Fachnewsletter
Rechte von LGBT-Flüchtlingen
Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Bündnis 90 / Die Grünen) kritisiert in einer Pressemitteilung, dass fehlerhafte Bescheide überhaupt das Bundesamt verlassen. Das Bundesamt müsse auch in Zeiten hoher Bearbeitungszahlen am Qualitätsmanagement arbeiten. Auch der Bundesinnenminister stehe letztlich in der Verantwortung. Im Hintergrund steht eine leicht erkennbar fehlerhafte Entscheidung des Bundesamtes im Fall eines homosexuellen Syrers, der abgelehnt worden war, weil er seine sexuelle Orientierung im Herkunftsland verborgen hatte. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist aber Asylsuchenden nicht zuzumuten, dass sie ihre sexuelle Orientierung im Herkunftsland verbergen. Halt so durchgerutscht, wie vieles in diesen Monaten beim Bundesamt. Bei 1 % von der Qualitätssicherung gegengelesener Bescheide kein Wunder, aber eine Blamage.