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Zunahme verhängter Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen
Die Summe der in Deutschland gegen Beförderungsunternehmen verhängten Zwangsgelder ist kontinuierlich angewachsen. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (siehe BT-Drucksache 18/4025, Frage 9). 2014 wurde in 1.208 Fällen ein Zwangsgeld gegen Transportunternehmen verhängt. Von 1,5 Millionen Euro im Jahre 2010 stieg die Summe der verhängten Zwangsgelder auf 2,6 Millionen Euro im Jahre 2014 an. Beförderungsunternehmen haften für sämtliche Verwaltungskosten, die im Zuge der Vorbereitung des Vollzugs einer Zurückweisung anfallen, wenn sie zuvor Personen ohne gültige Identitäts- bzw. Reisepapiere transportiert haben. Dies umfasst auch die Kosten der Zurückschiebungshaft. Da kommen beträchtliche Beträge zusammen, was den Druck auf die Fluggesellschaften und andere Transportunternehmen erhöht, umfassende Kontrollen der Dokumente vorzunehmen und die Mitnahme zu verweigern. Dies ist einer der Gründe, warum die Zahl der Asylsuchenden, die auf dem Luftweg einreisen, auch in Zeiten steigender Flüchtlingszahlen relativ gering geblieben ist. Diese Hürde hatte das Bundesverwaltungsgericht in einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 1992 für problematisch gehalten, weil durch Beförderungsbeschränkungen das Zurückweisungsverbot für Asylsuchende an der deutschen Grenze umgangen werde. Das Bundesverfassungsgesetz hatte darüber aus formellen Gründen nicht entscheiden wollen, denn ein Luftfahrtunternehmen könne sich nicht selbst auf das subjektive Grundrecht auf Asyl berufen.
http://www.n‑tv.de/politik/Flucht-per-Flugzeug-waere-moeglich-article15082176.html