­dig­men­wech­sel in der Abschie­be­po­li­tik ein­lei­ten zu wol­len. „Wir hal­ten Abschie­be­haft grund­sätz­lich für eine unan­ge­mes­se­ne Maß­nah­me und wer­den uns des­halb auf Bun­des­ebe­ne für die Abschaf­fung der Abschie­be­haft ein­set­zen, heißt es aus Kiel. „Ziel der rot-grü­nen Koali­ti­on ist es, Abschie­be­haft über­flüs­sig zu machen. Des­halb wer­den ent­spre­chen­de Initia­ti­ven auf Bun­des­ebe­ne unter­stützt“, ver­lau­tet es aus Hannover.

Vor die­sem Hin­ter­grund stellt sich ganz grund­le­gend die Fra­ge, wie man künf­tig mit dem Insti­tut Abschie­bungs­haft noch ver­fah­ren möch­te. In die­ser Umbruch­si­tua­ti­on soll die vor­lie­gen­de Doku­men­ta­ti­on den Sta­tus Quo dar­stel­len und die Pro­blem­be­rei­che im Bereich der Abschie­bungs­haft benennen.


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