Die Europäische Union treibt ihre Pläne zur Schließung der Mittelmeerroute voran. Dazu sollen unter neuen Labels weitere Lager errichtet und Verantwortung auf Afrika abgewälzt werden. Schaffen es Flüchtlinge dennoch nach Europa ist die umgehende Festsetzung, Sortierung und »Abfertigung« das Ziel.

Bis Anfang August 2018 erreich­ten ledig­lich 58.475 Schutz­su­chen­de Euro­pa über das Mit­tel­meer, wäh­rend mehr als 1.500 Men­schen bei dem Ver­such ums Leben kamen.

Der mas­si­ve Rück­gang der Ankünf­te und die stei­gen­de Todes­ra­te ist Ergeb­nis der skru­pel­lo­sen Poli­tik euro­päi­scher Abschot­tung, die sich gegen­wär­tig am rigo­ro­sen Vor­ge­hen gegen die zivi­le See­not­ret­tung und der Zusam­men­ar­beit mit der zum Teil von bru­ta­len Mili­zen kon­trol­lier­ten »liby­schen Küs­ten­wa­che« zeigt.

Auf dem Tref­fen der EU-Staats- und Regie­rungs­chefs am 28. Juni 2018 wur­den wei­te­re Beschlüs­se gefasst, um Flucht nach Euro­pa zu ver­hin­dern. Ein Kon­zept zur Umset­zung leg­te die Euro­päi­schen Kom­mis­si­on bereits am 24. Juni 2018 vor. Ziel ist die Ein­rich­tung von »Kon­trol­lier­ten Zen­tren«  inner­halb der EU und »Regio­na­len Aus­schif­fungs­platt­for­men«  in Dritt­staa­ten außer­halb der EU. Die Kon­zep­te blei­ben vage, aber die Stoß­rich­tung der Vor­ha­ben ist klar: Inter­na­tio­na­ler Flücht­lings­schutz auf euro­päi­schem Boden soll mög­lichst unter­bun­den werden.

»Kontrollierte Zentren« in den EU- Mitgliedsstaaten 

In Mit­glieds­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on sol­len »Kon­trol­lier­te Zen­tren« ent­ste­hen. Dort sol­len in euro­päi­schen Gewäs­sern geret­te­te Schutz­su­chen­de vier bis acht Wochen unter­ge­bracht wer­den. Ide­al­ty­pisch fin­den dann eine Sicher­heits­über­prü­fung, Regis­trie­rung, »Asyl-Scree­ning« und Ver­tei­lung statt. Inner­halb von 72 Stun­den soll eine Ein­schät­zung zur Aner­ken­nung, Ableh­nung oder Unzu­läs­sig­keit des Asyl­an­trags erfol­gen. Die Ein­schät­zung des Schnell­ver­fah­rens ist den Plä­nen zufol­ge aus­schlag­ge­bend für eine etwa­ige Über­stel­lung in einen EU-Mit­glieds­staat oder die Abschie­bung ins Herkunftsland.

Sys­te­ma­ti­sche Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und elen­de Lebens­be­din­gun­gen in den grie­chi­schen EU-Hot­spots bie­ten schon jetzt einen Vor­ge­schmack auf das, was Flücht­lin­ge in »Kon­trol­lier­ten Zen­tren« erwartet.

Wie in sol­chen »Zen­tren« rechts­staat­li­che Stan­dards, etwa das Recht auf ein fai­res Asyl­ver­fah­ren und einen effek­ti­ven Rechts­be­helf gewahrt wer­den sol­len, bleibt voll­kom­men unklar. Die Schwer­punk­te »Effi­zi­enz« und »Kon­trol­le« legen nahe, dass es sich um ein Kon­zept für wei­te­re geschlos­se­ne Lager han­delt, was de fac­to nichts anders als Haft bedeu­tet. Die sys­te­ma­ti­schen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und die elen­den Lebens­be­din­gun­gen etwa in den EU-Hot­spots der Ägä­is bie­ten schon jetzt einen Vor­ge­schmack auf das, was die Flücht­lin­ge erwartet.

Schwammige Details, klares Ziel: Abschottung und Abschreckung 

Wo sol­che Zen­tren errich­tet wer­den sol­len, ist vor dem Hin­ter­grund der ver­här­te­ten Posi­tio­nen der EU-Mit­glieds­staa­ten in der Flücht­lings­po­li­tik nicht ersicht­lich. Um die Bereit­schaft der Mit­glieds­staa­ten zu för­dern, wer­den die Fle­xi­bi­li­tät und die Finan­zie­rung des Kon­zepts betont. Zum einen soll es an die »Bedürf­nis­se« des jewei­li­gen Auf­nah­me­lan­des ange­passt wer­den kön­nen. So sei denk­bar, nur einen Teil der vor­ge­se­he­nen Ver­fah­ren in den Lagern durch­zu­füh­ren. Wäh­rend die Details vage blei­ben, for­mu­liert die Kom­mis­si­on ihre Zie­le prä­zi­se: Ein­schrän­kung »sekun­dä­rer Migra­ti­ons­be­we­gung« (d.h. inner­eu­ro­päi­sche Wei­ter­rei­se), schnel­le Ver­fah­ren und, vor allem, zügi­ge Rückführung.

Um Mit­glied­staa­ten zur Teil­nah­me zu bewe­gen, setzt die EU-Kom­mis­si­on zum ande­ren auf finan­zi­el­le Anrei­ze. Die »kon­trol­lier­ten Zen­tren« sol­len voll­stän­dig aus EU-Mit­teln finan­ziert wer­den und ein Groß­teil der Ver­fah­ren von EU-Per­so­nal geleis­tet wer­den. In einem per­so­nel­len Sche­ma, das für die Pla­nung einer ers­ten Pilot­pha­se vor­ge­legt wur­de, stel­len die euro­päi­schen Agen­tu­ren Euro­pol, Fron­tex (Euro­päi­sche Agen­tur für die Grenz- und Küs­ten­wa­che) und EASO (Euro­päi­sches Unter­stüt­zungs­bü­ro für Asyl­we­sen) den Kern des geplan­ten Teams. Die EU finan­ziert die Abschie­bun­gen und etwa­ige frei­wil­li­ge Rück­kehr­maß­nah­men aus den »kon­trol­lier­ten Zen­tren« ebenfalls.

Fakt ist: Im Club der Unwil­li­gen bei der Flücht­lings­auf­nah­me, gibt es nur zwei gemein­sa­me Nen­ner – Haft und Externalisierung

Mit beschei­de­nen 6000€ pro Kopf will die Kom­mis­si­on die Mit­glieds­staa­ten beloh­nen, die Flücht­lin­ge mit guten Erfolgs­aus­sich­ten im Asyl­ver­fah­ren auf­neh­men. Dass die­ser eher sym­bo­li­sche Betrag die »Soli­da­ri­tät« ande­rer Staa­ten erkau­fen könn­te, wäre über­ra­schend. Wir erin­nern uns: Gegen Polen, Ungarn und Tsche­chi­en ist ein Rechts­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den, da die­se sich kon­se­quent wei­ger­ten, Flücht­lin­gen aus Ita­li­en und Grie­chen­land auf­zu­neh­men. Auch ins­ge­samt blieb die Zahl der umver­teil­ten Flücht­lin­ge (sog. »Relo­ca­ti­on«) weit unter den for­mu­lier­ten Zie­len. Zudem schei­tert die Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) seit über zwei Jah­ren auch an dem feh­len­den Wil­len zu einer gemein­sa­men Ver­ant­wor­tung für Schutz­su­chen­de in der EU.

Fakt ist: Im Club der Unwil­li­gen bei der Flücht­lings­auf­nah­me, gibt es nur zwei gemein­sa­me Nen­ner: Lager und Haft in Euro­pa und die Exter­na­li­sie­rung der Flücht­lings­auf­nah­me nach Nord­afri­ka, in Dritt­staa­ten – um jeden men­schen­recht­li­chen Preis.

Seenotrettung – Rettung oder Rückkehr ins Elend?

Mit dem ver­meint­li­chen Ziel Todes­fäl­le zu ver­hin­dern, will die EU-Kom­mis­si­on in allen Mit­tel­meer­staa­ten Such- und Ret­tungs­zo­nen fest­le­gen und See­not­leit­stel­len ein­rich­ten. Die Unter­stüt­zung der »liby­schen Küs­ten­wa­che« soll, laut Abschluss­erklä­rung des Euro­päi­schen Rats, erhöht wer­den. Mit der sehr kon­kre­ten For­de­rung, dass im Mit­tel­meer ver­keh­ren­den Schif­fe die Ein­sät­ze der liby­schen Küs­ten­wa­che nicht stö­ren dür­fen, gewährt der Euro­päi­sche Rat den dubio­sen liby­schen »Part­nern« völ­li­ge Hand­lungs­frei­heit und sen­det gleich­zei­tig eine mas­si­ve Dro­hung an die zivi­len See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen aus.

Die Lis­te der Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen der »liby­schen Küs­ten­wa­che« ist lang: Besat­zun­gen haben Schutz­su­chen­de miss­han­delt, Flücht­lings­boo­te atta­ckiert, ille­ga­le Rück­füh­run­gen vor­ge­nom­men, Ret­tungs­ein­sät­ze sabo­tiert und gan­ze Boots­be­sat­zun­gen in Lebens­ge­fahr gebracht.

»Die Hand­lung von EU-Staa­ten kann aller­dings auch eine Men­schen­rechts­ver­let­zung dar­stel­len und eine men­schen­recht­li­che Ver­ant­wort­lich­keit nach Völ­ker­recht begrün­den, wenn die Hand­lung selbst zwar nicht unmit­tel­bar die Rech­te von Men­schen ver­letzt, aber eine Bei­hil­fe zur Men­schen­rechts­ver­let­zung eines ande­ren Staa­tes darstellt.«

Deut­sches Insti­tut für Menschenrechte

Die spa­ni­sche Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on Proac­ti­va Open Arms berich­tet am 17. Juli 2018, dass die »liby­sche Küs­ten­wa­che« drei Boots­flücht­lin­ge bewusst nicht geret­tet und zum Ster­ben zurück gelas­sen habe. Ledig­lich eine Frau überlebte.

Im Novem­ber 2017 hat­te die »liby­sche Küs­ten­wa­che« die Ret­tung von über 100 Per­so­nen aus einem sin­ken­den Boot durch die See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­ti­on Sea-Watch behin­dert. Min­des­tens zwan­zig Men­schen ertran­ken. Aller­dings bedeu­tet auch eine »Ret­tung« durch die liby­sche Küs­ten­wa­che den Rück­trans­port in die dor­ti­gen Elend­sla­ger, in denen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen auf der Tages­ord­nung ste­hen. Das Deut­sche Insti­tut für Men­schen­rech­te macht in einem Posi­ti­ons­pa­pier vom 31Juli 2018 deut­lich, dass der Auf­bau der »liby­schen Küs­ten­wa­che« durch die EU poten­ti­ell einen Völ­ker­rechts­bruch darstellt.

»Regionale Ausschiffungsplattformen« in Nordafrika

Nicht nur die liby­sche Küs­ten­wa­che wird trotz die­ser schwe­ren Ver­ge­hen wei­ter von der EU unter­stützt, son­dern auch die Zusam­men­ar­beit mit auto­ri­tä­ren Regi­men in Nord­afri­ka for­ciert. Die Idee »Lager in Nord­afri­ka« zu errich­ten, in denen Flüch­ten­de inter­na­tio­na­len Schutz bean­tra­gen kön­nen, ist aller­dings nicht neu. Seit den Vor­schlä­gen von Tony Blair und Otto Schi­ly im Jahr 2004 wird der Ansatz immer wie­der aufgegriffen.

Ein Novum ist aller­dings die akti­ve Betei­li­gung des Flücht­lings­hilfs­werks der Ver­ein­ten Natio­nen (UNHCR). Mit ihrem, gemein­sam mit der Inter­na­tio­nal Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM) erar­bei­te­ten Papier vom 27. Juni 2018 droht der UNHCR Teil eines gefähr­li­chen Vor­ha­bens zu wer­den: Boots­flücht­lin­ge, die auf dem Mit­tel­meer auf­ge­grif­fen wer­den, sol­len auch nach Nord­afri­ka zurück gebracht wer­den. PRO ASYL hat sich gemein­sam mit ande­ren Men­schen­rechts- und See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen in einem offe­nen Brief am 30.Juli 2018 an den UN-Hoch­kom­mis­sar für Flücht­lin­ge, Filip­po Gran­di gewandt und ihn auf­ge­for­dert, sich gegen die jüngs­ten Plä­ne der EU zu »regio­na­len Aus­schif­fungs­platt­for­men« zu stellen.

Was sind das für »Plattformen«?

Wo die­se »Aus­schif­fungs­platt­for­men« ent­ste­hen und wie sie aus­se­hen sol­len, ist noch nicht geklärt. Das zer­ris­se­ne Liby­en erfüllt nach Auf­fas­sung des UNHCR und der EU-Kom­mis­si­on nicht die Vor­aus­set­zung eines »siche­ren Hafens«. Bis jetzt wei­gern sich Ägyp­ten, Tune­si­en, Alge­ri­en, Marok­ko und Niger vehe­ment irgend­wel­che Tran­sit­la­ger zu eröffnen.

Nicht nur der Ort, auch die sons­ti­ge Umset­zung die­ser »Platt­for­men« bleibt voll­kom­men dif­fus. »Kei­ne Inhaft­nah­me, kei­ne Lager« ver­kün­det die Kom­mis­si­on als einen von fünf Kern­punk­ten. Wie das gan­ze Vor­ha­ben in der Pra­xis funk­tio­nie­ren soll, ohne die Betrof­fe­nen fest­zu­set­zen, ist nicht nach­voll­zieh­bar. Viel­mehr wird schon in dem Papier von IOM und UNHCR auf die Gefahr hin­ge­wie­sen, nach Nord­afri­ka zurück­ge­brach­te Per­so­nen könn­ten ver­su­chen, sich erneut auf den Weg zu machen. Die abstru­se Lösung: Die »Aus­schif­fungs­platt­for­men«, zu der Schutz­su­chen­de gebracht wer­den, soll mög­lichst weit von dem Ort ent­fernt sein, von dem aus sie los­ge­fah­ren sind. Dadurch sol­len wei­te­re Über­fahr­ten erschwert werden.

Internationaler Schutz nur auf dem Papier

Lapi­dar stellt die EU-Kom­mis­si­on fest: »Die vom UNHCR und von der IOM ent­wi­ckel­ten Regeln wer­den dafür sor­gen, dass aus­ge­schiff­te Per­so­nen – auch durch Neu­an­sied­lungs­re­ge­lun­gen – Schutz erhal­ten kön­nen, wenn sie ihn benö­ti­gen, oder in ihre Her­kunfts­län­der rück­ge­führt wer­den, wenn sie nicht schutz­be­dürf­tig sind.«

Flücht­lings­schutz wird also nur für die­je­ni­gen rea­li­siert, die einen Schutz­sta­tus zuge­spro­chen bekom­men und bei der Resett­le­ment-Tom­bo­la das Glück haben, einen Platz zu ergattern.

Wie in den »kon­trol­lier­ten Zen­tren« soll auch in den »Aus­schif­fungs­platt­for­men« mög­lichst schnell ent­schie­den wer­den, wer inter­na­tio­na­len Schutz erhält und wer nicht. Letz­te­re sol­len dann mit Hil­fe von UNHCR und IOM in ihre Her­kunfts­län­der rück­ge­führt wer­den. Inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te sol­len umge­sie­delt wer­den. Doch selbst hier wird ein­ge­schränkt. Die Umsied­lun­gen sol­len nicht auf die EU beschränkt sein und nicht alle inter­na­tio­nal Schutz­be­dürf­ti­gen sol­len umge­sie­delt werden.

Flücht­lings­schutz wird also nur für die­je­ni­gen rea­li­siert, die einen Schutz­sta­tus zuge­spro­chen bekom­men und bei der Resett­le­ment-Tom­bo­la das Glück haben, einen Resett­le­ment-Platz zu ergat­tern. Die ver­que­re Logik dahin­ter: Wür­den alle Schutz­be­dürf­ti­gen tat­säch­lich umge­sie­delt, wür­de das einen »Pull-Fak­tor« dar­stel­len. Um das zu ver­hin­dern, sol­le nur ein Teil der Schutz­be­rech­tig­ten umge­sie­delt werden.

Jedoch scheint bereits die Umsied­lung einer klei­nen Zahl Schutz­su­chen­der vor dem Hin­ter­grund lau­fen­der Pro­gram­me wenig viel­ver­spre­chend. Im Dezem­ber 2017 reagier­ten EU, die Ver­ein­ten Natio­nen (UN) und die Afri­ka­ni­schen Uni­on (AU) in Zusam­men­ar­beit mit dem UNHCR auf die kata­stro­pha­len Berich­te aus liby­schen Flücht­lings­haft­la­gern mit einer Not­fall­maß­nah­me zur Eva­ku­ie­rung von Schutz­su­chen­den aus dem zer­rüt­te­ten Land. Unter der »schnel­len« Not­fall­maß­nah­me wur­den seit Novem­ber 2017 ledig­lich 1.858 Flücht­lin­ge aus Liby­en eva­ku­iert, die meis­ten nach Niger (Stand: 20 Juli 2018). Das ist ein kläg­li­cher Bruch­teil derer, die wei­ter­hin in liby­schen Lagern aus­har­ren müs­sen. »Extrem« vul­nerable Per­so­nen sol­len von UNHCR iden­ti­fi­ziert wer­den und einen Platz in einem Resett­le­ment-Pro­gramm erhal­ten. Ver­spre­chun­gen gab es vie­le, letzt­lich durch­ge­führt wur­den bis­her Umsied­lun­gen in etwa 300 Fällen.

Bereits heu­te stellt die EU nur einen klei­nen Anteil der eigent­lich benö­tig­ten Resett­le­ment-Plät­ze welt­weit zur Ver­fü­gung. Die EU-Kom­mis­si­on möch­te durch einen erneu­ten Auf­ruf für mehr Neu­an­sied­lungs­plät­ze anbie­ten. Woher die­se Bereit­schaft in den EU-Mit­glieds­staa­ten aller­dings kom­men soll, weiß nur die EU- Kommission.

Menschenrechte über Bord

Die jüngs­ten Beschlüs­se zur Flücht­lings­po­li­tik der EU set­zen wei­ter auf Abschot­tung, Aus­gren­zung, Abschre­ckung und Aus­la­ge­rung. Wer­den die­se Plä­ne in die Tat umge­setzt, ent­ste­hen neue Lager auf bei­den Sei­ten des Mit­tel­meers. Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen sind in den »kon­trol­lier­ten Zen­tren« und in den »Aus­schif­fungs­platt­for­men« vor­pro­gram­miert. Das was die Kom­mis­si­on »ech­te gemein­sa­me regio­na­le Ver­ant­wor­tung« nennt, ist in Wahr­heit ein Fron­tal­an­griff auf das Asyl­recht. In einer von Sal­vi­nis und Orb­ans domi­nier­ten EU wer­den uns die­se Kon­zep­te als real­po­li­ti­sche Optio­nen zur Ret­tung der EU und ihrer Wer­te ver­kauft. Lei­der ist die EU jedoch gera­de dabei, die Men­schen­wür­de, die Men­schen­rech­te, den Flücht­lings­schutz, das Recht auf Leben etc. im Mit­tel­meer zu versenken.

Um das Mas­sen­ster­ben im Mit­tel­meer zu been­den muss die euro­päi­sche See­not­ret­tung mas­siv aus­ge­wei­tet wer­den und die ver­bre­che­ri­sche Blo­cka­de der zivi­len See­not­ret­tung sofort been­det wer­den. Die EU hat die Pflicht einen robus­ten, flä­chen­de­cken­den EU-See­not­ret­tungs­dienst auf­zu­bau­en. Aus­we­ge aus dem huma­ni­tä­ren Desas­ter im Mit­tel­meer bie­ten ledig­lich lega­le und siche­re Zugangs­we­ge in die EU und die soli­da­ri­sche Auf­nah­me der Schutzsuchenden.

Meral Zel­ler, Domi­nik Mey­er & Karl Kopp


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