22.05.2018

Die Schutzquote afghanischer Flüchtlinge geht massiv zurück – dabei arbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oft mangelhaft: Mehr als die Hälfte der Afghan*innen, die gegen ihren BAMF-Bescheid klagen, bekommt von den Verwaltungsgerichten recht. Mit gutem Grund, denn die Lage in Afghanistan wird immer unsicherer.

Im Jahr 2017 erhiel­ten nur noch cir­ca 47 Pro­zent der afgha­ni­schen Asylan­tragsteller*innen einen Schutz­sta­tus zuge­spro­chen – im Vor­jahr lag die berei­nig­te Schutz­quo­te noch bei über 60 Pro­zent. Die ver­än­der­te Ent­schei­dungs­pra­xis hat aber nichts mit der ­Rea­li­tät in Afgha­ni­stan oder einer Ent­span­nung der dor­ti­gen Kriegs­si­tua­ti­on zu tun – im Gegen­teil: Auch die Ver­ein­ten Natio­nen haben Afgha­ni­stan mitt­ler­wei­le wie­der als Land in »akti­vem Kon­flikt« eingestuft.

Hohe Erfolgsquote vor Gericht

Das BAMF jedoch lehnt afgha­ni­sche Flücht­lin­ge ver­mehrt ab. Schaut man sich die Ein­zel­fäl­le an, fällt auf, dass die Beschei­de oft gleich­lau­tend und ohne indi­vi­du­el­len Bezug for­mu­liert sind, zumeist aber auf inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ven ver­wei­sen. Die inlän­di­sche Schutz­al­ter­na­ti­ve ist recht­lich aber an spe­zi­fi­sche Vor­aus­set­zun­gen gebun­den. Es kann nicht all­ge­mein von ver­meint­lich siche­ren Regio­nen gespro­chen wer­den, die es so pau­schal in Afgha­ni­stan ohne­hin gar nicht gibt.

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Quel­le: Bun­des­tags­druck­sa­che 19/385, S. 32

Es muss auf einen kon­kre­ten Ort ver­wiesen wer­den, an dem die indi­vi­du­ell betrof­fe­ne Per­son Schutz fin­den kann. Sie muss dort­hin sicher und legal rei­sen kön­nen und dort auf­ge­nom­men wer­den. Beson­ders wich­tig ist, dass von Betrof­fe­nen »ver­nünf­ti­ger­wei­se erwar­tet wer­den kann, dass er [sie] sich dort nie­der­lässt« (§ 3e AsylG). Das umfasst mehr als gera­de so zu über­le­ben. Geprüft wer­den muss auch und ins­be­son­de­re, ob die Per­son ihren Lebens­un­ter­halt sichern und eine Unter­kunft fin­den kann und ob es eine aus­rei­chen­de medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung gibt. All dies wird vom BAMF nur sel­ten genau geprüft. Nicht ohne Grund erhal­ten daher vie­le afgha­ni­sche Flücht­lin­ge recht, wenn sie gegen ihren Asyl­be­scheid kla­gen. Die Ver­wal­tungs­ge­rich­te ent­schie­den 2017 zu 61 Pro­zent zuguns­ten von afgha­ni­schen Kläger*innen, wenn sie einen Fall inhalt­lich beurteilten.

Kein aktueller Lagebericht zu Afghanistan

Den BAMF-Ent­schei­dun­gen liegt auch eine ver­al­te­te Lage­ein­schät­zung zugrun­de: Der aktu­ells­te Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amtes ist von Okto­ber 2016 und – wie auch eine Zwi­schen­be­ur­tei­lung von Juli 2017 – inhalt­lich abso­lut unzu­rei­chend. Vor allem feh­len kon­kre­te Nach­wei­se für angeb­lich siche­re Regio­nen. Dass sich die Bun­des­re­gie­rung scheut, einen aktua­li­sier­ten Bericht zu ver­öf­fent­li­chen, ver­wun­dert nicht. Die Lage im Land wird immer unsi­che­rer, in allen Tei­len Afgha­ni­stans sind Auf­stän­di­sche prä­sent und die bri­ti­sche BBC kommt in einer Recher­che zu dem Ergeb­nis, dass 70 Pro­zent des Lan­des von Tali­ban oder »IS«-Kämpfern bedroht sind.

Auch in einem Bericht an den US-Senat muss­te der zustän­di­ge Spe­zi­al­in­spek­teur für Afgha­ni­stan zuge­ben, dass die afgha­ni­sche Regie­rung nur noch rund 57 Pro­zent des Staats­ge­bie­tes kon­trol­liert oder dort zumin­dest maß­geb­lich Ein­fluss aus­übt. Das war im Okto­ber 2017, anschlie­ßend hat das US-Mili­tär offen­bar die Reiß­lei­ne gezo­gen: Neue Zah­len dür­fen nicht mehr ver­öf­fent­licht werden.

Abschiebungen werden unbeirrt fortgeführt

Der­weil deu­tet abso­lut nichts auf eine Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on hin. Das Euro­päi­sche Unter­stüt­zungs­bü­ro für Asyl­fra­gen kon­sta­tiert, dass sich die Zahl der Sicher­heits­vor­fäl­le im Zeit­raum von 2008 bis 2017 ver­fünf­facht hat. Qua­si im Wochen­takt gibt es blu­ti­ge Anschlä­ge, beson­ders betrof­fen ist mitt­ler­wei­le die Haupt­stadt Kabul. Dort lan­den die monat­li­chen Abschie­be­flie­ger aus Deutsch­land, meist mit zehn bis zwan­zig Per­so­nen an Bord.

So rei­chen offen­bar Schwie­rig­kei­ten bei der Pass­be­schaf­fung aus, um als Iden­ti­täts­ver­wei­ge­rer zu gel­ten, selbst wenn zum Zeit­punkt der Abschie­bung längst gül­ti­ge Aus­weis­pa­pie­re vorliegen.

Seit dem ver­hee­ren­den Anschlag auf die deut­sche Bot­schaft in Kabul sol­len nur noch männ­li­che Straf­tä­ter, Gefähr­der und soge­nann­te hart­nä­cki­ge Iden­ti­täts­ver­wei­ge­rer auf die­sen Maschi­nen sein – zumin­dest Bay­ern, mit Abstand der trau­ri­ge Spit­zen­rei­ter bei Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan, legt die­se Begrif­fe aber sehr weit gefasst aus. Der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat weist immer wie­der auf Fäl­le hin, die in kei­ne die­ser drei Kate­gorien pas­sen. So rei­chen offen­bar Schwie­rig­kei­ten bei der Pass­be­schaf­fung aus, um als Iden­ti­täts­ver­wei­ge­rer zu gel­ten, selbst wenn zum Zeit­punkt der Abschie­bung längst gül­ti­ge Ausweis­papiere vorliegen.

Angst, Unsicherheit, Perspektivlosigkeit

Nach Afgha­ni­stan abge­scho­be­ne Per­so­nen berich­ten der­weil von einem Leben in Angst und Unsi­cher­heit. Vie­le von ihnen waren bereits vie­le Jah­re in Deutsch­land, oft haben sie kaum noch Bin­dun­gen zu ihrem Her­kunfts­land. Dem­entspre­chend schwer fällt ein Neu­start, vor allem mit dem Stig­ma des Abge­scho­be­nen. Denn auch in Afgha­ni­stan den­ken etli­che Men­schen, dass alle Abge­scho­be­nen in Deutsch­land straf­fäl­lig gewor­den seien.

Auf­grund ihres Auf­enthalts im Wes­ten sind Abge­scho­be­ne teil­wei­se beson­ders gefähr­det. Vor die­ser Bedro­hungs­la­ge müs­sen eini­ge sogar erneut flie­hen: Mitarbeiter*innen von Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA), der Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on von PRO ASYL in Grie­chen­land, haben Kon­takt zu min­des­tens vier Per­so­nen, die aus Deutsch­land nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben wur­den und nach ihrer zwei­ten Flucht nun auf den grie­chi­schen Inseln gestran­det sind. Über­ein­stim­mend berich­ten sie davon, dass sich ihre Gefähr­dungs­la­ge in Afgha­ni­stan durch die Abschie­bung und die Medi­en­be­richt­erstat­tung noch ver­schlim­mert hatte.

Dazu kommt, gera­de bei feh­len­den sozia­len Kon­tak­ten, die Per­spek­tiv­lo­sig­keit: Neben Euro­pa schie­ben auch die Nach­bar­län­der Iran und Paki­stan ver­mehrt Afghan*innen ab, wei­ter­hin wer­den jedes Jahr Hun­dert­tau­sen­de aus ihren Hei­mat­or­ten ver­trie­ben und befin­den sich inner­halb des Lan­des auf der Flucht. Grob geschätzt dürf­te die Zahl der Bin­nen­ver­trie­be­nen bei rund zwei Mil­lio­nen lie­gen, die Ver­ein­ten Natio­nen spre­chen davon, dass cir­ca 900.000 Afghan*innen unter »unmensch­li­chen Bedin­gun­gen« in Camps leben müs­sen. Kei­ne Situa­ti­on, in der man in einem Land beson­ders gut Fuß fas­sen könnte.

Mit die­ser Abschre­ckungs­po­li­tik will man bereits hier leben­de Afghan*innen zer­mür­ben und zur »frei­wil­li­gen« Rück­kehr drän­gen, ande­re sol­len gar nicht erst nach Deutsch­land kommen.

Abschiebung aus Kalkül

All das zeigt: Die Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan wur­den im Win­ter 2016 nicht auf­ge­nom­men, weil sich die Situa­ti­on im Land ent­spannt hät­te. Gemein­sam mit der sin­ken­den Aner­ken­nungs­quo­te und dem Aus­schluss von Maß­nah­men, wie bei­spiels­wei­se dem Besuch von Inte­gra­ti­ons­kur­sen bereits wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens, und zukünf­tig mög­li­cher­wei­se auch der Kaser­nie­rung in den geplan­ten »AnkER-Zen­tren«, sol­len sie dazu die­nen, afgha­ni­sche Flücht­lin­ge zu ver­un­si­chern. Mit die­ser Abschre­ckungs­po­li­tik will man bereits hier leben­de Afghan*innen zer­mür­ben und zur »frei­wil­li­gen« Rück­kehr drän­gen, ande­re sol­len gar nicht erst nach Deutsch­land kom­men. So sind Schutz­su­chen­de aus Afgha­ni­stan wider alle Fak­ten zu Opfern des neu­en har­ten Kur­ses der Bun­des­re­gie­rung geworden.

Max Klöck­ner

(Die­ser Arti­kel erschien erst­mals im Heft zum Tag des Flücht­lings 2018.)


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