01.10.2014

Newsletter Oct 2014

Nach der Zustim­mung in der gro­ßen Kam­mer des Par­la­ments (Natio­nal­rat) hat nun auch der Stän­de­rat in der Schweiz den umstrit­te­nen Haft­maß­nah­men zuge­stimmt, die gegen „unko­ope­ra­ti­ve“ Asyl­su­chen­de ver­hängt wer­den kön­nen. Dies berich­te­te der Tages­an­zei­ger am 17. Sep­tem­ber 2014. Wehrt sich bei­spiels­wei­se ein/e Schutzsuchende/r gegen die Abschie­bung in einen Dub­lin-Staat, kann er/sie erneut in soge­nann­te „Reni­tenz­haft“ kom­men. Zur Anwen­dung kommt die bis zu sechs Wochen dau­ern­de Haft, wenn der/die Betrof­fe­ne nicht mehr in Vor­be­rei­tungs- oder Abschie­be­haft genom­men wer­den kann und es den Ein­schät­zun­gen der Behör­den nach kein mil­de­res Mit­tel gibt, um die Über­stel­lung sicher­zu­stel­len. Die Haft­zeit kann maxi­mal bis auf drei Mona­te ver­län­gert wer­den. Die Ein­füh­rung der „Reni­tenz­haft“ ver­stößt gegen die auf EU-Ebe­ne fest­ge­leg­te maxi­ma­le Haft­dau­er bei Dub­lin-Fäl­len von drei Mona­ten – ins­ge­samt kann sich die Haft­zeit einer von Dub­lin betrof­fe­nen Per­son in der Schweiz nun auf bis zu sie­ben­ein­halb Mona­te belau­fen. Die ange­nom­me­nen Ände­run­gen im Asyl- und Aus­län­der­ge­setz, die unter ande­rem der Anpas­sung an die Dub­lin III-Ver­ord­nung die­nen sol­len, umfas­sen auch Bestim­mung zur Nut­zung der Daten­bank Euro­dac. So sol­len künf­tig auch Daten über aner­kann­te Flücht­lin­ge über Euro­dac abruf­bar sein. Außer­dem wur­den kla­re­re Regeln für den Umgang mit asyl­su­chen­den Fami­li­en und unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Asyl­su­chen­den fest­ge­legt. Durch das gesam­te Ver­fah­ren soll künf­tig eine Betreu­ungs­per­son Min­der­jäh­ri­ge begleiten.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Gruenes-Licht-fuer-Renitenzhaft-bei-Asylsuchenden/story/22165355