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Rechtsanwalt Heinhold erläutert Bleiberechtsbeschluss der IMK in Wiesbaden
Die Innenministerkonferenz, die am 8. und 9. Dezember 2011 in Wiesbaden getagt hat, hat einen Beschluss zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Bleiberechtsregelung 2009 gefasst. Dessen Wortlaut ist interpretationsbedürftig. Hubert Heinhold, Vorstandsmitglied von PRO ASYL und Rechtsanwalt in München, hat Erläuterungen zum Bleiberechtsbeschluss der IMK verfasst, die hier weiterhelfen sollen.